Glossar Mediation

FAQ

Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Mediation auseinandersetzt, wird häufig mit Begriffen aus dem juristischen Bereich konfrontiert. Ich möchte Sie jedoch nicht mit Fachbegriffen beeindrucken, sondern wünschen mir, dass Sie die Inhalte unserer Webseite auch verstehen. Dennoch gibt es Begriffe, bei denen ich der Meinung bin, dass ich sie zum besseren Verständnis noch einmal erläutern sollte. Ich hoffe sehr, dass Sie sich von meinem FAQ-Bereich – den ich im Übrigen kontinuierlich weiter ausbauen werde – motivieren lassen, sich noch detaillierter mit der Mediation zu befassen.

Bitte nutzen Sie meine Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie weitere Fragen haben!

 

Begriff Definition
Zwangsvollstreckung

Mit Zwangsvollstreckung wird die zwangsweise Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen mit Hilfe der Staatsgewalt bezeichnet.

Eine Zwangsvollstreckung auf Grundlage einer Abschlussvereinbarung aus einem Mediationsverfahren ist nicht ohne Weiteres möglich. Der ursprüngliche Entwurf des Mediationsgesetzes enthielt noch die Formulierung, dass in einem Mediationsverfahren geschlossene Vereinbarungen nach schriftlichem Antrag und Zustimmung aller Parteien für vollstreckbar erklärt werden sollten. Die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung aus der Abschlussvereinbarung wurde jedoch in der Endfassung des Mediationsgesetzes nicht umgesetzt.

Ein Mediator ist also nicht in der Lage, eine vollstreckbare Vereinbarung zu erzeugen. Allerdings kann eine Mediationsvereinbarung von einem Notar für vollstreckbar erklärt oder aber die Rechtsgrundlage für einen vollstreckbaren Titel geschaffen werden.

Geregelt wird die Vollstreckbarkeit in §§ 794 ff. ZPO. Für vollstreckbar erklärte Dokumente und Entscheidungen können danach vollstreckt werden. Zwangsvollstreckungen finden aus gerichtlich protokollierten Vergleichen, gerichtlichen Urteilen, Anwaltsvergleichen, notariellen Urkunden sowie Vergleichen vor Gütestellen und anderen vollstreckbaren Urkunden oder Titeln statt. Sollten die Medianden in einem Mediationsverfahren Wert darauf legen, dass die Abschlussvereinbarung später vollstreckbar sein soll, so müssen sie für eine Überführung Sorge tragen. Wird eine Mediationsvereinbarung in einen gerichtlichen Vergleich, einen Vergleich vor der Gütestelle, einen Anwaltsverglich oder in eine notarielle Beurkundung überführt, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Der Mediator kann die Medianden über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und beraten.

Ansonsten wirkt eine Abschlussvereinbarung aus der Mediation wie ein normaler Vertrag. Die Vereinbarung ist also rechtlich bindend, aber nicht ohne weiteren Aufwand vollstreckbar. Soll im Nachhinein aus der Abschlussvereinbarung vollstreckt werden, muss zunächst ein Klageverfahren eingeleitet werden. Die Klage muss sich dabei auf die in der Abschlussvereinbarung vermerkten Ansprüche stützen. Deshalb ist es für Mediatoren auch so wichtig, dass die Abschlussvereinbarung klar und deutlich formuliert wird, um später potenziell als Rechtsgrundlage für einen Prozess dienen zu können. Außerdem müssen Mediatoren darauf achten, dass Abschlussvereinbarungen auch für die Medianden umsetzbar sind.

Mediatoren leisten jedoch keine Vollstreckungshilfe. Ihr Auftrag endet in diesen Fällen dann, weil eine Zwangsvollstreckung eine Parteivertretung bedeutet.

 

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Zukunftsorientierung

Die Zukunftsorientierung ist eine Besonderheit in der Mediation. Mediationen gehören zu den Konfliktbearbeitungsverfahren, bei denen der Mediator als Dritter und Unparteiischer involviert wird. Sie zählen also zu den drittgestützten Verfahren zur Konfliktbearbeitung, wozu u.a. auch richterlich geführte Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren gehören.

Beim klassischen Gerichtsverfahren wird ein mit einem Anspruch verbundener Konflikt anhängig gemacht, bei dem der Sachverhalt meist in der Vergangenheit liegt. Über diese zurückliegenden Sachverhalte entscheidet dann nach Schriftverkehr, Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Anwendung der Gesetze das Gericht. Urteile und Beschlüsse betreffen demnach die Vergangenheit, bestimmen die Gegenwart und haben wenig Einfluss auf die Zukunft. Des Weiteren berücksichtigen diese Gerichtsentscheidungen in der Regel auch nicht die private oder geschäftliche Beziehung zwischen den beiden Parteien. Es obliegt nicht dem Gericht, die Parteien dabei zu unterstützen, ihre Beziehung zukunftsorientiert zu erhalten oder zu optimieren. Das Gericht stellt lediglich fest, wer in welchem Umfang „Recht“ hat.

Das Spezifikum des Mediationsverfahrens wird deutlich, wenn man sich die Wege der Konfliktbearbeitung und Lösungsfindung näher ansieht. Zwar werden Konflikte durch die Medianden in der Gegenwart bearbeitet, aber die Denkrichtungen und Perspektiven können sich von der Vergangenheit bis in die Zukunft ausweiten. Alle Zeitdimensionen werden als Entscheidungs- und Reflexionsfläche genutzt. In der Mediation wird begünstigt, dass ein Austausch über die Vergangenheit erfolgt, um zukunftsorientiert ausgelegte Perspektiven und Aspekte für die Zukunft zu gewinnen. Medianden werden dazu angeregt, in eine – im Idealfall gemeinsame – Zukunft zu schauen.

Im mit der Zukunftsorientierung verwobenen Mediationsverfahren wird also nicht ausgeschlossen, mit Vergangenem zu arbeiten. Dies ist häufig sogar notwendig, damit die Medianden ihren Konflikt angemessen bearbeiten können. Nur so können sie Kompromisse und Lösungen für ihre gegenwärtige Konfliktsituation finden, einen gemeinsamen und tragfähigen Mittelweg austarieren und damit zukunftsorientiert arbeiten. Die in der Mediation angestrebte Win-Win-Situation unterstreicht die Besonderheit der Zukunftsorientierung noch.

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Synonyme - zukunftsorientierte Mediation,zukunftsgerichtet
Zirkuläre Fragen

Zirkuläre Fragen stammen ursprünglich aus der systemtherapeutischen Praxis, in der sie auch heute noch mit Erfolg eingesetzt werden. In der Mediation nutzt der Mediator zirkuläre Fragen als Intervention. Zirkuläre Fragen ermöglichen die Aufdeckung von Prozessen in Beziehungen sowie starren Mustern in Kommunikation und Interaktion. Durch eine gezielte Anregung, Perspektivwechsel durchzuführen, werden durch diese Fragetechnik Konfliktursachen offenbart.

Der Fragesteller eröffnete dabei den Medianden durch triadische Fragen die Möglichkeit, sich in eine andere Position zu versetzen und sich damit auf eine andere Beobachterposition einzulassen. Triadisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch die Fragen ein „Mutmaßen“ provoziert wird, damit Vermutungen über Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche, Beziehungen der anderen geäußert werden. Durch diesen wechselseitigen Bezug lassen sich durch zirkuläres Fragen neue Denkprozesse einleiten, die Veränderungen ermöglichen.

Beispiele für zirkuläre Fragen:

  • Wenn sich jetzt ein Unbekannter zu uns gesellen würde; wie würde er Ihre aktuelle Beziehung zueinander und Ihre Stimmungslage beschreiben?

  • Angenommen, ihre Kinder würden den aktuellen Stand Ihrer Ehe beschreiben; wie würden sie diesen in Worte fassen?

Bei der Fragetechnik der zirkulären Fragen wird angenommen, dass jedes Verhalten innerhalb eines sozialen Systems auch als eine Art des kommunikativen Angebots aufgefasst werden kann. Symptome, Verhaltensweisen und Gefühlsausdrücke werden als im Menschen ablaufende Prozesse betrachtet, die immer eine kommunikative Funktion und Bedeutung haben. Dadurch, dass durch zirkuläres Fragen eine Außenperspektive einbezogen wird, lassen sich Botschaften und Inhalte nachhaltig verdeutlichen und bewusst machen.

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Synonyme - triadische Fragen
Ziele der Mediation

Die Mediation gilt als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Zu den Zielen der Mediation gehört die Lösung eines oder mehrerer Konflikte auf der Basis von wechselseitiger und transparenter Kommunikation über die Hintergründe des Konflikts, was im Idealfall mit einer verbindlichen und zukunftsorientiert ausgelegten Vereinbarung der Medianden endet.

Ziel der Mediation ist also, eine Lösung zum allseitigen Gewinn und Nutzen zu kreieren, die von allen Medianden positiv betrachtet und getragen werden kann. Darüber hinaus haben Mediationen zusätzliche Ziele, die sich erst bei näherer Betrachtung des Mediationsverfahrens zeigen:

  • Durch die Mediation wird eine einvernehmliche, verbindliche, tragfähige und umsetzbare Lösung für Konflikte erarbeitet und vereinbart.
  • Mediationen suchen nach Lösungen, bei denen es keine Verlierer gibt. Sie zielen auf Win-Win-Situationen ab.
  • Durch eine Mediation sollen Medianden erlernen, eine verständnisvolle Haltung für die Interessen des anderen Medianden einzunehmen.
  • Mediationsverhandlungen führen zu einer besseren und respektvolleren Beziehung zwischen den Medianden.
  • Durch eine Mediation können Medianden in Zukunft besser und konstruktiver mit Konflikten umgehen.
  • Eine Mediation befähigt die Medianden zur Übernahme sozialer Verantwortung.
  • Bei der Mediation werden Interessen berücksichtigt, die in einem Gerichtsverfahren unberücksichtigt bleiben würden.
  • Durch eine Mediation werden Verfahrenskosten und Konfliktfolgekosten erheblich reduziert.
  • Die Mediation ist eine Möglichkeit, einen Konflikt unbürokratisch und flexibel zu lösen.
  • Durch eine Mediation werden betriebliche und personelle Ressourcen geschont.
  • Eine Mediation wird nicht in der Öffentlichkeit durchgeführt oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zu den Zielen eines Mediationsverfahrens gehören zukunftsorientierte Konfliktlösungen, die mit einer langfristigen Befriedigung der Medianden einhergehen. Erreicht wird dies durch die Anleitung des Mediators, der die Kommunikation zwischen den Medianden gezielt fördert. Die Medianden lernen, wieder miteinander zu sprechen, ihre Standpunkte sowie Interessen wechselseitig zu verstehen und gemeinsam daran zu arbeiten, eine kooperative und nachhaltige Lösung zu finden.

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Synonyme - Absicht, Bestreben, Intention, Zielsetzung, Zielvorstellung, Zweck
Zeugnisverweigerungsrecht

Unter bestimmten Bedingungen steht Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Institutionen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, wonach sie eine Auskunftserteilung in Bezug auf die eigene Person oder Dritte verweigern dürfen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht unterscheidet sich vom Auskunftsverweigerungsrecht in der Weise, dass sich das Auskunftsverweigerungsrecht lediglich auf bestimmte Fragestellungen beschränkt. Ein Aussageverweigerungsrecht steht hingegen Beschuldigten in Strafverfahren zu, die sich durch das Verweigern einer Aussage zum Tatvorwurf nicht selbst belasten zu müssen.

Zeugnisverweigerungsrechte sind geregelt in §§ 383 ff. ZPO für Zivilprozesse und §§ 52 ff. StPO für Strafprozesse. Durch das Zeugnisverweigerungsrecht soll ein Zeuge vor Konflikten geschützt werden, die sich aus seiner Loyalität auf der einen und der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage auf der anderen Seite bei einer Aussage ergeben könnten. Ohne Zeugnisverweigerungsrecht könnte ein Zeuge Gefahr laufen, sich selbst oder nahestehende Dritte zu belasten.

In Zivilprozessen können Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen oder sachlichen Gründen eingeräumt werden, während in Strafsachen Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen oder beruflichen Gründen in Bezug auf Dritte in Betracht kommen. Im Strafprozess gilt der Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen, was ein Aussageverweigerungsrecht begründet.

Aus persönlichen Gründen dürfen Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, Geschiedene oder andere Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie sowie Verwandte und Verschwägerte in Seitenlinie bis zum dritten Grad von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Werden trotz bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht Aussagen getätigt, fallen diese je nach Fallkonstellation unter ein Beweisverwertungsverbot und dürfen nicht ver- und bewertet werden.

Zeignisverweigerungsrecht in der Mediation

Geistlichen, Journalisten, Beamten und Mediatoren wird aus beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt. Dieses Recht kann aufgehoben werden, sofern eine Schweigepflichtentbindung erfolgt. Ausgeübt wird ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn dies gegenüber dem Gericht erklärt und begründet wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt in der Regel durch eine eidesstattliche Versicherung.

Nach § 4 Mediationsgesetz sind Mediatoren zur Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet. Ihnen wird ein Zeugnisverweigerungsrecht in Gerichtsverfahren eingeräumt, das die Medianden und die Konfliktinhalte betrifft. Auch nach einer Mediation können die Medianden daher vor Gericht frei verhandeln und müssen nicht befürchten, dass Informationen aus der Mediation im Rahmen einer Zeugenvernehmung des Mediators publik werden. In der Regel wird bei der Mediation auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Medianden geschlossen, um ein gegenseitiges Ausforschen und Ausnutzen mitgeteilter Sacherhalte zu verhindern.

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Synonyme - §§ 383 ff. ZPO,§§ 52 ff. StPO,§ 4 Mediationsgesetz
Wunderfrage

In der Mediationsausbildung erlernen Mediatoren verschiedene Fragetechniken, um sie gezielt als Werkzeuge einsetzen zu können.

Zu den bekannten Fragetechniken gehören geschlossene und offene Fragen. Geschlossene Fragen lassen sich in der Regel leicht mit „ja“ oder „nein“ beantworten, weshalb sie für das kommunikativ ausgelegte Mediationsverfahren wenig ergiebig erscheinen. Beispiele für geschlossene Fragen wären etwa „Waren Sie pünktlich?“ oder „Haben Sie zuerst den Kontakt abgebrochen?“. Für das Mediationsverfahren bieten sich geschlossene Fragen daher eher an, wenn Tatsachen festgestellt werden sollen.

Auf offene Fragen kommen hingegen viele umfangreiche Antworten in Betracht. Mit offenen Fragen wird gezielt nach Meinungen, Vorgängen oder Wünschen gefragt. Klassische Fragen dieser Sparte beginnen mit „Was?“, „Wie?“, „Wo?“, „Wann?“ oder „Wer?“ und bieten die Chance, die Beziehungen zwischen den Medianden zu fördern. Wenn in der Mediation beispielsweise „Was ist denn passiert?“ oder „Was hat Sie so sehr geärgert?“ gefragt wird, fallen die Antworten in der Regel ergiebig und detailliert aus. Offene Fragen bieten demnach ein hohes Maß für Wertschätzung und Empathie, was als Voraussetzung im Mediationsverfahren gilt.

Als ungünstige Fragetechnik in einer Mediation können sich „Warum?“-Fragen erweisen. Schon durch die Fragestellung bekommt der Gesprächspartner das Gefühl, sich für etwas rechtfertigen zu müssen. Das „Warum?“ hat den bitteren Beigeschmack einer Beschuldigung, weshalb die Frage im Mediationsverfahren eher selten genutzt wird.

