Glossar Mediation

Neutralität

Begriff Definition
Neutralität

Neutralität ist ein Begriff, der in verschiedenen Bereichen eine wichtige Rolle spielt. Im Allgemeinen bezieht sich Neutralität auf eine unparteiische und unvoreingenommene Haltung, die frei von persönlichen Interessen oder Vorurteilen ist. In diesem Zusammenhang wird Neutralität oft als eine grundlegende Voraussetzung für eine objektive und faire Entscheidungsfindung angesehen. Im Folgenden werde ich genauer auf die Bedeutung von Neutralität in einem Mediationsverfahren eingehen.

Die Bedeutung von Neutralität in einem Mediationsverfahren
Neutralität spielt eine entscheidende Rolle in einem Mediationsverfahren, da sie die Grundlage für eine erfolgreiche Konfliktlösung bildet. Der Mediator muss in der Lage sein, eine neutrale und unvoreingenommene Haltung einzunehmen, um den Konfliktparteien dabei zu helfen, ihre Differenzen beizulegen. Dies bedeutet, dass der Mediator keinerlei persönliche Interessen oder Vorurteile haben darf, die seine Entscheidungen beeinflussen könnten.

Vertrauensbildende Maßnahmen
Um Neutralität in einem Mediationsverfahren sicherzustellen, ist es wichtig, dass der Mediator vertrauensbildende Maßnahmen ergreift. Dies bedeutet, dass er den Konfliktparteien gegenüber offen und transparent sein muss und sicherstellt, dass alle Beteiligten gleich behandelt werden. Der Mediator sollte auch sicherstellen, dass er keine persönlichen Beziehungen zu den Konfliktparteien hat, die seine Neutralität beeinträchtigen könnten.

Unparteiische Entscheidungsfindung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Neutralität in einem Mediationsverfahren ist die unparteiische Entscheidungsfindung. Der Mediator sollte sich nicht auf die Seite einer der Konfliktparteien stellen oder eine Partei bevorzugen. Stattdessen sollte er sicherstellen, dass beide Parteien gleichberechtigt gehört werden und dass ihre Bedürfnisse und Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Dies ist entscheidend, um eine faire und ausgewogene Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Vermeidung von Vorurteilen
Neutralität bedeutet auch, dass der Mediator frei von Vorurteilen sein muss. Dies bedeutet, dass er keine vorgefassten Meinungen oder Annahmen über die Konfliktparteien haben sollte, die seine Entscheidungen beeinflussen könnten. Stattdessen sollte der Mediator offen und unvoreingenommen sein und sich auf die Fakten und Informationen konzentrieren, die während des Mediationsverfahrens präsentiert werden.

§ 3 Abs. 1 Mediationsgesetz
Um die Neutralität des Mediators unter Schutz zu stellen, verpflichtet § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz den Mediator zur Offenlegung aller denkbaren Gründe, die dem Neutralitätsprinzip entgegenstehen könnten. Hierzu gehören Hintergründe und Tatumstände, die darauf hinweisen könnten, dass der Mediator dem einen Medianden näher steht als dem anderen. Insbesondere dann, wenn der Mediator mit einem der Medianden befreundet, bekannt, verschwägert oder verwandt ist, entstehen schnell Zweifel an der Neutralität. Auch dann, wenn der Mediator im Vorfeld der Mediation intensive Einzelgespräche mit einer Partei geführt hat, muss er dies zu Beginn der Mediation transparent erläutern, um Zweifel an seiner Neutralität erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Befangenheit des Mediators
Fühlt sich ein Mediator sachlich oder emotional befangen, so hat er zur Wahrung der Neutralität das Mediationsverfahren abzubrechen. Haben Medianden den subjektiven Eindruck, an der Neutralität des Mediators zweifeln zu müssen, muss der Mediator diese Zweifel durch Transparenz und Erläuterung beseitigen. Gelingt dies nicht, ist das Vertrauensverhältnis als gestört zu betrachten und die Mediation zu beenden.

Abgrenzung zur Allparteilichkeit
In Bezug auf die Mediation wird die Neutralität häufig mit der Allparteilichkeit in Zusammenhang gebracht. Allparteilichkeit beschreibt jedoch eher das Herstellen einer Balance zwischen den Medianden. Beide Parteien sollen sich im Mediationsverfahren auf Augenhöhe begegnen. Der Mediator darf also beispielsweise durch Übersetzungsleistungen und Erklärungen ein Ungleichgewicht zwischen den Medianden ausgleichen, ohne dabei seine Neutralitätspflicht zu verletzen. Jedoch dürfen Medianden nie den Eindruck bekommen, dass der Mediator eine Partei aus sachfremden Gründen mehr unterstützt als die andere. Bei Bedarf kann der Mediator seine unterstützenden Leistungen offenlegen und von den Medianden genehmigen lassen.

Synonyme: Sachlichkeit, Nichteinmischung, Unparteilichkeit

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