Glossar Mediation

ADR

Begriff Definition
ADR

ADR ist die Abkürzung von Alternative Dispute Resolution und beschreibt alternative Methoden zur Streitbeilegung; also Alternativen zum klassischen Gerichtsverfahren. Eine einheitliche Definition zur ADR gibt es nicht, wobei häufig Methoden gemeint sind, bei denen mit Hilfe eines Dritten eine Konfliktlösung gefunden wird, die jedoch nicht immer rechtlich bindend ist. Unter ADR fallen von strukturierten Verhandlungsmethoden bis hin zu Schiedsverfahren zahlreiche außergerichtliche Beilegungsverfahren.

Zu diesen Verfahren gehört auch die Mediation sowie das Schieds- und Schlichtungsverfahren. In Deutschland befinden sich die entsprechenden Vorschriften im Mediationsgesetz, im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und im 10. Buch der ZPO. Mit der ADR-Richtlinie wurde eine EU-Rechtsvorschrift erlassen, die alternative Streitbeilegungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmen regelt. Durch die Richtlinie sollen Streitigkeiten über Warenverkäufe und Dienstleistungen im inländischen und grenzüberschreitenden Bereich fair, effektiv und schnell beigelegt werden können.

Siehe auch: https://www.streitvermittler-mediator.de/blog-mediation/alternative-dispute-resolution.html

Synonyme: Alternative Dispute Resolution, Methoden zur außergerichtlichen Streitbeilegung

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