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Häufige Fehler in der Mediation

Liebe Leserinnen und Leser,

letzte Woche habe ich ein Gespräch zwischen zwei Arbeitskollegen verfolgen können, die sich über Fehler unterhalten haben. Sie haben erzählt, welche Fehler ihnen schon während der Arbeit unterlaufen sind und wie die Konsequenzen daraus ausgesehen haben. Fehler an sich betrachte ich eigentlich nicht als besonders schlimm. Denn Fehler machen ist schließlich menschlich und das Einsehen eines Fehlers bietet eine Menge Lernpotenzial. Und dennoch versuchen wir, Fehler zu vermeiden. Aus beruflicher Sicht ist dies mit Sicherheit sinnvoll. Denn wenn ich Fehler in Bezug auf Mediationen betrachte, gibt es schon viel, was dabei falsch laufen kann.

 

Pflicht zur rechtsfehlerfreien Mediation

Umgang des Mediators mit FehlernNach dem Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet, Mediationen rechtsfehlerfrei durchzuführen. Er muss also wissen, was in einer Mediation erlaubt ist und was eben nicht, weshalb er als zertifizierter Mediator ja auch eine Ausbildung durchlaufen hat. Beachtet der Mediator also diese Regeln, ist alles gut. Missachtet er sie hingegen, macht er sich einer Pflichtverletzung schuldig  und womöglich auch haftbar. Doch dieser schmale Grat zwischen Pflicht und Recht bietet eine Menge Interpretationsspielraum.

In diesem Zusammenhang bin ich auf eine Statistik aus den Niederlanden gestoßen. Wenn sich in Deutschland jemand über einen Mediator beschweren möchte, kann er sich an einen der Verbände wenden. In den Niederlanden gibt es dafür das NMI, das Niederländische Institut für Mediation. Und dort wurden im Jahr 2011 bereits 4.710 Mediatoren registriert, die 51.700 Mediationen durchgeführt haben. Und nur in 140 Fällen davon kam es überhaupt zu Beschwerden.

Zu den Hauptgründen dieser Beschwerden zählte die allgemeine Prozessbegleitung. Aber auch Defizite in der Neutralität des Mediators wurden gemeldet. Nur wenige Menschen haben sich wegen der Rechnungsstellung oder über das Mediationsergebnis beschwert. Noch weniger Beschwerden haben dem Mediator Nachlässigkeit vorgeworfen oder betrafen schlicht andere Themen. Ein Großteil der Beschwerden betrifft Mediatoren aus dem juristischen Bereich, da zu diesem Zeitpunkt beim NMI überwiegend Juristen registriert waren. Worum es in den einzelnen Beschwerden ging, ist nicht bekannt. Allerdings konnte wohl der Hälfte aller Beschwerden abgeholfen werden.

 

Der richtige Umgang mit Beschwerden

Wenn eine Mediation Anlass für eine Beschwerde gegeben hat, sollte dies den Mediator nachdenklich stimmen. Ganz nach mediativem Prinzip sollte der Mediator die jeweilige Beschwerde nicht als Angriff werten, sondern als Denkanstoß. Was ist falsch gelaufen? Habe ich Fehler gemacht? Wer hat wen nicht verstanden? Wo konnten Erwartungen nicht korrigiert oder nicht erfüllt werden? Besteht die Möglichkeit, dass sich jemand ungerecht behandelt gefühlt hat?

Sich als Mediator mit einer Beschwerde auseinanderzusetzen, entspricht dem Qualitätsmanagement. Der Mediator richtet dabei den Blick auf seine Arbeitsweise und sein Verhalten im Mediationsverfahren. Es fällt sicherlich nicht leicht, mit Fehlern in der Mediation umzugehen, wobei es eigentlich nur drei Möglichkeiten zur Abhilfe gibt:

  • Der Mediator räumt nach Prüfung des Sachverhalts seinen Fehler ein und hilft der Beschwerde dadurch ab, in dem er - soweit möglich - eine Korrektur vornimmt. Vor diesem Hintergrund sollte der Mediator die Medianden nach jedem einzelnen Mediationstermin fragen, ob alles in Ordnung ist und sie das Gefühl haben, dass die Gespräche zielführend waren.
  • Der Mediator erklärt noch einmal den Sinn und Zweck einer Mediation und führt einvernehmliches Verständnis herbei. Jetzt kann er noch einmal gezielt danach fragen, ob gemessen daran noch immer von einem Fehler zu sprechen ist.
  • Sofern sich ein Fehler abzeichnet, für den der Mediator keine Korrekturmöglichkeiten mehr sieht, stellt er sich den Konsequenzen. Es würde nicht zu der Haltung eines Mediators passen, Fehler zu verleugnen oder sich zu rechtfertigen, um Schäden von sich fernzuhalten.

