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Schiedsverfahren oder Mediation: Was ist der Unterschied?

Wer einen Konflikt außerhalb eines staatlichen Gerichts lösen möchte, stößt häufig auf zwei sehr unterschiedliche Verfahren: Schiedsverfahren und Mediation. Beide können eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren sein, verfolgen aber einen grundlegend anderen Ansatz. Im Schiedsverfahren wird der Streit von einem Schiedsgericht entschieden. In der Mediation entwickeln die Beteiligten ihre Lösung selbst.

Welche Möglichkeit besser passt, hängt deshalb nicht allein von Kosten oder Verfahrensdauer ab. Entscheidend ist vor allem, was die Beteiligten benötigen: eine verbindliche Entscheidung über einen Streit oder einen Rahmen, in dem sie selbst nach einer gemeinsamen Lösung suchen können.

Schiedsverfahren und Mediation im Vergleich

 

Schiedsverfahren und Mediation: der entscheidende Unterschied

Der wichtigste Unterschied liegt in der Entscheidungshoheit. Bei einem Schiedsverfahren übertragen die Parteien die Entscheidung über einen bestehenden oder zukünftigen Streit durch eine Schiedsvereinbarung auf ein Schiedsgericht. Dieses prüft den Streit und trifft schließlich eine Entscheidung – den Schiedsspruch.

In der Mediation bleibt die Entscheidung dagegen bei den Beteiligten. Nach dem Mediationsgesetz ist der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis. Er führt durch das Verfahren, unterstützt die Kommunikation und hilft den Beteiligten dabei, ihre Interessen und mögliche Lösungen herauszuarbeiten. Ob eine Einigung zustande kommt und wie sie aussieht, entscheiden die Parteien selbst.

Vereinfacht gesagt: Im Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter über den Streit. In der Mediation entscheiden die Beteiligten selbst über ihre Lösung.

Die wichtigsten Unterschiede lassen sich so zusammenfassen:

FrageSchiedsverfahrenMediation
Wer entscheidet?Das SchiedsgerichtDie Beteiligten selbst
Wie entsteht das Ergebnis?Durch einen SchiedsspruchDurch eine freiwillige Einigung
Ist eine Einigung notwendig?NeinJa
GestaltungsspielraumEntscheidung über den dem Schiedsgericht vorgelegten StreitAuch interessenbezogene und individuelle Lösungen möglich
VollstreckungSchiedsspruch; für die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich eine gerichtliche Vollstreckbarerklärung erforderlichEine Mediationsvereinbarung ist nicht allein aufgrund der Mediation ein Vollstreckungstitel
Beziehung der BeteiligtenNicht Schwerpunkt des EntscheidungsverfahrensKann ausdrücklich in die Konfliktbearbeitung einbezogen werden

 

Wie läuft ein Schiedsverfahren ab?

Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist grundsätzlich eine Schiedsvereinbarung. Die Parteien können beispielsweise bereits in einem Vertrag vereinbaren, dass bestimmte Streitigkeiten nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Eine solche Vereinbarung kann aber auch erst geschlossen werden, nachdem ein Konflikt entstanden ist.

Je nach Vereinbarung und Verfahrensordnung entscheidet ein einzelner Schiedsrichter oder ein aus mehreren Personen bestehendes Schiedsgericht. Die Parteien können auf die Auswahl der Schiedsrichter und die Gestaltung des Verfahrens Einfluss nehmen. Anschließend tragen die Beteiligten ihre Positionen vor, gegebenenfalls werden Beweise erhoben und am Ende ergeht ein Schiedsspruch.

Das Verfahren ähnelt damit in seiner Funktion eher einem gerichtlichen Verfahren als einer Mediation: Am Ende muss keine gemeinsame Lösung stehen. Das Schiedsgericht kann den Streit auch gegen den Willen einer Partei verbindlich entscheiden. Wie sich die Mediation von einem staatlichen Gerichtsverfahren unterscheidet, erläutere ich ergänzend im Blogbeitrag „Mediation oder Gerichtsverfahren?“.

 

Wie unterscheidet sich der Ablauf einer Mediation?

Eine Mediation ist ebenfalls strukturiert, verfolgt aber ein anderes Ziel. Die Beteiligten schildern zunächst ihre Sicht auf den Konflikt und klären, welche Themen bearbeitet werden sollen. Anschließend werden die dahinterliegenden Interessen, Bedürfnisse und unterschiedlichen Perspektiven herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage können Lösungsoptionen entwickelt, geprüft und miteinander verhandelt werden.

Der Mediator entscheidet weder, wer recht hat, noch gibt er das Ergebnis vor. Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Kommt es zu einer Einigung, kann diese in einer Abschlussvereinbarung festgehalten werden. Einen ausführlicheren Überblick finden Sie unter Phasen der Mediation.

 

Schiedsspruch oder selbst entwickelte Vereinbarung?

Der unterschiedliche Charakter beider Verfahren zeigt sich besonders deutlich am Ergebnis. Ein Schiedsspruch hat zwischen den Parteien grundsätzlich die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Die Möglichkeiten, einen Schiedsspruch anschließend anzugreifen, sind gesetzlich begrenzt.

