FAQ
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Mediation auseinandersetzt, wird häufig mit Begriffen aus dem juristischen Bereich konfrontiert. Ich möchte Sie jedoch nicht mit Fachbegriffen beeindrucken, sondern wünschen mir, dass Sie die Inhalte unserer Webseite auch verstehen. Dennoch gibt es Begriffe, bei denen ich der Meinung bin, dass ich sie zum besseren Verständnis noch einmal erläutern sollte. Ich hoffe sehr, dass Sie sich von meinem FAQ-Bereich – den ich im Übrigen kontinuierlich weiter ausbauen werde – motivieren lassen, sich noch detaillierter mit der Mediation zu befassen.
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Begriff | Definition |
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Grundsätze der Mediation | Für die Mediation gelten insbesondere vier wichtige Grundsätze:
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Gewerblicher Rechtsschutz | Unter den gewerblichen Rechtsschutz fallen alle Schutzrechte, die geistiges Eigentum betreffen. Mit dem gewerblichen Rechtsschutz werden alle Vorschriften im Rahmen der Unternehmenstätigkeit von Gewerbetreibenden geregelt und vor Missbrauch geschützt. Aus diesem Grund hat der gewerbliche Rechtsschutz eine wichtige Bedeutung für Unternehmen aller Branchen. Die gewerblichen Schutzrechte werden von Verordnungen und Gesetzen geregelt. Dies betrifft insbesondere
Auseinandersetzungen im gewerblichen Rechtsschutz weisen Besonderheiten auf, die grundsätzlich der Mediation zugänglich sind. Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind häufig komplex. Gewerbliche Schutzrechte beziehen sich beispielsweise auf technische Erfindungen, Wort- und Bildmarken oder aber geistige Schöpfungen, also auf spezielle und sich schnell weiterentwickelnde Sachverhalte. Im gewerblichen Rechtsschutz werden zudem vielschichtige Verträge geschlossen, um langjährige Geschäftsbeziehungen zu regeln. Die Komplexität wird dadurch erhöht, dass im gewerblichen Rechtsschutz nahezu immer grenzüberschreitende Sachverhalte berücksichtigt werden müssen. Es müssen also auch Gesetze und Vorschriften anderer Länder Berücksichtigung finden und Sprachbarrieren überwunden werden. Durch ein Mediationsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz lassen sich komplexe Sachverhalte häufig schneller aufarbeiten und darstellen als vor Gericht. Auch die Kosten der Mediation sind im Vergleich zu strittigen Verfahren vor Gericht oft geringer. In Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes haben die Medianden ein erhöhtes Interesse an der Geheimhaltung und der Vertraulichkeit, was wiederum für ein Mediationsverfahren spricht. Häufig ist die Tatsache, dass über ein Schutzrecht verhandelt wird, bereits für Wettbewerber interessant. In Gerichtsverfahren muss damit gerechnet werden, dass die Verhandlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die vielschichtigen Sachverhalte erfordern jedoch, dass sich Mediatoren eingehend mit den streitgegenständlichen Schutzrechten beschäftigen. Mediatoren müssen in der Lage sein, rechtliche und wirtschaftliche Interessen der Medianden zu erkennen, um sinnvolle Vorschläge diskutieren zu können.
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Gewaltfreie Kommunikation | Bei der mit „GFK“ abgekürzten Gewaltfreien Kommunikation handelt es sich um ein von Marshall B. Rosenberg entwickeltes Handlungskonzept, das auch unter den Bezeichnungen einfühlsame oder verbindende Kommunikation, Giraffensprache oder Sprache des Herzens bekannt ist. Durch die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg soll Menschen ermöglicht werden, in einer Art und Weise miteinander umzugehen, dass die Kommunikation zu Vertrauen und Lebensfreude führt. Das GFK Konzept kann sowohl im Alltag als auch bei der außergerichtlichen Konfliktlösung angewendet werden. Basis der Gewaltfreien Kommunikation ist die Entwicklung einer wertschätzenden Beziehung, die gemeinsame Kreativität und Kooperationen zulässt. Es geht nicht darum, Menschen zu bestimmten Handlungen zu bewegen. Nach Studien von Marshall B. Rosenberg gehört Empathie zu den Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Kommunikation. Er geht dabei davon aus, dass die Art, wie Menschen miteinander kommunizieren, die Entwicklung von Empathie und die Erfüllung von Bedürfnissen entscheidend beeinflusst. Die Gewaltfreie Kommunikation ist daher auf Gefühle und Bedürfnisse ausgerichtet, die hinter Konflikten und Handlungen steht. Grundsätzlich wird bei der GFK davon ausgegangen, dass jeder Mensch gerne bereit ist, unter bestimmten Bedingungen etwas für einen anderen Menschen zu tun. Zu diesen Bedingungen gehören Formulierungen als Bitte und nicht als Forderung oder es zu vermeiden, an die Einhaltung einer Verpflichtung zu erinnern bzw. den jeweils anderen zu verpflichten. Die vier Schritte der Gewaltfreien KommunikationDie Gewaltfreie Kommunikation sieht im Grundmodell die folgenden vier Schritte vor:
Rosenberg fasste die einzelnen Schritte der Gewaltfreien Kommunikation in etwa so zusammen: „Wenn ich A. sehe, dann fühle ich B. weil ich C. brauche. Deswegen hätte ich jetzt bitteschön gerne D.“
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