Mediation Dessau, Halle, Magdeburg und Leipzig

Die Mediation als optimale Lösung zur Befriedung von Meinungsverschiedenheiten

Bei einer Mediation handelt es sich um ein informelles Verfahren im Bereich der Konfliktlösung, das seinen Ursprung in den USA hat. Seit den 60er bzw. 70er Jahren wird die Mediation in den USA in zahlreichen Lebensbereichen wie zum Beispiel im Arbeitsumfeld oder bei Familienangelegenheiten angewendet und hat sich mit nur wenig zeitlicher Verzögerung auch in Deutschland etabliert.

Mediation kann wörtlich mit „Vermittlung“ übersetzt werden, womit eine Vermittlung in Streitigkeiten bis zur Herbeiführung einer von allen Seiten akzeptierten Lösung gemeint ist, was bei der Mediation durch Unterstützung eines unparteiischen Dritten erfolgt. Der neutrale Mediator hilft also den streitenden Parteien, einvernehmlich einen Konflikt zu lösen. Er spricht keine Entscheidung, kein Urteil und keinen Schiedsspruch, sondern verhilft den Parteien zur eigenständigen Erarbeitung einer Konfliktlösung. Zu diesem Zweck schafft der Mediator einen Rahmen für Verhandlungen, um den Weg zu einer selbstbestimmten und einvernehmlichen Regelung zu ebnen.

Die Mediation selbst wird des Weiteren als

  • Entlastung von Gerichten,
  • Methode für mehr Gerechtigkeit,
  • Bewegungsgrund für einen fairen Umgang,
  • Transformationsmethode zur Verbesserung menschlicher Interaktionen

wahrgenommen, weshalb auch viele Rechtsschutzversicherungen dazu übergegangen sind, die Kosten für eine Mediation zu übernehmen.

Eine Mediation ist immer freiwillig, wobei in einigen Bundesländern Regelungen gelten, wonach in einigen Konfliktbereichen ein Schiedsmann vor Involvierung eines Gerichts eingeschaltet werden muss.

 

Die Aufgaben des Mediators

StreitvermittlungDer Mediator ist in der Mediation der neutrale und unabhängige Dritte, der eine unterstützende Begleitung während der Mediationsverhandlungen zwischen den Parteien leistet. Der Mediator ist kein Schlichter, urteilender Richter, Entscheidungsträger, pädagogischer oder psychologischer Ratgeber, Rechtsberater sowie Interessenvertreter.

Dem Mediator obliegt jedoch die Kontrolle des Mediationsverfahrens. Er führt, steuert und leitet die Beteiligten durch die einzelnen Phasen der Mediation. Mediatoren organisieren die Rahmenbedingungen für Mediationsverhandlungen und regeln dessen Verlauf. Wie ein Moderator lenken sie den Kommunikationsverlauf durch gezielte Fragetechniken und aktives Zuhören. Sie unterstützen die Parteien dabei, den Konflikt bzw. das Problem zu definieren und selbst nach interessengerechten Lösungen zu suchen. Dabei leisten sie Hilfe beim Thematisieren des Konflikts und beziehen auch Emotionen, Interessen, Bedürfnisse und Ansprüche beider Parteien mit in die Gespräche ein. So entwickeln die Parteien ein wachsendes Verständnis für die jeweils andere Partei und können sich dank des angeregten Perspektivwechsels in die Lage des anderen versetzen. Der Mediator fördert die Beteiligten bei der ausgewogenen Definition eines fairen Ziels der Verhandlung und der Entscheidungsfindung. Die eigentliche Konfliktlösung wird dabei grundsätzlichen von den Parteien selbst erarbeitet. Der Mediator selbst trifft keinerlei Entscheidungen.

Allerdings kann der Mediator aufklärend und ausgleichend eingreifen, sofern Machtverhältnisse unausgewogen erscheinen. Er macht auf nicht-realisierbare Vereinbarungen aufmerksam und sorgt dafür, dass keine Konfliktlösungen mit einem Sieger und einem Verlierer entstehen.

Ein Mediator ist immer allparteilich und unabhängig. Er setzt sich sich also immer gleichzeitig für die Bedürfnisse und Interessen aller an der Mediation beteiligter Parteien ein und weist niemandem eine Schuld zu. Es gehört zu den Pflichten des Mediators, Konflikte ergebnisoffen anzugehen und alle ihm zugänglich gemachten Informationen vertraulich und verschwiegen zu behandeln. Diese Diskretion gewährleistet den Parteien das benötigte Vertrauen in den Mediator und die Mediation, um auch sensible Tatsachen offenlegen zu können, um eine Konfliktlösung herbeizuführen. Aus diesem Grund schließen die Parteien mit dem Mediator einen Vertrag mit dem Inhalt, dass keine Informationen den unter Schutz stehenden Mediationsraum verlassen. Der Mediator tritt nicht als Zeuge vor Gericht auf. Auch bei Mediationen in Unternehmen ist der Mediator nicht grundsätzlich verpflichtet, gegenüber seinem Auftraggeber oder dem Vorgesetzten des jeweiligen Unternehmens Auskünfte zu erteilen.

Als Ergebnis einer Mediation kann eine privatrechtliche Vereinbarung geschlossen werden, die für alle Parteien zwar bindend ist, aber nicht wie ein gerichtlicher Titel der Vollstreckung unterliegt. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung bleiben die Rechtswege zum Gerichtsprozess offen. Der Gesetzgeber unterstützt das Mediationsverfahren durch das seitens des Bundesjustizministeriums erwirkte Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. In diesem Gesetz werden auch die wesentlichen Aufgaben des Mediators definiert und beschrieben.