Eine Mediation führt dagegen nur dann zu einem Ergebnis, wenn die Beteiligten selbst einer Lösung zustimmen. Das kann ein Nachteil sein, wenn eine Partei nicht verhandlungsbereit ist oder eine verbindliche Entscheidung benötigt wird. Gleichzeitig eröffnet gerade diese Eigenverantwortung einen größeren Gestaltungsspielraum. Eine Lösung kann neben rechtlichen Positionen beispielsweise wirtschaftliche, persönliche oder organisatorische Interessen berücksichtigen.

Damit beantworten die beiden Verfahren unterschiedliche Fragen: Das Schiedsverfahren führt zu einer Entscheidung über den Streit. Die Mediation fragt dagegen, welche Lösung die Beteiligten miteinander vereinbaren können.

 

Kosten von Schiedsverfahren und Mediation

Eine pauschale Aussage wie „Mediation ist immer billig und ein Schiedsverfahren immer teuer“ wäre zu einfach. Die tatsächlichen Kosten hängen bei beiden Verfahren von zahlreichen Faktoren ab – etwa vom Umfang und der Komplexität des Konflikts, der Zahl der Beteiligten, der Verfahrensdauer und davon, welche Rechtsanwälte, Sachverständigen oder weiteren Fachleute einbezogen werden. Bei einem Schiedsverfahren können insbesondere Honorare der Schiedsrichter, Gebühren einer Schiedsinstitution, Rechtsanwaltskosten sowie Kosten für Sachverständige, Übersetzungen oder Verhandlungen entstehen. Bei einer Mediation fallen insbesondere das Honorar des Mediators und gegebenenfalls Kosten für begleitende rechtliche oder andere fachliche Beratung an.

Eine Mediation kann wirtschaftlich besonders interessant sein, wenn ein Konflikt mit überschaubarem Aufwand geklärt werden kann. Ob sie tatsächlich kostengünstiger ist, lässt sich aber erst anhand des konkreten Falls beurteilen.

 

Wie lange dauern beide Verfahren?

Auch bei der Verfahrensdauer sind allgemeine Monatsangaben wenig hilfreich. Ein Schiedsverfahren kann durch die flexible Verfahrensgestaltung schneller als ein komplexes staatliches Gerichtsverfahren sein, bei umfangreicher Beweisaufnahme oder internationalen Streitigkeiten aber ebenfalls erheblichen Zeitaufwand verursachen.

Eine Mediation lässt sich häufig flexibel organisieren. Wie lange sie dauert, hängt unter anderem von der Komplexität des Konflikts, der Zahl der Beteiligten und ihrer Bereitschaft ab, die strittigen Fragen zu bearbeiten und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.

 

Vertraulichkeit: ein wichtiger Unterschied mit Grenzen

Sowohl bei Schiedsverfahren als auch bei Mediation kann Diskretion eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei wirtschaftlichen Streitigkeiten kann das ein Grund sein, sich gegen ein öffentliches Gerichtsverfahren zu entscheiden. Dennoch sollte bei keinem der beiden Verfahren pauschal von „absoluter Vertraulichkeit“ ausgegangen werden.

Für die Mediation bezeichnet bereits das Mediationsgesetz das Verfahren als vertraulich. Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht gilt jedoch nicht grenzenlos und erfasst insbesondere die Mediationsparteien nicht automatisch in derselben Weise. Welche gesetzlichen Regeln und Ausnahmen gelten, erläutert die Seite Verschwiegenheit und Vertraulichkeit in der Mediation.

 

Vollstreckbarkeit: Hier unterscheiden sich die Verfahren deutlich

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der rechtlichen Wirkung des Ergebnisses. Ein Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Für die Zwangsvollstreckung eines inländischen Schiedsspruchs ist grundsätzlich eine gerichtliche Vollstreckbarerklärung erforderlich.

Eine in einer Mediation erzielte Vereinbarung ist dagegen nicht allein deshalb automatisch vollstreckbar, weil sie während einer Mediation zustande gekommen oder schriftlich festgehalten worden ist. Je nach Inhalt und gewünschter rechtlicher Wirkung kann eine entsprechende rechtliche Gestaltung oder Titulierung erforderlich sein. Ausführlicher behandeln wir dies unter Durchsetzung und Vollstreckung des Mediationsergebnisses.

 

Wann kann ein Schiedsverfahren sinnvoll sein?

Ein Schiedsverfahren kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Parteien eine verbindliche Entscheidung benötigen, ein staatliches Gerichtsverfahren aber vermeiden möchten. Seine Stärken können außerdem dort liegen, wo besondere fachliche Kenntnisse des Schiedsgerichts oder die Gestaltung eines internationalen Verfahrens eine wichtige Rolle spielen.

  • Eine verbindliche Entscheidung wird benötigt
    Die Parteien können oder wollen den Konflikt nicht selbst durch eine gemeinsame Vereinbarung lösen.
     