Die Wunderfrage in der Mediation

Eine Besonderheit in der Mediation ist jedoch die Wunderfrage, die ebenfalls in den Bereich der offenen Fragen fällt. Erstmals berichtet hat Steve de Shazer über die Frageform der Wunderfrage, der als Begründer des lösungsorientierten Ansatzes im Rahmen der Systemischen Therapie gilt. Bei der Wunderfrage liegt der Fokus auf der Lösung und nicht auf dem Problem. Wunderfragen können auch in der Mediation das Verfahren vorantreiben. Eine Wunderfrage könnte zum Beispiel lauten: „Angenommen, Sie treffen sich am Sonntag mit Ihrem Ex-Mann. Und in der Nacht zum Sonntag ist ein Wunder geschehen und das Problem, weswegen Sie heute an dieser Mediation teilnehmen, ist gelöst. Da dieses Wunder jedoch in der Nacht stattgefunden hat, haben Sie noch keine Ahnung davon. Was halten Sie für das erste Anzeichen dafür, das darauf hinweist, dass Ihr Problem gelöst ist und wie Sie Ihrem Ex-Mann hiervon berichten würden?“

Wunderfragen bieten sehr viel Potenzial für Nachfragen und Präzisionsfragen. Die Einfälle, Ideen und Fantasien, die auf Wunderfragen geäußert werden, haben in der Regel einen positiven Charakter. Medianden werden durch Wunderfragen angeregt, sich Möglichkeiten für positive Veränderungen vorzustellen. Vor diesem Hintergrund können reale Schritte in Richtung Veränderung auch tatsächlich besser eingeleitet werden. Der lösungsorientierte Weg der Mediation kann durch eine Wunderfrage vorangetrieben werden, weshalb diese Fragen häufig in der Mediationsphase kurz vor der eigentlichen Lösungssuche gestellt werden.

Siehe auch: www.streitvermittler-mediator.de/blog-mediation/wunderfragen-in-der-mediation.html

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Wirtschaftsmediation

Eine Wirtschaftsmediation ist eine Mediation bei wirtschaftlich motivierten Konflikten. Auch in der Wirtschaftsmediation wird der 5-Phasen-Struktur gefolgt:

  1. Auftragsklärung
  2. Sammlung der Themen
  3. Interessen und Positionen
  4. Sammlung und Bewertung von Lösungsoptionen
  5. Abschlussvereinbarung

Wirtschaftsmediationen werden häufig bei zwischen- oder innerbetrieblichen Konflikten aus dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht angewandt. So gehören beispielsweise Probleme mit Mobbing oder auch Zahlungsstreitigkeiten zu den Konflikten, die durch eine Wirtschaftsmediation gütlich gelöst werden können. Um bei umfangreichen Projekten für effiziente und reibungslose Abläufe zu sorgen, kann die Wirtschaftsmediation auch präventiv bzw. begleitend eingesetzt werden.

Eine Wirtschaftsmediation ist dann geeignet und sinnvoll, wenn die Medianden den Konflikt freiwillig sowie eigenverantwortlich klären wollen und dem keine rechtlichen Beschränkungen oder Hinderungsgründe entgegenstehen. In der Wirtschaftsmediation behalten die Medianden die Lösungsfindung selbst in der Hand. Der Mediator führt sie dabei durch das strukturierte Verfahren bis zu einer vertraglich dokumentierten Vereinbarung. Dadurch eröffnen sich bei betrieblichen Konflikten im wirtschaftlichen Kontext viele Möglichkeiten für innovative und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten. Die Wirtschaftsmediation gilt als selbstbestimmte und verbindliche Alternative zu klassischen Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren und Schlichtungsverfahren.

Siehe auch https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsbereich/wirtschaftsmediation.html.

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Win-Win

Der Begriff „Win-Win“ stammt aus der englischen Sprache und kann mit „Gewinn-Gewinn“ übersetzt werden. Gemeint ist hiermit eine Doppelsieg-Strategie, die das Ziel hat, dass alle Betroffenen oder Beteiligten einen Nutzen oder Profit erzielen können. Jeder Beteiligte respektiert das jeweilige Gegenüber und versucht, auch dessen Bedürfnisse und Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Win-Win-Strategie

Bei einer Win-Win-Strategie ringen gleichwertige Partner um einen Interessenausgleich, der für beide Seiten positiv ausfallen soll. Win-Win-Strategien sind auf nachhaltige und langfristige Erfolge und Kooperationen ausgerichtet und weniger auf einen kurzfristigen Gewinn.

Win-Win-Perspektive

Die Win-Win-Perspektive kann als eine Chance für ein besseres Miteinander betrachtet werden. Schon früh werden Menschen von Leitsätzen und Denkmustern wie „Man kann nicht alles haben“ geprägt, die Begrenzungen darstellen. Auch erzieherische Sprüche wie „Ohne Fleiß keinen Preis“ werden früh vermittelt und fest verankert.
Das zwischenmenschliche Miteinander besteht immer aus einem Geben und einem Nehmen. Diese Interaktion führt Menschen erst zueinander. Durch die fest verankerten Glaubenssätze können Menschen schlecht damit umgehen, wenn das Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen nicht gegeben ist. Dies wird als Grenzüberschreitung wahrgenommen. Die Win-Win-Perspektive ist eine Möglichkeit, diese Grenzen zu erweitern. In der Mediation werden Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet, damit alle Beteiligten Klarheit erhalten. Gelingt dieser Prozess, können alle zusammen nach Vereinbarkeiten in allen Anliegen suchen. Konflikte müssen nicht bedeuten, dass der Vorteil des einen Betroffenen automatisch den Nachteil des anderen Betroffenen darstellt. Interessen sind unterschiedlich und jeder wünscht sich Vorteile. Durch die mediative Arbeit wird der Weg zu Perspektiven außerhalb der festgefahrenen Grenzen aufgezeigt. Durch das Zulassen von Perspektiven, Optionen und Chancen kann eine Win-Win-Situation gefunden werden, bei der es keine Verlierer gibt.

Win-Win-Situation

Die klassische Mediation strebt eine Win-Win-Situation an, bei der es nur Gewinner gibt. Alle Beteiligten sollen eine Lösung finden, die alle Bedürfnisse und Interessen beachtet und zufriedenstellt. Jeder soll seinen Nutzen und seinen Vorteil aus diesem „Doppelsieg“ ziehen können. Die für alle Beteiligten gewinnbringende Konfliktlösung soll selbst durch Ideen und Vorschläge erarbeitet werden. Durch die gemeinsame Arbeit wird das Gefühl, sich nicht als Verlierer sondern als Gewinner betrachten zu können, verstärkt. Dies ist der wohl größte Unterschied zwischen Mediationsverfahren und Gerichtsverfahren. Vor Gericht „entscheiden“ Richter – nicht die Parteien selbst.

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Synonyme - Win-Win-Lösung, Win-Win-Situation, Win-Win-Perspektive, Win-Win-Strategie, Doppelsieg-Strategie
Werkzeuge

Wenn vor dem Hintergrund eines Mediationsverfahrens von Werkzeugen gesprochen wird, sind damit nahezu immer die Werkzeuge oder der Werkzeugkoffer des Mediators gemeint.

Mediatoren benutzen vorzugsweise die Werkzeuge, die sie von ihrem Ursprungsberuf kennen. Einem Psychologen wird das für einen Juristen als chaotisch erscheinende assoziative Denken nahe liegen. Er wird als die Werkzeuge bevorzugen, die dieser Denkweise entsprechen. Juristen suchen hingegen eher Struktur und bevorzugen die erlernte Subsumtion beim Denken. Therapeuten werden hingegen die im Beruf genutzten Werkzeuge auch in der Mediation einsetzen. Aus diesem Grund sind die Werkzeuge von Mediatoren sehr vielseitig. Das Mediationsverfahren selbst gibt nicht zwingend die Verwendung bestimmter Werkzeuge vor. Allerdings wird beschrieben, wie welche Werkzeuge eingesetzt werden könnten und auch sollten. Die Gemeinsamkeit bildet eine Basis an Werkzeugen, die jeder Mediator aus seiner Ausbildung kennen muss und im Verfahren beherrschen sollte:

  • Haltung
    Neutralität, Allparteilichkeit, Empathie, Authentizität, Akzeptanz

  • Prinzipien
    Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit, Allparteilichkeit, Informiertheit, Offenheit, Vertraulichkeit

  • Struktur
    Phasenlogik, Kommunikationsmodell des (nicht entscheidenden) Dritten

  • Methodik
    Verstehen, Verhandeln, Vermitteln

  • Techniken
    Gesprächstechniken, Fragetechniken, Verhandlungstechniken, Einzelgespräche, Kommunikationsregeln, Moderation, Rollentausch, Vereinbarungen, Kreativ- und Assoziationstechniken, Brainstorming, Visualisierung, Konflikttechniken, Tabu-Techniken

  • Setting
    Besprechungstisch in angenehmer und diskreter Atmosphäre

Nur wenn Mediatoren in der Lage sind, Werkzeuge aufeinander abzustimmen, können diese im Mediationsverfahren erfolgreich eingesetzt werden. Die Verwendung der Werkzeuge erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach Anlässen und Zwecken.

Mediatoren verwenden Werkzeuge im Mediationsverfahren aktiv und aus dem Verfahren heraus. Sie orientieren sich am Stand, an der Phase und am Thema der Mediation. Des Weiteren greifen Mediatoren auch aus situativen Anlässen zu einem Werkzeug. Werkzeuge haben einen an die Mediation gebundenen Zweck und dienen der Verstehensvermittlung. Sie sollen die Medianden zur Erkenntnisgewinnung und damit zur Lösungsfindung verhelfen.

 

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Synonyme - Mediationswerkzeuge
Wahrnehmung in der Mediation

Nach der Definition handelt es sich bei der Wahrnehmung um einen geistig-körperlichen Prozess. Menschen stellen eine Anschauung von sich selbst und anderen her, indem ihnen chemische und physikalische Reize als sensorische Informationen über die Sinnesorgane vermittelt werden. Empfindungen und Eindrücke werden bewusst aufgenommen sowie verarbeitet. Gegenstände und Dinge werden betrachtet, erkannt, lokalisiert und differenziert, sodass auf sie reagiert werden kann.

Bei der Wahrnehmung spielen physiologische, kognitive und neuronale Prozesse eine übergeordnete Rolle. Die Erkenntnisfähigkeit des Menschen kann durch die Wahrnehmung beeinflusst werden. Umso präziser die Wahrnehmung, desto besser ist die Erkenntnisfähigkeit. Die Aufgabe des Mediators ist also, seine Medianden dabei zu unterstützen, ihre individuelle Wahrnehmung zu erweitern. Hierfür ist es erforderlich, dass der Mediator selbst über eine scharfe Wahrnehmung verfügt und deshalb bei seinen Medianden entsprechende Schwächen aufdecken kann.

Warum die Wahrnehmung für die Mediation so wichtig ist

In der Mediation sind Fakten anders zu behandeln als Meinungen und Meinungen wiederum anders zu behandeln als Emotionen. Bei Konflikten werden häufig Meinungen als Fakten vorgetragen, was nicht immer richtig ist. Andere Meinungen sind es durchaus wert, ebenfalls akzeptiert zu werden. Hier ist es Aufgabe des Mediators, für Klarstellung zu sorgen. Er muss Wahrnehmungen, Meinungen und Fakten zu diesem Zweck korrekt einordnen.

Wird bei einem Konflikt über Meinungen gestritten, ergeben sich daraus Hinweise auf deren Bedeutungen und Motive. Wer unbedingt möchte, dass jemand anderes die eigene Meinung teilt, hat daran ein besonderes Interesse, was der Mediator in der Mediation herausfinden muss. Wahrnehmungen sind dabei immer mit Emotionen verbunden. Sie führen zu Emotionen oder folgen Emotionen. Um diese Emotionen zu korrigieren und den Weg zu anderen Lösungen zu öffnen, sorgt der Mediator für einen Perspektivwechsel. Er hinterfragt und korrigiert also die Wahrnehmung.

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Synonyme - wahrnehmen
Vulnerabilität

Der Begriff der Vulnerabilität stammt vom lateinischen Wort „vulnus“ oder „vulnerare“, was mit verwundbar oder verletzlich übersetzt werden kann. Die Vulnerabilität beschreibt die Verletzlichkeit und wird in verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen verwendet.

In der Psychologie und im Bereich der Mediation wird Vulnerabilität als das Gegenteil von Resilienz dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass vulnerable Menschen sehr schnell emotional verwundet werden können und zu psychischen Störungen neigen. Vulnerabilität kann sich auch in verschiedenen Lebensphasen äußern. Eine besonders vulnerable Phase ist zum Beispiel die Pubertät, die Risiken birgt, dass sich eine psychische Störung entwickelt.

Wissenschaftlich betrachtet ist Vulnerabilität die kulturelle, genetische oder biografisch erworbene Anfälligkeit einer Person für die Entwicklung von Suchtverhalten oder Krankheiten. Vulnerable Menschengruppen sind anfälliger oder empfindlicher für Einflüsse von außen. Sie sind in ihrer geistigen und gesundheitlichen Entwicklung stärker gefährdet als Menschen mit einer ausgeprägten Resilienz. Hier beschreibt Vulnerabilität die Verwundbarkeit von Personen gegenüber negativen Einflüssen. Ein vulnerabler Mensch verfügt aufgrund von biologischen, sozialen, psychischen oder physikalischen Risiken weniger Widerstandskraft gegenüber Belastungen, Stress, Erkrankungen und negativer Emotionen. Vulnerable Personen können Niederlagen und Rückschläge nur schwer überwinden. Nicht selten leiden sie darunter sehr lange und entwickeln manchmal Depressionen, Burn-outs oder Persönlichkeitsstörungen.

Jeder Mensch wird im Laufe des Lebens mehrmals Phasen der Vulnerabilität ausgesetzt. Neben der Pubertät in der Jugend verstärkt sich das Risiko für Vulnerabilität beim Erreichen eines hohen Alters und der damit einhergehenden Multimorbidität. Die oft damit verbundene herabgesetzte Widerstandsfähigkeit gegen Umweltbelastungen kann das Auftreten von Störungen und Krankheiten begünstigen. Im medizinischen Bereich wird dann von Gebrechlichkeit gesprochen.

Speziell die Coronavirus-Pandemie ha den Blick auf die Vulnerabilität gelenkt. Bei vulnerablen Gruppen wurde ein erhöhtes Infektionsrisiko vermutet, da sie beispielsweise bereits durch Grunderkrankungen in ihrer Abwehr geschwächt waren.

 

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Vorteile der Mediation

Konflikte entstehen jeden Tag; sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Konflikte können sich jedoch auch schnell aufwiegeln und zu verhärteten Positionen, streitigen Rechtsfragen sowie Reibereien, Rechthabereien und Kämpfen ausarten. Die Vorteile einer Mediation zur Konfliktlösung lassen sich sehr gut an dem Beispiel des Gerichtsverfahrens erklären: Beim Gang zum Gericht verlieren die Parteien die Kontrolle über Verfahren und Ergebnis. In Gerichtsverfahren entscheiden Richter über den Konflikt. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Parteien nach Beendigung eines Gerichtsverfahrens weiterhin in irgendeiner Form von Beziehung verbleiben. Persönliche oder unternehmerische Interessen und Bedürfnisse oder Ziele werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Aus rein juristischer Sicht wird nur das beurteilt, was für die Rechts- und Anspruchsgrundlagen relevant ist, was jedoch Interessen, Bedürfnisse und Überzeugungen ausgrenzt. Vor Gericht geht es demnach nur um Positionen, Rechte und Pflichten, die mit Blick auf die Vergangenheit (retrospektiv) entschieden werden. Bescheide, Entscheidungen und Urteile werden nicht für die Zukunft gefällt und auch in Bezug auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand kann die Mediation mit Vorteilen aufwarten.

