FAQ
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Mediation auseinandersetzt, wird häufig mit Begriffen aus dem juristischen Bereich konfrontiert. Ich möchte Sie jedoch nicht mit Fachbegriffen beeindrucken, sondern wünschen mir, dass Sie die Inhalte unserer Webseite auch verstehen. Dennoch gibt es Begriffe, bei denen ich der Meinung bin, dass ich sie zum besseren Verständnis noch einmal erläutern sollte. Ich hoffe sehr, dass Sie sich von meinem FAQ-Bereich – den ich im Übrigen kontinuierlich weiter ausbauen werde – motivieren lassen, sich noch detaillierter mit der Mediation zu befassen.
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Begriff | Definition |
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Vulnerabilität | Der Begriff der Vulnerabilität stammt vom lateinischen Wort „vulnus“ oder „vulnerare“, was mit verwundbar oder verletzlich übersetzt werden kann. Die Vulnerabilität beschreibt die Verletzlichkeit und wird in verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen verwendet. In der Psychologie und im Bereich der Mediation wird Vulnerabilität als das Gegenteil von Resilienz dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass vulnerable Menschen sehr schnell emotional verwundet werden können und zu psychischen Störungen neigen. Vulnerabilität kann sich auch in verschiedenen Lebensphasen äußern. Eine besonders vulnerable Phase ist zum Beispiel die Pubertät, die Risiken birgt, dass sich eine psychische Störung entwickelt. Wissenschaftlich betrachtet ist Vulnerabilität die kulturelle, genetische oder biografisch erworbene Anfälligkeit einer Person für die Entwicklung von Suchtverhalten oder Krankheiten. Vulnerable Menschengruppen sind anfälliger oder empfindlicher für Einflüsse von außen. Sie sind in ihrer geistigen und gesundheitlichen Entwicklung stärker gefährdet als Menschen mit einer ausgeprägten Resilienz. Hier beschreibt Vulnerabilität die Verwundbarkeit von Personen gegenüber negativen Einflüssen. Ein vulnerabler Mensch verfügt aufgrund von biologischen, sozialen, psychischen oder physikalischen Risiken weniger Widerstandskraft gegenüber Belastungen, Stress, Erkrankungen und negativer Emotionen. Vulnerable Personen können Niederlagen und Rückschläge nur schwer überwinden. Nicht selten leiden sie darunter sehr lange und entwickeln manchmal Depressionen, Burn-outs oder Persönlichkeitsstörungen. Jeder Mensch wird im Laufe des Lebens mehrmals Phasen der Vulnerabilität ausgesetzt. Neben der Pubertät in der Jugend verstärkt sich das Risiko für Vulnerabilität beim Erreichen eines hohen Alters und der damit einhergehenden Multimorbidität. Die oft damit verbundene herabgesetzte Widerstandsfähigkeit gegen Umweltbelastungen kann das Auftreten von Störungen und Krankheiten begünstigen. Im medizinischen Bereich wird dann von Gebrechlichkeit gesprochen. Speziell die Coronavirus-Pandemie ha den Blick auf die Vulnerabilität gelenkt. Bei vulnerablen Gruppen wurde ein erhöhtes Infektionsrisiko vermutet, da sie beispielsweise bereits durch Grunderkrankungen in ihrer Abwehr geschwächt waren.
