Glossar Mediation

FAQ

Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Mediation auseinandersetzt, wird häufig mit Begriffen aus dem juristischen Bereich konfrontiert. Ich möchte Sie jedoch nicht mit Fachbegriffen beeindrucken, sondern wünschen mir, dass Sie die Inhalte unserer Webseite auch verstehen. Dennoch gibt es Begriffe, bei denen ich der Meinung bin, dass ich sie zum besseren Verständnis noch einmal erläutern sollte. Ich hoffe sehr, dass Sie sich von meinem FAQ-Bereich – den ich im Übrigen kontinuierlich weiter ausbauen werde – motivieren lassen, sich noch detaillierter mit der Mediation zu befassen.

Bitte nutzen Sie meine Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie weitere Fragen haben!

 

Begriff Definition
Grundsätze der Mediation

Für die Mediation gelten insbesondere vier wichtige Grundsätze:

  • Freiwilligkeit
    Freiwilligkeit bedeutet, dass die Medianden grundsätzlich ohne jeglichen Zwang entscheiden können, ob sie eine Mediation durchführen möchten, wann dies geschehen soll und welcher Mediator sie dabei begleiten darf. Auch im Verlauf des Mediationsverfahrens muss die Freiwilligkeit als Grundsatz gewahrt bleiben. Bestandteil vieler Mediationsvereinbarungen ist daher ein Passus, dass alle Beteiligten das Verfahren zu jedem Zeitpunkt beenden können. Nur durch die Freiwilligkeit kann eine für alle Beteiligten akzeptable und auch zukünftig tragfähige Lösung kreiert werden.

  • Eigenverantwortlichkeit
    Zu den weiteren Grundsätzen der Mediation gehört, dass die Medianden die Konfliktlösung eigenverantwortlich entwickeln. Die Eigenverantwortlichkeit schließt aus, dass der Mediator Lösungsvorschläge festsetzt. Ganz im Gegenteil achtet der Mediator nur darauf, dass die Regeln des Mediationsverfahrens eingehalten werden. Seine Unterstützung auf dem Weg zur Konfliktlösung erfolgt durch die Verhandlungsführung.

  • Informiertheit
    Der Grundsatz der Informiertheit bedeutet in der Mediation, dass der Mediator seine Medianden vorab über alle relevanten Tatsachen informiert. Falls er Angaben zur Rechtslage machen kann, wird er auch hierüber unterrichten, sofern dies nicht dem Grundsatz der Neutralität des Mediators widerspricht. Durch die Informiertheit kann sichergestellt werden, dass die Medianden eine auch zukunftsorientiert ausgerichtete Konfliktlösung erarbeiten können, die später nicht wegen Unwissenheit zu einer neuen Auseinandersetzung führt.

  • Vertraulichkeit
    Letztendlich stellt der Grundsatz der Vertraulichkeit sicher, dass alle in der Mediation offenbarten Details und Informationen bei einem potenziell nachfolgenden Gerichtsverfahren nicht verwendet werden und auch sonst nicht an die Öffentlichkeit geraten. Aus diesem Grund wird die Verpflichtung zur Vertraulichkeit auch erörtert und als Regel im Mediationsvertrag festgelegt. Auch der Mediator darf gegenüber Dritten keine Inhalte aus der Mediation bekanntgeben. Dies gilt auch für die ihm offenbarten Informationen von den Medianden selbst.
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Gewerblicher Rechtsschutz

Unter den gewerblichen Rechtsschutz fallen alle Schutzrechte, die geistiges Eigentum betreffen. Mit dem gewerblichen Rechtsschutz werden alle Vorschriften im Rahmen der Unternehmenstätigkeit von Gewerbetreibenden geregelt und vor Missbrauch geschützt. Aus diesem Grund hat der gewerbliche Rechtsschutz eine wichtige Bedeutung für Unternehmen aller Branchen.

Die gewerblichen Schutzrechte werden von Verordnungen und Gesetzen geregelt. Dies betrifft insbesondere

  • Markengesetz zum Schutz von Marken und Kennzeichen
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Lauterkeitsrecht zur Unternehmensleistung
  • Urheberrechtsgesetz zum Schutz urheberrechtlicher Werke
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Einhaltung von kartellrechtlichen Regeln
  • Patentgesetz zum Schutz technischer Erfindungen

Auseinandersetzungen im gewerblichen Rechtsschutz weisen Besonderheiten auf, die grundsätzlich der Mediation zugänglich sind.

Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind häufig komplex. Gewerbliche Schutzrechte beziehen sich beispielsweise auf technische Erfindungen, Wort- und Bildmarken oder aber geistige Schöpfungen, also auf spezielle und sich schnell weiterentwickelnde Sachverhalte. Im gewerblichen Rechtsschutz werden zudem vielschichtige Verträge geschlossen, um langjährige Geschäftsbeziehungen zu regeln. Die Komplexität wird dadurch erhöht, dass im gewerblichen Rechtsschutz nahezu immer grenzüberschreitende Sachverhalte berücksichtigt werden müssen. Es müssen also auch Gesetze und Vorschriften anderer Länder Berücksichtigung finden und Sprachbarrieren überwunden werden.

