Glossar Mediation

Familienmediation

Begriff Definition
Familienmediation
Bei der Familienmediation handelt es sich um ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten innerhalb der Familie, wobei eine unparteiische Vermittlungsperson - der Mediator - den Beteiligten assistiert, Differenzen auf eine kooperative, konstruktive Art zu bewältigen. Das Hauptziel dieses Prozesses besteht darin, eine Lösung zu erarbeiten, die für alle involvierten Parteien akzeptabel ist, wobei gleichzeitig die familiäre Kommunikation und die Beziehungen gestärkt werden sollen. Hierbei nimmt man die Wünsche und Anliegen jedes einzelnen Familienangehörigen ernst und strebt gemeinschaftlich nach tragbaren Lösungswegen.
 
Dieser Ansatz ist vielseitig einsetzbar und findet unter anderem Anwendung bei diesen Problemen:

  • Scheidung
    Im Rahmen der Scheidungsmediation begleitet der Mediator als unparteiische Instanz die zukünftig Getrenntlebenden bei der Findung einer einmütigen Einigung für ihre Scheidung. Diese Vermittlung zielt darauf ab, dass die Partner ihre jeweiligen Interessen und Bedürfnisse artikulieren und übereinkommen, wie sie Vermögen aufteilen, Unterhaltsfragen regeln, das Sorgerecht gestalten und andere relevante Themen behandeln. Die Absicht ist eine harmonische Trennung zu fördern, langwierige sowie finanziell belastende gerichtliche Verfahren zu umgehen.

  • Trennung
    Bei der Trennungsmediation unterstützt der Mediator Paare darin, in gegenseitigem Einvernehmen Differenzen zu klären, die im Zuge einer Trennung entstehen können. Durch das Mediationsverfahren sollen die Kommunikation und Kooperation gestärkt und zeitaufwendige, kostenaufwändige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Das Ziel ist, eine gerechte und belastbare Vereinbarung für die Trennung zu schaffen.

  • Sorgerecht
    Im Sorgerechtsverfahren unterstützt ein neutraler Mediator die Eltern dabei, eine gemeinschaftlich tragbare Regelung zum Wohl der Kinder auszuarbeiten. Das Hauptanliegen ist es hier, die Konflikte zwischen den Elternteilen zu minimieren und eine von allen akzeptierte Absprache zu finden.

  • Unterhalt
    Bei Unterhaltskonflikten ermöglicht die Mediation den betroffenen Parteien, durch die Hilfe eines neutralen Vermittlers, eine außergerichtliche, gerechte und beiderseitig befriedigende Übereinkunft zu treffen. Ziel ist es hierbei, einen langatmigen, teuren Rechtsstreit zu verhindern und eine beständige Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen beider Seiten Rechnung trägt.

  • Erbschaftsmediation
    Die Erbschaftsmediation dient als Konfliktbewältigungsinstrument bei Auseinandersetzungen um Erbschaftsangelegenheiten. Ein unparteiischer Mediator erleichtert es den Erben, durch strukturierte Gespräche zu einer gemeinsamen, einvernehmlichen Lösung zu gelangen, um so gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Kosten sowie Zeit zu sparen.

 

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

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