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Vorteile der Mediation | Konflikte entstehen jeden Tag; sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Konflikte können sich jedoch auch schnell aufwiegeln und zu verhärteten Positionen, streitigen Rechtsfragen sowie Reibereien, Rechthabereien und Kämpfen ausarten. Die Vorteile einer Mediation zur Konfliktlösung lassen sich sehr gut an dem Beispiel des Gerichtsverfahrens erklären: Beim Gang zum Gericht verlieren die Parteien die Kontrolle über Verfahren und Ergebnis. In Gerichtsverfahren entscheiden Richter über den Konflikt. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Parteien nach Beendigung eines Gerichtsverfahrens weiterhin in irgendeiner Form von Beziehung verbleiben. Persönliche oder unternehmerische Interessen und Bedürfnisse oder Ziele werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Aus rein juristischer Sicht wird nur das beurteilt, was für die Rechts- und Anspruchsgrundlagen relevant ist, was jedoch Interessen, Bedürfnisse und Überzeugungen ausgrenzt. Vor Gericht geht es demnach nur um Positionen, Rechte und Pflichten, die mit Blick auf die Vergangenheit (retrospektiv) entschieden werden. Bescheide, Entscheidungen und Urteile werden nicht für die Zukunft gefällt und auch in Bezug auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand kann die Mediation mit Vorteilen aufwarten. Vielen Parteien ist es wichtig, dass bei der Bearbeitung von Konflikten auch soziale, wirtschaftliche und emotionale Aspekte Berücksichtigung finden, was eine Mediation ausmacht. Eine Mediation ist nicht als Allheilmittel zu betrachten, obwohl sie als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren sowohl für die Parteien als auch für Anwälte zahlreiche Vorteile bietet. Zu den Vorteilen der Mediation gehören zum Beispiel:
Durch Mediationen sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Sie sind sowohl zusätzliche Option als auch Grund für das Ruhen eines bereits eingeleiteten Gerichtsverfahrens. Der Rechtsweg ist nach einer Mediation nicht ausgeschlossen. Scheitern Mediationsverhandlungen, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet oder weitergeführt werden. Für Anwälte und Parteivertreter gelten ebenfalls viele Vorteile der Mediation, in der keine Rechtsberatung stattfindet. Rechtsanwälte können die Mediation als begleitende Berater nutzen, um ihre Mandanten in persönlichen oder unternehmerischen Entscheidungsprozessen zu fördern. Über eine rein rechtliche Betrachtungsweise der Konfliktlösung hinaus kommt in diesem Fall auch eine wirtschaftliche und emotionale Ebene hinzu, was einer ganzheitlichen Betrachtung ähnelt. Mediationsverfahren, die personelle und wirtschaftliche Ressourcen schont, tragen zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei. Viele Rechtsanwälte sind daher bereits dazu übergegangen, sich zusätzlich der Ausbildung zum Mediator bzw. Mediatorin zu unterziehen.
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Vorbereitung Mediationsverfahren | Für Menschen, die noch nie an einem Mediationsverfahren teilgenommen haben, ist das erste Mediationsgespräch vielleicht mit etwas Aufregung und Nervosität verbunden. Dies, zumal über den zu klärenden Sachfragen hinaus in der Regel auch starke Emotionen mit dem Konflikt verbunden sind. Eine Vorbereitung auf das Mediationsverfahren ist für Medianden jedoch eigentlich nicht unbedingt notwendig. Es obliegt dem Mediator, alle Parteien sicher durch das Mediationsverfahren zu leiten und zu führen. Mediatoren können auch dann auf ihre Fähigkeiten zurückgreifen, wenn ein Konflikt während der Mediation eskaliert, sodass niemand Angst vor Mediationsgesprächen haben muss. Bei komplexeren Sachverhalten kann es zur Vorbereitung der Mediation hilfreich sein, wenn sich Medianden Notizen zum eigenen Standpunkt und den eigenen Argumenten machen. Auch Unterlagen und Dokumente, die mit dem Konflikt zu tun haben, können bereits vorbereitend zusammengestellt werden. Schriftlich fixiert und dokumentiert geraten diese wichtigen Informationen dann nicht so schnell in Vergessenheit. Auch können Medianden sich im Vorhinein schon einmal überlegen, in welchem Umfang generell Kompromisse möglich wären oder welche Situationen als erfolgreich betrachtet werden könnten. Des Weiteren dient es der Vorbereitung des Mediationsverfahrens, wenn der Mediator im Vorfeld genau erklärt, wie das Verfahren ablaufen soll. Termine werden so vereinbart, dass alle Parteien komfortabel an der Mediation teilnehmen können, damit nicht noch mehr Missstimmung aufkommt, weil sich jemand zeitlich oder örtlich benachteiligt fühlt. Zu diesem Zweck wird auch häufig auf einen neutralen Treffpunkt ausgewichen, den jeder gut erreichen kann. Die äußeren Rahmenbedingungen für die Mediationsgespräche werden durch den Mediator hergestellt. Mediatoren achten dabei darauf, dass sich alle Beteiligten wohl und sicher fühlen. Da eine Mediation generell nur dann stattfinden kann, wenn sich alle Beteiligten auf das Verfahren einlassen wollen und deshalb die jeweiligen Erwartungen daran vorab geklärt worden sind, gehört auch der Abschluss des Mediationsvertrages zu den Vorbereitungen der Mediation. Der Mediationsvertrag mit dem jeweiligen Mediator beinhaltet Vereinbarungen zu Aufgaben und Kosten.