 

Häufig wiederkehrende Fehler

Die in vielen Beschwerden geäußerte Sicht der Medianden lässt häufig Zweifel aufkommen, ob der Mediator alle Beteiligten korrekt in die Mediation eingeführt hat. Wie sonst könnten ansonsten Mediationsergebnisse Beschwerden verursachen, wenn die Medianden verinnerlicht haben, dass bei der Mediation das Prinzip der Freiwilligkeit gilt? Dies, zumal sie letztendlich dem Mediationsergebnis nicht hätten zustimmen müssen. In einem solchen Fall liegt es nahe, dass der Mediator nicht ausreichend das Mediationsprinzip der Freiwilligkeit erläutert hat. Vielleicht hat er aber auch seine Pflicht, auf die Entscheidungsfindung der Medianden in Kenntnis der Sachlage zu achten, vernachlässigt?

Wird in einer Beschwerde an der Prozessbegleitung Kritik geübt, könnte dies auf eine unzureichende Einleitung in die Mediation hinweisen. Haben die Medianden wirklich verstanden, dass sie selbst die Konfliktlösung finden sollen? Hat der Mediator seine unterstützende Rolle dabei richtig verdeutlicht? Wurde den Medianden der Mediationsablauf korrekt erläutert? Ein Vorwurf in Bezug auf die Prozessbegleitung deutet für mich darauf hin, dass der Mediator sein Verhalten und seine Rolle innerhalb der Mediation nicht deutlich genug erklärt hat.

Vorwürfe, dass sich der Mediator in der Mediation nicht neutral verhalten hat, sind ebenfalls oft vorschnell geäußert. Allerdings fühlen sich viele Medianden vom Mediator einfach nicht verstanden. Noch schlimmer ist es, wenn sie denken, dass der Mediator die gegnerische Partei besser versteht. Dies bedeutet aber nicht, dass es dem Mediator an Neutralität mangelt, sondern eher, dass es hier massive Verständnisprobleme gibt. Aber auch diese Verständnisprobleme können durch Gespräche beseitigt werden.

Bevor ein Mediator eine Mediation durchführt, hat er eine Konfliktanalyse vorzunehmen. Erst dann kann er die Tiefe und Ausprägung des Konflikts sowie die Beteiligten richtig einschätzen, um entweder der Mediation zuzustimmen oder eben auch ganz klar und ehrlich abzusagen. Ist die Konfliktanalyse nicht korrekt, könnten Erwartungshaltungen bei den Medianden entstehen, die sich natürlich eine zufriedenstellende Lösung wünschen. Der Mediator muss schon im Vorhinein in der Lage sein, die richtige Mediationsart zu wählen und die Verhandlungen richtig zu strukturieren, damit ein stimmiger Verlauf und eine vernünftige Lösung dabei herauskommen. Geschieht dies nicht und ist dies auf eine falsche Konfliktanalyse zurückzuführen, muss er sich mitunter Nachlässigkeit vorwerfen lassen.

 

Aus Fehlern lernen und Fehler vermeiden

Wenn sich Medianden über das Verhalten des Mediators beschweren, sind häufig deren Erwartungen an den Mediator und die Mediation nicht erfüllt worden. Und wenn sich Wünsche und Vorstellungen nicht erfüllen, liegt es in der Natur des Menschen, mit Enttäuschung und Frust zu reagieren.

Vielleicht hatten die Medianden eine andere Vorstellung von dem Verfahren und auch davon, was eine Mediation bewirkt. Um sich vor derartigen Beschwerden zu schützen, müssen Mediatoren detailliert informieren. Viele Kollegen greifen zusätzlich auf Merkblätter zurück, die jedoch niemals von der Pflicht des Einleitungsrituals befreien. Gemäß § 2 Mediationsgesetz muss sich der Mediator vergewissern, ob die Medianden sowohl die Mediationsgrundlagen als auch den Mediationsablauf richtig verstanden und verinnerlicht haben. Im Idealfall vergewissert sich der Mediator nicht nur, sondern vereinbart Mediationsgrundlagen, Mediationsablauf und Mediationsbedingungen schriftlich in der Mediationsvereinbarung.

Vermitteltes Wissen befreit zwar nicht davon, Fehler zu machen, aber reduziert das Potenzial von Missverständnissen ungemein.

 

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