 

Wann ist eine Mediation generell sinnvoll?

Mediation

Die Mediation ist dann eine sinnvolle Methode der Konfliktlösung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Beide Parteien haben das Bewusstsein für das Vorliegen eines Konflikts
  • Beide Parteien kennen sich und stehen in einer privaten oder geschäftlichen Beziehung zueinander
  • Die Beziehung der Parteien soll auch in Zukunft fortbestehen
  • Verhandlungen und Diskussionen zwischen den Parteien sind festgefahren
  • Es wird nach einer Konfliktlösung gesucht, bei der keine Partei ihr Gesicht verliert
  • Die Parteien sind motiviert, die Konfliktlösung eigenverantwortlich herbeizuführen
  • Bei der Konfliktlösung liegt der Fokus auf einer fairen Lösung, nicht auf der Beurteilung von Recht und Unrecht
  • Zeit und Geld für Rechtsstreitigkeiten vor Gericht soll eingespart werden
  • Es liegen keine Machtunterschiede bei den Parteien vor

 

Wann Mediation – wann Gerichtsverfahren?

Es gibt viele Bereiche, die durch eine Mediation kurzfristig und kostengünstig gelöst werden können.

Zu den geläufigen Gebieten gehören beispielhaft

  • allgemeine Zivilsachen
    Schadensersatzangelegenheiten, Streitigkeiten mit Vermietern, Mietern, Handwerkern und anderen Unternehmen
  • Nachbarn
    Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen Eigentümern, Mietern, Eigentümergemeinschaften oder Gemeinden
  • Miete und Immobilien
    Konflikte wegen Mietzahlungen, Schäden an der Mietsache oder Nebenkostenabrechnungen zwischen Mietern, Vermietern, Hausverwaltern und Eigentümergemeinschaften
  • Familienangelegenheiten
    Trennungen, Scheidungen, Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich und Vermögensverteilung sowie Streitigkeiten in Bezug auf das Sorge- oder Umgangsrecht
  • Erbstreitigkeiten
    Erbauseinandersetzungen, Auslegung von Testamenten, Erbverträgen und anderen letztwilligen Verfügungen zwischen Erben, Erbgemeinschaften, Pflichtteilsberechtigten und ggf. nicht bedachter Personen
  • Arbeitswelt
    Abmahnungen, Kündigungen sowie Konflikte zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Wirtschaftsangelegenheiten
    Probleme mit Verträgen, Darlehen, Immobilienkäufen und anderen Vertragskonstellationen sowie Fusionen, Insolvenzen und Geschäftsnachfolgen in Unternehmen
  • Versicherungsangelegenheiten
    Probleme mit Beiträgen oder der Regulierung von Schäden zwischen Versicherungsnehmern, Versicherungsgesellschaften oder anderen Instituten
  • Bausachen
    Streitigkeiten um Bauleistungen, Kosten, Qualitäten und Termine. Auslegung von Bauträgerverträgen, Vertragsstrafen, Gewährleistungsansprüche sowie andere im Bereich Immobilien und Bau gründende Konflikte.
  • Schulen
    Mobbing und andere Konflikte zwischen Schülern, Lehrern, Eltern, Erziehungsberechtigten und der Schulleitung

 

Mediation vs. Gerichtsverfahren

  • Zeitaufwand
    In Bezug auf den Zeitaufwand überzeugt die Mediation mit deutlichen Vorteilen gegenüber klassischen Gerichtsverfahren, die schon in erster Instanz im Durchschnitt drei bis neun Monate andauern. Wird gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung oder Revision eingelegt, kann von einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr ausgegangen werden. Eine Mediation wird hingegen je nach Umfang und Art des Konfliktes in der Regel innerhalb weniger Tage durchgeführt.
  • Kosten
    Eine Mediation wird nach Zeitaufwand abgerechnet, während für Gerichtsverfahren in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten aufgebracht werden müssen, die die Mediationskosten deutlich überschreiten. Der vorab festgelegte Zeit- und Kostenrahmen für die Mediation wird regelmäßig zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei auch viele Rechtsschutzversicherungen mittlerweile die Kosten für eine Mediation übernehmen. In Gerichtsverfahren wird hingegen erst bei Abschluss des Verfahrens entschieden, wer die Kosten zu tragen hat, die sich im Übrigen nach dem Streitwert des Konflikts richten.
  • Konfliktlösung
    Bei Gerichtsverfahren liegt der Fokus immer auf der Konfrontation der Parteien, während die Mediation allein auf die Lösung des bestehenden Konflikts abzielt. Die psychischen und physischen Belastungen von Gerichtsverhandlungen sollten dabei nicht unterschätzt werden. Eine Mediation findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer entspannten Atmosphäre statt. Weder fremde Personen oder sogar die Presse erlangen Kenntnis vom Inhalt einer Mediation, sodass auch kein Imageschaden zu erwarten ist.
  • Verhandlungsort
    Darüber hinaus ist bei Gerichtsverfahren die sachliche und örtliche Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben, welches Gericht bemüht werden muss. Bei Mediationen kann sowohl der Mediator als auch der Verhandlungsort frei gewählt werden.
  • Streitbeilegung
    Letztendlich gehen die Parteien eines Gerichtsverfahrens auch danach noch im Streit auseinander, während bei der Mediation eine Win-Win-Situation angestrebt wird, die nachfolgende (Geschäfts-)Beziehungen begünstigt und ermöglicht.

 

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