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Mediationsvorbereitung |
Vorbefassungsverbot | Mit der Vorbefassung gemäß § 3 Abs. 2 Mediationsgesetz ist verknüpft, dass ein Mediator nicht tätig werden darf, wenn dieser bereits vor dem Mediationsverfahren in der gleichen Sache für einen Medianden bzw. eine Partei tätig war. Auch nach der Mediation darf der Mediator nicht in der gleichen Angelegenheit für einen Medianden bzw. eine Partei tätig werden. Bei dieser Regelung wird von der Vorbefassung gesprochen. Für Berufszweige wie Notare oder Mediatoren gilt ein Vorbefassungsverbot. Nach dem Mediationsgesetz muss es sich bei Mediatoren um unabhängige und neutrale Personen handeln, die ohne eigene Entscheidungsbefugnis die Medianden durch das Mediationsverfahren führen. Sind Mediatoren gegenüber einer Partei durch soziale bzw. vertragliche Verpflichtungen oder ein anderes Abhängigkeitsverhältnis nicht völlig unabhängig, dürfen sie nach den Regelungen zur Vorbefassung in diesem Fall nicht tätig werden. Das Vorbefassungsverbot greift auch dann, wenn Mediatoren im Bereich ihres professionellen Settings durch Vorgaben vom Anstellungsträger oder Arbeitgeber nicht unabhängig sind, also beispielsweise Einigungsquoten erfüllen sollen. Von einer Vorbefassung wird auch ausgegangen, wenn ein Mediator vor dem Mediationsverfahren in der gleichen Angelegenheit in einer anderen Rolle als der des Mediators für einen Medianden bzw. eine Partei tätig geworden ist. Nach dem Vorbefassungsverbot darf der Mediator in dieser Sache ebenfalls nicht in der Mediation tätig werden. Das Vorbefassungsverbot bezieht sich vor diesem Hinblick also auf die Zeiträume vor, während und nach dem Mediationsverfahren. Zu den Gründen bezüglich der strengen Regeln bei der Vorbefassung gehört, dass Mediatoren nicht riskieren dürfen, ihre Allparteilichkeit und damit das Vertrauen der Medianden aufs Spiel zu setzen. Deshalb dürfen sie Medianden auch nicht gleichzeitig rechtlich, betriebswirtschaftlich, psychosozial oder anders beraten und coachen. Des Weiteren ist es wegen der Regelungen zur Vorbefassung beispielsweise auch nicht möglich, dass in Behörden und öffentlichen Trägern beschäftigte Mitarbeiter gleichzeitig auch als Mediatoren auftreten, sofern keine Trennung von interessengeleiteten und parteilichen Beratungen erfolgen kann. Generell gilt das Vorbefassungsverbot für Mediatoren, die bereits beratend in einer Konfliktsituation tätig waren auch dann nicht, wenn die Medianden damit einverstanden wären.
