Mediationsarten

Stellvertretermediation: Konflikte ohne die andere Partei bearbeiten

Sie möchten einen Konflikt klären, doch die andere Person ist nicht bereit, an einer Mediation teilzunehmen? Vielleicht besteht seit längerer Zeit kein Kontakt mehr oder eine direkte Aussprache erscheint derzeit unmöglich. Trotzdem möchten Sie verstehen, was geschehen ist, Ihre eigene Rolle betrachten und einen anderen Umgang mit der Situation finden. Die Stellvertretermediation bietet hierfür einen besonderen Ansatz: Eine Person arbeitet an ihrem Konflikt, während eine weitere Person probeweise die Perspektive der abwesenden Konfliktpartei einnimmt.

Dadurch können neue Fragen, Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten entstehen. Die Methode dient jedoch zunächst der persönlichen Konfliktklärung. Sie ersetzt weder die tatsächliche Beteiligung der anderen Person noch deren Zustimmung zu einer möglichen Vereinbarung.

 

Was ist Stellvertretermediation?

Stellvertretermediation ist ein methodischer Ansatz zur Bearbeitung eines Konflikts, bei dem eine Konfliktpartei nicht selbst teilnimmt. In dem von Katharina Sander und Christoph Hatlapa entwickelten Konzept arbeiten zwei entsprechend vorbereitete mediierende Personen zusammen: Eine begleitet den Prozess, während die andere probeweise die Rolle der abwesenden Konfliktpartei übernimmt. Die anwesende Person kann auf diese Weise ihren Konflikt aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.

Die stellvertretend eingenommene Perspektive ist eine methodische Annäherung. Sie kann neue Fragen und Denkanstöße ermöglichen, liefert aber kein gesichertes Wissen über die Gedanken, Gefühle oder Absichten der abwesenden Person. Die Rollenübernahme begründet auch keine Vertretungsmacht.

Damit unterscheidet sich der Ansatz von einer gemeinsamen Mediation, bei der die tatsächlichen Anliegen und Entscheidungen der beteiligten Konfliktparteien unmittelbar in das Verfahren einfließen. Da zunächst nur eine tatsächlich beteiligte Konfliktpartei mitarbeitet, ist auch die Abgrenzung zur persönlichen Konfliktberatung wichtig.

 

Wie ist die Stellvertretermediation entstanden?

Die Methode „Mediation mit Stellvertretung“ wurde von Katharina Sander und Christoph Hatlapa entwickelt. Ausgangspunkt war die Frage, wie Menschen einen Konflikt bearbeiten können, wenn die andere Seite nicht an einer gemeinsamen Mediation teilnimmt. Im Jahr 2006 erhielten die Entwickler dafür den Förderpreis für Innovative Ideen in der Mediation des Bundesverbandes Mediation e. V.

Der Ansatz nutzt die Übernahme einer Rolle, um alternative Perspektiven im Gespräch erfahrbar zu machen. Die dabei entstehenden Aussagen sind als mögliche Deutungen und Gesprächsimpulse zu verstehen, nicht als authentische Äußerungen der abwesenden Person.

 

Wie funktioniert eine Stellvertretermediation?

Zunächst schildert die teilnehmende Person ihren Konflikt und klärt gemeinsam mit der mediierenden Person, was sie erreichen möchte. Geht es darum, eine belastende Erfahrung einzuordnen, die eigenen Reaktionen besser zu verstehen oder ein späteres Gespräch vorzubereiten? Anschließend übernimmt die zweite mediierende Person probeweise die Rolle der abwesenden Konfliktpartei. Sie bringt mögliche Sichtweisen und Fragen in das Gespräch ein, auf die die teilnehmende Person reagieren kann.

Die prozessbegleitende Person unterstützt dabei, zwischen bekannten Tatsachen, eigenen Bewertungen und hypothetischen Aussagen zu unterscheiden. Anschließend werden die gewonnenen Eindrücke gemeinsam besprochen und mögliche nächste Schritte entwickelt. Welche Erkenntnisse die teilnehmende Person für sich übernimmt und wie sie anschließend handelt, entscheidet sie selbst.

 

Der Ablauf einer Stellvertretermediation

Die konkrete Gestaltung kann je nach Konflikt und methodischem Konzept variieren. Die folgenden fünf Schritte beschreiben einen möglichen Ablauf und kein gesetzlich vorgeschriebenes Phasenmodell.

