Ein Unternehmen streitet mit seinem Versicherer über eine Versicherungsleistung. Beide halten ihre Position für gut begründet. Der Versicherer sieht die Forderung als überhöht an, das Unternehmen die angebotene Zahlung als unzureichend. Mehrere Gespräche haben nichts verändert. Jede Seite erwartet, sich mit ihren Argumenten durchsetzen zu können. Doch wie belastbar sind diese Erwartungen tatsächlich?
Bei der evaluativen Mediation übernimmt der Mediator eine stärker bewertende Rolle. Er kann tatsächliche und rechtliche Streitpositionen im Rahmen seiner Qualifikation und Befugnisse fachlich einschätzen, auf Schwächen und Risiken hinweisen und eigene Vorschläge für eine Einigung unterbreiten. Damit bringt er neben seiner Fähigkeit zur Gesprächsführung auch inhaltliche Expertise ein. Seine Einschätzungen sollen den Beteiligten helfen, ihre Handlungsmöglichkeiten besser zu beurteilen. Die Entscheidung über eine Einigung bleibt bei ihnen selbst.
Was ist evaluative Mediation?
„Evaluativ“ bedeutet bewertend oder einschätzend. Kennzeichnend für diesen Mediationsstil ist, dass der Mediator nicht nur die Kommunikation begleitet, sondern im vereinbarten Rahmen auch fachlich zu den Streitpositionen Stellung nimmt. Er kann beispielsweise prüfen, wie tragfähig Argumente sind, welche Tatsachen noch geklärt werden müssen und welche Unsicherheiten mit den Erwartungen der Beteiligten verbunden sind. Bei rechtlich geprägten Konflikten können, soweit zulässig, auch Einschätzungen zu möglichen gerichtlichen Ergebnissen und konkrete Vergleichsvorschläge dazugehören.
Eine solche Vorgehensweise setzt entsprechende Fachkenntnisse voraus. Zudem müssen die Beteiligten wissen, welche Art von Bewertung sie erwarten dürfen und welche Grenzen dabei gelten. Eine fachliche Einschätzung ist keine verbindliche Entscheidung. Der Mediator ersetzt weder ein Gericht noch eine gegebenenfalls erforderliche unabhängige Rechtsberatung. Die Beteiligten können seine Einschätzungen und Vorschläge aufgreifen, verändern oder ablehnen.
Ein Beispiel: Streit über eine Versicherungsleistung
Ein Unternehmen meldet seinem Versicherer einen größeren Schaden. Dieser erkennt einen Teil der Forderung an, lehnt die darüber hinausgehende Zahlung jedoch ab. Er beruft sich auf bestimmte Vertragsbedingungen und hält die geltend gemachte Schadenshöhe für nicht ausreichend nachgewiesen. Das Unternehmen verweist dagegen auf den Versicherungsvertrag, vorgelegte Unterlagen und die wirtschaftlichen Folgen des Schadens. Beide Seiten haben ihre Argumente mehrfach ausgetauscht, ohne einer Einigung näherzukommen.
In der Mediation werden zunächst die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen geklärt. Das Unternehmen benötigt finanzielle Planungssicherheit. Der Versicherer möchte die Forderung anhand der vertraglichen Grundlagen und vorhandenen Nachweise beurteilen. Beide Seiten müssen außerdem entscheiden, welchen Aufwand und welche Unsicherheiten sie bei einer weiteren Auseinandersetzung in Kauf nehmen wollen.
Der Mediator prüft im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen die vorgelegten Unterlagen und erläutert seine fachliche Einschätzung. Er weist beispielsweise darauf hin, dass ein Teil der Forderung durch die vorhandenen Nachweise gut gestützt wird, während für einen weiteren Teil entscheidende Belege fehlen. Zugleich macht er deutlich, dass auch die Ablehnung des Versicherers Fragen aufwirft, weil eine Vertragsbestimmung unterschiedlich ausgelegt werden kann. Damit bewertet er die Argumente beider Seiten, ohne den Streit selbst zu entscheiden.