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Vorbefassung |
Visualisierung | Durch eine Visualisierung werden abstrakte Daten, Informationen und Zusammenhänge in eine visuell erfassbare graphische Form gebracht, um ein Verständnis herbeizuführen. Visualisierungen werden in den unterschiedlichsten Lebensbereichen genutzt. So erklären beispielsweise Werbespots die Vorteile des jeweiligen Produkts oder Drehbücher die Handlung eines Films. Visualisierung kann mit Veranschaulichung oder Sichtbarmachung beschrieben werden. Es werden schwer verständliche Zusammenhänge logisch aufbereitet und durch visuelle Medien übersetzt. Im Bereich der Mediation können Visualisierungen den Prozess der Begleitung durch das Verfahren auf vielfältige Weise unterstützen: Visualisierungen auf entsprechend vorbereiteten Flipcharts informieren die Medianden beispielsweise über Abläufe, Arbeitsweisen und Vorgehensweisen. Während des Verfahrens dienen Visualisierungen der Veranschaulichung von Zusammenhängen oder Wechselwirkungen. Einfach gesagt: Mit Hilfe einer Zeichnung lassen sich komplizierte Zusammenhänge besser und nachvollziehbarer erklären und verdeutlichen. Verglichen werden kann dies mit der Tafel in der Schule, die Lehrkräfte ebenfalls zur Visualisierung und Wissensvermittlung nutzen. In der Mediation werden Werkzeuge wie Pinnwände, Flipcharts oder Moderationskarten zur Visualisierung benutzt. Im Mediationsverfahren hilft eine Visualisierung bei der Erklärung von Ideen und Gedanken. Bildliche Darstellungen können Zusammenhänge beschreiben, Wechselwirkungen aufzeigen und Denkmuster offenlegen, was zum weiteren Dialog einlädt. Durch Visualisierungen lassen sich in der Mediation Fakten beschreiben, um eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Interpretationsspielräume lassen sich dadurch auch einschränken. Im Verlaufe des Verfahrens lassen sich mittels Visualisierung Beiträge, Zwischenergebnisse, Meilensteine und Verfahrenspunkte dokumentieren, sodass Fortschritte erkannt und motivierend genutzt werden können. Die Kraft von Bildern, Skizzen und Grafiken wirkt unterstützend auf den Verständnisprozess. Als Kombination aus Bild und Text auf „Papier gebracht“ kann durch Visualisierung eine gemeinsame Dynamik geschaffen werden. Das Visualisierte gibt dieselben Assoziationen aller wichtigen Informationen zu Ursachen, Verletzungen oder Lösungen wieder. Die Bildsprache ist geeignet, emotional belastende Situationen zu erleichtern. Mediatoren können Bildsprache nutzen, um Innen- und Außenwelten darzustellen. Und Bilder werden vom Gehirn bekanntlich schneller verarbeitet als Texte oder Worte. Letztendlich dient die Visualisierung auch im Mediationsverfahren der Unterstützung von Verständigungs- und Kommunikationsprozessen.
