Glossar Mediation

Parteien

Begriff Definition
Parteien

Die Konfliktbeteiligten in einem Mediationsverfahren werden eigentlich „Medianden“ genannt. Dennoch hat sich in Anlehnung an zivilrechtliche Gerichtsverfahren auch die Bezeichnung der Beteiligten als Parteien eingebürgert. Weitet man die juristische Denkweise aus, könnte auch von „Anspruchstellern“ und „Anspruchsgegnern“ gesprochen werden. Die Parteien sind die Beteiligten eines Konfliktes.

Bei der Mediation handelt es sich um eine freiwillige und außergerichtliche Verhandlung zwischen zwei oder mehreren Parteien. Das Ziel der Mediation ist eine gütliche Konfliktbeilegung; also eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien. Das Mediationsverfahren wird vom Mediator als neutraler Dritter geleitet, der die Parteien dabei unterstützt, selbst eine gemeinsame Konfliktlösung zu finden. Der Mediator sorgt dabei für reibungslose und ordnungsgemäße Abläufe; hat jedoch keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis. Ihm obliegt jedoch der Ausgleich von Machtungleichgewichten zwischen den Parteien und die Sorge, dass die vereinbarten Regeln eingehalten werden. Mediatoren helfen ihren Parteien, Störungen in der Kommunikation zu beseitigen und sich eigene Interessen wieder bewusst zu machen, damit gemeinsam kreative Lösungen entwickelt werden können.

Synonyme: Konfliktbeteiligte

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

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