Glossar Mediation

Vereinbarung / Vertrag

Begriff Definition
Vereinbarung / Vertrag

Bei einer Vereinbarung handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien oder einzelne Bestandteile eines Vertrages beschreibt. Schriftliche Vereinbarungen und Verträge sind in nahezu allen Rechtsbereichen außerordentlich wichtig. Vereinbarungen werden im Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht geschlossen. Sie werden formuliert und geschlossen, um bestimmte Regelungen zu treffen.

Bei Vereinbarungen und Verträgen müssen bestimmte Formvorschriften, Rechte und Formulierungen beachtet werden. Alle Punkte der Vereinbarung müssen so konkret wie möglich formuliert werden, damit kein Raum für Interpretationen verbleibt. Ansonsten kann es trotz geschlossener Vereinbarung zu rechtlichen Nachteilen kommen. In einer Vereinbarung wird der Zweck des Vertrages beschrieben. Aber auch Sanktionen und Strafen wie Preisreduzierungen oder Verspätungszuschläge können für den Fall einer Nichterfüllung in einen Vertrag aufgenommen werden.

Da Vereinbarungen schriftlich dokumentiert werden, bedarf es der Beachtung einiger gesetzlicher Regelungen:

  • Klare und eindeutige Formulierungen, die auch Dritte nachvollziehen können
  • Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit
  • Einhaltung der Formvorschriften wie mündlich, schriftlich oder notariell
  • Bestätigung über den Erhalt gegenseitiger Willenserklärungen
  • Vereinbarung muss rechtlich zulässig sein

Auch im Mediationsverfahren werden mit der Mediationsvereinbarung und der Abschlussvereinbarung verbindliche Verträge geschlossen.

Die Mediationsvereinbarung beinhaltet die Willenserklärung beider Medianden, freiwillig und eigenverantwortlich eine Mediation durchführen zu wollen. Des Weiteren werden in der Mediationsvereinbarung die Grundsätze des Verfahrens definiert, die Kosten geklärt und Regelungen in Bezug auf die Verschwiegenheit getroffen.

Bei der mediativen Abschlussvereinbarung wird hingegen nach dem Mediationsverfahren die gefundene Lösung dokumentiert. Neben dem fallabhängigen Ausgang des Verfahrens werden Details zur Durchsetzbarkeit des Vertrages und verschiedene Klarstellungen festgehalten. Die Abschlussvereinbarung der Mediation muss von den Medianden durch Unterschrift vollzogen und ggf. beglaubigt werden.

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