Glossar Mediation

Wirtschaftsmediation

Begriff Definition
Wirtschaftsmediation

Die Wirtschaftsmediation ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktlösung, die in der Wirtschaft und im Geschäftsleben zum Einsatz kommt. Sie basiert auf den Prinzipien der Mediation, bei der ein neutraler Dritter, der Mediator, die Konfliktparteien dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung für ihren Konflikt zu finden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Richter eine Entscheidung trifft, haben die Konfliktparteien bei der Wirtschaftsmediation die Möglichkeit, selbst aktiv an der Lösung ihres Konflikts mitzuwirken und somit eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erarbeiten.

Allgemeine Merkmale der Wirtschaftsmediation
Die Wirtschaftsmediation ist eine freiwillige und vertrauliche Methode der Konfliktlösung, bei der die Konfliktparteien selbstbestimmt und gleichberechtigt agieren. Der Mediator hat dabei keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt die Parteien dabei, ihre Interessen und Bedürfnisse zu identifizieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Wirtschaftsmediation ist in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend als ein Gerichtsverfahren und bietet den Konfliktparteien die Möglichkeit, ihre Beziehung zueinander aufrechtzuerhalten oder sogar zu verbessern.

Wirtschaftsmediation in der Mediation genauer erklärt
Im Bereich der Wirtschaftsmediation gibt es verschiedene Anwendungsbereiche, in denen Konflikte auftreten können. Dazu zählen beispielsweise Konflikte

  • zwischen Unternehmen,
  • zwischen Unternehmen und Kunden,
  • zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder auch
  • innerhalb von Unternehmen zwischen Mitarbeitern.

Die Wirtschaftsmediation kann in allen diesen Bereichen zur Anwendung kommen und hat das Ziel, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Ablauf einer Wirtschaftsmediation
Der Ablauf einer Wirtschaftsmediation ist in der Regel in mehrere Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt eine Vorbereitungsphase, in der die Konfliktparteien und der Mediator sich kennenlernen und die Rahmenbedingungen für die Mediation festgelegt werden. In der nächsten Phase werden die Konfliktparteien dazu angeleitet, ihre Interessen und Bedürfnisse zu äußern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dabei werden auch mögliche Kompromisse und Alternativen erarbeitet.
Im Anschluss daran folgt die Verhandlungsphase, in der die Konfliktparteien versuchen, eine Einigung zu erzielen. Der Mediator unterstützt sie dabei, indem er die Kommunikation zwischen den Parteien fördert und bei Bedarf auch neue Lösungsansätze einbringt. Wenn eine Einigung erzielt wird, wird diese in einem Mediationsvertrag festgehalten und von den Parteien unterschrieben.

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Wirtschaftsmediation ist der Konflikt zwischen einem Unternehmen und einem Kunden. Der Kunde hatte eine Dienstleistung in Anspruch genommen, war jedoch mit dem Ergebnis unzufrieden und weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen. Das Unternehmen wiederum war der Meinung, dass die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wurde und bestand auf die Bezahlung.
In einer Wirtschaftsmediation konnten die Konfliktparteien ihre unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse äußern und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Dabei wurde deutlich, dass der Kunde vor allem eine schnelle und zufriedenstellende Lösung für sein Problem wollte, während das Unternehmen auf die Bezahlung angewiesen war, um seine Kosten zu decken.
Durch die Unterstützung des Mediators konnten die Parteien schließlich eine Einigung erzielen, bei der der Kunde einen Teil der Rechnung erließ und das Unternehmen dafür eine zusätzliche Dienstleistung kostenlos anbot. Beide Seiten waren mit dieser Lösung zufrieden und konnten ihre Geschäftsbeziehung aufrechterhalten.

Siehe auch https://www.streitvermittler-mediator.de/mediationsbereich/wirtschaftsmediation.html.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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