Frank Hartung Mediation

Nachbarschaftsmediation: Konflikte mit Nachbarn einvernehmlich lösen

Vom im Treppenhaus abgestellten Kinderwagen über das Schneefegen auf gemeinsam genutzten Wegen bis hin zum berühmten Streit am Zaun – überall dort, wo Menschen miteinander leben, kommt es auch zu Meinungsverschiedenheiten. Konflikte zwischen Nachbarn, Eigentümern, Mietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften beziehen sich häufig auf die Mittags- und Nachtruhe, spielende Kinder, Haustiere oder Parkplätze. Fast immer geht es bei den Streitigkeiten um das eigene Zuhause, also den persönlichen Rückzugs- und Lebensbereich, weshalb die Konflikte schnell emotional werden und zermürbend sein können.

Streitigkeiten zwischen Nachbarn sind seelisch belastend. Wenn mit den Nachbarn eine feindselige Beziehung besteht, wird gefühlsmäßig die Sicherheit der eigenen vier Wände bedroht. Häufig haben Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Vorgeschichte und ein weiteres, sachliches Problem bringt dann das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen. Es kommt zu mangelnder Rücksichtnahme und zu verletzender Kommunikation. Jeder sieht den anderen als Täter und sich selbst als Opfer, sodass die Situation schnell eskaliert und sogar Schäden entstehen können. Nicht selten landen Nachbarschaftsstreitigkeiten beim Anwalt oder Schiedsmann und später vor Gericht, was Zeit, Nerven und Geld kostet.

NachbarschaftsmediationZweck der Nachbarschaftsmediation ist die sachliche Lösung des Konflikts durch die zerstrittenen Nachbarn selbst, was auch ein besseres Miteinander für die Zukunft ermöglicht. Der Mediator ist dabei der unparteiische Dritte, der die Kommunikation zwischen den Parteien fördert und leitet. Die sachlichen Probleme werden im Mediationsgespräch erörtert und beide Seiten erhalten Gelegenheit, sich besser kennenzulernen und Verständnis füreinander zu entwickeln. Die Nachbarschaftsmediation hat das Ziel, dass die Parteien selbst eine klare Konfliktlösung herbeiführen und diese anschließend verbindlich vereinbaren.

Da Vermieter von Wohnungen und Häusern verpflichtet sind, bei den Hausfrieden störenden Streitigkeiten zwischen Mietern tätig zu werden, kann die Nahelegung einer Nachbarschaftsmediation von Vorteil sein. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Mieterbindung.

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