Die Beteiligten verfügen nun über zusätzliche Gesichtspunkte, um ihre bisherigen Erwartungen zu überprüfen. Der Mediator könnte verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion stellen: eine Einigung über einen Teilbetrag, die gemeinsame Beauftragung eines Sachverständigen oder eine Vereinbarung, die einzelne Streitpunkte regelt und andere zunächst ausnimmt. Welche Möglichkeit sie verfolgen, entscheiden das Unternehmen und der Versicherer selbst. Das Beispiel ist fiktiv und beschreibt einen möglichen Verlauf, kein garantiertes Ergebnis.
Wie arbeitet ein evaluativer Mediator?
Die evaluative Mediation verbindet eine strukturierte Gesprächsführung mit fachlichen Einschätzungen und einer aktiveren Beteiligung an der Suche nach Einigungsmöglichkeiten. Vier typische Elemente verdeutlichen die Vorgehensweise. Sie müssen nicht in einer festen Reihenfolge stattfinden und sind nicht in jedem Konflikt gleichermaßen erforderlich.
1. Auftragsklärung und fachliche Vorbereitung
Zu Beginn klären die Beteiligten gemeinsam mit dem Mediator, welche Rolle er übernehmen soll. Wünschen sie eine fachliche Bewertung ihrer Positionen oder eigene Vergleichsvorschläge? Welche Fragen sollen untersucht werden? Dabei werden auch die Grenzen seiner Tätigkeit, die Gesprächsregeln und der Umgang mit Informationen vereinbart.
Für eine fundierte Einschätzung kann es erforderlich sein, Verträge, Schriftwechsel, Gutachten oder andere Unterlagen zu sichten. Alle Beteiligten sollten nachvollziehen können, welche Informationen berücksichtigt werden und welche Fragen noch offen sind. Eine unvollständige Informationsgrundlage kann zu fehlerhaften Bewertungen führen.
2. Bewertung und Realitätsprüfung
Der Mediator kann Stärken und Schwächen der vorgetragenen Positionen benennen und auf Widersprüche, fehlende Nachweise oder Unsicherheiten hinweisen. Dabei bewertet er die Sache, nicht die beteiligten Menschen. Eine Forderung kann fachlich wenig überzeugend sein, ohne dass die Person dahinter abgewertet wird.
Zur Realitätsprüfung gehört es, Erwartungen zu hinterfragen: Wie sicher ist der angenommene Ausgang eines Rechtsstreits? Welche Tatsachen lassen sich nachweisen? Welche Kosten und Belastungen könnten entstehen? Fachliche Einschätzungen des Mediators können diese Fragen ergänzen, sofern er dafür qualifiziert und befugt ist. Eine Prognose bleibt jedoch eine Einschätzung und keine Garantie.
Die Überprüfung eigener Erwartungen kann neue Sichtweisen eröffnen. Wie ein Perspektivwechsel in der Mediation dazu beitragen kann, festgefahrene Positionen zu hinterfragen und die Sichtweise des Gegenübers besser zu verstehen, erläutert der ergänzende Blogbeitrag.
3. Lösungsvorschläge und Alternativen zur Einigung
Wenn die Beteiligten bei der Lösungssuche nicht weiterkommen, kann der Mediator eigene Vorschläge einbringen. Im Versicherungsbeispiel könnte er eine zusätzliche Prüfung der Schadenshöhe oder einen Vergleich auf Grundlage der erörterten Unsicherheiten anregen. Seine Vorschläge dienen als Gesprächsgrundlage. Die Beteiligten können sie hinterfragen, verändern oder ablehnen.
Wichtig ist auch die Frage, welche realistischen Alternativen bestehen, wenn keine Einigung zustande kommt. Die Verhandlungslehre unterscheidet dabei zwischen BATNA und WATNA – der besten beziehungsweise schlechtesten Alternative zu einer ausgehandelten Vereinbarung. Im Versicherungsstreit könnten beispielsweise weitere Verhandlungen, eine sachverständige Prüfung oder ein Gerichtsverfahren infrage kommen. Ziel ist eine realistische Entscheidungsgrundlage, nicht die Erzeugung von Einigungsdruck. Wie sich solche Alternativen systematisch betrachten lassen, erläutert der Blogbeitrag BATNA, WATNA und ZOPA.