  • Der Streit betrifft komplexe fachliche oder wirtschaftliche Fragen
    Bei der Auswahl des Schiedsgerichts kann besondere Fach- oder Branchenkenntnis berücksichtigt werden.
     
  • Der Konflikt ist international geprägt
    Bei grenzüberschreitenden Vertrags- und Wirtschaftsstreitigkeiten kann die Schiedsgerichtsbarkeit aufgrund ihrer internationalen Strukturen und der Möglichkeiten zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen von besonderer Bedeutung sein.
     
  • Eine gemeinsame Lösungsfindung erscheint nicht realistisch
    Wenn keine ausreichende Bereitschaft besteht, eigenverantwortlich über eine Einigung zu verhandeln, kann ein Entscheidungsverfahren der passendere Weg sein.

Welche Unterstützung bei zunehmender Eskalation eines Konflikts sinnvoll sein kann, behandelt auch der Blogbeitrag „Eskalationsstufen – was sie bedeuten und warum sie im Konfliktmanagement so wichtig sind“.

 

Wann kann Mediation sinnvoll sein?

Mediation bietet sich besonders an, wenn neben der rechtlichen Auseinandersetzung weitere Interessen eine Rolle spielen und die Beteiligten bereit sind, selbst an einer Lösung mitzuwirken. Das gilt beispielsweise bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen, Konflikten innerhalb eines Unternehmens oder Situationen, in denen auch die zukünftige Zusammenarbeit wichtig ist.

  • Die Beziehung soll erhalten bleiben
    Die Beteiligten müssen oder möchten auch nach dem Konflikt miteinander arbeiten, Geschäfte machen oder anderweitig in Kontakt bleiben.
     
  • Die Interessen gehen über Rechtspositionen hinaus
    Neben Geld oder rechtlichen Ansprüchen können beispielsweise zukünftige Zusammenarbeit, Abläufe, Kommunikation oder persönliche Interessen berücksichtigt werden.
     
  • Individuelle Lösungen sind gefragt
    Die Beteiligten können Lösungen entwickeln, die ein Gericht oder Schiedsgericht in dieser Form möglicherweise nicht anordnen könnte.
     
  • Die Beteiligten wollen die Entscheidung selbst behalten
    Eine Lösung entsteht nur, wenn die Parteien ihr zustimmen. Der Mediator entscheidet nicht über ihren Konflikt.

Ob Mediation im konkreten Konflikt tatsächlich geeignet ist, hängt allerdings von weiteren Voraussetzungen ab. Mehr dazu erfahren Sie unter Geeignetheit der Mediation. Eine etwas praktischere Perspektive auf diese Frage bietet zusätzlich der Blogbeitrag „Wann und warum Mediation sinnvoll sein kann“.

 

Muss man sich immer zwischen beiden Verfahren entscheiden?

Nicht unbedingt. Mediation und Schiedsverfahren können auch nacheinander oder in abgestimmten Verfahrensmodellen eingesetzt werden. Beispielsweise können Parteien zunächst versuchen, ihren Konflikt in einer Mediation zu lösen und für den Fall einer ausbleibenden Einigung ein Schiedsverfahren vorsehen.

Bei solchen Verfahrenskombinationen sollte besonders sorgfältig geregelt werden, ob dieselbe Person zunächst als Mediator und später als Schiedsrichter tätig werden kann. Dabei müssen insbesondere Rollenwechsel, Neutralität und der Umgang mit vertraulichen Informationen berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung sollte deshalb vorab eindeutig vereinbart werden.

 

Welche Rolle spielt rechtliche Beratung?

Sowohl bei der Vereinbarung eines Schiedsverfahrens als auch bei rechtlich oder wirtschaftlich weitreichenden Ergebnissen einer Mediation kann unabhängige Rechtsberatung wichtig sein. Ein Mediator ersetzt nicht die individuelle rechtliche Beratung der Parteien.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz berücksichtigt diese Rollenverteilung: Mediation ist grundsätzlich keine Rechtsdienstleistung, solange die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift. Rechtliche Beratung und Mediation können sich deshalb sinnvoll ergänzen, sollten aber in ihren jeweiligen Funktionen voneinander unterschieden werden.

 

Schiedsverfahren oder Mediation: eine Frage des Ziels

Die Entscheidung zwischen Schiedsverfahren und Mediation sollte nicht allein davon abhängen, welches Verfahren vermeintlich schneller oder günstiger ist. Wichtiger ist die Frage, welche Art der Konfliktlösung benötigt wird. Soll eine unabhängige Stelle den Streit verbindlich entscheiden, spricht vieles für ein Entscheidungsverfahren. Wollen die Beteiligten dagegen selbst gestalten, wie ihr Konflikt beendet und möglicherweise ihre weitere Beziehung geregelt wird, kann Mediation der passendere Weg sein.

Beide Verfahren haben damit ihre Berechtigung. Sie lösen Konflikte jedoch nach unterschiedlichen Prinzipien.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Welches Verfahren ist grundsätzlich besser? Sondern: Brauchen die Beteiligten eine Entscheidung über ihren Konflikt – oder wollen sie selbst eine Lösung dafür entwickeln?

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