Glossar Mediation

Supervision

Begriff Definition
Supervision

Im angelsächsischen Sprachraum steht die Supervision für eine Anleitung und Aufsicht durch einen Vorgesetzten. In Deutschland wird mit der Supervision allerdings eher eine fachliche Reflexion des beruflichen Handelns durch externe und geschulte Fachkundige bezeichnet, die nicht selbst mit dem Sachverhalt beteiligt sind und auch sonst keine Verbindungen zu den Klienten haben.

Die Supervision ist als eine Art der Beratung zu betrachten, bei der einzelne Personen oder Teams ihre eigene Arbeitsweise untersuchen und kritisch analysieren lassen können, um später potenzielle Veränderungen einzuleiten. Der Supervisor ist dabei eine entsprechend fachkundige Person, die ansonsten nichts mit dem Geschehen zu tun hat. Der Supervisor unterbreitet eigene Lösungsvorschläge, was die Supervision von der Mediation unterscheidet. Bei der Mediation obliegt es den Medianden, eine Konfliktlösung zu finden. Der Mediator macht keine Vorschläge, wie der Konflikt aus der Welt geschafft werden könnte, um die Nachhaltigkeit der Mediationsvereinbarung nicht zu gefährden.

Eine Supervision wird zur Professionalisierung von beruflichen Handlungen genutzt. Sie soll dabei als Prozess der Erkennung, des Lernens und des Verstehens anerkannt werden. Durch die Supervision soll die eigene Rolle in Bezug auf das berufliche Handeln gefunden und akzeptiert werden. Sie dient der Entwicklung von Durchsetzungsfähigkeit sowie Stärke und hilft, Belastungen im beruflichen Alltag zu bewältigen. Außerdem lassen sich durch Supervision neue Perspektiven in schwierigen Situationen aufzeigen, Arbeitsprozesse sowie Arbeitsbeziehungen optimieren und nicht zuletzt auch die Lösung von offenen oder verdeckten Konflikten einleiten. 

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

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