1. Vorgespräch und Klärung des Anliegens

Zu Beginn werden die Konfliktsituation, die Erwartungen und die Ziele besprochen. Dabei wird geprüft, ob die Methode geeignet ist und welche Rahmenbedingungen benötigt werden. Auch mögliche Belastungen, Sicherheitsfragen, Kosten und Vertraulichkeit sollten geklärt werden.

2. Darstellung der eigenen Konfliktperspektive

Die teilnehmende Person schildert ihre Wahrnehmungen, Gefühle und Bedürfnisse. Die prozessbegleitende Person hört zu, fragt nach und hilft dabei, Beobachtungen von Bewertungen und Vermutungen zu unterscheiden. So entsteht ein klareres Bild der eigenen Konfliktsicht.

3. Probeweise Übernahme der anderen Perspektive

Die zweite mediierende Person übernimmt probeweise die Rolle der abwesenden Konfliktpartei und bringt mögliche konstruktive Sichtweisen in das Gespräch ein. Die teilnehmende Person kann auf diese Gesprächsimpulse reagieren, neue Fragen entwickeln und bislang unbeachtete Aspekte erkennen. Ob die dargestellte Perspektive der tatsächlichen Haltung der abwesenden Person entspricht, bleibt ausdrücklich offen.

4. Reflexion und Perspektivwechsel

Im anschließenden Gespräch wird betrachtet, welche Aussagen neue Gedanken ausgelöst haben und welche eigenen Annahmen möglicherweise ungeprüft geblieben sind. Nicht jede stellvertretende Äußerung muss als hilfreich empfunden werden. Die teilnehmende Person kann Deutungen hinterfragen oder zurückweisen.

5. Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten und Abschluss

Zum Abschluss werden mögliche nächste Schritte entwickelt. Die teilnehmende Person kann beispielsweise entscheiden, ihre Kommunikation zu verändern, eine Kontaktaufnahme vorzubereiten oder persönliche Grenzen zu setzen. Die Ergebnisse können in einer Vereinbarung mit sich selbst festgehalten werden. Eine verbindliche Vereinbarung mit der abwesenden Konfliktpartei entsteht dadurch nicht.

 

Wann kann Stellvertretermediation sinnvoll sein?

Der Ansatz kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Person ihren eigenen Umgang mit einem Konflikt reflektieren möchte, eine gemeinsame Mediation aber derzeit nicht zustande kommt. Gründe dafür können festgefahrene Kommunikationsmuster, ein Gesprächsabbruch oder die fehlende Teilnahmebereitschaft der anderen Seite sein. Welche Schwierigkeiten dabei entstehen können, beschreibt der Beitrag Mediation bei Kommunikationsblockaden.

Mögliche Anwendungsfelder sind Familienkonflikte, Streitigkeiten am Arbeitsplatz und länger andauernde Nachbarschaftskonflikte. Auch zur Vorbereitung eines schwierigen Gesprächs kann die probeweise Betrachtung unterschiedlicher Perspektiven hilfreich sein. Bei einem Kontaktabbruch lassen sich beispielsweise eigene Erwartungen und offene Fragen ordnen, ohne die tatsächlichen Beweggründe der anderen Person zu kennen.

Entscheidend ist das Ziel: Geht es um die persönliche Auseinandersetzung mit dem Konflikt, kann die Stellvertretermediation eine Möglichkeit sein. Soll dagegen eine verbindliche Lösung zwischen mehreren Parteien ausgehandelt werden, müssen deren tatsächliche Interessen und Entscheidungen in das Verfahren einbezogen werden.

Auch nach dem Abbruch einer gemeinsamen Mediation kann sich die Frage stellen, wie eine persönliche Konfliktbearbeitung fortgesetzt werden könnte. Welche Gründe zu einem Abbruch führen und welche weiteren Möglichkeiten bestehen, erfahren Sie im Beitrag Abbruch der Mediation.

 

Praxisbeispiel: Ein Konflikt zwischen Geschwistern

Zwei Geschwister streiten seit Jahren über den Umgang mit dem gemeinsamen Elternhaus. Eine Person möchte die Situation klären, die andere lehnt Gespräche ab. In einer Stellvertretermediation schildert die teilnehmende Person, dass sie sich mit der Verantwortung allein gelassen fühlt und die Haltung des Geschwisters als ungerecht empfindet.

