Mediationsarten und Mediationsmodelle

Hybride Konfliktlösungsverfahren: Mediation, Med-Arb und Arb-Med-Arb

Nicht jeder Konflikt lässt sich einer einzigen Form der Konfliktlösung zuordnen. Manchmal möchten die Beteiligten zunächst selbst nach einer gemeinsamen Lösung suchen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass der Streit am Ende verbindlich entschieden wird, falls keine Einigung gelingt.

Genau an dieser Stelle setzen hybride Konfliktlösungsverfahren an. Sie verbinden unterschiedliche Verfahren miteinander – beispielsweise Mediation und Schiedsverfahren. Dabei können die Vorteile verschiedener Wege miteinander verbunden werden. Gleichzeitig entstehen aber neue Fragen: Wer übernimmt welche Rolle? Was geschieht mit Informationen aus der Mediation? Und wie offen kann eine Mediation noch sein, wenn anschließend möglicherweise eine verbindliche Entscheidung folgt?

 

Was sind hybride Konfliktlösungsverfahren?

„Hybrid“ bedeutet zunächst nichts anderes als „kombiniert“. Bei der Konfliktlösung werden unterschiedliche Verfahren miteinander verbunden oder nacheinander eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel ist die Kombination aus Mediation und Schiedsverfahren.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren ist erheblich. In einer Mediation suchen die Beteiligten eigenverantwortlich nach einer einvernehmlichen Lösung. Der Mediator begleitet und strukturiert diesen Prozess, besitzt aber keine Entscheidungsbefugnis. Mehr zur Gestaltung eines Mediationsverfahrens finden Sie unter Mediation und ihren Methoden. Bei einem Schiedsverfahren übertragen die Beteiligten die Entscheidung über ihren Streit dagegen einem Schiedsrichter oder einem Schiedsgericht. Anders als bei der Mediation liegt die Entscheidung damit nicht mehr allein bei den Konfliktparteien.

Die Verbindung beider Ansätze erscheint deshalb zunächst reizvoll: Die Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihren Konflikt selbst zu lösen. Gelingt das nicht, kann anschließend eine Entscheidung herbeigeführt werden. Gerade diese Verbindung von Selbstbestimmung und Entscheidung macht hybride Verfahren interessant – sie schafft aber zugleich ein Spannungsfeld. Mit dem grundsätzlichen Unterschied zwischen selbstbestimmter Konfliktlösung und einer Entscheidung durch Dritte beschäftige ich mich auch im Blogbeitrag Mediation oder Gerichtsverfahren?.

 

Med-Arb: Erst Mediation, dann Entscheidung

Eine der bekanntesten Formen ist Med-Arb. Der Name setzt sich aus „Mediation“ und „Arbitration“, dem englischen Begriff für Schiedsverfahren, zusammen.

Das Prinzip ist zunächst einfach: Die Beteiligten versuchen, ihren Konflikt in einer Mediation einvernehmlich zu lösen. Gelingt ihnen eine Vereinbarung, ist eine anschließende Entscheidung über die gelösten Streitpunkte nicht mehr erforderlich. Bleiben dagegen Streitpunkte offen, können diese in einem Schiedsverfahren verbindlich entschieden werden.

Damit verändert sich gegenüber einer reinen Mediation eine wesentliche Rahmenbedingung: Es steht bereits fest, dass eine Nichteinigung nicht zwangsläufig das Ende des Verfahrens bedeutet. Hinter der Mediation steht die Möglichkeit einer späteren Entscheidung durch einen Dritten. Das kann für die Beteiligten Sicherheit schaffen. Es kann aber auch beeinflussen, wie sie sich in der Mediation verhalten.

 

Same-Person Med-Arb: Eine Person in zwei unterschiedlichen Rollen

Besonders interessant – und zugleich problematisch – wird Med-Arb, wenn dieselbe Person zunächst als Mediator und anschließend als Schiedsrichter tätig wird. Während der Mediation hat diese Person keine Entscheidungsbefugnis. Sie unterstützt die Beteiligten dabei, ihren Konflikt eigenverantwortlich zu bearbeiten. Scheitert die Mediation und übernimmt dieselbe Person anschließend die Rolle des Schiedsrichters, verändert sich ihre Aufgabe grundlegend: Nun soll sie über den Streit entscheiden.

Damit entsteht für mich eine wichtige Frage: Wie offen spreche ich in einer Mediation, wenn ich weiß, dass mein Mediator später möglicherweise über meinen Konflikt entscheidet?

