Glossar Mediation

Vermögensaufteilung

Begriff Definition
Vermögensaufteilung

Die Vermögensaufteilung ist ein Begriff, der in verschiedenen Bereichen des Rechts und der Finanzen Anwendung findet. Im Allgemeinen bezieht er sich auf die Verteilung von Vermögenswerten, sei es bei einer Scheidung, einer Erbschaft oder einer Unternehmensaufspaltung. Es handelt sich dabei um einen komplexen Prozess, der darauf abzielt, das Vermögen gerecht und angemessen aufzuteilen, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Vermögensaufteilung in der Erbschaftsmediation

In der Erbschaftsmediation bezieht sich die Vermögensaufteilung auf die Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen unter den Erben. Die Erbschaftsmediation ist ein Verfahren, das dazu dient, Streitigkeiten unter den Erben zu lösen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Vermögensaufteilung ist dabei ein wichtiger Bestandteil, da sie die Basis für eine gerechte Verteilung des Erbes bildet.

Vermögenswerte
Zu den Vermögenswerten, die in der Erbschaftsmediation aufgeteilt werden, gehören unter anderem Immobilien, Geldanlagen, Wertgegenstände, Unternehmen und Schulden. Jeder Erbe hat dabei einen Anspruch auf einen gerechten Anteil am Vermögen des Verstorbenen. Die Vermögensaufteilung in der Erbschaftsmediation zielt darauf ab, diesen Anspruch zu erfüllen und gleichzeitig Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.

Vorgehensweise
In der Regel wird bei der Vermögensaufteilung in der Erbschaftsmediation zunächst eine Bestandsaufnahme des Vermögens gemacht. Dabei werden alle Vermögenswerte erfasst und bewertet. Anschließend werden die Ansprüche der einzelnen Erben ermittelt und geprüft. In einem nächsten Schritt werden dann Vorschläge für die Aufteilung des Vermögens erarbeitet und gemeinsam mit den Erben besprochen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.

Beispiel
Ein Ehepaar ist verstorben und hat zwei Kinder hinterlassen. Das Vermögen besteht aus einer Immobilie, einem Sparbuch und einer Sammlung von wertvollen Gemälden. Die Kinder können sich nicht auf eine Aufteilung des Vermögens einigen und beauftragen daher einen Mediator. Dieser ermittelt den Wert der Immobilie und der Gemäldesammlung und berücksichtigt dabei auch die persönlichen Vorlieben der Kinder. Anschließend werden Vorschläge für die Aufteilung des Vermögens erarbeitet und gemeinsam mit den Kindern besprochen. Am Ende sind beide Kinder mit der Lösung zufrieden und es kommt zu keiner weiteren Auseinandersetzung.

 

Vermögensaufteilung in der Scheidungsmediation

In der Scheidungsmediation ist die Vermögensaufteilung ein zentraler Bestandteil des Verfahrens. Hierbei geht es darum, dass die Ehepartner gemeinsam und einvernehmlich eine faire Aufteilung ihres Vermögens vornehmen. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der ein Richter die Entscheidung trifft, haben die Parteien in der Mediation die Möglichkeit, selbst über die Verteilung ihres Vermögens zu entscheiden.

Vorgehensweise
In der Scheidungsmediation wird zunächst eine Bestandsaufnahme des gemeinsamen Vermögens gemacht. Hierzu gehören beispielsweise Immobilien, Bankkonten, Versicherungen, Fahrzeuge, Wertgegenstände und auch Schulden. Anschließend werden die Vermögenswerte bewertet und aufgelistet. Dabei ist es wichtig, dass beide Parteien alle relevanten Informationen offenlegen, um eine faire Aufteilung zu gewährleisten.

Gemeinsame Entscheidungsfindung
In der Scheidungsmediation haben beide Parteien die Möglichkeit, ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bezüglich der Vermögensaufteilung zu äußern. Anhand dieser Informationen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen werden gemeinsam Lösungen erarbeitet. Die Mediatoren unterstützen die Parteien dabei, eine faire und für beide Seiten akzeptable Aufteilung zu finden.

Beispiel
Ein Ehepaar besitzt während ihrer Ehe eine gemeinsame Immobilie, die sie gemeinsam finanziert haben. In der Scheidungsmediation wird zunächst der Wert der Immobilie ermittelt und anschließend entschieden, wie diese aufgeteilt werden soll. Eine Möglichkeit wäre, dass einer der Ehepartner die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt. Eine andere Option wäre der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses. In jedem Fall ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse äußern und gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden.

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