Schiedsverfahren
Begriff | Definition |
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Schiedsverfahren | Ein Schiedsverfahren ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits durch Schlichtung oder Urteil. Unterschieden werden muss zwischen Schiedsverfahren vor ehrenamtlichen Friedensrichtern bzw. Schiedspersonen, Schiedsverfahren vor staatlich anerkannten Schieds- und Gütestellen sowie Verfahren vor privaten Schiedsgerichten. Schiedsverfahren wegen Streitigkeiten in Bezug auf Vereine und Verbände werden häufig auch vor öffentlichen Schlichtungsstellen geführt. Schiedsverfahren vor dem SchiedsgerichtDurch die in 2002 durchgeführte Reform der ZPO (Zivilprozessordnung) wurden die Bundesländer in vielen Fällen ermächtigt, vor Klageerhebung ein außergerichtliches Güteverfahren vorzuschreiben. Geschieht dies nicht, wird eine Klage abgewiesen. Die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Nichtstaatliche Schiedsgerichte können als eine Form von privaten Zivilgerichten betrachtet werden. Besteht zwischen zwei Parteien eine Schiedsvereinbarung, wird dadurch der klassische Gerichtsweg ausgeschlossen. Die Streitigkeit wird dann durch den Schiedsspruch entschieden, der an die Stelle des Urteils tritt. Der Schiedsspruch ist bindend und kann vollstreckt werden. Im Gegensatz zum normalen Gerichtsverfahren gibt es beim Schiedsverfahren nur eine Instanz, wobei bei Verfahrensverstößen das zuständige Oberlandesgericht den Schiedsspruch aufheben kann. Schiedsverfahren vor der GütestelleVon der Justizverwaltung eingerichtete Gütestellen können sowohl vor Anhängigkeit eines Rechtsstreits als auch während der Verhandlungsphase angerufen werden. Informationen über Verfahrensmethodik und Kosten werden in der jeweiligen Güteordnung festgelegt. Staatliche Gütestellen werden von Sachverständigen und Personen besetzt, die eine Befähigung zum Richteramt innehaben. Güteverfahren eignen sich eher für zivilrechtliche Auseinandersetzungen, bei der eine Schuldfrage nicht geklärt werden muss. Die Beendigung des Verfahrens vor der Gütestelle endet in einem Vergleich oder einem Vertrag, der dem gerichtlichen Urteil ähnelt und vollstreckt werden kann. In Schieds- und Güteverhandlungen werden mediative Ansätze genutzt.
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Synonyme:
Schiedsverfahren, Schiedsgericht |