Vielen Parteien ist es wichtig, dass bei der Bearbeitung von Konflikten auch soziale, wirtschaftliche und emotionale Aspekte Berücksichtigung finden, was eine Mediation ausmacht. Eine Mediation ist nicht als Allheilmittel zu betrachten, obwohl sie als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren sowohl für die Parteien als auch für Anwälte zahlreiche Vorteile bietet.

Zu den Vorteilen der Mediation gehören zum Beispiel:

  • Eine Mediation ist immer selbstbestimmt und bietet Planungssicherheit. Es wird keine Entscheidung durch Dritte getroffen. Mediatoren, Mediationsbeginn, Mediationsende, Mediationsinhalt und Mediationsergebnis werden allein durch die Medianden bestimmt.
  • Eine Mediation sucht immer nach zukunftsorientierten Lösungen, um eine Win-Win-Situation zu kreieren.
  • Mediationen versprechen hohe Erfolgschancen. Im Durchschnitt liegt die Einigungsquote zwischen 80 % und 90 %.
  • In einem Mediationsverfahren werden die einzelnen Standpunkte, Interessen und Ziele der Medianden angemessen berücksichtigt.
  • Mediationen sind unbürokratisch und flexibel, was zum Beispiel die Terminplanung anbelangt.
  • Durch eine Mediation kann die persönliche oder geschäftliche Beziehung zwischen den Medianden erhalten, verbessert oder auch wiederhergestellt werden.
  • Mediationen dienen der Erzielung von wirtschaftlich sinnvollen und nachhaltigen Mediationsergebnissen. Sie sparen Zeit und Geld, wenn im Gegensatz dazu mehrere Instanzen eines Gerichtsverfahrens verglichen werden. Auch personelle und betriebliche Ressourcen werden durch Mediationsverfahren geschont.
  • Mediationen sind immer vertraulich. Privat- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Rufschädigungen und Imageverluste sind auch deshalb ausgeschlossen, weil der Presse und Fremden keine Informationen aus den Mediationsverhandlungen zugänglich gemacht werden.
  • Mediationen sind lehrreich. Durch Mediationsverhandlungen kann die persönliche und geschäftliche Produktivität gesteigert werden, da auf Erfahrungen aus der konstruktiven Konfliktlösung des Mediationsverfahrens zurückgegriffen werden kann.
  • Ein Mediationsverfahren geht im Vergleich zum Gerichtsverfahren in der Regel mit deutlich weniger emotionalem Stress einher. Die Mediation sorgt für eine nachhaltige Zufriedenheit mit dem Mediationsverlauf und dem Mediationsergebnis bei allen Medianden.

Durch Mediationen sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Sie sind sowohl zusätzliche Option als auch Grund für das Ruhen eines bereits eingeleiteten Gerichtsverfahrens. Der Rechtsweg ist nach einer Mediation nicht ausgeschlossen. Scheitern Mediationsverhandlungen, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet oder weitergeführt werden.

Für Anwälte und Parteivertreter gelten ebenfalls viele Vorteile der Mediation, in der keine Rechtsberatung stattfindet. Rechtsanwälte können die Mediation als begleitende Berater nutzen, um ihre Mandanten in persönlichen oder unternehmerischen Entscheidungsprozessen zu fördern. Über eine rein rechtliche Betrachtungsweise der Konfliktlösung hinaus kommt in diesem Fall auch eine wirtschaftliche und emotionale Ebene hinzu, was einer ganzheitlichen Betrachtung ähnelt. Mediationsverfahren, die personelle und wirtschaftliche Ressourcen schont, tragen zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei. Viele Rechtsanwälte sind daher bereits dazu übergegangen, sich zusätzlich der Ausbildung zum Mediator bzw. Mediatorin zu unterziehen.

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Vorbereitung Mediationsverfahren

Für Menschen, die noch nie an einem Mediationsverfahren teilgenommen haben, ist das erste Mediationsgespräch vielleicht mit etwas Aufregung und Nervosität verbunden. Dies, zumal über den zu klärenden Sachfragen hinaus in der Regel auch starke Emotionen mit dem Konflikt verbunden sind. Eine Vorbereitung auf das Mediationsverfahren ist für Medianden jedoch eigentlich nicht unbedingt notwendig. Es obliegt dem Mediator, alle Parteien sicher durch das Mediationsverfahren zu leiten und zu führen. Mediatoren können auch dann auf ihre Fähigkeiten zurückgreifen, wenn ein Konflikt während der Mediation eskaliert, sodass niemand Angst vor Mediationsgesprächen haben muss.

Bei komplexeren Sachverhalten kann es zur Vorbereitung der Mediation hilfreich sein, wenn sich Medianden Notizen zum eigenen Standpunkt und den eigenen Argumenten machen. Auch Unterlagen und Dokumente, die mit dem Konflikt zu tun haben, können bereits vorbereitend zusammengestellt werden. Schriftlich fixiert und dokumentiert geraten diese wichtigen Informationen dann nicht so schnell in Vergessenheit. Auch können Medianden sich im Vorhinein schon einmal überlegen, in welchem Umfang generell Kompromisse möglich wären oder welche Situationen als erfolgreich betrachtet werden könnten.

Des Weiteren dient es der Vorbereitung des Mediationsverfahrens, wenn der Mediator im Vorfeld genau erklärt, wie das Verfahren ablaufen soll. Termine werden so vereinbart, dass alle Parteien komfortabel an der Mediation teilnehmen können, damit nicht noch mehr Missstimmung aufkommt, weil sich jemand zeitlich oder örtlich benachteiligt fühlt. Zu diesem Zweck wird auch häufig auf einen neutralen Treffpunkt ausgewichen, den jeder gut erreichen kann. Die äußeren Rahmenbedingungen für die Mediationsgespräche werden durch den Mediator hergestellt. Mediatoren achten dabei darauf, dass sich alle Beteiligten wohl und sicher fühlen.

Da eine Mediation generell nur dann stattfinden kann, wenn sich alle Beteiligten auf das Verfahren einlassen wollen und deshalb die jeweiligen Erwartungen daran vorab geklärt worden sind, gehört auch der Abschluss des Mediationsvertrages zu den Vorbereitungen der Mediation. Der Mediationsvertrag mit dem jeweiligen Mediator beinhaltet Vereinbarungen zu Aufgaben und Kosten.

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Synonyme - Mediationsvorbereitung
Vorbefassungsverbot

Mit der Vorbefassung gemäß § 3 Abs. 2 Mediationsgesetz ist verknüpft, dass ein Mediator nicht tätig werden darf, wenn dieser bereits vor dem Mediationsverfahren in der gleichen Sache für einen Medianden bzw. eine Partei tätig war. Auch nach der Mediation darf der Mediator nicht in der gleichen Angelegenheit für einen Medianden bzw. eine Partei tätig werden. Bei dieser Regelung wird von der Vorbefassung gesprochen. Für Berufszweige wie Notare oder Mediatoren gilt ein Vorbefassungsverbot.

Nach dem Mediationsgesetz muss es sich bei Mediatoren um unabhängige und neutrale Personen handeln, die ohne eigene Entscheidungsbefugnis die Medianden durch das Mediationsverfahren führen. Sind Mediatoren gegenüber einer Partei durch soziale bzw. vertragliche Verpflichtungen oder ein anderes Abhängigkeitsverhältnis nicht völlig unabhängig, dürfen sie nach den Regelungen zur Vorbefassung in diesem Fall nicht tätig werden. Das Vorbefassungsverbot greift auch dann, wenn Mediatoren im Bereich ihres professionellen Settings durch Vorgaben vom Anstellungsträger oder Arbeitgeber nicht unabhängig sind, also beispielsweise Einigungsquoten erfüllen sollen.

Von einer Vorbefassung wird auch ausgegangen, wenn ein Mediator vor dem Mediationsverfahren in der gleichen Angelegenheit in einer anderen Rolle als der des Mediators für einen Medianden bzw. eine Partei tätig geworden ist. Nach dem Vorbefassungsverbot darf der Mediator in dieser Sache ebenfalls nicht in der Mediation tätig werden. Das Vorbefassungsverbot bezieht sich vor diesem Hinblick also auf die Zeiträume vor, während und nach dem Mediationsverfahren.

Zu den Gründen bezüglich der strengen Regeln bei der Vorbefassung gehört, dass Mediatoren nicht riskieren dürfen, ihre Allparteilichkeit und damit das Vertrauen der Medianden aufs Spiel zu setzen. Deshalb dürfen sie Medianden auch nicht gleichzeitig rechtlich, betriebswirtschaftlich, psychosozial oder anders beraten und coachen. Des Weiteren ist es wegen der Regelungen zur Vorbefassung beispielsweise auch nicht möglich, dass in Behörden und öffentlichen Trägern beschäftigte Mitarbeiter gleichzeitig auch als Mediatoren auftreten, sofern keine Trennung von interessengeleiteten und parteilichen Beratungen erfolgen kann. Generell gilt das Vorbefassungsverbot für Mediatoren, die bereits beratend in einer Konfliktsituation tätig waren auch dann nicht, wenn die Medianden damit einverstanden wären.

 

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Synonyme - Vorbefassung
Visualisierung

Durch eine Visualisierung werden abstrakte Daten, Informationen und Zusammenhänge in eine visuell erfassbare graphische Form gebracht, um ein Verständnis herbeizuführen. Visualisierungen werden in den unterschiedlichsten Lebensbereichen genutzt. So erklären beispielsweise Werbespots die Vorteile des jeweiligen Produkts oder Drehbücher die Handlung eines Films.

Visualisierung kann mit Veranschaulichung oder Sichtbarmachung beschrieben werden. Es werden schwer verständliche Zusammenhänge logisch aufbereitet und durch visuelle Medien übersetzt. Im Bereich der Mediation können Visualisierungen den Prozess der Begleitung durch das Verfahren auf vielfältige Weise unterstützen: Visualisierungen auf entsprechend vorbereiteten Flipcharts informieren die Medianden beispielsweise über Abläufe, Arbeitsweisen und Vorgehensweisen. Während des Verfahrens dienen Visualisierungen der Veranschaulichung von Zusammenhängen oder Wechselwirkungen. Einfach gesagt: Mit Hilfe einer Zeichnung lassen sich komplizierte Zusammenhänge besser und nachvollziehbarer erklären und verdeutlichen. Verglichen werden kann dies mit der Tafel in der Schule, die Lehrkräfte ebenfalls zur Visualisierung und Wissensvermittlung nutzen.

In der Mediation werden Werkzeuge wie Pinnwände, Flipcharts oder Moderationskarten zur Visualisierung benutzt. Im Mediationsverfahren hilft eine Visualisierung bei der Erklärung von Ideen und Gedanken. Bildliche Darstellungen können Zusammenhänge beschreiben, Wechselwirkungen aufzeigen und Denkmuster offenlegen, was zum weiteren Dialog einlädt. Durch Visualisierungen lassen sich in der Mediation Fakten beschreiben, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Interpretationsspielräume lassen sich dadurch auch einschränken. Im Verlaufe des Verfahrens lassen sich mittels Visualisierung Beiträge, Zwischenergebnisse, Meilensteine und Verfahrenspunkte dokumentieren, sodass Fortschritte erkannt und motivierend genutzt werden können.

Die Kraft von Bildern, Skizzen und Grafiken wirkt unterstützend auf den Verständnisprozess. Als Kombination aus Bild und Text auf „Papier gebracht“ kann durch Visualisierung eine gemeinsame Dynamik geschaffen werden. Das Visualisierte gibt dieselben Assoziationen aller wichtigen Informationen zu Ursachen, Verletzungen oder Lösungen wieder. Die Bildsprache ist geeignet, emotional belastende Situationen zu erleichtern. Mediatoren können Bildsprache nutzen, um Innen- und Außenwelten darzustellen. Und Bilder werden vom Gehirn bekanntlich schneller verarbeitet als Texte oder Worte.

Letztendlich dient die Visualisierung auch im Mediationsverfahren der Unterstützung von Verständigungs- und Kommunikationsprozessen.

 

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Vertrauen

Vertrauen ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil in zwischenmenschlichen Beziehungen, sondern auch ein zentrales Thema im Bereich der Mediation.

Schon das Mediationsgesetz definiert die Mediation als vertrauliches Verfahren, dessen Inhalt nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Vertraulich basiert auf der Wortherkunft „zu vertrauen“, weshalb alle Beteiligten im Mediationsverfahren sich daran halten müssen und gleichzeitig darauf vertrauen dürfen, dass alle Inhalte diskret behandelt werden.

Vertrauen gilt als Sicherheit, sich auf etwas oder jemanden verlassen zu können. Wenn ein Mensch vertraut, ist er von der Zuverlässigkeit oder Verlässlichkeit einer Sache oder einer Person überzeugt. Vertrauen kann sich dabei sowohl auf das Selbstvertrauen beziehen als auch in verschiedene Richtungen gehen.

In der Mediation müssen alle Beteiligen Vertrauen

  • in das Mediationsverfahren
  • in die Person des Mediators
  • in den jeweiligen Gegner
  • in sich selbst
  • in eine potenzielle Lösung

haben oder entwickeln.

Im Mediationsverfahren wird keine Lösung vorgegeben, sondern gemeinsam erarbeitet. Deshalb müssen Medianden darauf vertrauen, dass dies möglich ist und vielleicht dafür ein Gerichtsverfahren zurückstellen. Oft wissen Medianden nicht, dass eine Lösung des Konflikts im Mediationsverfahren ganz nah ist, obwohl sich die Verhandlungsgespräche nicht darauf fokussieren. Sie müssen also das Vertrauen haben, dass auch überflüssig oder aussichtslos erscheinende Gespräche in der Mediation zu einer Konfliktlösung führen können. Sie müssen sich daher vertrauensvoll auf das Verfahren einlassen.

Vertrauen müssen Medianden auch ihrem Mediator schenken. Sie sollten davon überzeugt sein, dass der Mediator neutral ist und Verhandlungen auf Augenhöhe führen kann. Aber auch die Medianden selbst müssen gegenseitig darauf vertrauen, dass das Mediationsverfahren nicht für einen Streit missbraucht, sondern für eine gemeinsame Suche nach einer Konfliktlösung genutzt wird. Letztendlich müssen Medianden sich selbst vertrauen, dass sie das Mediationsverfahren in ihrer persönlichen Entwicklung und im Umgang mit Konflikten weiterbringen kann. Sie müssen darauf vertrauen, dass auch bislang noch nicht bedachte Lösungen mögliche Ansätze für die Zukunft sein können.

 

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Verstehen

Mit Verstehen oder Verständnis wird das inhaltliche Begreifen von einem Sachverhalt beschrieben. Einen Sachverhalt nur zur Kenntnis zu nehmen, reicht zum Verstehen oder Verständnis nicht aus. Der Sachverhalt muss intellektuell erfasst werden, um diesen zu verstehen. Verständnis wird als Fähigkeit definiert, sich in etwas oder jemanden hineinzuversetzen oder dessen Sinn und Zweck zu verstehen.

Aus psychologischer Sicht handelt es sich beim Verstehen bzw. Verständnis um die Fähigkeit, aus einem von außen gegebenen und mit Sinnen wahrgenommenen Sachverhalt eine innere Bedeutung zu erkennen und diese nachvollziehen zu können. Verstehen wird häufig dem Erklären gegenübergestellt. Grundlage für Verständnis ist Verstehbarkeit.

