Glossar Mediation

Schiedsgerichtsverfahren

Begriff Definition
Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein juristisches Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, das immer häufiger in der Wirtschaft und im internationalen Handel eingesetzt wird. Es bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten auf schnelle, effiziente und vertrauliche Weise beizulegen, ohne den langwierigen und kostenintensiven Weg vor staatlichen Gerichten zu gehen. Im Gegensatz zur Mediation, die ebenfalls eine alternative Streitbeilegungsmethode darstellt, ist das Schiedsgerichtsverfahren jedoch ein formelles Verfahren mit einer bindenden Entscheidung durch ein unabhängiges Schiedsgericht.

Definition und Ablauf des Schiedsgerichtsverfahrens
Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein Verfahren, bei dem die Parteien einen oder mehrere unabhängige Schiedsrichter auswählen, die über ihre Streitigkeit entscheiden. Die Schiedsrichter sind in der Regel erfahrene Juristen oder Experten auf dem Gebiet des Streitgegenstandes. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Schiedsklage durch eine Partei, auf die die andere Partei mit einer Klageerwiderung antwortet. Anschließend wird ein mündlicher Verhandlungstermin festgelegt, bei dem beide Parteien ihre Argumente und Beweise präsentieren können. Nach Abschluss der Verhandlung erlässt das Schiedsgericht eine schriftliche Entscheidung, die für beide Parteien bindend ist und als Schiedsspruch bezeichnet wird.

Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens
Das Schiedsgerichtsverfahren bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren. Zum einen ist es in der Regel schneller, da es keine langen Wartezeiten für Verhandlungstermine gibt und die Schiedsrichter in der Regel weniger Fälle bearbeiten als staatliche Richter. Zum anderen ist es kostengünstiger, da die Parteien in der Regel nur die Kosten für die Schiedsrichter und die Verfahrensgebühren tragen müssen, während bei einem staatlichen Gerichtsverfahren zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten anfallen. Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit des Verfahrens, da die Verhandlungen und die Entscheidung nicht öffentlich sind und somit die Geschäftsgeheimnisse der Parteien geschützt werden.

Unterschiede zur Mediation
Im Gegensatz zum Schiedsgerichtsverfahren ist die Mediation ein informelles Verfahren, bei dem ein neutraler Vermittler versucht, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung ihres Konflikts zu führen. Die Mediation ist nicht bindend und die Parteien behalten die Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt die Parteien bei der Kommunikation und der Suche nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung. Im Schiedsgerichtsverfahren hingegen haben die Schiedsrichter die Entscheidungsbefugnis und die Parteien müssen sich an den Schiedsspruch halten.
Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht in der Art der Entscheidung. Während im Schiedsgerichtsverfahren eine endgültige und bindende Entscheidung ergeht, ist die Mediation ein flexibles Verfahren, bei dem die Parteien auch nach Abschluss der Mediation noch Änderungen an der getroffenen Vereinbarung vornehmen können.

Siehe auch: Schiedsverfahren sind keine Mediation

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