Frank Hartung Mediation

Erbschaftsmediation - Erbschaftskonflikte erfolgreich beilegen

Eine Mediation ist ein freiwilliges sowie strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Konfliktbeilegung, bei dem ein unabhängiger und neutraler Mediator die Parteien bei ihren selbst zu erarbeitenden Lösungen begleitet. Bei einer Erbschaftsmediation ist auch eine präventive Mediation, also noch vor dem Eintritt eines Erbfalls, möglich. Die präventive Erbschaftsmediation kann beispielsweise dazu genutzt werden, gemeinsam ein Testament oder einen Erbvertrag zu konzipieren, damit es später im Erbfall keine Streitigkeiten gibt. Vermutet ein Erblasser demnach Streitigkeiten um sein Erbe, wird es ihm durch die präventive Mediation ermöglicht, späteren Konflikten durch Mediationsgespräche mit allen potenziellen Erben vorweg zu greifen.

Häufiger wird eine Erbschaftsmediation aber erst dann durchgeführt, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Nicht nur ein Testament, Erbvertrag oder eine andere Verfügung von Todes wegen kann Anlass für Konflikte sein. Auch die gesetzliche Erbfolge bietet ausreichend Potenzial, dass Streitigkeiten entstehen. Dies, zumal nicht jeder ausreichend über die Gesetzeslage informiert ist und sich schnell übergangen fühlen kann.

Die Besonderheit bei Erbschaftskonflikten besteht darin, dass sich die Streitigkeiten auf mehrere Generationen innerhalb der Familie auswirken können und Gefahr besteht, dass der Familienverbund dadurch zerstört wird. In Erbschaftsbereichen stehen die Parteien häufig noch unter Trauer und sind entsprechend emotional, wenn ihre Wünsche und Erwartungen nicht erfüllt wurden. Gestritten wird bei Erbauseinandersetzungen über das Erbe und die Erben, Pflichtteile, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckungen und weitere Bereiche, die mit dem Tod des Erblassers in Verbindung stehen. So ist es auch im Sinne der Mediation, Erbmassen zu erhalten, die auch Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmen und Beteiligungen beinhalten können.

Mediator in Sachen ErbrechtMit der Erbschaftsmediation soll unter Erben, Erbgemeinschaften und sonstigen Familienmitgliedern eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung herbeigeführt werden, die von allen Teilnehmenden als gerecht empfunden wird. Der Familienfrieden soll durch die gemeinsam erarbeiteten Konfliktlösungen wieder gesichert werden. Im Rahmen der durch den Mediator geförderten Kommunikation ist es zum Beispiel möglich, dass die Parteien selbst bezüglich der Verteilungsmodalitäten des Erbes eine friedliche und alle Interessen berücksichtigende Einigung erzielen. Durch eine Erbschaftsmediation sollen zudem die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren eingespart werden. Im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Erbsachen stellt eine Mediation eine kostengünstigere und schnellere Alternative dar.

Eine Bewältigung persönlicher Konflikte steht nicht im Fokus der Mediation. Allerdings kann diese dabei helfen, Schwierigkeiten im familiären Umfeld aufzuklären sowie Missverständnisse auszuräumen.

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