Verstehen und Verständnis nehmen im Mediationsverfahren wichtige Rollen ein. Zu den Aufgaben des Mediators gehört es, den Medianden in der Mediation zu einem umfangreichen gegenseitigen Verständnis zu verhelfen. Es bedarf hierfür mediativer Kompetenz, kontinuierlicher Selbstreflexion und Erfahrung. Mediatoren benötigen die Fähigkeiten des Verständnisses, um das Verhalten, das Handeln und die Einstellungen der Medianden zu erkennen und zu verstehen. Fühlen sich Medianden vom Mediator unverstanden, kann das notwendige Vertrauensverhältnis beeinträchtigt werden. 

In Mediationen mit komplexen Sachverhalten oder emotionalen Belastungen ist es wichtig, dass sich Medianden verstanden, beachtet  und geschätzt fühlen. Das Verstehen und Verständnis für Verhaltensweisen, Emotionen und Reaktionen erwerben Mediatoren auch vor psychologischem Hintergrund. Denn die Fähigkeit von Verstehen und Verständnis ist immer individuell zu betrachten, da diese durch Erfahrungen, Prägungen aus der Kindheit, Glaubensätze und festgefahrene Einstellungen beeinträchtigt oder gehemmt sein könnte. Insbesondere Persönlichkeitsmuster können Menschen und ihre zwischenmenschlichen Beziehungen sowie Befindlichkeiten prägen, was sich auf ihr Verhalten und ihre Handlungsfähigkeit auswirkt.

Kenntnisse und Fähigkeiten, sich selbst und auch andere zu verstehen bzw. Verständnis zu erlangen, ermöglichen das bewusste Erleben und Verstehen des Verhaltens anderer. Dies ist grundsätzlich eine Voraussetzung für Perspektivwechsel und die Suche nach kreativen Lösungen in der Mediation.

 

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Synonyme - Verständnis
Verhandeln

Eine Verhandlung ist ein Gespräch oder eine Diskussion über einen Sachverhalt, der durch kontroverse Ansichten und Interessen der verhandelnden Parteien gekennzeichnet ist. Menschen verhandeln, wenn sie ihre Interessen ausgleichen oder eine Einigung in einem Konflikt erzielen möchten.

Nach der Definition wird eine Verhandlung offiziell von Gesprächen, Diskussionen, Debatten oder Besprechungen abgegrenzt. In der Praxis überschneiden sich alle Formen der Kommunikation und fallen unter die Gattung der Gespräche. Verhandelt wird in der Regel mündlich. Während Besprechungen eher intern und innerhalb einer Organisation stattfinden, erfolgen Verhandlungen meist übergreifend. Auch wenn in Diskussionen ebenfalls Kontroversen besprochen werden, fehlen dieser Methode häufig Entscheidungsvorbereitungen oder Entscheidungen, auf die eine Verhandlung abzielt. Debatten orientieren sich hingegen an einem formalen Regelwerk, die für Verhandlungen nicht gelten.

Verhandlungsarten und Verhandlungsgründe

Verhandlungen befassen sich häufig mit Absprachen. Es wird über das zukünftige Handeln verhandelt. Den Parteien einer Verhandlung muss bewusst sein, dass die jeweils andere Seite zu einem bestimmten Thema einen anderen Standpunkt vertritt und andere Ziele oder Interessen verfolgt. Um genau diese Ziele und Interessen durchzubringen, treten die Verhandlungsparteien miteinander in Kontakt.

Bei Verhandlungen wird zunächst nach der Anzahl der Verhandlungsparteien unterschieden. Treffen sich zwei Parteien zu einer Verhandlung, beispielsweise beim Verhandeln zwischen Käufer und Verkäufer über Kaufpreis und Liefertermin, wird von einer bilateralen Verhandlung gesprochen. Multilaterale Verhandlungen finden dann entsprechend zwischen mehreren Parteien statt. Multilaterales Verhandeln wird zum Beispiel bei Auktionen durchgeführt, bei der Auktionator und die verschiedenen Bieter die jeweiligen Parteien bilden.

In vielen Bereichen findet Kommunikation auf einer Beziehungsebene statt. Bei Verhandlungen bildet jedoch die Inhaltsebene die Basis, auch wenn gegenseitiger Respekt u.a. bei Anwendung des Harvard-Konzepts und anderen gültigen Verhandlungsregeln Berücksichtigung finden muss. Verhandelt wird zwischen Geschäftsleuten aus unternehmerischer Sicht sowie zwischen dem Unternehmen und dem Kunden oder Interessenten. Verhandlungen finden des Weiteren auch zwischen Behörden oder Ämtern aus der öffentlichen Verwaltung, Kreditinstituten, Banken, Großkonzernen und auch Privatleuten statt. Thematisch sind häufig Interessen, Ansprüche und Ziele mit betriebswirtschaftlichen, juristischen, volkswirtschaftlichen, politischen, soziologischen und privaten Hintergründen Gründe für eine Verhandlung. Es wird darüber verhandelt, um aus unterschiedlichen Standpunkten eine Lösung zu gewinnen. Je nach Kompetenzverteilung, beispielsweise der Kompetenz des Richters in einer Gerichtsverhandlung, wird innerhalb einer Verhandlung eine Entscheidung vorbereitet oder aber getroffen und festgelegt.

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Synonyme - Verhandlung
Vergütungsvereinbarung

Bei einer Mediation schließen die Medianden mit dem Mediator eine Mediationsvereinbarung, die in der Regel auch eine Vergütungsvereinbarung beinhaltet.

Jeder Mediator kann sein Honorar frei vereinbaren. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um einen Anwalt-Mediator oder einen Mediator aus einer anderen Berufsgruppe handelt. Seit dem 01.07.2004 gibt es für Anwalt-Mediatoren allerdings nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) eine spezielle Gebührenregelung, die aber ebenfalls von einer freien Honorarvereinbarung ausgeht.

Generell wird Mediatoren empfohlen, auf eine schriftliche Vergütungsvereinbarung hinzuwirken. Dies geschieht zu Beginn, wenn die Grundsätze des Mediationsverfahrens erläutert und eine Mediationsvereinbarung geschlossen wird. Grundsätzlich gehört auch eine Vergütungsvereinbarung von vornherein in den Mediationsvertrag. Wird jedoch keine Vergütungsvereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach dem bürgerlichen Recht; genauer nach § 612 BGB. Vergütungsvereinbarungen können auch mündlich getroffen werden, wovon aus Transparenz- und Nachweisgründen jedoch abgeraten wird.

Es ist demnach auch wichtig, schon vor Beginn der eigentlichen Mediation eine Klärung herbeizuführen, wie hoch das Entgelt für den Mediator ausfällt und wer von den Medianden dafür aufkommen muss. Im Idealfall teilen sich die Medianden die Kosten für die Mediation je zur Hälfte, damit auch die Unparteilichkeit des Mediators nicht in Zweifel gezogen werden kann. Denkbar sind jedoch auch Freistellungsvereinbarungen oder Zahlungszusagen für eine spätere Kostenerstattung, sofern eine Partei aktuell nicht zahlungsfähig ist.

In der Vergütungsvereinbarung können individuelle Abreden getroffen werden. Häufig wird ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Tagessatz vereinbart. Die Sätze für Zeithonorare von Mediatoren variieren enorm. Im Durchschnitt werden Stundensätze zwischen 150,00 € bis 400,00 € und Tagessätze zwischen 1.250,00 € und 2.250,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen berechnet. Auf anwaltlichem Gebiet kann die Vergütung sogar noch etwas höher ausfallen. Ohne Vergütungsvereinbarung hat der Mediator einen Anspruch auf Erstattung der üblichen Vergütung nach § 612 II BGB.

Neben Honorar und Vergütung kann auch die Erstattung von Auslagen in der Vergütungsvereinbarung geregelt werden. Zu den Auslagen gehören beispielsweise Reisekosten, Saalmieten, Sachverständigengebühren oder Portokosten, die der Mediator vorgelegt hat.

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Synonyme - Honorarvereinbarung
Vereinbarung / Vertrag

Bei einer Vereinbarung handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien oder einzelne Bestandteile eines Vertrages beschreibt. Schriftliche Vereinbarungen und Verträge sind in nahezu allen Rechtsbereichen außerordentlich wichtig. Vereinbarungen werden im Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht geschlossen. Sie werden formuliert und geschlossen, um bestimmte Regelungen zu treffen.

Bei Vereinbarungen und Verträgen müssen bestimmte Formvorschriften, Rechte und Formulierungen beachtet werden. Alle Punkte der Vereinbarung müssen so konkret wie möglich formuliert werden, damit kein Raum für Interpretationen verbleibt. Ansonsten kann es trotz geschlossener Vereinbarung zu rechtlichen Nachteilen kommen. In einer Vereinbarung wird der Zweck des Vertrages beschrieben. Aber auch Sanktionen und Strafen wie Preisreduzierungen oder Verspätungszuschläge können für den Fall einer Nichterfüllung in einen Vertrag aufgenommen werden.

Da Vereinbarungen schriftlich dokumentiert werden, bedarf es der Beachtung einiger gesetzlicher Regelungen:

  • Klare und eindeutige Formulierungen, die auch Dritte nachvollziehen können
  • Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit
  • Einhaltung der Formvorschriften wie mündlich, schriftlich oder notariell
  • Bestätigung über den Erhalt gegenseitiger Willenserklärungen
  • Vereinbarung muss rechtlich zulässig sein

Auch im Mediationsverfahren werden mit der Mediationsvereinbarung und der Abschlussvereinbarung verbindliche Verträge geschlossen.

Die Mediationsvereinbarung beinhaltet die Willenserklärung beider Medianden, freiwillig und eigenverantwortlich eine Mediation durchführen zu wollen. Des Weiteren werden in der Mediationsvereinbarung die Grundsätze des Verfahrens definiert, die Kosten geklärt und Regelungen in Bezug auf die Verschwiegenheit getroffen.

Bei der mediativen Abschlussvereinbarung wird hingegen nach dem Mediationsverfahren die gefundene Lösung dokumentiert. Neben dem fallabhängigen Ausgang des Verfahrens werden Details zur Durchsetzbarkeit des Vertrages und verschiedene Klarstellungen festgehalten. Die Abschlussvereinbarung der Mediation muss von den Medianden durch Unterschrift vollzogen und ggf. beglaubigt werden.

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Validation

Bei der Validation handelt es sich um eine Kommunikationstechnik bzw. Kommunikationsmethode, die den Umgang mit älteren, hochbetagten, verwirrten oder dementen Menschen erleichtert. Dabei umfasst die Validation sowohl eine verbale als auch eine nonverbale Kommunikationsform und konzentriert sich auf die Beziehungsebene. Validation bedeutet, sich in das Erleben und die Emotionen des Gegenübers einzufühlen und dessen Realität zu akzeptieren bzw. zu respektieren.

Validationstechniken wurden sowohl von der amerikanischen Gerontologin Naomi Feil als auch von der deutschen Psychogerontologin Nicole Richard entwickelt. Naomi Feil verfolgt dabei den Ansatz, dass Demenzpatienten durch immer wiederkehrende Handlungen noch nicht abgeschlossene Lebenssituationen verarbeiten. Die Ursachen der Demenz sieht Nicole Richard in psychologischen Problemen wie ungelösten Konflikten, jedoch nicht in hirnorganischen Veränderungen. Ihr validativer Ansatz empfiehlt, die Situation aus der Perspektive des Betroffenen zu betrachten bzw. „in den Schuhen des anderen“ zu gehen.

Nicole Richard entwickelte die integrative Validation. Diese Methode verfolgt den Ansatz, dass Menschen mit ursächlich hirnorganischer Demenz ab einem gewissen Stadium nicht mehr in der Lage sind, Konflikte und Krisen zu bewältigen. Bei fortgeschrittenem Krankheitsstadium nehmen Betroffene die Welt nur noch in Bruchstücken wahr und können lediglich auf Puzzleteile aus ihrer Vergangenheit zurückgreifen. Neues wird nicht mehr aufgenommen. Die integrative Validation zielt deshalb darauf ab, Demenzpatienten zu entlasten und in der Annahme ihres Schicksals zu unterstützen, aber nicht zu heilen.

Wichtiger als die korrekte Anwendung von Validationstechniken ist die Grundeinstellung gegenüber desorientierten Menschen mit einem hohen Maß an Wertschätzung und Akzeptanz. Insbesondere im Umgang mit Menschen, die unter einer fortgeschrittenen Demenz leiden, kann Validation helfen. Typisch für Demenzerkrankungen im späteren Stadium ist ein Rückzug in die Vergangenheit, der nach den Grundsätzen der Validation angenommen werden sollte. Menschen mit Demenz leben manchmal in ihrer eigenen Welt. Beim Validieren wird darüber nicht geurteilt oder korrigiert, sondern eine Realität für gültig erklärt.

Ziel der Validation ist die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Würde sowie die Unterstützung bei der Bewältigung innerer Konflikte. Dem vielleicht verwirrten oder desorientierten Menschen wird ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermittelt, was Stress und Anspannungen löst. Demente Menschen bekommen das Gefühl, akzeptiert zu werden und dazu zu gehören. Zu den positiven Effekten der Validation gehört des Weiteren eine verbesserte Kommunikation, ein gesteigertes Selbstwertgefühl sowie eine vermehrte geistige sowie soziale Aktivität.

Validation wird in erster Linie in der Pflege angewendet, wobei sich die jeweiligen Techniken am Zustand bzw. der Phase des Gegenübers orientieren. Aber auch überall dort, wo mit Senioren, Hochbetagten und Pflegebedürftigen umgegangen werden muss, kann der validative Ansatz hilfreich sein. Im Bereich der Mediation wird insbesondere bei der Elder Mediation auf die Techniken der Validation zurückgegriffen, da in diesem Bereich häufig mit älteren Menschen kommuniziert wird.

 

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Unternehmensmediation

Die auch Wirtschaftsmediation genannte Unternehmensmediation ist eine Mediationsart, die sich mit Konflikten unternehmerischer Art beschäftigt.

Die Unternehmensmediation wird bei Konflikten

  • zwischen Unternehmen, also B2B-Konflikten,
  • zwischen Unternehmen und Kunden, also B2C-Konflikten,
  • zwischen Gesellschaftern und/oder dem Management,
  • zwischen Mitarbeitern und/oder Vorgesetzten,
  • zwischen Generationen bei Firmenübergaben/Firmenübernahmen

angewandt.

Es ist aber auch möglich, eine Unternehmensmediation zum Aufbau eines Konfliktmanagementsystems durchzuführen. Des Weiteren wird die Unternehmensmediation auch im Bereich der Unternehmensnachfolge sowie vor, während oder nach Fusionen genutzt.

Der Maßstab für den Nutzen einer Unternehmensmediation ist nicht nur der in Geld und Zeit messbare Wert, sondern bei arbeitsrechtlichen Konflikten beispielsweise auch der Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Unternehmensmediation kann also auch einen sozialen Charakter haben.

Eine Wirtschaftsmediation kann auch als Chance zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Unternehmens betrachtet werden. Konflikte innerhalb eines Unternehmens bremsen jedwede Entwicklung aus. Durch die Unternehmensmediation wird eine Möglichkeit geboten, auf tief sitzende und nicht sofort sichtbare Konfliktursachen einzugehen und unter Mitwirkung aller Beteiligten eine zufriedenstellende und kreative Lösung zu entwickeln. Aus diesem Grund gilt die Unternehmensmediation auch als besonders ökonomisch und entlastend.

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Synonyme - Wirtschaftsmediation
Unfairness

Unfairness ist ein Gefühl, bei dem sich jemand ungerecht behandelt fühlt. Vor dem Hintergrund der Mediation hat Unfairness eine besondere Bedeutung.

