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Mediationsgesetz: Rechtliche Grundlagen der Mediation

Das Mediationsgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für Mediation in Deutschland. Es definiert, was unter Mediation und einem Mediator zu verstehen ist, regelt wesentliche Grundsätze des Verfahrens und enthält Vorgaben zu Unabhängigkeit, Neutralität, Verschwiegenheit sowie Aus- und Fortbildung.

Dabei regelt das Mediationsgesetz nicht jede rechtliche Frage, die im Zusammenhang mit einer Mediation entstehen kann. Je nach Konflikt und Vereinbarung können weitere Gesetze eine Rolle spielen. Für die Praxis ist deshalb wichtig zu wissen, was das Mediationsgesetz vorgibt – und wo sein Regelungsbereich endet.

 

Was regelt das Mediationsgesetz?

Das Mediationsgesetz trat 2012 in Kraft und enthält neun Paragraphen. Im Mittelpunkt stehen die Begriffsbestimmungen, das Mediationsverfahren und die Aufgaben des Mediators, Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen, die Verschwiegenheit sowie die Aus- und Fortbildung von Mediatoren. Weitere Vorschriften betreffen unter anderem die Verordnungsermächtigung für die Ausbildung zertifizierter Mediatoren, Forschung, Evaluation und Übergangsregelungen.

Das Gesetz gibt damit einen rechtlichen Rahmen vor, ohne den Beteiligten vorzuschreiben, wie sie ihren konkreten Konflikt lösen müssen. Die inhaltliche Lösung bleibt grundsätzlich ihre eigene Aufgabe.

 

Wie definiert das Mediationsgesetz die Mediation?

Nach § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Damit nennt bereits die gesetzliche Definition wesentliche Merkmale der Mediation: Das Verfahren ist strukturiert, die Teilnahme erfolgt freiwillig und die Beteiligten bleiben für die Lösung ihres Konflikts selbst verantwortlich. Mehr zur Bedeutung der Freiwilligkeit erfahren Sie unter Freiwilligkeit und rechtliche Bindung in der Mediation.

 

Wie definiert das Mediationsgesetz den Mediator?

§ 1 Abs. 2 Mediationsgesetz beschreibt den Mediator als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Der Mediator entscheidet den Konflikt also nicht und gibt den Beteiligten keine Lösung vor.

Das bedeutet jedoch nicht, dass er lediglich passiver Beobachter ist. § 2 Mediationsgesetz weist ihm konkrete Aufgaben bei der Gestaltung des Verfahrens zu. Er fördert die Kommunikation und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind.

 

Welche Regeln gelten für die Durchführung der Mediation?

§ 2 Mediationsgesetz enthält zentrale Regeln für das Verfahren. Die Parteien wählen den Mediator aus. Dieser vergewissert sich, dass sie die Grundsätze und den Ablauf verstanden haben und freiwillig teilnehmen. Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien einbezogen werden. Getrennte Gespräche mit einzelnen Parteien sind im allseitigen Einverständnis möglich.

Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Auch der Mediator kann sie beenden, insbesondere wenn aus seiner Sicht eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung nicht zu erwarten ist. Wie sich eine Mediation in der Praxis strukturieren kann, erfahren Sie unter Phasen der Mediation.

Kommt es zu einer Einigung, wirkt der Mediator darauf hin, dass die Parteien diese in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Nehmen Beteiligte ohne fachliche Beratung teil, muss er sie außerdem auf die Möglichkeit hinweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.

 

Was gilt für Unabhängigkeit, Neutralität und Vorbefassung?

§ 3 Mediationsgesetz verpflichtet den Mediator, den Parteien alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Liegen solche Umstände vor, darf er nur tätig werden, wenn die Parteien dem ausdrücklich zustimmen.

Darüber hinaus enthält das Gesetz Tätigkeitsbeschränkungen. Wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist, darf anschließend nicht als Mediator in dieser Sache tätig werden. Auch für Personen aus derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft enthält das Gesetz besondere Regelungen und Ausnahmen.

Damit setzt das Gesetz Grenzen für Konstellationen, in denen Unabhängigkeit oder Neutralität des Mediators beeinträchtigt sein können. Mehr zu den unterschiedlichen Aspekten der Mediatorenhaltung erfahren Sie unter Neutralität und Allparteilichkeit in der Mediation.

 

Was regelt das Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit?

