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Der Mediationsblog: Wissenswertes über Mediation und Streitbeilegung

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Alternative Streitbeilegung (ADR) – Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren?

Ein Konflikt ist entstanden, Gespräche führen nicht weiter – aber deshalb gleich vor Gericht? Wer nach einer anderen Möglichkeit sucht, stößt schnell auf Begriffe wie Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren oder außergerichtliche Streitbeilegung. Auf den ersten Blick klingt vieles ähnlich. Tatsächlich unterscheiden sich die Verfahren jedoch in einem entscheidenden Punkt: Wer bestimmt am Ende, wie der Konflikt gelöst wird?

Genau diese Frage kann bei der Auswahl des passenden Verfahrens helfen. Bei manchen Formen der Streitbeilegung suchen die Beteiligten selbst nach einer Lösung, bei anderen erhalten sie einen Lösungsvorschlag und bei wieder anderen entscheidet ein Dritter über den Streit. Was davon sinnvoll ist, hängt deshalb nicht nur vom Konflikt ab, sondern auch davon, was die Beteiligten von dem Verfahren erwarten.

 

Was bedeutet Alternative Dispute Resolution (ADR)?

Alternative Dispute Resolution, kurz ADR, ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Möglichkeiten, Streitigkeiten außerhalb eines klassischen staatlichen Gerichtsverfahrens zu bearbeiten. Dazu können insbesondere Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren gehören. Die Verfahren verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze und sollten deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden. Entscheidend ist weniger die Bezeichnung „außergerichtlich“ als die Frage, welche Rolle die Beteiligten und der eingeschaltete Dritte haben. Soll ein Dritter lediglich das Gespräch unterstützen? Soll er einen Vorschlag zur Beilegung des Konflikts machen? Oder soll er den Streit entscheiden? Genau hier liegen wesentliche Unterschiede.

 

Mediation: Die Beteiligten entscheiden selbst

Bei einer Mediation unterstützt ein Mediator die Beteiligten dabei, ihren Konflikt miteinander zu besprechen und eigenverantwortlich nach einer Lösung zu suchen. Er entscheidet nicht, wer recht hat, und gibt den Beteiligten nicht vor, wie der Streit beendet werden soll.

Dadurch können neben den sichtbaren Streitpunkten auch unterschiedliche Interessen, Erwartungen und Wahrnehmungen betrachtet werden. Das kann beispielsweise dann eine Rolle spielen, wenn die Beteiligten auch nach dem aktuellen Konflikt miteinander zu tun haben – in einer Familie, einer Nachbarschaft, einem Unternehmen oder einer Geschäftsbeziehung. Eine Einigung ist dabei nicht garantiert. Entscheidend ist, ob die Beteiligten selbst nach einer Regelung suchen wollen und dazu auch in der Lage sind.

 

Schlichtung: Ein Dritter kann einen Lösungsvorschlag machen

Auch eine Schlichtung soll eine außergerichtliche Verständigung ermöglichen. Die Rolle des Schlichters unterscheidet sich jedoch von der des Mediators. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens kann ein Schlichter den Sachverhalt bewerten und einen Vorschlag unterbreiten, wie die Streitigkeit beigelegt werden könnte.

Ob und welche Wirkung ein solcher Vorschlag hat, hängt vom jeweiligen Schlichtungsverfahren und den dafür geltenden Regeln ab. Gerade für Verbraucher gibt es in verschiedenen Wirtschaftsbereichen besondere Schlichtungs- oder Ombudsstellen. Deshalb lohnt sich bei einem konkreten Streit zunächst die Frage, ob für den jeweiligen Bereich bereits eine zuständige Stelle existiert und welches Verfahren diese anbietet.

 

Schiedsverfahren: Der Streit wird entschieden

Ein Schiedsverfahren unterscheidet sich grundlegend von einer Mediation. Die Parteien übertragen die Entscheidung über ihre Streitigkeit einem Schiedsgericht. Dieses trifft nach dem vorgesehenen Verfahren einen Schiedsspruch. Damit geben die Beteiligten die Entscheidung über den eigentlichen Streit – anders als bei der Mediation – aus der Hand.