Das Erleben von Unfairness ist untrennbar mit Konflikten und deren Bearbeitung verbunden. Durch das Gefühl der Unfairness werden Konflikte erst zu heiß-diskutierten oder gar emotional ausufernden Konflikten, da sich eine Partei ungerecht behandelt fühlt. Dies ist abhängig von der emotionalen Lage sowie auch davon, wie die Unfairness „erlebt“ wird. Aus psychologischer Sicht ist bei der Wahrnehmung von Unfairness auch entscheidend, wie die betreffende Partei dies subjektiv empfindet und bewertet. Fairness und Unfairness gründen häufig auf einem gesellschaftlichen Konsens.

Fairness entspricht dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden, während Unfairness als Ungerechtigkeit erachtet wird. Die Gerechtigkeit hat einen hohen Stellenwert. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, wünscht und fordert einen direkten Ausgleich oder eine Wiedergutmachung. Nach dem Gefühl kann Unfairness entweder durch eine konkrete und ausgleichende Handlung oder aber rein kognitiv – durch Interpretationen und Erklärungen – wieder in Fairness umgewandelt werden. Soziale Verhältnisse werden erst dann als fair betrachtet, wenn vor dem Hintergrund des persönlichen Rangs, Anspruchs oder der durchgeführten Handlungen alle das bekommen, was ihnen zusteht.

Unfairness wird in der Regel als Empörung geäußert. Empörung ist Motivator und beeinflussender Faktor für individuelle Handlungen und Entscheidungen. Im Bereich der Konflikthistorie und Konfliktbearbeitung kann Unfairness demnach dazu führen, dass ein Konflikt entsteht und die Konfliktbearbeitung stagniert oder eskaliert.

Wenn Unfairness als solche systematisch definiert werden soll, müssen verschiedene Gerechtigkeitsdomänen und ihre Perspektiven betrachtet und herangezogen werden. In der gerechtigkeitspsychologischen Forschung wird grob in distributive Gerechtigkeit, Austauschgerechtigkeit, prozedurale Gerechtigkeit sowie Interaktionsgerechtigkeit unterschieden.

Gerechtigkeitskonflikte kommen zustande, weil die Parteien häufig ein unterschiedliches Gerechtigkeitsempfinden haben. Im Mediationsverfahren wird dann der diskursive Ansatz gewählt, wonach zunächst die subjektiven Gerechtigkeitsvorstellungen der Medianden erarbeitet und artikuliert werden. Im Anschluss werden die Medianden angeregt, andere Sichtweisen zu erforschen. Nach dem Perspektivwechsel fällt es den Medianden in der Regel leichter, für sich anzunehmen, dass einfach unterschiedliche Empfindungen von Fairness und Unfairness bestehen. Auf dieser Basis können Vorstellungen von Gerechtigkeit relativiert, Ansprüche geklärt, Auseinandersetzungen abgewogen und gemeinsam am Konflikt gearbeitet werden.

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Unabhängigkeit

Der Begriff der Unabhängigkeit beschreibt im Allgemeinen den Zustand der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung sowie Autonomie und steht vor psychologischem Hintergrund auch für Souveränität. Aus rechtlicher Sicht bietet die richterliche Unabhängigkeit und staatliche Unabhängigkeit ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit. Abgeordnete und Angehörige von Organisationen handeln hingegen parteiunabhängig. Unabhängige Stichproben erfolgen hingegen nach dem Zufallsprinzip.

In Bezug auf das Mediationsverfahren gehört die Unabhängigkeit des Mediators zu den Grundlagen des Verfahrens.

Nach § 1 Abs. 2 und 3 Mediationsgesetz muss es sich beim Mediator um eine „unabhängige und neutrale Person“ handeln, die „allen Personen gleichermaßen verpflichtet“ ist. Definiert werden dadurch mit Unabhängigkeit, Neutralität und Allparteilichkeit die drei grundlegenden Rollenaspekte des Mediators.

In rechtlicher Sicht bezieht sich Unabhängigkeit auf Personen; genauer auf die Medianden. Die Neutralität wird jedoch gegenstands- oder verfahrensbezogen ausgelegt. In der Literatur wird hierzu sprachlich differenziert. Während in der Fachliteratur die Unabhängigkeit das „Sein“ des Mediators beschreibt, wird mit der Neutralität auf das „Verhalten“ des Mediators abgezielt. Ein Mediator muss demnach unabhängig sein sowie sich gegenüber seinen Medianden neutral verhalten.

Die grundsätzlichen Anforderungen nach Unabhängigkeit, Neutralität und Allparteilichkeit betreffen demnach die Eigenschaften des Mediators. Verfügt ein Mediator nicht über diese Eigenschaften oder verstößt gegen diese Mediationsgrundsätze, kommt der Vorwurf von mangelhaften Leistungen nebst typischer haftungsrechtlicher Konsequenzen in Betracht.

Die Unabhängigkeit eines Mediators bedeutet nach dem Mediationsgesetz, dass er unabhängig von den involvierten Medianden sein muss. Medianden dürfen weder weisungsbefugt gegenüber dem Mediator sein, noch in einem ähnlichen Verhältnis zu ihm stehen. Der Mediator darf nicht personell oder wirtschaftlich in Abhängigkeit zu den Medianden stehen.

Eine personelle Abhängigkeit würde vorliegen, wenn der Mediator mit einem Medianden befreundet, verwandt, verschwägert oder auch verfeindet wäre. Dies vor dem Hintergrund, dass der Mediator in diesen Beziehungskonstellationen nach dem Grundsatz der Wahrscheinlichkeit nachhaltige Zweifel an seiner Neutralität widerlegen müsste. 

Die wirtschaftliche Abhängigkeit beschreibt hingegen potenzielle vertragliche Beziehungen zu den Medianden über das Mediationsverfahren hinaus. Schwierig ist also, wenn der Mediator häufig von einem Medianden beauftragt wird und dieser nun selbst in einem Konflikt dessen Hilfe benötigt. Regelmäßige Mediationen werden dadurch jedoch nicht ausgeschlossen. In folgenden Mediationen muss sich der Mediator jedoch entsprechend offenbaren.

Problematisch könnten Fallkonstellationen mit (betriebs-)interne Mediatoren sein, die bei einem Unternehmen angestellt sind. Hier bedarf es einer klaren Klärung der Rollenverteilung. Dies, zumal man internen Mediatoren auch vorwerfen könnte, weisungsgebunden zu sein. Auf der anderen Seite hebt eine arbeitsrechtlich verankerte Weisungsgebundenheit die grundsätzliche Unabhängigkeit des Mediators nicht auf. Auch hier ist es wichtig, die Rollen zu verdeutlichen und für alle Beteiligten nachvollziehbar zu erörtern, damit kein Zweifel an der Unabhängigkeit des Mediators aufkommt.

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Umweltmediation

Die Umweltmediation dient der Lösung von Konflikten und der Partizipation in Bezug auf infrastrukturelle Projekte. Da es bei der Umweltmediation um Angelegenheiten im öffentlichen Raum geht, wird häufig auch von einer öffentlichen Mediation gesprochen. Eingesetzt wird die Umweltmediation in Städten, Gemeinden und auf überregionalen oder regionalen Ebenen, wenn es beispielsweise um Bau-, Erweiterungs- und Ausbau-Projekte geht. Im Umweltrecht geht es um Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Interessen zwischen Vertretern von Umwelt, Wirtschaft, Politik, Sozialem und den Bürgern. Behörden treten dabei in der Regel als Vertreter der öffentlichen Interessen und des Gemeinwohls auf.

Bei der Umweltmediation handelt es sich um ein klar strukturiertes und freiwilliges Verfahren, in dem alle Beteiligten gemeinsam nach einer Konfliktlösung suchen. Unterstützung erhalten die Beteiligten durch einen allparteilichen Mediator. Entschieden wird letztendlich durch die Verwaltung oder die Politik. Im Rahmen der Umweltmediation können durch das Einbringen ergänzender Aspekte die zu fällenden Entscheidungen jedoch qualitativ verbessert werden.

Der Erfolg einer Umweltmediation hängt von der Klärung ab, welche Gestaltungsspielräume bestehen. Im Idealfall findet das Mediationsverfahren vor der jeweiligen politischen oder behördlichen Entscheidung statt, damit auf diese noch Einfluss genommen werden kann. Im Rahmen der Umweltmediation wird auch denjenigen die Möglichkeit zur Mitsprache eingeräumt, die in förmlichen Verfahren kein Mitspracherecht hätten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Umweltmediator im Vorfeld eine Konfliktfeldanalyse durchgeführt hat und Vertreter der jeweiligen Interessengruppen auswählen konnte. Allen an der Umweltmediation beteiligten Parteien wird eine Verhandlungsposition im gleichen Rang eingeräumt. Das bedeutet auch, dass alle Beteiligten über die gleichen Informationen verfügen und sichergestellt werden kann, dass sensible Informationen vertraulich behandelt werden.

Bei der Umweltmediation darf der eingesetzte Mediator nicht aus dem unmittelbaren Kreis der Parteien stammen. Er darf kein Eigeninteresse am Ausgang des Mediationsverfahrens haben. Die Neutralität und Allparteilichkeit des Umweltmediators wird dadurch unterstützt, dass eine Offenlegung des Auftraggebers erfolgt.

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Ultima Ratio Prinzip

Der Begriff Ultima Ratio stammt aus dem Lateinischen und kann frei mit „letztes Mittel“ oder „äußerste Möglichkeit“ übersetzt werden. Ultima Ratio ist demnach die Bezeichnung eines letzten Lösungsweges. In Interessenkonflikten wird mit dem Ultima Ratio der letzte Ausweg oder das letzte Mittel betrachtet, wenn zuvor alle sonstigen Lösungsideen verworfen worden sind. Das Ultima Ratio Prinzip beinhaltet demnach, dass dieses vorbeschriebene letzte Mittel zur Konfliktlösung erst dann ergriffen werden darf, wenn alle anderen möglichen und angemessen erscheinenden Wege keine Aussicht auf Erfolg haben.

Das Ultima Ratio Prinzip im Arbeitsrecht

Das Ultima Ratio Prinzip findet insbesondere im Arbeitsrecht Anwendung, in dem es beispielsweise bei Kündigungen zu den Grundsätzen gehört. Kündigungen sind immer mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen verbunden, weshalb eine Kündigung nach dem Ultima Ratio Prinzip vom Arbeitgeber nur dann ausgesprochen werden darf, wenn alle anderen Maßnahmen ausscheiden. Arbeitgeber müssen die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung abwägen und dürfen sie nur als äußerste geeignete, angemessene und erforderliche Maßnahme nutzen. Alternative und mildere Maßnahmen wären in einigen Fällen Änderungskündigungen, Versetzungen oder Umschulungen.

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Trennungsmediation

Die Trennungsmediation ähnelt der Scheidungsmediation mit dem Unterschied, dass in diesen Fällen das Paar häufig nicht verheiratet ist. Möchte sich ein Paar jedoch trennen und sind gemeinsame Kinder vorhanden, dann kann sich eine Trennung kompliziert gestalten und Konflikte mit sich bringen. Denn wenn Kinder vorhanden sind, besteht zumindest die Elternbeziehung ein Leben lang weiter. Des Weiteren kann eine Trennungsmediation auch von verheirateten Paaren genutzt werden, um die gütliche Ehescheidung vorzubereiten.

Durch eine Trennungsmediation kann trotz Trennung der Grundstein für ein funktionierendes Elternteam gesetzt werden. Auch dient das Mediationsverfahren der Konfliktlösung, wenn es um die gemeinsame Wohnung, das Vermögen oder andere Rechte und Pflichten geht.

Die Trennungsmediation dient häufig als Ersatz eines gerichtlichen Verfahrens. Ihr Ziel ist jedoch nicht, Entscheidungen zu fällen. Durch die Mediation sollen Lösungen gefunden werden, hinter denen die Medianden dann auch beide stehen. Statt Zwang und Urteil tritt bei der Trennungsmediation Verständnis und die gegenseitige Bereitschaft, sich gemeinsam den Herausforderungen einer Trennung zu stellen, in den Vordergrund. Ist Nachwuchs vorhanden, so wird das Verfahren auf das Wohl der gemeinsamen Kinder ausgerichtet.

Die Mediation ist auch geeignet, um Hausrat und Vermögen aufzuteilen, Unterhaltsangelegenheiten zu regeln, den Zugewinnausgleich vorzubereiten oder Besuchs- und Umgangsregelungen zu definieren.

Wie auch in den anderen Mediationsarten dient der Mediator in der Trennungsmediation als neutraler Dritter und allparteilicher Gesprächsführer bzw. Gesprächsbegleiter. In der Mediation bekommen alle Beteiligten Gelegenheit und Raum, sich auszudrücken. Die Verantwortung für die Erarbeitung von Kompromissen und Lösungen bleibt jedoch bei den Medianden. Eine Trennungsmediation kann also auch nur dann mit Erfolg durchgeführt werden, wenn auf beiden Seiten die Bereitschaft besteht, das Verfahren für sich anzunehmen und durchzuführen.

Eine Trennungsmediation bietet sich insbesondere für Paare an, die ihre Elternaufgaben für die Zukunft optimieren möchten und den Wunsch nach fairen Lösungen verspüren. Des Weiteren kann die Trennungsmediation bei verheirateten Paaren für ein schnelles und kostengünstiges Scheidungsverfahren Sorge tragen. Wurden für alle Beteiligten zufriedenstellende und nachhaltige Konfliktlösungen gefunden und erarbeitet, lassen sich diese schriftlich fixieren und in Teilen auch notariell dokumentieren. Eine notariell beglaubigte Mediationsvereinbarung kann gemeinsam mit einem Scheidungsantrag eingereicht werden, um die einvernehmliche Ehescheidung unkompliziert zu gestalten und auch zu beschleunigen. An ihre Grenzen gerät die Trennungsmediation, wenn keine Freiwilligkeit bei einem oder beiden Medianden besteht. 

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Transgressive Mediation

Die transgressive Mediation ist eine Errungenschaft des Soziologen, Pädagogen und Mediators Dr. Ed Watzke. Mit der transgressiven Mediation hat Watzke insbesondere im außergerichtlichen Tatausgleich das an Phasen orientierte Verlaufsverständnis des Mediationsverfahrens über den sprichwörtlichen Haufen geworfen. Die transgressive Mediation beginnt entgegen der klassischen Phasen mit dem Friedensschluss. Die Medianden müssen sich zuerst „vertragen“, bevor die mediative Arbeit überhaupt beginnen kann. Des Weiteren wird die transgressive Mediation getragen von Irritationen, Metaphern und humorvollen Grenzüberschreitungen.

Später hat Dr. Watzke die transgressive Mediation um die Metaphernbrücke erweitert, die einen ganzheitlichen und situativ wirkenden Ansatz darstellt. Hiernach gehört es zur Aufgabe und Rolle des Mediators, eine dialogtaugliche Basis für die Kommunikation zu ermöglichen. Dies gelingt durch Übertreibungen, Metaphern und nicht-verletzenden Zuspitzungen, was Watzke als „Weg des Hofnarren“ bezeichnet. Die Medianden werden eingeladen, an einem auf unzweideutige Bekenntnisse beruhenden „äquilibristischen Tanz“ teilzunehmen, der auf den „Pfad des Friedens“ führt. Die transgressive Mediation wird insbesondere für hocheskalierte Dauerkonflikte genutzt.

Diese außergewöhnliche Form der Mediation ist nach der Auffassung von Dr. Watzke notwendig, um Normopathie in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Normopathie wird eine Persönlichkeitsstörung betrachtet, die innerhalb von Lebensräumen und sozialen Beziehungen eine zwanghafte Anpassung an vermeintlich normgerechte und vorherrschende Regelwerke und Verhaltensweisen beinhaltet. Die transgressive Mediation erfordert Irritationsarbeit vom Mediator. Wichtig sind erste kleine Schritte in Richtung Frieden, in den die Medianden schon zu Beginn investieren müssen. Ist dieser erste kleine Schritt getan, muss er als solcher auch anerkannt werden.

