Mediation Dessau, Halle, Magdeburg und Leipzig

Die Aufgaben des Mediators

Der Mediator ist in der Mediation der neutrale und unabhängige Dritte, der eine unterstützende Begleitung während der Mediationsverhandlungen zwischen den Parteien leistet. Der Mediator ist kein Schlichter, urteilender Richter, Entscheidungsträger, pädagogischer oder psychologischer Ratgeber, Rechtsberater sowie Interessenvertreter.

 

Dem Mediator obliegt die Kontrolle des Mediationsverfahrens.

Aufgaben des MediatorsEr führt, steuert und leitet die Beteiligten durch die einzelnen Phasen der Mediation. Mediatoren organisieren die Rahmenbedingungen für Mediationsverhandlungen und regeln dessen Verlauf. Wie ein Moderator lenken sie den Kommunikationsverlauf durch gezielte Fragetechniken und aktives Zuhören. Sie unterstützen die Parteien dabei, den Konflikt bzw. das Problem zu definieren und selbst nach interessengerechten Lösungen zu suchen. Dabei leisten sie Hilfe beim Thematisieren des Konflikts und beziehen auch Emotionen, Interessen, Bedürfnisse und Ansprüche beider Parteien mit in die Gespräche ein. So entwickeln die Parteien ein wachsendes Verständnis für die jeweils andere Partei und können sich dank des angeregten Perspektivwechsels in die Lage des anderen versetzen. Der Mediator fördert die Beteiligten bei der ausgewogenen Definition eines fairen Ziels der Verhandlung und der Entscheidungsfindung. Die eigentliche Konfliktlösung wird dabei grundsätzlichen von den Parteien selbst erarbeitet.

 

Der Mediator selbst trifft keinerlei Entscheidungen.

Allerdings kann der Mediator aufklärend und ausgleichend eingreifen, sofern Machtverhältnisse unausgewogen erscheinen. Er macht auf nicht-realisierbare Vereinbarungen aufmerksam und sorgt dafür, dass keine Konfliktlösungen mit einem Sieger und einem Verlierer entstehen.

 

Anforderungen an den Mediator: unabhängig - neutral - allparteilich

Im Mediationsgesetz werden die grundlegenden Anforderungen an den Mediator ganz klar mit unabhängig, neutral und allparteilich bezeichnet. Dort wird vom Mediator als unabhängige und neutrale Person gesprochen, die allen Personen gleichermaßen verpflichtet ist.

 

Unabhängigkeit

Die erforderliche Unabhängigkeit des Mediators bezieht sich in erster Linie auf die Medianden. Der Mediator darf nicht weisungsabhängig sein und auch nicht in einem ähnlichen Verhältnis zu den Medianden stehen. Die Unabhängigkeit schließt also eine personelle und wirtschaftliche Abhängigkeit zu den Medianden aus.

 

Neutralität

Die erforderliche Neutralität des Mediators beinhaltet die unparteiliche Verhandlungsführung unter der Prämisse der unbefangenen Gleichbehandlung. Die von den Medianden vorgetragenen Interessen und Informationen werden vom Mediator nicht unterschiedlich gewichtet. Es wird keine Partei bevorzugt oder vernachlässigt. Darüber hinaus werden Informationen gleichmäßig allen Parteien zugänglich gemacht. Mediatoren halten sich mit ihrer eigenen Meinung zurück. Sie bewerten und richten nicht, was bedeutet, dass sie sich nicht auf eine Seite schlagen. Der Mediator leitet vielmehr das Mediationsverfahren so, dass die Interessen aller Parteien Betrachtung und Beachtung finden.

 

Allparteilichkeit

Die Interessenlage des Mediators ist allparteilich oder unparteiisch. Allparteilichkeit erfordert vom Mediator Empathie, Anteilnahme und Respekt. So achtet er beispielsweise darauf, dass im Mediationsverfahren allen Parteien ausreichend Zeit gegeben wird, ihre Anliegen zu erklären. Der Mediator muss auf beiden Seiten gleichermaßen gerecht, offen und vorbehaltlos agieren. Durch die Allparteilichkeit gleicht der Mediator auch Machtgefälle zwischen den Medianden aus, indem er der schwächeren Partei vorübergehend als kommunikatives Sprachrohr dient, damit alle Parteien die gleichen Chancen auf eine faire Verhandlung haben.

Bei der Allparteilichkeit handelt es sich um eine innere Haltung des Mediators, die auch von den Medianden als ausgeglichen, harmonisch und wertneutral wahrgenommen wird.

 

Unabhängigkeit, Neutralität und Allparteilichkeit

Ein Mediator ist immer allparteilich und unabhängig.

Er setzt sich sich also immer gleichzeitig für die Bedürfnisse und Interessen aller an der Mediation beteiligter Parteien ein und weist niemandem eine Schuld zu. Es gehört zu den Pflichten des Mediators, Konflikte ergebnisoffen anzugehen und alle ihm zugänglich gemachten Informationen vertraulich und verschwiegen zu behandeln. Diese Diskretion gewährleistet den Parteien das benötigte Vertrauen in den Mediator und die Mediation, um auch sensible Tatsachen offenlegen zu können, um eine Konfliktlösung herbeizuführen. Aus diesem Grund schließen die Parteien mit dem Mediator einen Vertrag mit dem Inhalt, dass keine Informationen den unter Schutz stehenden Mediationsraum verlassen. Der Mediator tritt nicht als Zeuge vor Gericht auf. Auch bei Mediationen in Unternehmen ist der Mediator nicht grundsätzlich verpflichtet, gegenüber seinem Auftraggeber oder dem Vorgesetzten des jeweiligen Unternehmens Auskünfte zu erteilen.

Als Ergebnis einer Mediation kann eine privatrechtliche Vereinbarung geschlossen werden, die für alle Parteien zwar bindend ist, aber nicht wie ein gerichtlicher Titel der Vollstreckung unterliegt. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung bleiben die Rechtswege zum Gerichtsprozess offen.

Der Gesetzgeber unterstützt das Mediationsverfahren durch das seitens des Bundesjustizministeriums erwirkte Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. In diesem Gesetz werden auch die wesentlichen Aufgaben des Mediators definiert und beschrieben.

 

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