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Vertrauen | Vertrauen ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil in zwischenmenschlichen Beziehungen, sondern auch ein zentrales Thema im Bereich der Mediation. Schon das Mediationsgesetz definiert die Mediation als vertrauliches Verfahren, dessen Inhalt nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Vertraulich basiert auf der Wortherkunft „zu vertrauen“, weshalb alle Beteiligten im Mediationsverfahren sich daran halten müssen und gleichzeitig darauf vertrauen dürfen, dass alle Inhalte diskret behandelt werden. Vertrauen gilt als Sicherheit, sich auf etwas oder jemanden verlassen zu können. Wenn ein Mensch vertraut, ist er von der Zuverlässigkeit oder Verlässlichkeit einer Sache oder einer Person überzeugt. Vertrauen kann sich dabei sowohl auf das Selbstvertrauen beziehen als auch in verschiedene Richtungen gehen. In der Mediation müssen alle Beteiligen Vertrauen
haben oder entwickeln. Im Mediationsverfahren wird keine Lösung vorgegeben, sondern gemeinsam erarbeitet. Deshalb müssen Medianden darauf vertrauen, dass dies möglich ist und vielleicht dafür ein Gerichtsverfahren zurückstellen. Oft wissen Medianden nicht, dass eine Lösung des Konflikts im Mediationsverfahren ganz nah ist, obwohl sich die Verhandlungsgespräche nicht darauf fokussieren. Sie müssen also das Vertrauen haben, dass auch überflüssig oder aussichtslos erscheinende Gespräche in der Mediation zu einer Konfliktlösung führen können. Sie müssen sich daher vertrauensvoll auf das Verfahren einlassen. Vertrauen müssen Medianden auch ihrem Mediator schenken. Sie sollten davon überzeugt sein, dass der Mediator neutral ist und Verhandlungen auf Augenhöhe führen kann. Aber auch die Medianden selbst müssen gegenseitig darauf vertrauen, dass das Mediationsverfahren nicht für einen Streit missbraucht, sondern für eine gemeinsame Suche nach einer Konfliktlösung genutzt wird. Letztendlich müssen Medianden sich selbst vertrauen, dass sie das Mediationsverfahren in ihrer persönlichen Entwicklung und im Umgang mit Konflikten weiterbringen kann. Sie müssen darauf vertrauen, dass auch bislang noch nicht bedachte Lösungen mögliche Ansätze für die Zukunft sein können.
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Verstehen | Mit Verstehen oder Verständnis wird das inhaltliche Begreifen von einem Sachverhalt beschrieben. Einen Sachverhalt nur zur Kenntnis zu nehmen, reicht zum Verstehen oder Verständnis nicht aus. Der Sachverhalt muss intellektuell erfasst werden, um diesen zu verstehen. Verständnis wird als Fähigkeit definiert, sich in etwas oder jemanden hineinzuversetzen oder dessen Sinn und Zweck zu verstehen. Aus psychologischer Sicht handelt es sich beim Verstehen bzw. Verständnis um die Fähigkeit, aus einem von außen gegebenen und mit Sinnen wahrgenommenen Sachverhalt eine innere Bedeutung zu erkennen und diese nachvollziehen zu können. Verstehen wird häufig dem Erklären gegenübergestellt. Grundlage für Verständnis ist Verstehbarkeit. Verstehen und Verständnis nehmen im Mediationsverfahren wichtige Rollen ein. Zu den Aufgaben des Mediators gehört es, den Medianden in der Mediation zu einem umfangreichen gegenseitigen Verständnis zu verhelfen. Es bedarf hierfür mediativer Kompetenz, kontinuierlicher Selbstreflexion und Erfahrung. Mediatoren benötigen die Fähigkeiten des Verständnisses, um das Verhalten, das Handeln und die Einstellungen der Medianden zu erkennen und zu verstehen. Fühlen sich Medianden vom Mediator unverstanden, kann das notwendige Vertrauensverhältnis beeinträchtigt werden. In Mediationen mit komplexen Sachverhalten oder emotionalen Belastungen ist es wichtig, dass sich Medianden verstanden, beachtet und geschätzt fühlen. Das Verstehen und Verständnis für Verhaltensweisen, Emotionen und Reaktionen erwerben Mediatoren auch vor psychologischem Hintergrund. Denn die Fähigkeit von Verstehen und Verständnis ist immer individuell zu betrachten, da diese durch Erfahrungen, Prägungen aus der Kindheit, Glaubensätze und festgefahrene Einstellungen beeinträchtigt oder gehemmt sein könnte. Insbesondere Persönlichkeitsmuster können Menschen und ihre zwischenmenschlichen Beziehungen sowie Befindlichkeiten prägen, was sich auf ihr Verhalten und ihre Handlungsfähigkeit auswirkt. Kenntnisse und Fähigkeiten, sich selbst und auch andere zu verstehen bzw. Verständnis zu erlangen, ermöglichen das bewusste Erleben und Verstehen des Verhaltens anderer. Dies ist grundsätzlich eine Voraussetzung für Perspektivwechsel und die Suche nach kreativen Lösungen in der Mediation.
