Frank Hartung Mediation

Die Scheidungsmediation und Trennungsmediation

Mediation bei Scheidung oder TrennungKommt es zwischen Ehepartnern zu ernsthaften Streitigkeiten oder gar zur Trennung und Scheidung, ist dies für alle Beteiligten eine enorme emotionale Belastung. In zwischenmenschlichen Beziehungen verhärten sich die Fronten sehr schnell und es wird mit harten Bandagen um Geld, Wohnung, Kind und Haustier gekämpft. Werden dann noch Anwälte eingeschaltet, reden die Parteien nach dem ersten Schriftwechsel kaum noch ein Wort miteinander.

Zu den Folgen gehören die sogenannten Rosenkriege - also mit aller Härte vor Gericht durchgeführte Scheidungs- und Folgeverfahren. Leidtragende sind in diesen Fällen nicht nur die Parteien selbst, sondern insbesondere auch deren Kinder.

 

Einen weitaus sensibleren Weg bietet jedoch die Trennungsmediation oder Scheidungsmediation.

Eine Mediation bei Trennung oder Scheidung setzt Gesprächsbereitschaft zwischen den Ehegatten voraus, da diese eine faire und einvernehmliche Lösung ohne die Hinzuziehung von Rechtsanwälten und Gerichten bezweckt. Bei der Trennungs- oder Scheidungsmediation werden unter Führung und Moderation durch den Mediator gemeinschaftlich von den Ehegatten Konfliktlösungen erarbeitet. Durch die konstruktiven Gespräche soll für beide Parteien eine Win-Win-Situation erschaffen werden, was beispielsweise Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, gemeinschaftliches Vermögen, Wohnung und Hausrat, Zugewinnausgleich sowie letztendlich auch das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder betrifft. Dabei fungiert der Mediator als neutraler Dritter, der sich auf keine der beiden Seiten stellt und Partei ergreift, keine Schuldzuweisungen ausspricht und auch keine Sachverhalte bewertet oder gar Entscheidungen trifft. Er unterstützt die Eheleute jedoch mit seiner Kompetenz durch eine gezielte Förderung der Kommunikation dabei, eigenverantwortlich und außergerichtlich eine eigene Lösung zu entwickeln, von der alle Seiten profitieren.

Die in der Scheidungs- oder Trennungsmediation von den Parteien erarbeite Konfliktlösung kann in einer Vereinbarung, der sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung, aufgenommen werden. Da in Familiensachen wie beispielsweise auch bei Ehescheidungen noch immer Anwaltszwang herrscht, ist es durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich, dass sich beide Ehegatten gleichzeitig von nur einem Rechtsanwalt vertreten lassen. So kann eine einverständliche Scheidung vor dem Familiengericht durchgeführt werden, was im Gegensatz zur streitigen Scheidung Nerven, Zeit und auch Kosten spart.

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