Schiedsverfahren spielen insbesondere bei bestimmten wirtschaftlichen und vertraglichen Auseinandersetzungen eine Rolle. Voraussetzung kann eine entsprechende Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien sein. Wer eine solche Vereinbarung abschließt oder sich bereits in einem Konflikt befindet, sollte die rechtlichen Auswirkungen unabhängig prüfen lassen.

 

Schiedsamt und Schiedsmann sind etwas anderes

Für Verwirrung sorgt häufig der Begriff „Schiedsverfahren“, weil daneben kommunale Schiedsämter, Schiedsstellen oder Schiedspersonen existieren. Dabei handelt es sich nicht um ein Schiedsgericht im zuvor beschriebenen Sinne. Schiedspersonen versuchen vielmehr, bestimmte Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten und eine Einigung zwischen den Beteiligten zu ermöglichen.

Welche Streitigkeiten vor einer solchen Stelle behandelt werden können oder vor einem Gerichtsverfahren zunächst behandelt werden müssen, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Diese können sich je nach Bundesland und Art der Streitigkeit unterscheiden. Eine pauschale Aussage, dass vor bestimmten Zivilklagen immer zunächst ein Schiedsmann aufgesucht werden müsse, wäre deshalb zu kurz gegriffen.

 

Muss vor einem Gerichtsverfahren immer erst eine außergerichtliche Einigung versucht werden?

Nein. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem jeder zivilrechtliche Streit zunächst durch Mediation oder Schlichtung bearbeitet werden muss. Allerdings können für bestimmte Streitigkeiten besondere gesetzliche Regelungen oder vereinbarte Verfahren gelten. Auch Verträge können Regelungen darüber enthalten, wie die Parteien bei späteren Auseinandersetzungen vorgehen wollen. Wer wissen muss, ob vor einer konkreten Klage zunächst ein bestimmtes Verfahren erforderlich ist, sollte deshalb nicht allein nach dem Begriff „ADR“ entscheiden. Hier kommt es auf die Art des Konflikts, mögliche vertragliche Vereinbarungen und die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen an.

 

Welches Verfahren passt zu welchem Konflikt?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Wer vor allem eine verbindliche Entscheidung darüber benötigt, welche Rechte und Ansprüche bestehen, verfolgt ein anderes Ziel als jemand, der gemeinsam mit der anderen Seite eine individuelle Regelung entwickeln möchte. Ebenso kann eine Rolle spielen, ob die Beteiligten künftig weiter miteinander zu tun haben, ob ein erheblicher Informations- oder Machtunterschied besteht oder ob zunächst eine fachliche oder rechtliche Bewertung benötigt wird. Mediation ist deshalb nicht automatisch besser als Schlichtung, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren. Sie folgt einem anderen Prinzip: Die Beteiligten behalten die Verantwortung für die Lösung ihres Konflikts selbst. Gerade darin kann ihre Stärke liegen – aber auch ihre Grenze.

 

Und wann kann Mediation sinnvoll sein?

Mediation kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Beteiligten nicht nur klären wollen, wer mit seiner Position recht hat, sondern verstehen möchten, was hinter dem Konflikt steht und welche Regelungen für die Zukunft möglich sind. Voraussetzung ist, dass sie grundsätzlich bereit sind, miteinander nach einer Lösung zu suchen und ihre Entscheidungen eigenverantwortlich treffen können.

Sie ersetzt dabei weder eine notwendige Rechtsberatung noch eine gerichtliche Entscheidung. Auch eine Schlichtungsstelle kann im konkreten Fall der passendere Weg sein. Wer sich für Mediation entscheidet, entscheidet sich deshalb nicht einfach für eine „Alternative zum Gericht“, sondern für eine bestimmte Art, mit einem Konflikt umzugehen.

Die entscheidende Frage lautet also nicht: Welches außergerichtliche Verfahren ist das beste? Sondern: Brauche ich jemanden, der unser Gespräch unterstützt, jemanden, der einen Vorschlag macht – oder jemanden, der den Streit für uns entscheidet?

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