Eine mediierende Person übernimmt probeweise die Rolle des abwesenden Geschwisters und eröffnet mögliche andere Blickwinkel: Könnte die Situation unterschiedlich erlebt werden? Welche Erwartungen wurden möglicherweise nie ausgesprochen? Welche Befürchtungen könnten eine Rolle spielen? Im Gespräch erkennt die teilnehmende Person, dass sie manche Absichten ihres Geschwisters bislang als sicher angenommen hat, obwohl sie diese nicht kennt.

Sie entscheidet, zunächst ihre eigenen Wünsche und Grenzen schriftlich zu klären und anschließend eine erneute Kontaktaufnahme zu prüfen. Das Beispiel ist fiktiv und beschreibt eine mögliche persönliche Erkenntnis. Es belegt weder eine Veränderung bei der abwesenden Person noch eine Klärung der Eigentumsverhältnisse oder rechtlichen Ansprüche.

 

Welche Rollen gibt es in der Stellvertretermediation?

Im beschriebenen Konzept arbeiten zwei entsprechend vorbereitete mediierende Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zusammen. Ihre Rollen müssen für die teilnehmende Person transparent sein.

Die prozessbegleitende Person

Sie klärt das Anliegen, strukturiert das Gespräch und unterstützt die Reflexion. Dabei achtet sie darauf, dass hypothetische Aussagen nicht als Tatsachen über die abwesende Person verstanden werden. Sie behält außerdem die Eignung des Vorgehens und mögliche Belastungen im Blick.

Die stellvertretende Person

Sie übernimmt probeweise die Rolle der abwesenden Konfliktpartei. Dabei geht es nicht darum, deren Verhalten möglichst wirklichkeitsgetreu nachzuspielen oder bestehende Feindbilder zu bestätigen. Vielmehr bringt sie eine mögliche konstruktive Perspektive in das Gespräch ein, hört einfühlsam zu und eröffnet neue Möglichkeiten der Verständigung. Ihre Aussagen sind methodische Gesprächsimpulse und keine authentischen Äußerungen der abwesenden Person.

Die teilnehmende Konfliktpartei

Sie schildert ihre Sicht, überprüft die angebotenen Perspektiven und entscheidet eigenverantwortlich über mögliche Konsequenzen. Die Rollenarbeit darf sie weder zu einer bestimmten Deutung noch zu einer Versöhnung drängen.

 

Welche Methoden werden eingesetzt?

Die Stellvertretermediation verbindet die probeweise Rollenübernahme mit Gesprächs- und Reflexionstechniken. Dazu gehören insbesondere aktives Zuhören, offene Fragen, Perspektivwechsel und die Klärung eigener Handlungsmöglichkeiten. Wie diese Gesprächstechniken in der Mediation eingesetzt werden, erläutert der Beitrag Kommunikationstechniken in der Mediation.

Aktives Zuhören und gezieltes Nachfragen

Die mediierende Person fasst Aussagen zusammen und fragt nach, wenn Inhalte unklar bleiben. Dadurch kann die teilnehmende Person ihre Anliegen präzisieren und Missverständnisse erkennen.

Perspektivwechsel

Die stellvertretende Rollenübernahme ermöglicht es, den Konflikt aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Ob diese Perspektive der tatsächlichen Sichtweise der abwesenden Person entspricht, bleibt offen. Wie ein Perspektivwechsel auch in anderen Mediationsverfahren eingesetzt werden kann, erläutert der Beitrag Mediation öffnet Sichtweisen.

Unterscheidung zwischen Fakten und Annahmen

Was ist tatsächlich bekannt und was wird lediglich vermutet? Diese Frage hilft, eigene Deutungen zu überprüfen und zu verhindern, dass unbelegte Annahmen durch die Rollenarbeit weiter verfestigt werden.

Reflexion eigener Handlungsmöglichkeiten

Am Ende richtet sich der Blick auf Entscheidungen, die die teilnehmende Person selbst beeinflussen kann. Dazu gehören beispielsweise die Formulierung eigener Bedürfnisse, die Vorbereitung eines Gesprächs oder das Setzen persönlicher Grenzen.

 

Welche Chancen bietet die Stellvertretermediation?

