Glossar Mediation

Abschlussvereinbarung

Begriff Definition
Abschlussvereinbarung

Mit der Abschlussvereinbarung formulieren die Medianden nach der Mediation die Regelungen, die sie während der Mediationsgespräche gemeinsam erarbeitet und vereinbart haben. Dabei kann eine Abschlussvereinbarung auch beinhalten, dass die Mediation ergebnislos verlaufen ist. Sie kann jedoch auch konkrete Regelungen treffen, wie die Medianden mit dem Konflikt umgehen und wie sie ihre Beziehung in Zukunft gestalten wollen. Die Abschlussvereinbarung kann jedoch auch nur knapp formulierte Absichtserklärungen oder Leitlinien enthalten.

Wirkungen der Abschlussvereinbarung

Werden in der Abschlussvereinbarung konkrete Pflichten und Rechte eines oder auch aller Medianden geregelt, so entfaltet sie die gleiche Wirkung wie ein gewöhnlicher Vertrag zwischen zwei Privatpersonen. Ein Mediand kann demnach auch von dem anderen verlangen, dass die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Geschieht dies nicht, können die Ansprüche auch vor Gericht geltend gemacht werden.

Es besteht die Möglichkeit, eine Abschlussvereinbarung zu schließen, die die gleiche rechtliche Wirkung erzielt wie ein gerichtliches Urteil; also ein vollstreckbarer Titel. In diesem Fall kann ein Mediand, ohne vorab ein gerichtliches Verfahren bemühen zu müssen, unmittelbar die Zwangsvollstreckung aus der Abschlussvereinbarung betreiben. Zu diesem Zweck muss die Abschlussvereinbarung einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweisen und von einem Notar beurkundet werden.

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