Glossar Mediation

Wirtschaftsmediation

Begriff Definition
Wirtschaftsmediation

Eine Wirtschaftsmediation ist eine Mediation bei wirtschaftlich motivierten Konflikten. Auch in der Wirtschaftsmediation wird der 5-Phasen-Struktur gefolgt:

  1. Auftragsklärung
  2. Sammlung der Themen
  3. Interessen und Positionen
  4. Sammlung und Bewertung von Lösungsoptionen
  5. Abschlussvereinbarung

Wirtschaftsmediationen werden häufig bei zwischen- oder innerbetrieblichen Konflikten aus dem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht angewandt. So gehören beispielsweise Probleme mit Mobbing oder auch Zahlungsstreitigkeiten zu den Konflikten, die durch eine Wirtschaftsmediation gütlich gelöst werden können. Um bei umfangreichen Projekten für effiziente und reibungslose Abläufe zu sorgen, kann die Wirtschaftsmediation auch präventiv bzw. begleitend eingesetzt werden.

Eine Wirtschaftsmediation ist dann geeignet und sinnvoll, wenn die Medianden den Konflikt freiwillig sowie eigenverantwortlich klären wollen und dem keine rechtlichen Beschränkungen oder Hinderungsgründe entgegenstehen. In der Wirtschaftsmediation behalten die Medianden die Lösungsfindung selbst in der Hand. Der Mediator führt sie dabei durch das strukturierte Verfahren bis zu einer vertraglich dokumentierten Vereinbarung. Dadurch eröffnen sich bei betrieblichen Konflikten im wirtschaftlichen Kontext viele Möglichkeiten für innovative und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten. Die Wirtschaftsmediation gilt als selbstbestimmte und verbindliche Alternative zu klassischen Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren und Schlichtungsverfahren.

Siehe auch https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsbereich/wirtschaftsmediation.html.

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

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