Schiedsgerichtsbarkeit
Begriff | Definition |
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Schiedsgerichtsbarkeit | Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien anstatt vor staatlichen Gerichten vor einem Schiedsgericht auftreten. Dieses Schiedsgericht besteht aus unabhängigen und neutralen Schiedsrichtern, die von den Parteien gemeinsam ausgewählt werden. Im Gegensatz zu staatlichen Gerichten, die von Richtern ernannt werden, haben die Parteien bei der Schiedsgerichtsbarkeit die Möglichkeit, Schiedsrichter auszuwählen, die über spezifisches Fachwissen in Bezug auf den Streitfall verfügen. Funktionen der Schiedsgerichtsbarkeit
Ein Beispiel für die Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit ist der Streit zwischen dem Technologieunternehmen Apple und dem südkoreanischen Unternehmen Samsung im Jahr 2011. Apple hatte Samsung verklagt, weil sie der Meinung waren, dass Samsung einige ihrer Patentrechte verletzt hatte. Anstatt vor staatlichen Gerichten zu verhandeln, entschieden sich die beiden Unternehmen für ein Schiedsverfahren. Sie wählten drei Schiedsrichter aus, die über Fachwissen im Bereich Technologie und geistiges Eigentum verfügten. Das Schiedsgericht entschied, dass Samsung tatsächlich einige Patentrechte von Apple verletzt hatte und verurteilte Samsung zu einer Entschädigungszahlung an Apple. |