§ 4 Mediationsgesetz verpflichtet den Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen grundsätzlich zur Verschwiegenheit über das, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Das Gesetz enthält zugleich bestimmte Ausnahmen von dieser Verschwiegenheitspflicht.

Eine Offenlegung kann beispielsweise zulässig sein, soweit sie zur Umsetzung oder Vollstreckung einer in der Mediation erzielten Vereinbarung erforderlich ist. Weitere gesetzliche Ausnahmen betreffen insbesondere vorrangige Gründe der öffentlichen Ordnung sowie Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Wichtig ist die Abgrenzung: § 4 Mediationsgesetz begründet nicht automatisch eine entsprechende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht sämtlicher Konfliktparteien. Der Mediator muss die Parteien über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht informieren. Mehr dazu erfahren Sie unter Verschwiegenheit und Vertraulichkeit in der Mediation.

 

Welche Anforderungen stellt das Gesetz an Mediatoren?

Nach § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz muss jeder Mediator in eigener Verantwortung durch geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung sicherstellen, dass er über die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügt, um die Beteiligten sachkundig durch eine Mediation führen zu können.

Das Gesetz nennt dafür insbesondere Kenntnisse über Grundlagen, Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz, Kenntnisse über das Recht der Mediation und die Rolle des Rechts sowie praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

 

Was bedeutet die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“?

Für die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ gelten zusätzliche Anforderungen. § 5 Mediationsgesetz verweist dafür auf die aufgrund von § 6 erlassene Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV), die Ausbildung und Fortbildung näher regelt.

Nach der geltenden Verordnung umfasst die Ausbildung einen Ausbildungslehrgang von mindestens 130 Präsenzzeitstunden und fünf supervidierte Mediationen, die der Ausbildungsteilnehmende als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat. Diese fünf Mediationen müssen spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs durchgeführt worden sein.

Nach Abschluss der Ausbildung müssen zertifizierte Mediatoren regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Vorgeschrieben sind mindestens 40 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von jeweils vier Jahren. Für bestimmte früher begonnene oder abgeschlossene Ausbildungen gelten Übergangsregelungen. Ausführlicher behandeln wir diese Anforderungen unter Qualifikationsanforderungen für Mediatoren.

 

Was regelt das Mediationsgesetz nicht?

Das Mediationsgesetz ist kein umfassendes Gesetzbuch für sämtliche Rechtsfragen einer Mediation. Viele Fragen richten sich nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach den konkreten Vereinbarungen der Beteiligten.

So enthält das Mediationsgesetz beispielsweise keine allgemeine Gebührenordnung für Mediatoren und macht eine Abschlussvereinbarung nicht allein dadurch zu einem Vollstreckungstitel, dass sie im Rahmen einer Mediation geschlossen wurde. Auch Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, der Verjährung oder des Datenschutzes werden nicht umfassend im Mediationsgesetz geregelt.

Ebenso macht das Mediationsgesetz den Mediator nicht zum Rechtsberater der Beteiligten. Welche rechtlichen Informationen ein Mediator geben kann und wo die Grenze zur Rechtsdienstleistung verläuft, richtet sich insbesondere auch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.

 

Welche weiteren Gesetze können bei einer Mediation eine Rolle spielen?

Welche weiteren rechtlichen Vorschriften relevant sind, hängt vom jeweiligen Konflikt ab. Neben dem Mediationsgesetz können beispielsweise Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung, des Rechtsdienstleistungsgesetzes oder des Datenschutzrechts eine Rolle spielen. Bei familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen oder wirtschaftlichen Konflikten können weitere Vorschriften hinzukommen.

Der rechtliche Rahmen einer Mediation geht deshalb über das Mediationsgesetz hinaus. Einen Überblick über diese Zusammenhänge finden Sie unter Recht in der Mediation.

 

Fazit: Das Mediationsgesetz gibt den rechtlichen Rahmen vor

Das Mediationsgesetz schafft wesentliche rechtliche Leitplanken für Mediation in Deutschland. Es beschreibt die Rolle des Mediators, legt grundlegende Regeln für das Verfahren fest und enthält Vorgaben zu Unabhängigkeit, Neutralität, Verschwiegenheit sowie Aus- und Fortbildung.

Wie ein Konflikt gelöst wird, bestimmt das Mediationsgesetz dagegen nicht. Diese Verantwortung bleibt bei den Beteiligten – und genau darin liegt ein wesentliches Merkmal der Mediation.

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