Glossar Mediation

Mediation

Begriff Definition
Mediation

Die Mediation ist eine außergerichtliche Methode der Konfliktbearbeitung, bei der ein Mediator als neutraler Vermittler die Konfliktparteien bei der eigenständigen Entwicklung einer Konfliktlösung unterstützt. Am vertraulichen und strukturierten Mediationsverfahren nehmen die Konfliktparteien eigenverantwortlich und freiwillig teil, um mit Hilfe des Mediators eine Konfliktbeilegung anzustreben. Der am Ende der Mediation vereinbarte Vertrag ist bindend. Beim Mediator handelt es sich um eine unabhängige, neutrale und allparteiliche Person ohne eine eigene Entscheidungsbefugnis. Der Mediator führt die auch Medianden genannten Konfliktparteien durch die Mediation, die auf Kommunikation und Verhandlung basiert.

Das Verfahren der Mediation ist im Mediationsgesetz geregelt. Die Konfliktparteien wählen den Mediator aus. Dritte dürfen nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation mit einbezogen werden. Der Mediator unterliegt der Verschwiegenheit und muss sich im Hinblick auf seine Unabhängigkeit, Allparteilichkeit und Neutralität den Parteien gegenüber offenbaren. Die Vorschriften über Mediationen finden sich auch in Verfahrensordnungen diverser Gerichtsbarkeiten wieder. In einigen Verfahren wird die Durchführung einer Mediation vorausgesetzt, bevor ein streitiges Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann. Es gibt verschiedene Mediationsarten, die allesamt zu den Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung gehören. In Teilen werden die Kosten für eine Mediation von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation.html.

Synonyme: Schlichtung, Streitschlichtung, Streitvermittlung, Konfliktbearbeitung, Konfliktlösung

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

🏠 06844 Dessau-Roßlau, Albrechtstraße 116    ☎ 0340 530 952 03