Schlichtung
Begriff | Definition |
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Schlichtung | Eine Schlichtung ist eine außergerichtliche Streitbeilegung durch einen von neutraler Stelle vorgeschlagenen Kompromiss, der von beiden Konfliktparteien akzeptiert wird. Ein im Sinne der Mediation geführtes Schlichtungsverfahren hat im Gegensatz zum Gerichtsprozess den Vorteil, dass die Konfliktparteien den Schlichtungsverlauf mit Hilfe des Mediators selbst bestimmen können. Offizielle Schlichtungsverfahren werden vor Gütestellen durchgeführt. In der Schlichtung werden Methoden aus der Mediation eingesetzt, um die Verhandlungen zu unterstützen. Eine Abgrenzung zur Mediation erfolgt dadurch, dass der Schlichter Ergebnisvorschläge unterbreitet, Sachverhalte bewertet und die Rechtslage erörtert. In der Mediation fördert der Mediator methodisch und systematisch die Kommunikation und die Klärung der Interessen mit dem Ziel, dass die Parteien selbst eine Lösungsoption für den Konflikt entwickeln. In einigen Bundesländern werden Mediatoren von der Regierung als Gütestelle anerkannt mit den Befugnissen für eine Schlichtung ausgestattet. Schlichtungen werden häufig in Tarifverhandlungen, im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten, in denen sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, eingesetzt. Siehe auch https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation/schlichtungsverfahren.html.
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Synonyme:
Versöhnung, Einigkeit, Aussöhnung, Beilegung, Mittelweg, Schlichtung, Vergleich |