In einer Mediation können Dinge ausgesprochen werden, die in einem streitigen Verfahren vielleicht nicht offengelegt würden: Interessen, Befürchtungen, persönliche Einschätzungen oder mögliche Zugeständnisse. Weiß eine Partei, dass der Mediator später zum Entscheider werden könnte, kann dies ihre Bereitschaft zur Offenheit beeinflussen. Das bedeutet nicht, dass ein solches Verfahren grundsätzlich ungeeignet sein muss. Es zeigt aber, wie wichtig klare Verfahrensregeln und eine bewusste Entscheidung der Beteiligten für dieses Modell sind.

 

Different-Person Med-Arb: Mediation und Entscheidung werden getrennt

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Rollen personell zu trennen. Eine Person führt die Mediation durch, eine andere übernimmt gegebenenfalls das anschließende Schiedsverfahren. Damit wird ein wesentliches Spannungsfeld des Same-Person-Modells entschärft. Der Mediator wird nicht später zum Entscheider über den Konflikt. Die Beteiligten müssen deshalb nicht in gleicher Weise befürchten, dass das, was sie gegenüber dem Mediator offenlegen, dessen spätere Entscheidung beeinflussen könnte.

Die Trennung hat allerdings ebenfalls ihren Preis. Ein Schiedsrichter, der erst nach einer gescheiterten Mediation hinzukommt, muss sich in den Konflikt einarbeiten. Zwei unterschiedliche Personen und Verfahrensabschnitte können außerdem zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten. Es gibt also nicht automatisch das „bessere“ Modell. Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen der konkrete Konflikt an das Verfahren stellt und welche Risiken die Beteiligten akzeptieren möchten.

 

Arb-Med-Arb: Wenn das Schiedsverfahren den Rahmen bildet

Die Reihenfolge lässt sich auch anders gestalten. Bei einem Arb-Med-Arb-Verfahren beginnt zunächst ein Schiedsverfahren. Dieses wird für den Versuch einer Mediation unterbrochen. Gelingt dort eine Einigung, kann der Konflikt einvernehmlich beendet werden. Scheitert die Mediation, wird das Schiedsverfahren fortgesetzt.

Solche Modelle finden sich insbesondere im internationalen Wirtschaftsverkehr. Der Grundgedanke bleibt jedoch derselbe: Eine verbindliche Streitentscheidung wird mit der Möglichkeit verbunden, selbst eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln. Das kann besonders interessant sein, wenn die Beteiligten einerseits eine endgültige Klärung benötigen, andererseits aber die Chance auf eine selbstbestimmte Vereinbarung nicht aufgeben wollen.

 

Kann ein Mediator später zum Schiedsrichter werden?

Diese Frage berührt einen Kern der Mediation. Nach dem Mediationsgesetz ist ein Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis. Die Beteiligten streben freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts an. Ein Schiedsrichter hat dagegen gerade die Aufgabe, eine Entscheidung zu treffen. Wer von der einen in die andere Funktion wechselt, übernimmt deshalb nicht einfach eine zusätzliche Aufgabe. Er wechselt seine Rolle.

Für die Beteiligten muss dieser Rollenwechsel von Anfang an transparent sein. Sie sollten wissen, worauf sie sich einlassen und welche Folgen ein Scheitern der Mediation hat.

Für mich liegt darin auch eine grundsätzliche Frage der Haltung. Als Mediator höre ich möglicherweise Dinge, weil ich nicht darüber entscheiden werde, wer recht hat oder welche Lösung gelten soll. Genau diese fehlende Entscheidungsbefugnis kann einen Raum schaffen, in dem Menschen anders miteinander sprechen. Wird aus dem Mediator später der Entscheider, verändert sich dieser Raum möglicherweise bereits während der Mediation.

 

Was geschieht mit vertraulichen Informationen?

Vertraulichkeit gehört zu den wesentlichen Merkmalen der Mediation. Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen unterliegen nach dem Mediationsgesetz grundsätzlich einer Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht kennt gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Bei hybriden Verfahren muss deshalb besonders sorgfältig geklärt werden, wie mit Informationen aus der Mediationsphase umgegangen wird. Das betrifft beispielsweise Informationen, die eine Partei nur im Rahmen der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung offenlegt. Besondere Bedeutung kann dies auch bei vertraulichen Einzelgesprächen haben.

