Mediation Dessau, Halle, Magdeburg und Leipzig

Schlichtung ist keine Mediation

In öffentlichen Publikationen werden die Begriffe Mediation und Schlichtung häufig verwechselt oder synonym verwendet. Zwar haben beide Konfliktlösungsmethoden ihre Gemeinsamkeiten; sie definieren sich aber insbesondere durch ihre Unterschiede.

 

Gemeinsamkeiten von Schlichtung und Mediation

Schiedsverfahren vs. Mediation

Sowohl die Schlichtung als auch die Mediation beschäftigen sich mit Konflikten zwischen zwei oder mehreren Parteien. Gilt die Konfliktsituation als festgefahren, kann ein Schlichter oder Mediator als jeweils neutraler Dritter dabei helfen, die Kommunikation zwischen den Parteien zu leiten. Schlichtung und Mediation gelten heute als Alternativen zum Gerichtsprozess. Einer Entscheidung aus einem Schlichtungs- oder Mediationsverfahren muss sich niemand zwingend beugen.

 

Unterschiede zwischen Schlichtung und Mediation

Bei der Schlichtung handelt es sich um ein Konfliktlösungsverfahren, bei dem der Schlichter als neutraler Dritte aktiv an der Lösungsfindung mitarbeitet. Finden die Konfliktparteien keinen eigenen Lösungsweg, unterbreitet der Schlichter am Ende des Schlichtungsverfahrens einen eigenen Lösungsvorschlag. Hierfür bewertet er die Parteien in ihren Positionen und Interessen, die potenziell vorgelegten Unterlagen und Belege sowie die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens.

Typische Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren Erfolg versprechend erscheint sind beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Reisestreitigkeiten oder Konflikte bei Fahrzeugkäufen, Reparaturen, Handwerkerleistungen, Arztdienstleistungen sowie Kredit-, Versicherungs- und Tarifstreitigkeiten.

Im Mediationsverfahren hält sich der Mediator selbst hingegen mit Vorschlägen zur Konfliktlösung zurück. Ein Mediator bewertet auch nicht und lässt sich keine Unterlagen oder Belege vorlegen. Ihm obliegt auch nicht die Entscheidung des Verfahrens. Zu den Aufgaben des Mediators gehört vielmehr, dass er für einen strukturierten Ablauf des Verfahrens sorgt und die Konfliktparteien dabei unterstützt, dass sie selbst eine Lösung für den Konflikt erarbeiten. Nur so ist nach dem Grundgedanken der Mediation die Möglichkeit eröffnet, dass später auch beide Parteien vorbehaltlos eine Lösung herbeiführen, durchführen und in der Zukunft wahren. Die Mediation ist demnach eine unterstützende Hilfe, die Parteien wieder in die richtigen Kommunikationswege zu bringen, damit sie ihre Positionen und Interessen selbst klären können.

Typische Anwendungsfälle für Mediationsverfahren sind Konflikte, bei denen die Parteien in irgendeiner Form der Beziehung stehen. Dies können Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen, Arbeitskollegen, Nachbarn, Kunden, Partnern und geschäftlichen Kontakten sein. Im öffentlichen Bereich wird die Mediation auch bei Konflikten zwischen Interessengemeinschaften, Behörden, ansässigen Geschäftsinhabern, Verbänden und Anwohnern genutzt. Im Gegensatz zur Schlichtung ist die Mediation für die Zukunft ausgelegt. Die Konfliktlösung wird von den Parteien und Anleitung des Mediators so erarbeitet, dass sie allen Ansprüchen und Interessen für heute und morgen gerecht wird. Bei der Schlichtung wird eine Entscheidung gefällt, die zukünftige Beziehungen nicht berücksichtigt.

 

Mediationsverfahren

 

Schlichtungsverfahren

Der Mediator bewertet keine Positionen und Interessen

 

Der Schlichter bewertet die Positionen und Interessen der Parteien, um am Ende selbst einen Entscheidungsentwurf zu unterbreiten

Der Mediator fördert und leitet die Kommunikation zwischen den Parteien und unterstützt sie bei der gemeinsamen Suche nach einer Lösung; schlägt aber keine eigene Lösung vor

 

Der Schlichter präsentiert am Ende der Verhandlungen einen Entscheidungsvorschlag als Schlichterspruch. Das Schlichtungsverfahren zielt allein auf die Entscheidungsfindung ab.

Der Mediator geht methodisch vor; die gültigen Voraussetzungen sind im Gegensatz zur Schlichtung nicht so förmlich

 

Das Schlichtungsverfahren ist an förmliche Voraussetzungen gebunden, was bspw. Fristen für Termine und Entscheidungen betrifft

Die Parteien entscheiden in der Mediation selbst, welche Vereinbarungen sie in Bezug auf die Konfliktlösung und die Zukunft treffen. Es wird keine Vereinbarung getroffen, die von beiden oder einer Partei abgelehnt wird. Es gibt keinen Verlierer

 

Der Entscheidungsvorschlag des Schlichters kann von den Parteien entweder angenommen oder nicht angenommen werden, was den Ausgang des Verfahrens wieder öffnet, das dann häufig vor Gericht ausgefochten wird

Der Mediator verfügt über keine eigene Entscheidungsbefugnis

 

Der Schlichter formuliert einen Vorschlag zur Entscheidung

 

Bei der Schlichtung hat der neutral fungierende Schlichter also den Auftrag, während des Verfahrens sowohl Sachverhalt als auch Rechtslage sowie die verschiedenen Positionen der Parteien zu analysieren, einzuschätzen und zu beurteilen. Aufgrund seiner Fachkompetenz kann er einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, der bei Annahme durch die Parteien mit einem Vergleichsvertrag endet. Die Parteien müssen diesen Vorschlag jedoch nicht annehmen.

Im Mediationsverfahren werden die unterschiedlichen Positionen und Interessen nicht durch den Mediator bewertet. Er fördert gezielt die Kommunikation zwischen den Parteien und unterstützt sie bei ihrer Suche nach einer Konfliktlösung. Die Parteien entscheiden selbst, welche Vereinbarungen getroffen werden. Treffen sie eine Vereinbarung, sind sie damit auch einverstanden und zufrieden, da sie diese selbst erarbeitet haben.

 

Gesetzliche Vorschriften der außergerichtlichen Streitbeilegung

Mediationsverfahren und Schlichtungsverfahren sind freiwillig. Allerdings sehen die gesetzlichen Vorschriften in einigen Fällen vor, dass eine außergerichtliche Streitbeilegung vorgesehen ist. Einige Bundesländer lassen beispielsweise eine Verfahrenseröffnung erst dann zu, wenn vorher der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung unternommen worden und gescheitert ist. Zu diesen außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung können sowohl Schlichtungsverfahren als auch Mediationsverfahren und Schiedsverfahren gehören, was sich regional unterscheidet und im Einzelfall entschieden werden muss.

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

🏠 06844 Dessau-Roßlau, Albrechtstraße 116    ☎ 0340 530 952 03