4. Einzelgespräche bei Bedarf
Der Mediator kann zeitweise getrennt mit den Beteiligten sprechen. Solche Einzelgespräche können hilfreich sein, wenn jemand eine Einschätzung zunächst vertraulich erörtern oder eigene Unsicherheiten ohne unmittelbare Reaktion der Gegenseite ansprechen möchte. Vorher muss geklärt werden, welche Informationen vertraulich bleiben und was in das gemeinsame Gespräch eingebracht werden darf. Einzelgespräche sind weder zwingend noch ausschließlich für die evaluative Mediation typisch. Welche Möglichkeiten und Grenzen damit verbunden sind, erläutert der Beitrag Einzelgespräche in der Mediation.
Wie unterscheidet sich evaluative Mediation von anderen Mediationsstilen?
Die verschiedenen Mediationsstile unterscheiden sich vor allem darin, welche Rolle der Mediator übernimmt und worauf er im Verfahren besondere Aufmerksamkeit richtet. Bei der facilitativen Mediation unterstützt er hauptsächlich die Kommunikation, hilft bei der Klärung von Interessen und begleitet die Beteiligten bei der Entwicklung eigener Lösungen. Inhaltliche Bewertungen und konkrete Lösungsvorschläge des Mediators stehen dabei nicht im Mittelpunkt.
Die transformative Mediation legt besonderes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Beteiligten und die mögliche Anerkennung der Perspektive des Gegenübers. Veränderungen im gegenseitigen Verständnis und in der Kommunikation können dabei ebenso bedeutsam sein wie eine konkrete Vereinbarung.
Bei der evaluativen Mediation bringt der Mediator seine fachliche Einschätzung stärker ein. Er kann Positionen bewerten, Risiken benennen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Diese Unterscheidung beschreibt einen methodischen Schwerpunkt, keine starre Grenze. In der Praxis können unterschiedliche Elemente miteinander verbunden werden, sofern die Beteiligten die jeweilige Vorgehensweise verstehen und ihr zustimmen.
Welche Chancen bietet evaluative Mediation?
Ein evaluativer Ansatz kann hilfreich sein, wenn sich die Beteiligten aufgrund unterschiedlicher fachlicher oder rechtlicher Erwartungen nicht aufeinander zubewegen. Eine fundierte Einschätzung kann verdeutlichen, welche Annahmen tragfähig sind, welche Fragen noch geklärt werden müssen und wo Unsicherheiten bestehen. Wer bisher von einem sicheren Erfolg ausgegangen ist, berücksichtigt möglicherweise erstmals ein relevantes Risiko. Wer die Position der Gegenseite für völlig unbegründet hielt, erkennt unter Umständen nachvollziehbare Argumente.
Zugleich können unterschiedliche Streitfragen voneinander getrennt werden. In einem Versicherungsstreit geht es möglicherweise gleichzeitig um die Auslegung des Vertrags, die Schadenshöhe, fehlende Nachweise und wirtschaftliche Folgen. Werden diese Fragen einzeln betrachtet, lässt sich genauer erkennen, was bereits verhandelbar ist und wo weitere Informationen benötigt werden. Auch ein konkreter Vorschlag des Mediators kann einer festgefahrenen Verhandlung einen neuen Ausgangspunkt geben.
Ob dadurch tatsächlich Zeit oder Kosten gespart werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine umfangreiche Vorbereitung, zusätzliche Beratung oder sachverständige Prüfungen können Aufwand verursachen. Allgemeine Aussagen, evaluative Mediation sei grundsätzlich schneller oder erfolgreicher als andere Ansätze, lassen sich daraus nicht ableiten.
Wo liegen die Grenzen und Risiken?
Die aktive Rolle des Mediators bringt besondere Herausforderungen mit sich. Eine fachliche Bewertung kann für die Beteiligten unterschiedlich ausfallen. Hält der Mediator die Position einer Seite für wenig überzeugend, kann diese den Eindruck gewinnen, er stehe auf der Seite des anderen. Deshalb müssen die Bewertungsmaßstäbe nachvollziehbar sein und die Argumente aller Beteiligten berücksichtigt werden. Unparteilichkeit bedeutet nicht, jede Position unabhängig von ihrem Inhalt gleich zu bewerten. Sie verlangt einen fairen Umgang mit allen Beteiligten.
