Glossar Mediation

Erbauseinandersetzung

Begriff Definition
Erbauseinandersetzung

Eine Erbauseinandersetzung ist ein rechtlicher Prozess, der nach dem Tod einer Person stattfindet und die Verteilung des Nachlasses unter den Erben regelt. Sie ist notwendig, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder das Testament nicht eindeutig ist. In diesem Fall müssen die Erben gemeinsam entscheiden, wie das Vermögen des Verstorbenen aufgeteilt werden soll. Eine Erbauseinandersetzung kann auch erforderlich sein, wenn ein Erbe seinen Anteil am Nachlass verkaufen oder aufgeben möchte.

Der Ablauf einer Erbauseinandersetzung
Eine Erbauseinandersetzung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Testaments oder der Beantragung eines Erbscheins. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben des Verstorbenen und ihre jeweiligen Anteile am Nachlass bestätigt. Sobald die Erben bekannt sind, müssen sie sich über die Verteilung des Nachlasses einigen. Dies kann entweder in Absprache untereinander oder mit Hilfe eines Notars oder Anwalts geschehen.
Im nächsten Schritt müssen die Erben eine Bestandsaufnahme des Nachlasses durchführen. Dabei werden alle Vermögenswerte, wie Immobilien, Geld, Wertgegenstände und Schulden erfasst. Anschließend müssen die Erben entscheiden, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Hierbei können sie sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren oder individuelle Vereinbarungen treffen.

Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Erbauseinandersetzung gelöst werden kann.

  1. Die häufigste Variante ist die Teilungsversteigerung. Dabei werden alle Vermögenswerte des Nachlasses öffentlich versteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Diese Methode ist jedoch oft mit hohen Kosten und einem geringeren Erlös verbunden.

  2. Eine weitere Möglichkeit ist die Auseinandersetzung durch Teilung. Hierbei werden die Vermögenswerte des Nachlasses unter den Erben aufgeteilt. Dies kann jedoch zu Streitigkeiten führen, insbesondere wenn es um Immobilien oder Unternehmen geht.

  3. Eine immer beliebter werdende Methode zur Lösung von Erbauseinandersetzungen ist die Mediation. Dabei handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Mediator die Erben dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Mediation bietet den Vorteil, dass die Erben selbstbestimmt und eigenverantwortlich eine Lösung erarbeiten können, ohne dass ein Richter darüber entscheiden muss. Zudem ist die Mediation in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger konfliktbeladen als ein gerichtliches Verfahren.

Vorteile der Mediation bei Erbauseinandersetzungen
Die Mediation bietet eine Vielzahl von Vorteilen bei der Lösung von Erbauseinandersetzungen.

  1. Zum einen ermöglicht sie den Erben, ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
  2. Zum anderen wird die Kommunikation zwischen den Erben verbessert und somit das Verhältnis untereinander gestärkt. Zudem ist die Mediation vertraulich, was dazu beiträgt, dass familiäre Konflikte nicht öffentlich ausgetragen werden.

Zusammenfassung
Eine Erbauseinandersetzung regelt die Aufteilung des Nachlasses einer verstorbenen Person, besonders wenn kein Testament existiert oder dieses unklar ist. Die Erben müssen sich über die Verteilung einigen, wobei ein Erbschein die Erbfolge bestätigt. Sie können eine Teilungsversteigerung, direkte Teilung oder Mediation nutzen, um zu einer Lösung zu kommen. Mediation ist dabei eine zunehmend beliebte Methode, da sie schneller, günstiger und konfliktärmer als Gerichtsverfahren ist und es den Erben ermöglicht, individuelle Lösungen zu finden und das Verhältnis untereinander zu stärken.

Synonyme: Erbauseinandersetzungen
© 2025 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

🏠 06844 Dessau-Roßlau Albrechtstraße 116     ☎ 0340 530 952 03