Gerade beim Same-Person Med-Arb gibt es darüber hinaus ein ganz praktisches Problem: Menschliches Wissen lässt sich nicht einfach wieder löschen. Hat der spätere Schiedsrichter zuvor als Mediator Informationen erhalten, kennt er sie. Selbst klare Verfahrensregeln ändern nichts daran, dass diese Kenntnis vorhanden ist. Bei einer personellen Trennung lässt sich dieses Spannungsfeld leichter begrenzen. Gerade deshalb sollte vor Beginn eines hybriden Verfahrens sorgfältig geklärt werden, wie mit Informationen aus den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten umgegangen wird und welche rechtlichen oder vertraglichen Vertraulichkeitsregeln gelten.

 

Was spricht für hybride Verfahren?

Hybride Verfahren können einen interessanten Mittelweg bieten. Die Beteiligten erhalten zunächst die Möglichkeit, selbst eine Lösung zu entwickeln, müssen aber nicht zwingend ohne Ergebnis auseinandergehen, wenn ihnen dies nicht gelingt.

Das kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn eine endgültige Klärung erforderlich ist. Auch bei wirtschaftlichen Konflikten oder längerfristigen Geschäftsbeziehungen kann der Versuch sinnvoll sein, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor die Entscheidung einem Dritten überlassen wird. Gerade bei einer Wirtschaftsmediation kann der Erhalt einer Geschäftsbeziehung neben der eigentlichen Streitfrage von erheblicher Bedeutung sein.

Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass nicht bereits zu Beginn endgültig zwischen „wir einigen uns“ und „jemand entscheidet“ gewählt werden muss. Das Verfahren kann unterschiedliche Wege miteinander verbinden. Diese Vorteile entstehen jedoch nicht automatisch. Ob ein hybrides Verfahren tatsächlich sinnvoll ist, hängt vom Konflikt, von den Beteiligten und von der konkreten Ausgestaltung ab.

 

Wo liegen die Risiken?

Die größte Stärke hybrider Verfahren ist zugleich eine ihrer größten Herausforderungen: Unterschiedliche Formen der Konfliktlösung werden miteinander verbunden, obwohl sie unterschiedlichen Prinzipien folgen. In einer Mediation sollen die Beteiligten möglichst offen über Interessen, Bedürfnisse, Erwartungen und mögliche Lösungen sprechen können. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei ihnen. In einem Schiedsverfahren wird diese Entscheidungskompetenz hinsichtlich der zu entscheidenden Streitpunkte auf einen Dritten übertragen.

Besonders beim Same-Person Med-Arb können deshalb Rollenkonflikte entstehen. Beteiligte könnten Informationen zurückhalten, weil sie befürchten, dass diese später bei einer Entscheidung eine Rolle spielen. Umgekehrt kann bereits die Aussicht auf eine spätere Entscheidung die Mediation beeinflussen.

Auch deshalb sollte ein hybrides Verfahren nicht allein danach ausgewählt werden, ob es vermeintlich schneller oder kostengünstiger ist. Entscheidend ist, ob seine Struktur zum Konflikt und zu den Beteiligten passt.

 

Für welche Konflikte können hybride Verfahren interessant sein?

Besonders naheliegend sind hybride Verfahren bei wirtschaftlichen und vertraglichen Konflikten, bei denen die Beteiligten eine verbindliche Klärung benötigen, zugleich aber Interesse an einer einvernehmlichen Lösung oder an der Fortsetzung ihrer Geschäftsbeziehung haben. Denkbar sind beispielsweise Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, Gesellschafterkonflikte, Streitigkeiten bei größeren Projekten oder internationale Geschäftsbeziehungen. Ob ein Schiedsverfahren überhaupt vorgesehen oder sinnvoll ist, hängt jedoch vom jeweiligen Rechtsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Nicht jeder Konflikt braucht deshalb ein hybrides Verfahren. Manchmal reicht eine Mediation vollkommen aus. In anderen Fällen kann eine gerichtliche oder – soweit ein Schiedsverfahren vereinbart werden kann und vereinbart wurde – schiedsgerichtliche Klärung der passendere Weg sein. Wer grundsätzlich zwischen einer selbstbestimmten Konfliktlösung und einer Entscheidung durch Dritte abwägt, findet dazu weitere Überlegungen unter Mediation oder Gerichtsverfahren.

Die Kombination verschiedener Verfahren ist damit eine zusätzliche Möglichkeit – kein grundsätzlich überlegener Weg.

 

Hybride Verfahren und die Grenzen der Mediation

Hybride Konfliktlösung zeigt noch etwas anderes: Mediation muss nicht jeden Konflikt lösen können. Wenn Beteiligte keine einvernehmliche Lösung finden, bedeutet das nicht automatisch, dass die Mediation „gescheitert“ ist. Vielleicht wurden Interessen geklärt, Streitpunkte eingegrenzt oder einzelne Fragen bereits gelöst. Für die verbleibenden Punkte kann anschließend ein anderes Verfahren notwendig sein.