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Verständnis |
Verhandeln | Eine Verhandlung ist ein Gespräch oder eine Diskussion über einen Sachverhalt, der durch kontroverse Ansichten und Interessen der verhandelnden Parteien gekennzeichnet ist. Menschen verhandeln, wenn sie ihre Interessen ausgleichen oder eine Einigung in einem Konflikt erzielen möchten. Nach der Definition wird eine Verhandlung offiziell von Gesprächen, Diskussionen, Debatten oder Besprechungen abgegrenzt. In der Praxis überschneiden sich alle Formen der Kommunikation und fallen unter die Gattung der Gespräche. Verhandelt wird in der Regel mündlich. Während Besprechungen eher intern und innerhalb einer Organisation stattfinden, erfolgen Verhandlungen meist übergreifend. Auch wenn in Diskussionen ebenfalls Kontroversen besprochen werden, fehlen dieser Methode häufig Entscheidungsvorbereitungen oder Entscheidungen, auf die eine Verhandlung abzielt. Debatten orientieren sich hingegen an einem formalen Regelwerk, die für Verhandlungen nicht gelten. Verhandlungsarten und VerhandlungsgründeVerhandlungen befassen sich häufig mit Absprachen. Es wird über das zukünftige Handeln verhandelt. Den Parteien einer Verhandlung muss bewusst sein, dass die jeweils andere Seite zu einem bestimmten Thema einen anderen Standpunkt vertritt und andere Ziele oder Interessen verfolgt. Um genau diese Ziele und Interessen durchzubringen, treten die Verhandlungsparteien miteinander in Kontakt. Bei Verhandlungen wird zunächst nach der Anzahl der Verhandlungsparteien unterschieden. Treffen sich zwei Parteien zu einer Verhandlung, beispielsweise beim Verhandeln zwischen Käufer und Verkäufer über Kaufpreis und Liefertermin, wird von einer bilateralen Verhandlung gesprochen. Multilaterale Verhandlungen finden dann entsprechend zwischen mehreren Parteien statt. Multilaterales Verhandeln wird zum Beispiel bei Auktionen durchgeführt, bei der Auktionator und die verschiedenen Bieter die jeweiligen Parteien bilden. In vielen Bereichen findet Kommunikation auf einer Beziehungsebene statt. Bei Verhandlungen bildet jedoch die Inhaltsebene die Basis, auch wenn gegenseitiger Respekt u.a. bei Anwendung des Harvard-Konzepts und anderen gültigen Verhandlungsregeln Berücksichtigung finden muss. Verhandelt wird zwischen Geschäftsleuten aus unternehmerischer Sicht sowie zwischen dem Unternehmen und dem Kunden oder Interessenten. Verhandlungen finden des Weiteren auch zwischen Behörden oder Ämtern aus der öffentlichen Verwaltung, Kreditinstituten, Banken, Großkonzernen und auch Privatleuten statt. Thematisch sind häufig Interessen, Ansprüche und Ziele mit betriebswirtschaftlichen, juristischen, volkswirtschaftlichen, politischen, soziologischen und privaten Hintergründen Gründe für eine Verhandlung. Es wird darüber verhandelt, um aus unterschiedlichen Standpunkten eine Lösung zu gewinnen. Je nach Kompetenzverteilung, beispielsweise der Kompetenz des Richters in einer Gerichtsverhandlung, wird innerhalb einer Verhandlung eine Entscheidung vorbereitet oder aber getroffen und festgelegt.
