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Mediation kann auch Nachteile haben

Liebe Leserinnen und Leser!

Vielleicht denken Sie beim Lesen der Überschrift, dass es wahrscheinlich nicht sinnvoll ist, auf die potenziellen Nachteile der selbst angebotenen Dienstleistung hinzuweisen. Frei nach dem Motto „ehrlich währt am längsten“ bin ich aber der Meinung, dass es meine Pflicht als Mediator ist, meine Leser, Interessenten und Medianden detailliert über Pro und Contra zu informieren. Schließlich möchten doch alle, die sich für eine Mediation entscheiden, letztendlich auch davon profitieren. Und in diesem Bereich betrachte ich die Dinge wie in der normalen Marktwirtschaft – zufriedene Menschen kommen wieder und empfehlen aus Überzeugung gerne weiter!

Ein Mediationsverfahren ist sicherlich in vielen Fällen eine tolle Möglichkeit, eine interessante Alternative oder auch das Mittel der Wahl – aber auch der Mediation werden Grenzen gesetzt:

 

Wann macht eine Mediation vielleicht keinen Sinn?

 

  1. Kein Einverständnis mit den Grundsätzen der Mediation
    Das Mediationsverfahren ist ein verschwiegenes Verfahren. Den Mediator und die Medianden trifft eine Verschwiegenheitspflicht, dass alles, was in der Mediation besprochen wird, auch unter den Beteiligten bleibt. Die dennoch für die Mediation erforderliche Offenheit soll durch den Grundsatz der Diskretion geschützt werden. Auf der anderen Seite birgt diese Offenheit die Gefahr des Missbrauchs. Niemand kann letztendlich daran gehindert werden, die Mediationsregeln zu brechen und im Mediationsverfahren erhaltene Informationen anderweitig – und zu den eigenen Gunsten – zu verwerten.
    Das Risiko, dass gegen die Mediationsregeln verstoßen wird, kann also nicht ganz ausgeschlossen werden. Ist eine Konfliktpartei jedoch schon im Vorhinein nicht bereit, diese Regeln anzuerkennen und zu befolgen, sollte zum Schutz der anderen Partei von der Durchführung des Verfahrens abgesehen werden.

  2. Keine Zukunftsaussichten oder Ziellosigkeit
    Wenn Konfliktparteien in der Zukunft keinerlei Berührungspunkte mehr haben, sollte über die Durchführung eines Mediationsverfahrens nachgedacht werden. Eine Mediation ist eher auf die Zukunft ausgelegt und bietet den Medianden die Möglichkeit, auch weiterhin auf vernünftige Art und Weise miteinander umzugehen. Das Ziel der Mediation wird so definiert, dass gemeinsam nach einer Konfliktlösung gesucht wird, mit der beide Parteien auch in der Zukunft gut leben können.
    Haben Konfliktbeteiligte jedoch kein gemeinsames Projekt mehr, arbeiten nicht länger zusammen oder besteht kein sonstiger Grund für einen weiteren Kontakt, kann sich dies negativ auf die Motivation auswirken, sich im Mediationsverfahren noch einmal mit dem Gegenüber auseinander zu setzen. Etwas überspitzt formuliert: Warum sollte man sich die Mühe machen, wenn man doch sowieso nichts mehr miteinander zu tun hat?
    In der Mediation wird nichts erzwungen. Beide Konfliktparteien müssen mit dem Sinn und dem Verfahren der Mediation einverstanden sein – und hier spielt wieder die Zukunftsorientierung des Verfahrens eine Rolle. Möchten sich die Parteien dennoch über ihren Konflikt austauschen, könnte eher eine Aussprache oder ein Konfliktcoaching – vielleicht auch mit Moderation – die Gemüter wieder beruhigen. Besteht hier kein Interesse, dann ist es womöglich besser, einen „Strich“ unter die Angelegenheit zu ziehen und getrennte Wege zu gehen.

