Glossar Mediation

Mediationskosten

Begriff Definition
Mediationskosten

Die Kosten einer Mediation beinhalten im Wesentlichen das Honorar des Mediators oder der Mediatoren. Das Mediatorenhonorar ist die Vergütung für Dienstleistungen in freien Berufen.

Die Mediationskosten richten sich nicht wie etwa bei Gerichtsverfahren nach festen Bemessungsgrundlagen, Streit- oder Gegenstandswerten, sondern nach einer realen Leistungsvergütung. Zum Mediatorenhonorar kommt eventuell noch das Honorar für einen weiteren Mediator. Zu den weiteren Mediationskosten können dann noch Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen und Mieten für Seminarräume kommen, was eher unter Auslagen fällt. Müssen Mediationsvereinbarungen oder Abschlussvereinbarungen beurkundet oder beglaubigt werden, fallen auch hierfür Kosten an.

Das Mediatorenhonorar selbst kann sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich manchmal nach den Tarifen oder Honoraren des jeweiligen Ursprungsberufes. Berechnet wird das Honorar in der Regel pro Stunde. Deshalb ist für die Höhe der Mediationskosten auch ausschlaggebend, welcher Zeitaufwand zu berücksichtigen ist. Dies wiederum ist abhängig von der Komplexität des Konfliktthemas und des Zeitaufwandes im Mediationsverfahren bis zur Konfliktlösung oder Beendigung der Mediation.

Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme im Mediationsverfahren wird im Mediationsvertrag geregelt. Hierin sollten sowohl die Höhe der Mediationskosten vermittelt als auch Angaben zur Übernahme der Kosten dokumentiert werden. Zur Kostentragung der Mediationskosten herangezogen werden können die Medianden je zur Hälfte oder mit der Bereitschaft einer alleinigen Übernahme. Aber auch viele Rechtschutzversicherungen übernehmen mittlerweile Mediationskosten. Hier sollte der Versicherungsvertrag geprüft werden.

 

Synonyme: Mediatorenhonorar

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