Glossar Mediation

Mediand

Begriff Definition
Mediand

Obwohl im Mediationsgesetz häufig von „Parteien“ die Rede ist, heißen die Konfliktparteien, die an einer Mediation teilnehmen, „Medianden“. Die Bezeichnung „Parteien“ passt eigentlich auch nicht in den mediativen Kontext, da so auch klagende und beklagte Anspruchsgegner vor Gericht genannt werden.

Der Begriff der Partei ist ein juristischer Terminus. Im Zivilrecht begegnen sich Vertragsparteien, während im Verfahrensrecht Prozessparteien streiten. Da es sich jedoch gleichzeitig auch um eine eingebürgerte Bezeichnung handelt, wird manchmal auch in Bezug auf eine Mediation von Mediationsparteien gesprochen. Die richtige Bezeichnung lautet jedoch Mediand.

Medianden sind also die am Mediationsverfahren beteiligten Verhandlungspartner.

Synonyme: Medianden
© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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