Eine wesentliche Chance besteht darin, dass eine Person an ihrem Konflikt arbeiten kann, ohne auf die Teilnahmebereitschaft der anderen Seite warten zu müssen. Sie kann ihre Gedanken ordnen, eigene Reaktionen hinterfragen und bislang wenig beachtete Perspektiven in Betracht ziehen. Daraus können neue Fragen und Handlungsmöglichkeiten entstehen.

Auch die Vorbereitung einer späteren gemeinsamen Mediation ist denkbar. Die teilnehmende Person kann genauer erkennen, welche Themen sie ansprechen und welche Erwartungen sie klären möchte. Ob sich dadurch die Beziehung oder das Verhalten der abwesenden Person verändert, lässt sich jedoch nicht vorhersagen. Die Methode eröffnet Möglichkeiten, garantiert aber keinen bestimmten Erfolg.

 

Welche Nachteile und Risiken bestehen?

Die größte methodische Herausforderung liegt darin, dass die tatsächliche Sichtweise der abwesenden Person unbekannt bleibt. Werden stellvertretende Aussagen als Wahrheit verstanden, können falsche Annahmen entstehen oder bestehende Vorurteile verstärkt werden. Deshalb müssen die Rollen und der hypothetische Charakter der Aussagen jederzeit erkennbar bleiben.

Ein weiteres Risiko sind unrealistische Erwartungen. Die teilnehmende Person könnte annehmen, der Konflikt sei bereits zwischen beiden Seiten geklärt. Tatsächlich wurde zunächst nur an ihrer eigenen Perspektive und an möglichen Sichtweisen der anderen Person gearbeitet. Auch emotional kann die Rollenarbeit belastend sein, insbesondere bei schweren Verletzungen oder ausgeprägten Abhängigkeiten.

Auch die Eignung des Verfahrens sowie der voraussichtliche Aufwand und die Kosten sollten vorab geklärt werden. Eine bestimmte Sitzungsdauer lässt sich ebenso wenig garantieren wie ein genereller Kostenvorteil gegenüber anderen Verfahren.

 

Wo liegen die Grenzen der Stellvertretermediation?

Stellvertretermediation kann keine Zustimmung der abwesenden Person herstellen, ihre tatsächlichen Interessen verbindlich feststellen oder Entscheidungen für sie treffen. Sie ersetzt deshalb keine gemeinsame Verhandlung, wenn eine Lösung die Mitwirkung beider Seiten voraussetzt.

Bei Gewalt, Drohungen, erheblicher Einschüchterung oder schwerwiegenden Abhängigkeitsverhältnissen ist besondere Vorsicht erforderlich. Eine Rollenübung stellt keine Schutzmaßnahme dar. Je nach Situation können spezialisierte Beratung, rechtliche Unterstützung oder andere Hilfen notwendig sein. Ebenso darf die Methode nicht mit einem gerichtlichen Verfahren oder einer verbindlichen rechtlichen Klärung verwechselt werden.

Verantwortungsvolle Konfliktbearbeitung bedeutet daher auch, die Grenzen des eigenen Vorgehens zu erkennen und gegebenenfalls ein anderes Verfahren zu empfehlen. Welche Voraussetzungen dabei zu berücksichtigen sind, erläutert die Seite über die Grenzen der Mediation.

 

Stellvertretermediation und Shuttlemediation: Was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Vorgehensweisen. Bei der Stellvertretermediation nimmt eine mediierende Person probeweise die Perspektive einer abwesenden Konfliktpartei ein. Die tatsächliche Sichtweise dieser Person ist nicht unmittelbar Bestandteil des Gesprächs. Im Mittelpunkt steht zunächst die persönliche Konfliktklärung.

Bei der Shuttlemediation, auch Pendelmediation genannt, sind dagegen beide Konfliktparteien am Verfahren beteiligt. Sie sprechen getrennt mit dem Mediator, der freigegebene Informationen und Vorschläge zwischen ihnen übermittelt. Die Parteien entscheiden selbst über eine mögliche Einigung.

Der wesentliche Unterschied liegt somit darin, dass bei der Shuttlemediation die tatsächlichen Anliegen beider Seiten ausgetauscht werden, während die Stellvertretermediation eine mögliche Perspektive der abwesenden Person methodisch erprobt.

 

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die Stellvertretermediation ist keine eigenständig gesetzlich geregelte Verfahrensart. Da nur eine tatsächlich beteiligte Konfliktpartei teilnimmt, hängt die rechtliche Einordnung von der konkreten Ausgestaltung ab. Die probeweise Übernahme einer Rolle begründet keine Vertretungsmacht. Eine verbindliche Vereinbarung mit der abwesenden Person entsteht dadurch nicht.