 

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Themensammlung

Bei der Themensammlung handelt es sich im klassischen Mediationsverfahren um die zweite Phase der Mediation. Früher wurde die Themensammlung auch Konfliktdarstellung genannt, da in dieser Phase die zu bearbeitenden Themen dargestellt werden.

Die Medianden erhalten bei der Themensammlung die Gelegenheit, ihre Sichtweise auf den Konflikt darzulegen. Das typische Kommunikationsverhalten im Konflikt führt nämlich dazu, dass sich Streitende nicht richtig zuhören und auch nicht alles ausgesprochen wird. Die eine Partei spricht nicht alles aus, weil sie der Meinung ist, alles bereits erzählt zu haben. Die andere Partei hört nicht richtig zu, weil sie der Meinung ist, alles schon zu kennen und denkt bereits über eine Erwiderung nach.

Die Themensammlung dient demnach auch dazu, diese festgefahrene Spirale zu durchbrechen. Alle an der Mediation Beteiligten können und sollen während der Phase der Themensammlung sprechen, zuhören und bei Bedarf auch nachfragen. Oft erkennen die Beteiligten schon dabei, dass sie häufig „aneinander vorbei“ geredet haben. Dennoch werden die Themen an dieser Stelle noch nicht vertieft, sondern nur aus Gründen der gegenseitigen Information vorgetragen.

Manchmal wird bei einer Themensammlung auch von einer Themenvereinbarung gesprochen. Es werden die jeweiligen Themen gesammelt sowie vereinbart, festgelegt und erlaubt, dass über diese Themen auch gesprochen und verhandelt wird. Es werden bei allen Beteiligten die Themen abgefragt und gemeinsam eine Reihenfolge vereinbart, in der die Themen bearbeitet werden sollen. Spätestens in dieser Phase sollte eine Vertrauensbeziehung zwischen Mediator und Medianden bestehen. Die Themensammlung dient jedoch auch dazu, eine Vertrauensbeziehung zwischen den Medianden wieder aufzubauen. Denn Vertrauen ist auch in der Mediation die Basis für das Finden und Erarbeiten einer interessengerechten Konfliktlösung.

In der Phase der Themensammlung achtet der Mediator auf die Einhaltung der Gesprächsregeln. Dies, zumal schon bei der Sammlung und Erörterung der Themen bereits Vorwürfe geäußert werden oder Gefühlsausbrüche stattfinden könnten. Die Beteiligten sollten in dieser Phase anerkennen, dass verschiedene Menschen auch unterschiedliche Sichtweisen haben, über die nicht gestritten werden muss.

Um den Beteiligten die Sicherheit zu geben, dass kein Thema vergessen wird, kann auf eine Visualisierung zurückgegriffen werden. Die gesammelten Themen werden auf einem Flipchart oder Whiteboard erfasst, um sie klar und deutlich zu dokumentieren. Durch die Visualisierung lässt sich auch die Reihenfolge, in der die Themen im Rahmen der Mediation bearbeitet werden sollen, besser darstellen. Die hierarchische Gliederung kann den Beteiligten helfen, aus einem „großen Konflikt“ mehrere kleine und überschaubare „Einzelteile“ zu machen, die Stück für Stück einfacher bearbeitet werden können. Dadurch dient die Themensammlung auch gleichzeitig dazu, den Beteiligten die Angst vor einer Konfliktlösung zu nehmen.

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Synonyme - Themenvereinbarung
Techniken in der Mediation

Wenn von Techniken in der Mediation die Rede ist, sind bestimmte Werkzeuge des Mediators gemeint, die oftmals aus anderen Anwendungen und Disziplinen stammen. Mediative Techniken setzt der Mediator in der Mediation gezielt ein. Nach der Definition stammen Techniken aus dem Griechischen und werden mit Handwerk und Kunst gleichgesetzt. Im Allgemeinen stellen Techniken eine Handelsform, Wissensform oder ein besonderes Können in verschiedenen Bereichen dar. Mediative Techniken sind Arbeitsmittel oder Werkzeuge des Mediators.

Mediationen haben einen vermittelnden Charakter, die viel Verständnis erfordern. Durch die Technik des aktiven Zuhörens und Beobachtens kann der Mediator zum Beispiel verstehen, was die Medianden wünschen oder ablehnen. Durch die Nutzung mediativer Techniken kann der Mediator die Mediation gestalten.

Hierfür greift er auf folgende Techniken zurück:

  • Assoziationen
  • Explorationen
  • Kommunikation
  • Interventionen
  • Kognitionen
  • Konferenzen
  • Kontrollen
  • Kreativität
  • Verfahren
  • Vereinbarungen/Verträge
  • Verhandlungen
  • Wahrnehmungen

Die Techniken in der Mediation sind als Hilfsmittel zu betrachten, deren Erfolg von der richtigen Haltung und Anwendung abhängen.

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Synonyme - Mediationstechnik, Mediationstechniken, Methoden
Teammediation

Eine Teammediation ist eine schnelle und effektive Möglichkeit der Konfliktlösung, wenn es Streit zwischen Mitgliedern eines Teams gibt. Teamkonflikte können zu Leistungseinbußen, Unwohlsein und allgemeiner Unzufriedenheit im gesamten Team führen. Derartige Konflikte und Auseinandersetzungen gefährden das Erreichen des gesetzten Ziels. Zusätzlich können Kündigungen, Krankmeldungen oder auch Mobbing zu den Folgen von Teamkonflikten gehören.

Zu Teamkonflikten kann es beispielsweise dann kommen, wenn sich ein Teammitglied von den anderen ausgegrenzt, übergangen oder hintergangen fühlt. Werden beispielsweise jüngere Mitglieder mit einer besonders verantwortungsvollen Position bedacht, könnten ältere Teammitglieder sich in ihrem Rang übergangen oder ausgeschlossen fühlen und Neid empfinden.

Der Aufbau der Teammediation unterscheidet sich kaum vom klassischen Mediationsverfahren. Auch bei der Teammediation führt der Mediator als neutraler Dritter das Team durch ein strukturiertes Verfahren in Richtung vom Team selbst erarbeiteter Konfliktlösung.

Sehr oft sind es nicht die typischen Sachkonflikte, die zunächst in der Teammediation bearbeitet werden müssen. Zu Beginn werden in der Regel Konflikte bearbeitet, die auf einer Verletzung von Gefühlen wie Respekt, Zugehörigkeit, Anerkennung oder anderer Grundbedürfnisse einzelner Mitglieder des Teams beruhen. Nahezu alle Konflikte können dadurch gelöst werden, dass diese Grundbedürfnisse eingehalten werden. Erst dann, wenn diese Konflikte erfolgreich bearbeitet werden konnten, widmet sich die Teammediation der Sachkonflikte. Dann nämlich fühlen sich alle Teammitglieder wieder wohl und zugehörig, was ein wesentlicher Aspekt sowohl für eine funktionierende Mediation als auch für eine effektive bzw. produktive Teamarbeit sein kann.

Die Teammediation trägt zu einer besseren Kommunikation zwischen den Teammitgliedern bei. Durch die Konfliktlösung kann eine allgemeine Zufriedenheit wieder hergestellt werden, was der Mitarbeiterbindung dient. Das Team ist wieder leistungsfähig und effektiv. Die aus Mobbing, Kündigungen, Krankmeldungen und Fluktuation entstehenden Konfliktkosten können durch eine Teammediation wirksam reduziert werden, wovon wiederum das jeweilige Unternehmen profitiert.

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Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Straftat hat naturgemäß zahlreiche unangenehme Folgen – und zwar für alle Beteiligten. Durch den mit „TOA“ abgekürzten Täter-Opfer-Ausgleich sollen Schäden begrenzt und eine Wiedergutmachung durchgeführt werden. Der außergerichtliche Täter-Opfer-Ausgleich soll also Ungerechtigkeiten wieder ausgleichen.

Berücksichtigt werden bei einem Täter-Opfer-Ausgleich sowohl die Interessen, Erwartungen und Anliegen des geschädigten Opfers als auch des beschuldigten Täters. Da ein Täter-Opfer-Ausgleich häufig von einem Mediator als unparteiischer Dritter durchgeführt wird, ist auch der Begriff der Täter-Opfer-Mediation geläufig. Der Mediator schafft die Möglichkeit, gemeinsam und in direktem Kontakt über die Taten zu sprechen und Konflikte zu be- und verarbeiten. Opfer und Täter können bei der Täter-Opfer-Mediation zusammen an möglichen Lösungen arbeiten.

Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich wird in einem geschützten Rahmen in Anwesenheit des Mediators als neutraler Vermittler über den Vorfall gesprochen. Die Konfliktparteien begegnen sich demnach auf neutralem Boden, was die gemeinsame Suche nach einer Konfliktlösung erleichtert. Vorrangiges Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist das Auffinden einer Möglichkeit der Wiedergutmachung, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Des Weiteren wird in einem Täter-Opfer-Ausgleich verhandelt und geklärt, wie Opfer und Täter in der Zukunft miteinander umgehen möchten.

Die Gründe, warum bei Täter-Opfer-Ausgleichen häufig auf ausgebildete Mediatoren zurückgegriffen wird, liegen in ihrer allparteilichen und justizunabhängigen Haltung. Dem Mediator bedeuten alle Interessen und Meinungen gleich viel und sie gehen vertraulich sowie diskret mit mitgeteilten Sachverhalten um. Bei einer Täter-Opfer-Mediation unterstützt der Mediator sowohl Opfer als auch Täter bei der eigenständigen Suche nach einer möglichen Konfliktlösung.

 

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs

Zu Beginn eines Täter-Opfer-Ausgleichs vereinbaren sowohl Opfer als auch Täter einen Termin für ein detailliertes Einzelgespräch. In diesem Gespräch wird über die jeweilige Tat und die daraus resultierenden Folgen gesprochen. Im Anschluss daran wird nach möglichen Interessen und insbesondere potenzielle Wiedergutmachungsleistungen gesprochen. Hierzu gehören beispielsweise persönliche, öffentliche oder schriftliche Entschuldigungen sowie Schmerzensgeld, Schadensersatz und andere finanzielle Leistungen. Auch Geschenke, gemeinnützige Aktivitäten, Reparaturen oder die Übernahme anderer Arbeiten kommen als Wiedergutmachung in Betracht.

In einem dem klassischen Mediationsgespräch ähnelnden Gespräch können Opfer und Täter gemeinsam über die Tat sprechen und sich auf eine Wiedergutmachung einigen. Dieses Ausgleichsgespräch findet in Anwesenheit des Mediators statt, der die Beteiligten durch das Gespräch führt. Auf Wunsch können auch weitere Beteiligte wie Freunde, Angehörige oder Vertrauenspersonen mit in eine Art Ausgleichskonferenz einbezogen werden. Konnten sich die Beteiligten über eine Wiedergutmachung einigen, wird die Konfliktbeilegung in einem Schlichtungsvertrag dokumentiert.

Wünschen Opfer und Täter kein persönliches Gespräch, verbleibt die Möglichkeit, den Konflikt durch eine Pendelmediation indirekt zu lösen.

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Synonyme - TOA
systemische Mediation

Der systemische Ansatz ist ein Begriff aus den Bereichen Psychologie, Psychotherapie, Coaching, Mediation und Kommunikation. Nach dem systemischen Ansatz werden Menschen in Wechselwirkung mit ihrem sozialen Umfeld betrachtet. Nach dem systemischen Ansatz ergeben sich zahlreiche lösungs- und ressourcenfokussierte Möglichkeiten für Interventionen vor dem Hintergrund einer wirksamen und schnellen Veränderung.

Die Vorteile beim systemischen Ansatz liegen insbesondere in einer wertschätzenden Betrachtung des Menschen als einen Experten für sich selbst und seine Probleme, was lösungsorientierte Vorgehensweisen und produktive Arbeitsweisen mit dem Therapeut, Berater, Coach oder Mediator ermöglicht. Aus der lösungsorientierten Haltung heraus wächst eine Erfahrung, dass gute Lösungen nicht immer einer jahrelangen Therapie bedürfen. Ganz im Gegenteil haben systemische Berater oder Therapeuten ihren Auftrag dann erfüllt, wenn Klienten oder Patienten sie nicht mehr brauchen. Systemische Beratungen, Coachings, Therapien, Supervisionen und Mediationen gehören damit zu den kurzzeitorientierten Möglichkeiten. Sie werden als professionelle Hilfe zur Selbsthilfe verstanden.

In der systemischen Familientherapie als Form der Psychotherapie wird auf dem sozialen Kontext von psychischen Störungen auch die Interaktion zwischen Familienangehörigen betrachtet. Angehörige und das soziale Umfeld werden nach Möglichkeit in die systemische Therapie mit einbezogen. Auch Mediatoren, die mit dem systemischen Ansatz arbeiten, beziehen das soziale Umfeld mit ein, um Konflikte verstehen und beseitigen zu können.

Die systemische Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbeilegung und orientiert sich am systemischen Ansatz als Grundhaltung, um durch ein vielfältiges Repertoire aus Techniken und Methoden zur Konfliktlösung zu gelangen. Das systemische Mediationsverfahren ermöglicht Konfliktlösungen zwischen unterschiedlichen Konfliktsystemen. Der Fokus richtet sich dabei auf zirkuläre Zusammenhänge, den Kontext bisheriger Strategien und Konfliktmuster. Voraussetzungen für den Erfolg der Mediation sind Ergebnisoffenheit und Freiwilligkeit aller Medianden. In der systemischen Mediation wird der Umgang miteinander neu gestaltet. Die Medianden werden in die Lage versetzt, gemeinsam Ziele und Lösungen zu definieren und diese auch gemeinsam zu beschreiten. Nicht zuletzt trägt die systemische Mediation zusätzlich zur Entwicklung von Empathie und Abbau von Disharmonien bei.

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Synonyme - systemischer Ansatz
Supervision

Im angelsächsischen Sprachraum steht die Supervision für eine Anleitung und Aufsicht durch einen Vorgesetzten. In Deutschland wird mit der Supervision allerdings eher eine fachliche Reflexion des beruflichen Handelns durch externe und geschulte Fachkundige bezeichnet, die nicht selbst mit dem Sachverhalt beteiligt sind und auch sonst keine Verbindungen zu den Klienten haben.

Die Supervision ist als eine Art der Beratung zu betrachten, bei der einzelne Personen oder Teams ihre eigene Arbeitsweise untersuchen und kritisch analysieren lassen können, um später potenzielle Veränderungen einzuleiten. Der Supervisor ist dabei eine entsprechend fachkundige Person, die ansonsten nichts mit dem Geschehen zu tun hat. Der Supervisor unterbreitet eigene Lösungsvorschläge, was die Supervision von der Mediation unterscheidet. Bei der Mediation obliegt es den Medianden, eine Konfliktlösung zu finden. Der Mediator macht keine Vorschläge, wie der Konflikt aus der Welt geschafft werden könnte, um die Nachhaltigkeit der Mediationsvereinbarung nicht zu gefährden.

Eine Supervision wird zur Professionalisierung von beruflichen Handlungen genutzt. Sie soll dabei als Prozess der Erkennung, des Lernens und des Verstehens anerkannt werden. Durch die Supervision soll die eigene Rolle in Bezug auf das berufliche Handeln gefunden und akzeptiert werden. Sie dient der Entwicklung von Durchsetzungsfähigkeit sowie Stärke und hilft, Belastungen im beruflichen Alltag zu bewältigen. Außerdem lassen sich durch Supervision neue Perspektiven in schwierigen Situationen aufzeigen, Arbeitsprozesse sowie Arbeitsbeziehungen optimieren und nicht zuletzt auch die Lösung von offenen oder verdeckten Konflikten einleiten. 