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Verhandlung |
Vergütungsvereinbarung | Bei einer Mediation schließen die Medianden mit dem Mediator eine Mediationsvereinbarung, die in der Regel auch eine Vergütungsvereinbarung beinhaltet. Jeder Mediator kann sein Honorar frei vereinbaren. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um einen Anwalt-Mediator oder einen Mediator aus einer anderen Berufsgruppe handelt. Seit dem 01.07.2004 gibt es für Anwalt-Mediatoren allerdings nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) eine spezielle Gebührenregelung, die aber ebenfalls von einer freien Honorarvereinbarung ausgeht. Generell wird Mediatoren empfohlen, auf eine schriftliche Vergütungsvereinbarung hinzuwirken. Dies geschieht zu Beginn, wenn die Grundsätze des Mediationsverfahrens erläutert und eine Mediationsvereinbarung geschlossen wird. Grundsätzlich gehört auch eine Vergütungsvereinbarung von vornherein in den Mediationsvertrag. Wird jedoch keine Vergütungsvereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach dem bürgerlichen Recht; genauer nach § 612 BGB. Vergütungsvereinbarungen können auch mündlich getroffen werden, wovon aus Transparenz- und Nachweisgründen jedoch abgeraten wird. Es ist demnach auch wichtig, schon vor Beginn der eigentlichen Mediation eine Klärung herbeizuführen, wie hoch das Entgelt für den Mediator ausfällt und wer von den Medianden dafür aufkommen muss. Im Idealfall teilen sich die Medianden die Kosten für die Mediation je zur Hälfte, damit auch die Unparteilichkeit des Mediators nicht in Zweifel gezogen werden kann. Denkbar sind jedoch auch Freistellungsvereinbarungen oder Zahlungszusagen für eine spätere Kostenerstattung, sofern eine Partei aktuell nicht zahlungsfähig ist. In der Vergütungsvereinbarung können individuelle Abreden getroffen werden. Häufig wird ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Tagessatz vereinbart. Die Sätze für Zeithonorare von Mediatoren variieren enorm. Im Durchschnitt werden Stundensätze zwischen 150,00 € bis 400,00 € und Tagessätze zwischen 1.250,00 € und 2.250,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen berechnet. Auf anwaltlichem Gebiet kann die Vergütung sogar noch etwas höher ausfallen. Ohne Vergütungsvereinbarung hat der Mediator einen Anspruch auf Erstattung der üblichen Vergütung nach § 612 II BGB. Neben Honorar und Vergütung kann auch die Erstattung von Auslagen in der Vergütungsvereinbarung geregelt werden. Zu den Auslagen gehören beispielsweise Reisekosten, Saalmieten, Sachverständigengebühren oder Portokosten, die der Mediator vorgelegt hat.
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Honorarvereinbarung |
Vereinbarung / Vertrag | Bei einer Vereinbarung handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien oder einzelne Bestandteile eines Vertrages beschreibt. Schriftliche Vereinbarungen und Verträge sind in nahezu allen Rechtsbereichen außerordentlich wichtig. Vereinbarungen werden im Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht geschlossen. Sie werden formuliert und geschlossen, um bestimmte Regelungen zu treffen. Bei Vereinbarungen und Verträgen müssen bestimmte Formvorschriften, Rechte und Formulierungen beachtet werden. Alle Punkte der Vereinbarung müssen so konkret wie möglich formuliert werden, damit kein Raum für Interpretationen verbleibt. Ansonsten kann es trotz geschlossener Vereinbarung zu rechtlichen Nachteilen kommen. In einer Vereinbarung wird der Zweck des Vertrages beschrieben. Aber auch Sanktionen und Strafen wie Preisreduzierungen oder Verspätungszuschläge können für den Fall einer Nichterfüllung in einen Vertrag aufgenommen werden. Da Vereinbarungen schriftlich dokumentiert werden, bedarf es der Beachtung einiger gesetzlicher Regelungen:
Auch im Mediationsverfahren werden mit der Mediationsvereinbarung und der Abschlussvereinbarung verbindliche Verträge geschlossen. Die Mediationsvereinbarung beinhaltet die Willenserklärung beider Medianden, freiwillig und eigenverantwortlich eine Mediation durchführen zu wollen. Des Weiteren werden in der Mediationsvereinbarung die Grundsätze des Verfahrens definiert, die Kosten geklärt und Regelungen in Bezug auf die Verschwiegenheit getroffen. Bei der mediativen Abschlussvereinbarung wird hingegen nach dem Mediationsverfahren die gefundene Lösung dokumentiert. Neben dem fallabhängigen Ausgang des Verfahrens werden Details zur Durchsetzbarkeit des Vertrages und verschiedene Klarstellungen festgehalten. Die Abschlussvereinbarung der Mediation muss von den Medianden durch Unterschrift vollzogen und ggf. beglaubigt werden.
