Glossar Mediation

Neutralität

Begriff Definition
Neutralität

Bei der Neutralität handelt es sich um ein grundsätzliches Prinzip der Mediation, die mit der triadischen Brückenfunktion (also der Kommunikation über Achsen) korrespondiert. In der Mediation selbst bedeutet Neutralität, dass Verstandenes ohne eigene Bewertung vermittelt wird. Dieses Vermitteln von Verstandenem ist nicht mehr möglich, sobald ein Mediand das Gefühl hat, dass der Mediator nicht neutral ist. Hat ein Mediand das Gefühl, dass der Mediator parteiisch ist, empfindet er dies als Ungerechtigkeit oder Ungleichgewicht, was Verhandlungen auf Augenhöhe unmöglich erscheinen lässt. Auch wird der Mediand dem Mediator nicht mehr mit Unbefangenheit zuhören können, was wiederum die für die Erarbeitung von Lösungen oft notwendigen Perspektivwechsel und Gedankenkorrekturen ausschließt.

Um die Neutralität des Mediators unter Schutz zu stellen, verpflichtet § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz den Mediator zur Offenlegung aller denkbaren Gründe, die dem Neutralitätsprinzip entgegenstehen könnten. Hierzu gehören Hintergründe und Tatumstände, die darauf hinweisen könnten, dass der Mediator dem einen Medianden näher steht als dem anderen. Insbesondere dann, wenn der Mediator mit einem der Medianden befreundet, bekannt, verschwägert oder verwandt ist, entstehen schnell Zweifel an der Neutralität. Auch dann, wenn der Mediator im Vorfeld der Mediation intensive Einzelgespräche mit einer Partei geführt hat, muss er dies zu Beginn der Mediation transparent erläutern, um Zweifel an seiner Neutralität erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Fühlt sich ein Mediator sachlich oder emotional befangen, so hat er zur Wahrung der Neutralität das Mediationsverfahren abzubrechen. Haben Medianden den subjektiven Eindruck, an der Neutralität des Mediators zweifeln zu müssen, muss der Mediator diese Zweifel durch Transparenz und Erläuterung beseitigen. Gelingt dies nicht, ist das Vertrauensverhältnis als gestört zu betrachten und die Mediation zu beenden.

In Bezug auf die Mediation wird die Neutralität häufig mit der Allparteilichkeit in Zusammenhang gebracht. Allparteilichkeit beschreibt jedoch eher das Herstellen einer Balance zwischen den Medianden. Beide Parteien sollen sich im Mediationsverfahren auf Augenhöhe begegnen. Der Mediator darf also beispielsweise durch Übersetzungsleistungen und Erklärungen ein Ungleichgewicht zwischen den Medianden ausgleichen, ohne dabei seine Neutralitätspflicht zu verletzen. Jedoch dürfen Medianden nie den Eindruck bekommen, dass der Mediator eine Partei aus sachfremden Gründen mehr unterstützt als die andere. Bei Bedarf kann der Mediator seine unterstützenden Leistungen offenlegen und von den Medianden genehmigen lassen.

Zugriffe - 2847
Synonyme: Sachlichkeit, Nichteinmischung, Unparteilichkeit

© 2023 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft, Nachbarschaft und Schule «  

🏠 06844 Dessau-Roßlau, Albrechtstraße 116    ☎ 0340 530 952 03