  3. Falsche Erwartungen
    Ein Mediationsverfahren wird in der Öffentlichkeit gerne als „sanfte Alternative“ zum belastenden Gerichtsverfahren betrachtet. Generell kann eine Mediation dies auch sein. Leider wird häufig dabei übersehen, dass die Aufgabe der außergerichtlichen Suche nach der Konfliktlösung den Medianden selbst obliegt – der Mediator leitet sie nur an und führt sie durch das Verfahren. Die Medianden handeln also in ihrer Eigenverantwortung.
    Medianden müssen in der Mediation selbst ihre Interessen wahrnehmen, sich direkt mit der anderen Partei und dem Konflikt konfrontieren lassen und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen. In der Mediation ist es nicht möglich, sich hinter einem Rechtsanwalt oder einem anderen zu verstecken. Und gerne noch deutlicher: In der Mediation kann man niemanden vorschicken, der für einen selbst den Knüppel schwingt!
    Wenn Konfliktparteien jedoch an psychischen Problemen oder Suchterkrankungen leiden, ist ihre Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, leider oft eingeschränkt. Die damit verbundenen Belastungen machen die für eine Mediation notwendige Bereitschaft und Fähigkeit, klare und starke Gespräche zu führen, selten möglich. Und auch wenn ein Mediationsverfahren sicherlich den Weg zu positiven Persönlichkeitsentwicklungen öffnet – ein Mediationsverfahren ist und bleibt keine Therapie!
    Gleiches gilt im Übrigen für gewaltbereite Menschen. Mediationsverfahren beruhen auf dem Prinzip, sich gegenseitig zu respektieren und zuzuhören – auch wenn dem Gesagten nicht zugestimmt wird. Sind diese Fähigkeiten nicht vorhanden, erscheint ein Mediationsverfahren nicht sinnvoll zu sein. Zwar ist ein Mediator generell in der Lage, in vielen Fällen eine Deeskalation herbeizuführen. Aber Menschen, die im Konflikt schnell zu (körperlicher) Gewalt überschwenken, sind in der Mediation fehl am Platz.

  4. Desinteresse und Geiz
    Natürlich fühlen sich Konflikte unangenehm an. Es kann durchaus leichter sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der vor Gericht die Interessen seines Mandanten durchsetzt. In der Mediation bemühen sich die Konfliktparteien jedoch selbst. Wenn sich eine Partei jedoch gar nicht mit dem Konflikt auseinander setzen möchte und lieber einen Vertreter schickt, dann macht eine Mediation wenig Sinn. Ganz im Gegenteil wird dadurch Desinteresse vermittelt. Im Mediationsverfahren sind die Parteien immer persönlich anwesend.
    Es gibt auch Konfliktparteien, die kein Geld für eine Mediation ausgeben möchten. Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung. Die Kosten werden in der Regel hälftig zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt. Die Bereitschaft zur Übernahme des jeweiligen Kostenanteils muss also bestehen. Dies auch vor dem Hintergrund, der jeweils anderen Partei zu zeigen, dass eine gemeinsame Konfliktlösung wichtig ist.
    In den meisten Fällen sind dem gegenüber die Kosten für ein Gerichtsverfahren deutlich höher. Außerdem übernehmen heute schon viele Rechtsschutzversicherung die anteiligen Mediationskosten.

  5. Wenn sich Vorteile nachteilig auswirken
    Leider ist das Mediationsverfahren noch immer vielen Menschen gänzlich unbekannt. Viele sind darüber hinaus schlecht informiert, mit Vorurteilen behaftet und der Meinung, dass nur ein „echtes und knallhartes“ Gerichtsverfahren Erfolg versprechen kann. Menschen, die sich für ihren Konflikt eine außergerichtliche Lösung wünschen, wird damit vor den Kopf gestoßen.
    In der Mediation begegnen sich die Konfliktparteien unmittelbar und im Idealfall auf Augenhöhe, wofür mitunter der Mediator ausgleichend Sorge trägt. Die Medianden müssen also versuchen, miteinander zu sprechen und ihren Konflikt zu lösen. Bei wenigen Menschen kann diese Auseinandersetzung zu Aufregung und emotionalen Problemen führen. Dennoch bin ich der Meinung, dass es bei einem Gerichtsverfahren, bei dem man als Partei nur eingeschränkt an einer Konfliktlösung „mitarbeiten“ kann, zu deutlich mehr emotionaler Belastung kommen könnte.
    Die Ergebnisoffenheit der Mediation ist auch ein Kriterium, mit dem einige Menschen eher schlecht umgehen können. Dann nämlich, wenn sie in ihren Überzeugungen und in Bezug auf eine ergebnisoffene Konfliktlösung sehr „festgefahren“ sind, stellt sich gerne eine überzogene Sturheit ein. Es ist enorm wichtig, sich offen auf das Verfahren einzulassen und den Gedanken des Dazulernens zuzulassen. Nur dann kann das Mediationsverfahren auch die nachhaltige Wirkung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung auch entfalten.

 

Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie wohlauf!

Ihr Frank Hartung

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