Gerade darin kann eine sinnvolle Verbindung verschiedener Verfahren liegen. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweiligen Rollen klar bleiben und die Beteiligten wissen, wann sie sich in einer Mediation befinden und wann die Entscheidungskompetenz auf einen Dritten übergeht. Es gibt darüber hinaus Konflikte und Situationen, in denen eine Mediation nicht oder nicht ohne Weiteres geeignet ist. Mehr dazu erläutere ich unter Grenzen der Mediation.

Die Frage lautet deshalb nicht: „Welches Verfahren ist das beste?“ Sondern vielmehr: „Welches Verfahren passt zu diesem Konflikt – und zu den Menschen, die ihn lösen müssen?“

 

Häufige Fragen zu hybriden Konfliktlösungsverfahren

Was ist ein hybrides Konfliktlösungsverfahren?
Bei einem hybriden Verfahren werden unterschiedliche Formen der Konfliktlösung miteinander verbunden. Ein bekanntes Beispiel ist Med-Arb, bei dem zunächst eine Mediation und bei fehlender Einigung anschließend ein Schiedsverfahren stattfindet.

Was bedeutet Med-Arb?
Med-Arb verbindet Mediation und Arbitration, also Schiedsverfahren. Die Beteiligten versuchen zunächst, selbst eine Vereinbarung zu erreichen. Gelingt dies nicht, können offene Streitpunkte anschließend verbindlich entschieden werden.

Ist Med-Arb eine Form der Mediation?
Nein. Med-Arb ist ein hybrides Verfahren, das eine Mediation mit einem anschließenden Schiedsverfahren verbindet. Während der Mediationsphase bleibt die Entscheidung bei den Beteiligten; in der Schiedsphase wird die Entscheidung einem Schiedsrichter oder Schiedsgericht übertragen.

Kann dieselbe Person Mediator und Schiedsrichter sein?
Es gibt Med-Arb-Modelle, bei denen dieselbe Person beide Funktionen übernimmt. Dabei ist jedoch besonders sorgfältig auf den Rollenwechsel, die Vertraulichkeit und mögliche Auswirkungen auf die Offenheit der Beteiligten während der Mediation zu achten.

Was ist der Unterschied zwischen Same-Person und Different-Person Med-Arb?
Beim Same-Person Med-Arb übernimmt dieselbe Person zunächst die Mediation und später gegebenenfalls die Schiedsrichterrolle. Beim Different-Person Med-Arb werden Mediation und Schiedsverfahren von unterschiedlichen Personen durchgeführt.

Was bedeutet Arb-Med-Arb?
Bei Arb-Med-Arb beginnt zunächst ein Schiedsverfahren. Dieses wird für einen Mediationsversuch unterbrochen. Kommt eine Einigung zustande, kann der Streit einvernehmlich beendet werden. Andernfalls wird das Schiedsverfahren fortgesetzt.

Sind hybride Verfahren besser als eine reine Mediation?
Nein. Sie sind eine zusätzliche Möglichkeit der Konfliktlösung. Ob eine Kombination sinnvoll ist, hängt vom Konflikt, den Beteiligten, den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem gewünschten Ergebnis ab.

 

Fazit: Nicht jedes Verfahren muss allein stehen

Mediation und entscheidungsorientierte Verfahren folgen unterschiedlichen Grundgedanken. In der Mediation bleibt die Entscheidung bei den Beteiligten. Im Schiedsverfahren wird sie einem Dritten übertragen. Hybride Verfahren versuchen, beide Wege miteinander zu verbinden.

Das kann sinnvoll sein. Es kann aber auch neue Spannungen erzeugen – besonders dann, wenn dieselbe Person zunächst zuhört, fragt und Vertrauliches erfährt und später über den Konflikt entscheiden soll.

Deshalb finde ich bei hybriden Verfahren weniger die Frage spannend, wie viele verschiedene Methoden sich miteinander kombinieren lassen. Entscheidend ist für mich etwas anderes: Wissen die Beteiligten jederzeit, in welchem Verfahren sie sich befinden, welche Rolle die Person ihnen gegenüber gerade hat und wer am Ende die Entscheidung trifft?

Denn auch bei der Wahl des Verfahrens gilt: Nicht das Verfahren sollte den Konflikt bestimmen. Der Konflikt sollte bestimmen, welches Verfahren sinnvoll ist.

© 2026 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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