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Streitmittler

Nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) ist der Streitmittler der das jeweilige Verfahren durchführende Dritte. Nach der ADR-Richtlinie wird er auch als natürliche Person, die mit der alternativen Streitbeilegung betraut wird, bezeichnet.

Bei Verbraucherstreitigkeiten kommen mehrere alternative Streitbeilegungsverfahren in Betracht, die von Streitmittlern als neutrale Dritte durchgeführt werden. Streitmittler können also gleichzeitig auch Mediatoren, Schlichter, Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Vermittler sein.

Streitmittler in Verbraucherschlichtungsstellen

In Verbraucherschlichtungsstellen ist der Streitmittler das ausführende Organ und die Person, die bei der außergerichtlichen Streitbeilegung für das faire und unparteiische Verfahren verantwortlich ist. Er trägt die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren durchzuführen, abzulehnen oder zu beenden ist. Der Streitmittler ist nach § 19 VSBG auch derjenige, der den Schlichtungsspruch unterbreitet. Er hat seine Entscheidungen jedoch immer im Kontext des Verbraucherrechts zu treffen, weshalb er zwingend über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen muss.

Auch der Streitmittler unterliegt – wie der Mediator – dem Gebot der Unparteilichkeit, Neutralität und der Unabhängigkeit. Streitmittler sind jedoch nicht ermächtigt, verbindliche Entscheidungen zu füllen. Sie unterbreiten lediglich Vorschläge zur Streitbeilegung.

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Stonewalling

Mit Stonewalling wird ein Beziehungsphänomen, Verhaltensmuster oder Schutzmechanismus bezeichnet, was vielen bereit als „Mauern“ bekannt ist. Beim Stonewalling versucht jemand, durch Schweigen und Nicht-Antworten einem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Es gibt auch Menschen, die ein Streitgespräch einfach wortlos beenden und ihr Gegenüber alleine stehen lassen. Für zwischenmenschliche Beziehungen kann Stonewalling durchaus problematisch werden.

Jeder Mensch geht anders mit einem Konflikt um. Stonewalling als vermeidende Strategie gilt im Bereich der Paarkommunikation neben Kritik, Abwertung und Verteidigung als eines der sogenannten „vier apokalyptischen Reiter“. Stonewalling kann eine Beziehung grundlegend stören, wenn eine Partei offen mit Konfliktsituationen umgeht und die andere Partei sich zurückzieht. Als Reaktion auf das Mauern oder den Rückzug drängt die andere Partei noch mehr auf eine Klärung des Konflikts und baut entsprechend mehr Druck auf. Umso mehr fühlt sich die andere Partei dadurch in die Enge getrieben.

Menschen mit Verlustängsten werden umso mehr klammern, wenn sie mit Stonewalling konfrontiert werden und immer mehr fordern, den Konflikt aus der Welt zu räumen. Ein Schweigen kann schnell als Ablehnung wahrgenommen werden. Derjenige, der sich des Stonewallings bedient, schottet sich durch sein Verhalten vor zu viel Nähe und vor möglichen Verletzungen ab. Dadurch wird die Fähigkeit, Konflikte offen auszutragen, jedoch verlernt.

Psychologen empfehlen beim Stonewalling beiden Parteien, die unterschiedlichen Konfliktstrategien zunächst zu respektieren und zu akzeptieren. Schuldzuweisungen, weil sich jemand aus dem Konflikt zurückzieht, sind fehl am Platz. Sie würden den Konflikt nur noch verstärken. Im Gegenteil sollte an der zwischen beiden Parteien herrschenden Dynamik gearbeitet werden. Menschen, die in einem Konflikt Mauern um sich ziehen, befinden sich häufig durch überflutende Emotionen in einer Art Schockstarre. Ihnen fehlen die Worte, weshalb sie um etwas mehr Zeit bitten sollten, sich zum Konflikt zu äußern. Die andere Partei sollte etwas Geduld aufbringen und warten, bis eine Gesprächsbereitschaft besteht. Dennoch sollte der Konflikt zu einem späteren Zeitpunkt gelöst werden. Wird die Gesprächspause als Möglichkeit genutzt, den Konflikt einfach zu übergehen, wäre dies der anderen Partei gegenüber nicht fair.

Grundsätzlich wird in der Gesprächsführung vor dem Hintergrund des Stonewallings empfohlen:

  • Konflikte in einer entspannten Situation ansprechen
  • auf Ton und Wortwahl zu achten
  • Ruhe und Geduld zu bewahren
  • Pausen zu ermöglichen, um darüber nachdenken und sich sammeln zu können
  • keinen Druck aufzubauen
  • nicht laut zu werden
  • Konflikt später noch einmal anzusprechen und zu lösen
  • dem Gegenüber für die Zukunft mitzuteilen, wie man sich mit dem Stonewalling fühlt
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Synonyme - mauern
Spiegeln

Konflikte entstehen, weil Menschen nicht mehr miteinander kommunizieren oder aber, weil sie zwar kommunizieren, sich aber nicht verstehen. Dass der sogenannte Empfänger das „Gesendete“ oder „Vermittelte“ versteht, gilt jedoch als Schlüssel zur Konfliktlösung in einem Streitgespräch. Deshalb stützt sich die Mediation auf Kommunikation in allen Facetten. Mediatoren bedienen sich bei der Mediation verschiedener Techniken. Hierzu gehört mitunter auch das Spiegeln.

Beim Spiegeln greift der Mediator das Gesagte auf. Mit Spiegelungen wie „Sie sind also der Meinung, dass …“ oder „Sie sind ärgerlich, weil … und Ihnen … wichtig ist“ geht der Mediator auch auf mögliche Emotionen und Bedürfnisse ein. Sinn und Zweck des Spiegelns ist einerseits die Würdigung der Inhalte, die ein Gesprächsteilnehmer von sich gegeben hat. Auf der anderen Seite kann sich der Mediator durch das Spiegeln aber auch rückversichern, ob er verstanden hat, was der Gesprächsteilnehmer nun wirklich denkt, fühlt und sich wünscht.

Beim Spiegeln oder Paraphrasieren gibt der Mediator den Gesprächsinhalt mit eigenen Worten wieder, um das Gesagte für alle Beteiligten richtig ankommen zu lassen, damit Verständnis entsteht. Das Spiegeln dient also auch dazu, potenzielle Missverständnisse zu entlarven und Aussagen so lange zu wiederholen, bis sie wirklich von allen verstanden werden. Wiedergegeben werden die Inhalte eines Gesprächs beim Spiegeln jedoch ohne jegliche Wertung oder Bewertung. Es wird nicht stereotyp gespiegelt, sondern die wesentlichen Inhalte wiederholt, damit andere Gesprächsteilnehmer nicht den Eindruck erhalten, dass der ursprüngliche Redner nicht in der Lage ist, sich richtig auszudrücken.

Spiegeln wird in der Mediation häufig mit Pendeln kombiniert. Beim Spiegeln geht es darum, das Gesagte aufzunehmen und zu verstehen. Zu diesem Zweck bedienen sich die Gesprächsteilnehmer des aktiven Zuhörens. Nach dem Spiegeln kann der Mediator dann zur anderen Gesprächspartei pendeln, um sich beim Spiegeln direkt an den richtigen Adressaten zu richten. Dies trägt dazu bei, dass Streitinhalte und Beweggründe von allen Beteiligten besser verstanden werden. Haben alle den Konflikt auf empathischer und sachlicher Ebene verstanden, kann nach kreativen Konfliktlösungen und damit nach der für die Mediation typischen Win-Win-Situation gesucht werden.

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Synonyme - paraphrasieren
Schlichtung

Eine Schlichtung ist eine außergerichtliche Streitbeilegung durch einen von neutraler Stelle vorgeschlagenen Kompromiss, der von beiden Konfliktparteien akzeptiert wird. Ein im Sinne der Mediation geführtes Schlichtungsverfahren hat im Gegensatz zum Gerichtsprozess den Vorteil, dass die Konfliktparteien den Schlichtungsverlauf mit Hilfe des Mediators selbst bestimmen können. Offizielle Schlichtungsverfahren werden vor Gütestellen durchgeführt.

In der Schlichtung werden Methoden aus der Mediation eingesetzt, um die Verhandlungen zu unterstützen. Eine Abgrenzung zur Mediation erfolgt dadurch, dass der Schlichter Ergebnisvorschläge unterbreitet, Sachverhalte bewertet und die Rechtslage erörtert. In der Mediation fördert der Mediator methodisch und systematisch die Kommunikation und die Klärung der Interessen mit dem Ziel, dass die Parteien selbst eine Lösungsoption für den Konflikt entwickeln. In einigen Bundesländern werden Mediatoren von der Regierung als Gütestelle anerkannt mit den Befugnissen für eine Schlichtung ausgestattet. Schlichtungen werden häufig in Tarifverhandlungen, im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten, in denen sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, eingesetzt.

Siehe auch https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation/schlichtungsverfahren.html.

 

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Synonyme - Versöhnung, Einigkeit, Aussöhnung, Beilegung, Mittelweg, Schlichtung, Vergleich
Schiedsverfahren

Ein Schiedsverfahren ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits durch Schlichtung oder Urteil. Unterschieden werden muss zwischen Schiedsverfahren vor ehrenamtlichen Friedensrichtern bzw. Schiedspersonen, Schiedsverfahren vor staatlich anerkannten Schieds- und Gütestellen sowie Verfahren vor privaten Schiedsgerichten. Schiedsverfahren wegen Streitigkeiten in Bezug auf Vereine und Verbände werden häufig auch vor öffentlichen Schlichtungsstellen geführt.

Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht

Durch die in 2002 durchgeführte Reform der ZPO (Zivilprozessordnung) wurden die Bundesländer in vielen Fällen ermächtigt, vor Klageerhebung ein außergerichtliches Güteverfahren vorzuschreiben. Geschieht dies nicht, wird eine Klage abgewiesen. Die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Nichtstaatliche Schiedsgerichte können als eine Form von privaten Zivilgerichten betrachtet werden. Besteht zwischen zwei Parteien eine Schiedsvereinbarung, wird dadurch der klassische Gerichtsweg ausgeschlossen. Die Streitigkeit wird dann durch den Schiedsspruch entschieden, der an die Stelle des Urteils tritt. Der Schiedsspruch ist bindend und kann vollstreckt werden. Im Gegensatz zum normalen Gerichtsverfahren gibt es beim Schiedsverfahren nur eine Instanz, wobei bei Verfahrensverstößen das zuständige Oberlandesgericht den Schiedsspruch aufheben kann.

Schiedsverfahren vor der Gütestelle

Von der Justizverwaltung eingerichtete Gütestellen können sowohl vor Anhängigkeit eines Rechtsstreits als auch während der Verhandlungsphase angerufen werden. Informationen über Verfahrensmethodik und Kosten werden in der jeweiligen Güteordnung festgelegt. Staatliche Gütestellen werden von Sachverständigen und Personen besetzt, die eine Befähigung zum Richteramt innehaben. Güteverfahren eignen sich eher für zivilrechtliche Auseinandersetzungen, bei der eine Schuldfrage nicht geklärt werden muss. Die Beendigung des Verfahrens vor der Gütestelle endet in einem Vergleich oder einem Vertrag, der dem gerichtlichen Urteil ähnelt und vollstreckt werden kann.

In Schieds- und Güteverhandlungen werden mediative Ansätze genutzt.

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Synonyme - Schiedsverfahren, Schiedsgericht
Scheidungsmediation

Die Trennungs- oder Scheidungsmediation hat ihre Wurzeln in den USA. Dort wurde sie Anfang der 80er Jahre als erstes Mediationsmodell überhaupt eingeführt. Bei einer Trennung und Ehescheidung kommt es häufig zu ausgeprägten Konfliktsituationen zwischen den noch verheirateten Partnern. Im Zuge der Trennung und Scheidung müssen ökonomische Aspekte wie Unterhalt, Besitzaufteilung und Sorge- bzw. Umgangsrechte für die Kinder geklärt werden. Ein häufiger Streitpunkt in Scheidungsangelegenheiten ist auch die Erziehung der gemeinsamen Kinder.

Die Scheidungsmediation hat den Zweck, die Konflikte zwischen den Noch-Ehepartnern zu reduzieren und gleichzeitig die Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation zu erhöhen. Durch die Scheidungsmediation lassen sich häufig schneller und kostengünstiger Einigungen herbeiführen, als es bei einem Gerichtsverfahren der Fall wäre. Dies, zumal nach dem Grundsatz der Mediation immer nach Lösungen gesucht wird, mit denen alle Beteiligten auch in der Zukunft gut leben können.

Das Verfahren von Trennungsmediationen und Scheidungsmediationen haben sich kontinuierlich weiterentwickelt. Sie werden von Mediatoren oder entsprechend ausgebildeten Rechtsanwälten angeboten. Die Vorgehensweise bei Scheidungsmediationen orientiert sich an der klassischen Mediation. Auch hier wird Wert auf eine Freiwilligkeit bei allen Beteiligten gelegt. Der Mediator ist auch in Scheidungs- und Trennungsmediationen zur Verschwiegenheit verpflichtet und allparteilich.

Scheidungsmediation mit Kindern

Bei einer Trennung oder Scheidung ist es auch möglich, die betroffenen Kinder an der Mediation teilhaben zu lassen. Unterschieden wird dann in einer kindfokussierte Scheidungsmediation, bei der der Mediator gezielt versucht, auf die kindlichen Interessen einzugehen und sie zu vertreten. Es ist aber auch möglich, die Kinder passiv durch eine andere Vertretungsperson in der Mediation vertreten zu lassen. Dieser Vorgehensweise geht voraus, dass sich Mediator und Vertretungsperson vorab mit den Kindern unterhalten, um deren Interessen und Wünsche in Erfahrung zu bringen. Letztendlich können Kinder auch in bestimmte Phasen der Scheidungsmediation aktiv mit einbezogen werden, was von Alter und Entwicklungsstufe der Kinder abhängig ist.

Scheidungsmediationen führen im Vergleich zu Gerichtsverfahren in der Regel zu einer höheren Zufriedenheit bei allen Beteiligten. Dies beruht auch auf der damit verbundenen Ersparnis von Zeit und Geld. Nicht zuletzt wirken sich Scheidungsmediationen häufig positiv auf das Familienklima und die nachehelichen Beziehungen aus, da die herbeigeführten Lösungen auf Kommunikation und Kooperation zurückzuführen sind.

Weitere Informationen: www.streitvermittler-mediator.de/mediationsbereich/scheidung-trennung.html

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Rollentausch

Auch wenn sich Mediatoren deutlich von Psychotherapeuten abgrenzen, werden sie in der Praxis häufig mit psychologisch relevanten Konfliktdynamiken konfrontiert und müssen darauf reagieren. Menschen verlieren insbesondere in Konfliktsituationen den Zugang zu ihren eigenen Gefühlen und den dahinter liegenden Bedürfnissen. Sie werden dadurch in ihrer psychischen Konstitution als auch in ihrer Fähigkeit zur Interaktion beeinträchtigt. Im Mediationsverfahren zeigt sich dies beispielsweise durch Stagnation oder Widerstand.