Allgemeine Informationen zum Mediationsgesetz, zur Verschwiegenheit und zu weiteren rechtlichen Fragen finden Sie in meinem Themenbereich Recht in der Mediation.

 

Was sollten Sie vor einer Stellvertretermediation klären?

Vor der Entscheidung für diesen Ansatz sollten Sie verstehen, welches Ziel das Verfahren verfolgt und welche Ergebnisse realistisch erwartet werden können. Klären Sie, wer die stellvertretende Rolle übernimmt, wie der Prozess begleitet wird und wie mit Vermutungen über die abwesende Person umgegangen wird. Fragen Sie außerdem nach der Qualifikation der Beteiligten, den Kosten und den Regeln zur Vertraulichkeit.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen persönlicher Konfliktklärung und einer Vereinbarung mit der anderen Seite. Wenn Sie eine verbindliche Einigung benötigen, muss geklärt werden, wie die tatsächlich betroffenen Personen daran beteiligt werden können.

 

Häufige Fragen zur Stellvertretermediation

  • Was ist Stellvertretermediation?
    Ein methodischer Ansatz, bei dem eine Person ihren Konflikt bearbeitet und eine mediierende Person probeweise die Perspektive einer abwesenden Konfliktpartei einnimmt.
  • Muss die andere Konfliktpartei teilnehmen?
    Nein. Gerade ihre Abwesenheit ist ein Ausgangspunkt des Ansatzes. Ihre tatsächliche Sichtweise und Zustimmung können dadurch allerdings nicht ersetzt werden.
  • Spricht der Stellvertreter wirklich für die abwesende Person?
    Nein. Er übernimmt eine Rolle und formuliert mögliche Sichtweisen. Die Rollenübernahme begründet keine Vertretungsmacht.
  • Kann dadurch eine Einigung zwischen beiden Konfliktparteien entstehen?
    Eine verbindliche Einigung mit der abwesenden Person entsteht nicht allein durch die Rollenarbeit. Dafür muss diese Person selbst zustimmen oder wirksam vertreten werden.
  • Kann die Methode ein späteres Gespräch vorbereiten?
    Ja, sie kann helfen, eigene Anliegen zu klären und Fragen für ein späteres Gespräch zu entwickeln. Ob die andere Person zu einem Gespräch bereit ist, bleibt offen.
  • Ist Stellvertretermediation dasselbe wie Pendelmediation?
    Nein. Bei der Pendelmediation sind beide Parteien beteiligt und kommunizieren getrennt über den Mediator. Bei der Stellvertretermediation wird die Perspektive einer abwesenden Person probeweise eingenommen.
  • Wie lange dauert eine Stellvertretermediation?
    Das hängt vom Anliegen, der konkreten Methode und dem vereinbarten Umfang ab. Eine allgemein gültige Dauer lässt sich nicht angeben.
  • Ist Stellvertretermediation bei jedem Konflikt geeignet?
    Nein. Bei Sicherheitsrisiken, erheblicher psychischer Belastung oder dem Bedarf an einer verbindlichen rechtlichen Entscheidung können andere Verfahren oder Unterstützungsangebote erforderlich sein.
  • Ist die Stellvertretermediation gesetzlich geregelt?
    Sie ist im Mediationsgesetz nicht ausdrücklich als eigenständiges Verfahren geregelt. Die rechtliche Einordnung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.

 

Fazit: Den eigenen Umgang mit einem Konflikt verändern

Stellvertretermediation kann Menschen dabei unterstützen, einen Konflikt aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, obwohl die andere Person nicht am Gespräch teilnimmt. Die probeweise Übernahme einer fremden Perspektive kann eigene Annahmen sichtbar machen und persönliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Ihre Grenze bleibt dabei klar: Die Gedanken und Entscheidungen der abwesenden Person sind unbekannt, und eine stellvertretend eingenommene Rolle ersetzt weder deren Beteiligung noch ihre Zustimmung. Wer diese Unterscheidung beachtet, kann die Methode zur persönlichen Konfliktklärung nutzen, ohne ihr Wirkungen zuzuschreiben, die sie nicht gewährleisten kann.

© 2026 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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