Auch die Selbstbestimmung kann unter Druck geraten. Wer einen Mediator wegen seiner Fachkompetenz auswählt, misst dessen Meinung möglicherweise großes Gewicht bei. Eine Empfehlung kann dadurch wie eine Vorgabe wirken. Die Beteiligten müssen deshalb ausreichend Gelegenheit haben, Einschätzungen zu hinterfragen, unabhängige Beratung einzuholen und Vorschläge abzulehnen. Die fachliche Autorität des Mediators darf ihre Entscheidungsfreiheit nicht ersetzen.
Ein weiteres Risiko liegt in einer zu starken Konzentration auf den Abschluss einer Vereinbarung. Hinter einem Streit über Geld können auch das Bedürfnis nach Anerkennung, enttäuschtes Vertrauen oder Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit stehen. Eine fachlich nachvollziehbare Vergleichssumme beantwortet solche Fragen nicht automatisch. Auch eine Mediation ohne Abschlussvereinbarung kann für die Beteiligten wertvoll sein, wenn sie neue Erkenntnisse über ihren Konflikt gewinnen oder ihre Kommunikation verändern.
Schließlich stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zu anderen Konfliktlösungsverfahren. Auch bei einer Schlichtung kann ein neutraler Dritter einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Bei einer frühen neutralen Bewertung, häufig als Early Neutral Evaluation bezeichnet, steht die fachliche Einschätzung des Streitfalls besonders im Vordergrund. Je stärker Bewertung und Lösungsvorschlag das Verfahren bestimmen, desto wichtiger ist eine klare Verständigung darüber, welche Art von Unterstützung die Beteiligten tatsächlich wünschen.
Welche rechtlichen Grenzen gelten?
Auch bei der evaluativen Mediation bleiben die Beteiligten für ihre Entscheidungen selbst verantwortlich. Der Mediator kann im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen fachliche Einschätzungen und Lösungsvorschläge einbringen, trifft jedoch keine verbindliche Entscheidung. Insbesondere bei rechtlichen Bewertungen müssen seine Qualifikation und die Grenzen seiner Tätigkeit berücksichtigt werden.
Welche gesetzlichen Anforderungen für Mediatoren gelten und wie sich Mediation von Rechtsberatung unterscheidet, erfahren Sie auf meiner Seite Recht in der Mediation.
Wann kommt evaluative Mediation in Betracht?
Evaluative Mediation kommt insbesondere dann in Betracht, wenn unterschiedliche Einschätzungen der tatsächlichen oder rechtlichen Ausgangslage eine Einigung erschweren. Das kann etwa bei Vertragsstreitigkeiten, wirtschaftlichen Auseinandersetzungen sowie Versicherungs- und Finanzkonflikten der Fall sein. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Konfliktgebiet, sondern die Frage, welche Unterstützung die Beteiligten benötigen.
Nicht immer muss der Mediator selbst eine fachliche Bewertung vornehmen. Manchmal ist es sinnvoller, eine offene Frage durch eine unabhängige sachverständige oder anwaltliche Person klären zu lassen und das Ergebnis anschließend gemeinsam in der Mediation zu besprechen. So können fachliche Prüfung und eigenverantwortliche Konfliktbearbeitung voneinander getrennt bleiben. Welche Vorgehensweise passt, hängt vom konkreten Konflikt, den Erwartungen der Beteiligten und den fachlichen sowie rechtlichen Möglichkeiten ab.
Fazit: Fachlich bewerten, ohne die Entscheidung zu übernehmen
Die evaluative Mediation verbindet die Vermittlung zwischen den Beteiligten mit fachlichen Bewertungen und möglichen Lösungsvorschlägen. Sie kann helfen, festgefahrene Erwartungen zu überprüfen und neue Einigungsmöglichkeiten zu erkennen. Entscheidend ist, dass die Einschätzungen nachvollziehbar bleiben und nicht als verbindliche Vorgaben verstanden werden. Ob und wie eine Einigung zustande kommt, entscheiden die Beteiligten selbst.