Mediatoren haben mitunter die Aufgabe, die Kreativität und Spontanität der Medianden wieder anzufachen und bedienen sich zu diesem Zweck zahlreicher „Werkzeuge“. Hierzu gehört auch der ursprünglich aus dem Psychodrama stammende Rollentausch. Entwickelt wurde das Psychodrama von Jakob Levi Moreno, für den Menschen schöpferische Wesen mit angeborener Kreativität und Spontanität darstellten. Nach seiner Ansicht kann beides nicht getrennt betrachtet werden, sondern nur als zusammenhängende Grundlage der menschlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Intrapsychische und Intrapersonelle Blockaden lassen sich nach Moreno durch Psychodrama-Techniken wieder lösen und ausgestalten.

In der Mediation leitet der Mediator durch einen Rollentausch besondere Momente der Begegnung ein. Vor dem Hintergrund der Selbst- und Fremdreflexion schlüpfen die Medianden in eine andere Rolle. Durch den Rollentausch werden die Medianden veranlasst, sich in den anderen einzufühlen und seine (andere) Perspektive zu betrachten. Durch diese Außenperspektive kann der Mediand auch seinen eigenen Blickwinkel nochmals überdenken.

Letztendlich ist der Rollentausch eine Methode, bei der die Medianden vom Mediator gebeten werden, sich jeweils in die Rolle des anderen hineinzuversetzen. Dadurch sollen beide Verständnis für die jeweils andere Sichtweise entwickeln. Dies ist insbesondere in Konfliktsituationen nicht einfach, weil Menschen oft gegensätzlichen Denk- und Handlungsmustern folgen. Führt der Mediator die Medianden behutsam durch einen Rollentausch, kann in den meisten Fällen zumindest schon einmal die gegenseitige Ablehnung wieder abgebaut und Verständnis füreinander aufgebaut werden.

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Synonyme - Rollenwechsel,Perspektivwechsel
Rollenspiele

Rollenspiele stammen ursprünglich aus der Theaterpraxis und wurden in die Pädagogik und Konfliktbearbeitung eingeführt. Rollenspiele lassen sich als effektive Methode einsetzen, relevante Themen und Konflikte nachvollziehbar darzustellen. Rollenspiele kommen dann zum Einsatz, wenn die Einnahme von verschiedenen Beobachterpositionen zur Förderung von Verständnis und Abwägen von Handlungen angezeigt ist. Durch ein Rollenspiel können Fähigkeiten in Bezug auf Selbstbeobachtung, Fremdbeobachtung, Empathie, Wahrnehmung, Offenheit, Flexibilität, Kooperation, Problemlösung und Kommunikation geschult werden, weshalb diese Methode auch häufig in der Mediation Anwendung findet.

Rollenspiele beinhalten eine (spielerische) Auseinandersetzung mit Situationen aus dem Leben. Dadurch, dass verschiedene Perspektiven angenommen werden müssen, werden Motive und Hintergründe sichtbarer und verständlicher. Deshalb können durch Rollenspiele auch alternative Handlungsmöglichkeiten „erspielt“ werden.

Im klassischen Rollenspiel werden drei Rollen vergeben:

  1. Der Rollenspieler agiert als Akteur und lebt sich in seine Rolle ein.
  2. Der Teilnehmer am Rollenspiel ist Mitglied einer Gruppe, die das Rollenspiel reglementiert und realisiert. Teilnehmer können sich engagieren oder distanzieren; dürfen jedoch nicht gleichgültig agieren.
  3. Als dritte Rolle kommt der Beobachter ins Rollenspiel, der sich als Akteur oder als Teilnehmer betrachten kann.

Im Anschluss an ein Rollenspiel analysieren alle Beteiligten gemeinsam, wie authentisch das Spiel wahrgenommen wurde. Es erfolgt eine Reflexion und nach der Interpretation ein Lerneffekt, der auch bei Konfliktsituationen hilfreich sein kann.

Die in der Mediationsausbildung vermittelten Kenntnisse im Bereich der Rollenspiele gliedern das Spiel in vier Phasen:

Vorbereitungsphase, Spielphase, Entlassungsphase und Reflexionsphase. Nach der Verteilung der Rollen wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich in ihre Rollen einzufinden. Während der Spielphase wird darauf geachtet, dass sich alle in verschiedenen Rollen ausprobieren können, bevor in der Entlassungsphase die Rollen wieder abgelegt werden. In der letzten Phase der Reflexion wird dann beschrieben, wie sich die Beteiligten im Rollenspiel gefühlt haben oder was ihnen gefehlt hat, um eine Konfliktlösung herbeizuführen. Der Auswertungs- und Feedback-Prozess wird in der Regel von den beobachtenden Rollen geleitet und geführt.

 

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Synonyme - Rollenspiel
Resilienz

Der Begriff der Resilienz stammt ursprünglich aus der Physik und definiert die Elastizität eines Stoffes, der nach einer Verbiegung oder ähnlichen Belastung wieder in seine Ursprungsform zurück findet. Auf die Psychologie adaptiert wird Resilienz als Widerstandsfähigkeit dargestellt. Beschrieben wird hiermit die Toleranz eines Menschen gegenüber Stress. Beim Stressmanagement bedeutet Resilienz die von innen stammende Stärke, die eine Bewältigung von Krisen, dauerhaften Belastungen oder neuen Herausforderungen erst ermöglicht.

Resiliente Menschen gelten demnach als unverwundbar. Sie sind auf Schicksalsschläge eingerichtet und rechnen erst gar nicht mit linearen Lebenskonzepten. Sie akzeptieren Unvermeidliches, suchen nach dem tieferen Sinn und motivieren sich selbst, um ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Eine resiliente Grundhaltung wirkt sich im Rahmen der Mediation vorteilhaft aus. Hierzu gehört u.a. die Fähigkeit zur Akzeptanz, Optimismus, Lösungsorientierung und Selbstregulierung. Als zentrale Kraft ist Resilienz daher auch eine Hilfe bei der Konfliktarbeit und gewährleistet eine hohe Situationselastik.

Resiliente Fähigkeiten ermöglichen, Verantwortung zu übernehmen und das eigene Verhalten zukunftsorientiert auszurichten. Bei einer Mediation geht es um die Lösung eines Konflikts, was für alle Beteiligten eine herausfordernde Situation darstellt. Es geht um Menschen, Schicksale, Ressourcen, Emotionen, Ängste, Leid oder Produktivität. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, erfordert es auch vom Mediator nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Resilienz.

Die amerikanische Entwicklungspsychologin Emmy E. Werner gilt als Pionierin im Bereich der Resilienzforschung.

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Regeln in der Mediation

Die Regeln der Mediation im Kurzüberblick:

  • Bereitschaft
    Zu den Regeln in der Mediation gehört zunächst die grundsätzliche Voraussetzung, dass die Medianden bereit sind, sich mit der jeweils anderen Konfliktpartei sprichwörtlich „an einen Tisch“ zu setzen. Es müssen Bereitschaft und Wille vorhanden sein, dem anderen zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

  • Freiwilligkeit
    Eine weitere Regel in der Mediation ist die Freiwilligkeit. Bei der Mediation handelt es sich immer um ein freiwilliges Verfahren, das von jedem Medianden zu jeder Zeit beendet werden kann. Mit Freiwilligkeit ist bei dieser Mediationsregel die Entscheidungsfreiheit gemeint. Die Medianden nehmen freiwillig an der Mediation teil in dem Wissen, dass sie sich einigen können – aber nicht müssen. Auch wenn durch Gesetze, Vorschriften oder dem Arbeitgeber die Durchführung einer Mediation angeordnet wird, findet dadurch keinerlei Einschränkung dieser Freiheit statt.

  • Eigenverantwortlichkeit
    Die weitere Regel in der Mediation beschäftigt sich mit Eigenverantwortlichkeit. Jeder Mediand steht selbst für seine Interessen ein. Dies, zumal jeder selbst die größte Kompetenz innehat, eine Konfliktlösung eigenverantwortlich zu erarbeiten. Der Mediator unterstützt diesen Prozess. Er selbst hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Inhalt und Umfang der Mediation werden also von den Medianden bestimmt, während dem Mediator die Verfahrenshoheit obliegt.

  • Fairness
    Eine weitere wichtige Regel in der Mediation ist die Bereitschaft zur Fairness. Die Medianden müssen bereit sein, offen und fair mit dem jeweils anderen umzugehen. Sie müssen zuhören, ausreden lassen und Interessen sowie Bedürfnisse des anderen berücksichtigen. Die Fairness ist in dem Willen begründet, gemeinsam eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten, von der jeder profitiert.

  • Informiertheit
    Um eigenverantwortlich eine Lösung des Konflikts zu erarbeiten, müssen alle Beteiligten vollumfänglich informiert sein, was die Informiertheit zu einer weiteren Regel in der Mediation macht. Die Medianden müssen über ihre eigene Situation als auch über die Situation des jeweils anderen informiert sein, um vernünftige Lösungen erarbeiten zu können. Die notwendige Informiertheit wird durch den Mediator unterstützt, der alle notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen offenlegt und einbringt.

  • Allparteilichkeit
    Ein weiterer Grundsatz und gleichzeitig Regel in der Mediation ist die Allparteilichkeit des Mediators. Der Mediator handelt allparteilich; ergreift also niemals Partei, sondern nimmt alle Sichtweisen und Medianden gleichrangig und gleichwertig wahr.

  • Vertraulichkeit
    Letztendlich gehört auch die Vertraulichkeit zu den Regeln in der Mediation. Alle besprochenen Inhalte in einer Mediation werden sowohl vom Mediator als auch von den Medianden vertraulich behandelt. Mediatoren sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet, was auch dann gilt, wenn eine Mediation gescheitert ist. Die Medianden dürfen ebenfalls nach Scheitern der Mediation die Gesprächsinhalte nicht gegeneinander verwenden und verwerten. Es wird vereinbart, den Mediator nicht im Gerichtsverfahren als Zeuge zu benennen.
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Synonyme - Grundregeln,Verhaltensregeln, Grundprinzipien
Reframing

Der Begriff „Reframing“ entstammt der englischen Sprache und kann mit „Umdeutung“ oder „Neurahmung“ übersetzt werden. Reframing ist eine Technik aus der systemischen Psychotherapie, kann auf Virginia Satir zurückgeführt werden und wird auch in der Hypnotherapie genutzt. Framing und Reframing gehören zu den klassischen „Werkzeugen“ des Mediators.

Ein Mediationsverfahren will Klärungen herbeiführen und Verständnis vermitteln. Hierbei wird auf die Kraft der Worte gesetzt. Welche Kraft hinter Worten steht und was man damit erreichen kann, hängt von ihrem Rahmen ab. Die Bedeutung von Worten kann sich je nach Perspektive ändern. Ein bekanntes Beispiel: „Das Glas ist halb voll!“ klingt viel positiver als „Das Glas ist halb leer!“. Dennoch sind beide Gläser eigentlich identisch gefüllt. Durch die jeweilige Aussage wird die Perspektive vorgegeben, sondern auch die Sichtweise des Aussagenden.

Da das menschliche Gehirn kontinuierlich Eindrücke und Reize verarbeiten muss, erleichtert es sich die Arbeit durch Prägungen und neuronale Fingerabdrücke. Diese verursachen, dass instinktiv auf bestimmte Reize reagiert wird, was man sich beim Framing und Reframing zunutze machen kann.

Framing wird in der Kommunikationswissenschaft genutzt, um mit dem Kontext eines Wortes bzw. einer Information eine bestimmte Assoziation hervorzurufen. Gleiches geschieht in der Werbung, in der beispielsweise Begriffe Verwendung finden, die nicht mit Zwang oder Kosten assoziiert werden.

Jedes Wort aktiviert im Gehirn einen „Frame“, also einen Rahmen. Am Beispiel des Wortes „Zucker“ kann dies Essen oder Belohnung implizieren. Das Gehirn greift auf seine gespeicherte Erfahrung zurück, um die Wortsemantik zu erfassen. Am Beispiel des Wortes „Zitrone“ kann nachgewiesen werden, dass dies nicht nur Essen, Trinken und sauer impliziert, sondern sogar den Geschmack und den für die Säure typischen Speichelfluss wahrnehmbar machen kann. Letzteres fällt jedoch eher unter Priming, das sich mit der Reaktion auf einen bestimmten Reiz beschäftigt.

Framing kann in allen Lebensbereichen verwendet werden, um durch die Wortwahl gezielte und emotional besetzte Eindrücke zu hinterlassen, deren eigentliche Bedeutung nicht mehr hinterfragt wird. Deshalb ist Framing auch nicht so leicht zu durchschauen.

Reframing wird in der Psychologie und der Mediation als Technik des Umdeutens verwendet. Gemeint sind hiermit Perspektivwechsel, die eine andere Deutung erlauben. Fakten sind ohne Wert. Eine Bewertung erfolgt erst, wenn eine Bedeutung zugeschrieben wird, was willkürlich oder unbewusst erfolgt. Der Rahmen hierfür ergibt sich aus Vergangenheit, Zukunft, Erfahrungen oder Erwartungen.

In der Mediation muss der Mediator ein potenzielles Framing zur Erfassung des tatsächlich gemeinten Inhalts aufdecken. Beim Loopen nutzt der Mediator selbst das Framing, um auch der anderen Partei einen Zugang zum Gesagten zu ermöglichen. Bei den häufig notwendigen Perspektivwechseln greift der Mediator durch Reframing auf den Fokus zurück, der vom Schaden weg lenkt und auf den Nutzen zusteuert. Reframing ist keine Umdeutung, sondern die Zurverfügungstellung einer Perspektive, die andere Bedeutungen ermöglicht. Reframing wird vom Mediator durch Fragen, Rückmeldungen, Metaphern oder sogar Witzen ausgelöst. Es geht darum, den Bezugsrahmen zu verändern.

 

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Reflexive Fragen

Das Formulieren von Fragen gehört zu den Werkzeugen und Arbeitsinstrumenten eines jeden Mediators. Wer fragt, der führt durch das Gespräch, was insbesondere auch im Mediationsverfahren gilt. Fragen werden eingeteilt in ihrer Möglichkeit der Beantwortung und in ihrer Wirkung auf die befragte Person. Durch Fragetechniken kann der fragende Mediator den Gesprächsverlauf gestalten. Sehr häufig werden hierzu auch reflexive Fragen genutzt.

Bei reflexiven Fragen übernimmt der Mediator eher die Rolle eines Trainers oder Beraters. Er regt durch die Fragetechnik die Medianden zum Nachdenken – genauer zur Reflexion – an. Die Medianden denken durch reflexive Fragen über sich selbst und ihre Position nach, was häufig neue Erkenntnisse mit sich bringt. Dabei bleiben die Medianden autonom; sie werden im Gegensatz zu den strategischen Fragen nicht in eine besondere Richtung gedrängt. Ganz im Gegenteil regen reflexive Fragen zu neuen Gedankenwegen an.

Reflexive Fragen haben also eher eine fördernde Absicht. Die Medianden werden über ihre Wahrnehmungen, Handlungen, Auswirkungen und Möglichkeiten befragt, wie eine Konfliktlösung aussehen könnte. Typische reflexive Fragen beginnen deshalb mit „Was wäre anders, wenn …?“. Durch diese Fragestellung wird ein gedankliches Experimentieren in Gang gesetzt. Werden in der Frage die letzten Äußerungen und Gedanken aufgegriffen, handelt es sich um reflexive Echo-Fragen. Diese Fragetechnik kann Missverständnissen vorbeugen und den Gesprächspartnern dokumentieren, dass der Fragesteller gut zuhört.

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Reflexion

Natürlich muss ein Mediator auf fachliches Wissen, Kenntnisse und Werkzeuge zurückgreifen können, um Medianden behutsam durch ein Mediationsverfahren zu geleiten. Wichtig hierfür ist jedoch auch eine persönliche Charaktereigenschaft des Mediators – nämlich die Fähigkeit zur