Die Subsumtion ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft und bezeichnet die Zuordnung eines konkreten Sachverhalts unter eine allgemeine Rechtsnorm. Sie ist ein wichtiges Instrument der Rechtsanwendung und ermöglicht es, konkrete Fälle aufgrund von bereits bestehenden Rechtsregeln zu beurteilen. In diesem Sinne kann die Subsumtion als eine Art logische Schlussfolgerung betrachtet werden, bei der ein Einzelfall unter eine allgemeine Regel subsumiert wird.
Die Subsumtion in der Rechtsanwendung
In der Rechtsanwendung kommt der Subsumtion eine entscheidende Rolle zu. Sie ist Teil des juristischen Denkens und dient dazu, eine konkrete Rechtsfrage zu beantworten. Dabei wird zunächst der Sachverhalt ermittelt und anschließend mit den einschlägigen Rechtsnormen abgeglichen. Durch diesen Abgleich wird geprüft, ob der Sachverhalt unter die Voraussetzungen der Rechtsnorm fällt und somit von dieser erfasst wird. Ist dies der Fall, kann der Sachverhalt unter die entsprechende Rechtsnorm subsumiert werden.
Die Subsumtion als Teil des Syllogismus
Die Subsumtion ist Teil des Syllogismus, einer logischen Schlussfolgerung, bei der aus zwei Aussagen eine dritte abgeleitet wird. Im Falle der Subsumtion sind die beiden Aussagen der konkrete Sachverhalt und die allgemeine Rechtsnorm. Durch den Abgleich dieser beiden Aussagen wird die dritte Aussage, nämlich die Zuordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm, abgeleitet.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Subsumtion:
Ein Autofahrer überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 30 km/h. Der Sachverhalt ist somit klar definiert. Nun wird geprüft, ob dieser Sachverhalt unter eine allgemeine Rechtsnorm subsumiert werden kann. In diesem Fall wäre die entsprechende Rechtsnorm § 24 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung), der besagt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 130 km/h liegt. Durch den Abgleich des Sachverhalts mit der Rechtsnorm wird deutlich, dass der Autofahrer gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen hat und somit unter die Rechtsnorm subsumiert werden kann.
Die Subsumtion als Teil der Rechtsanwendung in der Praxis
In der Praxis ist die Subsumtion ein wichtiger Bestandteil der Rechtsanwendung. Sie ermöglicht es, konkrete Fälle aufgrund von bereits bestehenden Rechtsnormen zu beurteilen und somit eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, dass die Subsumtion korrekt durchgeführt wird und der Sachverhalt tatsächlich unter die entsprechende Rechtsnorm subsumiert werden kann. Eine fehlerhafte Subsumtion kann zu falschen Entscheidungen führen und somit die Gerechtigkeit beeinträchtigen.