Durch ein Mediationsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz lassen sich komplexe Sachverhalte häufig schneller aufarbeiten und darstellen als vor Gericht. Auch die Kosten der Mediation sind im Vergleich zu strittigen Verfahren vor Gericht oft geringer. In Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes haben die Medianden ein erhöhtes Interesse an der Geheimhaltung und der Vertraulichkeit, was wiederum für ein Mediationsverfahren spricht. Häufig ist die Tatsache, dass über ein Schutzrecht verhandelt wird, bereits für Wettbewerber interessant. In Gerichtsverfahren muss damit gerechnet werden, dass die Verhandlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die vielschichtigen Sachverhalte erfordern jedoch, dass sich Mediatoren eingehend mit den streitgegenständlichen Schutzrechten beschäftigen. Mediatoren müssen in der Lage sein, rechtliche und wirtschaftliche Interessen der Medianden zu erkennen, um sinnvolle Vorschläge diskutieren zu können.

 

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Gewaltfreie Kommunikation

Bei der mit „GFK“ abgekürzten Gewaltfreien Kommunikation handelt es sich um ein von Marshall B. Rosenberg entwickeltes Handlungskonzept, das auch unter den Bezeichnungen einfühlsame oder verbindende Kommunikation, Giraffensprache oder Sprache des Herzens bekannt ist. Durch die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg soll Menschen ermöglicht werden, in einer Art und Weise miteinander umzugehen, dass die Kommunikation zu Vertrauen und Lebensfreude führt. Das GFK Konzept kann sowohl im Alltag als auch bei der außergerichtlichen Konfliktlösung angewendet werden. Basis der Gewaltfreien Kommunikation ist die Entwicklung einer wertschätzenden Beziehung, die gemeinsame Kreativität und Kooperationen zulässt. Es geht nicht darum, Menschen zu bestimmten Handlungen zu bewegen.

Nach Studien von Marshall B. Rosenberg gehört Empathie zu den Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Kommunikation. Er geht dabei davon aus, dass die Art, wie Menschen miteinander kommunizieren, die Entwicklung von Empathie und die Erfüllung von Bedürfnissen entscheidend beeinflusst. Die Gewaltfreie Kommunikation ist daher auf Gefühle und Bedürfnisse ausgerichtet, die hinter Konflikten und Handlungen steht. Grundsätzlich wird bei der GFK davon ausgegangen, dass jeder Mensch gerne bereit ist, unter bestimmten Bedingungen etwas für einen anderen Menschen zu tun. Zu diesen Bedingungen gehören Formulierungen als Bitte und nicht als Forderung oder es zu vermeiden, an die Einhaltung einer Verpflichtung zu erinnern bzw. den jeweils anderen zu verpflichten.

Die vier Schritte der Gewaltfreien Kommunikation

Die Gewaltfreie Kommunikation sieht im Grundmodell die folgenden vier Schritte vor:

  1. Beobachtung
    Die Beobachtung ist von einer Bewertung zu trennen, damit der andere informiert wird, worauf man sich bezieht. Es soll eine Unterlassung oder Handlung beschrieben werden, ohne sie mit eigenen Interpretationen oder Bewertungen zu behaften.

  2. Gefühl
    Bei der Beobachtung wird ein Gefühl ausgelöst, das mit bestimmten Bedürfnissen in Verbindung steht. Gemeint sind hiermit Werte und Qualitäten wie Verständnis, Sicherheit, Sinn oder Kontakte, die jeder gerne in seinem Leben hätte. Nach dem Konzept der Gewaltfreien Kommunikation sind diese Gefühle ein Indikator dafür, ob Bedürfnisse gerade erfüllt werden oder eben nicht.

  3. Bedürfnis
    Für die Gewaltfreie Kommunikation sind Bedürfnisse wichtig, um Wege zu kreativen Lösungen zu ebnen, mit denen alle Beteiligten einverstanden und zufrieden sind.

  4. Bitte
    Aus Bedürfnissen resultieren Bitten um konkrete Handlungen. Damit sich Bitten auch erfüllen, müssen sie von Wünschen unterschieden werden. Bitten beziehen sich immer auf aktuelle Handlungen im Hier und Jetzt. Wünsche betreffen die nahe oder ferne Zukunft. Bitten versprechen also eher, erfolgreich zu sein. Sie können im Gegensatz zu Wünschen auch leichter erfüllt werden. Dies umso mehr, wenn sie positiv formuliert werden.

Rosenberg fasste die einzelnen Schritte der Gewaltfreien Kommunikation in etwa so zusammen: „Wenn ich A. sehe, dann fühle ich B. weil ich C. brauche. Deswegen hätte ich jetzt bitteschön gerne D.“

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Synonyme - GFK

© 2023 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft, Nachbarschaft und Schule «  

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