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Validation | Bei der Validation handelt es sich um eine Kommunikationstechnik bzw. Kommunikationsmethode, die den Umgang mit älteren, hochbetagten, verwirrten oder dementen Menschen erleichtert. Dabei umfasst die Validation sowohl eine verbale als auch eine nonverbale Kommunikationsform und konzentriert sich auf die Beziehungsebene. Validation bedeutet, sich in das Erleben und die Emotionen des Gegenübers einzufühlen und dessen Realität zu akzeptieren bzw. zu respektieren. Validationstechniken wurden sowohl von der amerikanischen Gerontologin Naomi Feil als auch von der deutschen Psychogerontologin Nicole Richard entwickelt. Naomi Feil verfolgt dabei den Ansatz, dass Demenzpatienten durch immer wiederkehrende Handlungen noch nicht abgeschlossene Lebenssituationen verarbeiten. Die Ursachen der Demenz sieht Nicole Richard in psychologischen Problemen wie ungelösten Konflikten, jedoch nicht in hirnorganischen Veränderungen. Ihr validativer Ansatz empfiehlt, die Situation aus der Perspektive des Betroffenen zu betrachten bzw. „in den Schuhen des anderen“ zu gehen. Nicole Richard entwickelte die integrative Validation. Diese Methode verfolgt den Ansatz, dass Menschen mit ursächlich hirnorganischer Demenz ab einem gewissen Stadium nicht mehr in der Lage sind, Konflikte und Krisen zu bewältigen. Bei fortgeschrittenem Krankheitsstadium nehmen Betroffene die Welt nur noch in Bruchstücken wahr und können lediglich auf Puzzleteile aus ihrer Vergangenheit zurückgreifen. Neues wird nicht mehr aufgenommen. Die integrative Validation zielt deshalb darauf ab, Demenzpatienten zu entlasten und in der Annahme ihres Schicksals zu unterstützen, aber nicht zu heilen. Wichtiger als die korrekte Anwendung von Validationstechniken ist die Grundeinstellung gegenüber desorientierten Menschen mit einem hohen Maß an Wertschätzung und Akzeptanz. Insbesondere im Umgang mit Menschen, die unter einer fortgeschrittenen Demenz leiden, kann Validation helfen. Typisch für Demenzerkrankungen im späteren Stadium ist ein Rückzug in die Vergangenheit, der nach den Grundsätzen der Validation angenommen werden sollte. Menschen mit Demenz leben manchmal in ihrer eigenen Welt. Beim Validieren wird darüber nicht geurteilt oder korrigiert, sondern eine Realität für gültig erklärt. Ziel der Validation ist die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Würde sowie die Unterstützung bei der Bewältigung innerer Konflikte. Dem vielleicht verwirrten oder desorientierten Menschen wird ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermittelt, was Stress und Anspannungen löst. Demente Menschen bekommen das Gefühl, akzeptiert zu werden und dazu zu gehören. Zu den positiven Effekten der Validation gehört des Weiteren eine verbesserte Kommunikation, ein gesteigertes Selbstwertgefühl sowie eine vermehrte geistige sowie soziale Aktivität. Validation wird in erster Linie in der Pflege angewendet, wobei sich die jeweiligen Techniken am Zustand bzw. der Phase des Gegenübers orientieren. Aber auch überall dort, wo mit Senioren, Hochbetagten und Pflegebedürftigen umgegangen werden muss, kann der validative Ansatz hilfreich sein. Im Bereich der Mediation wird insbesondere bei der Elder Mediation auf die Techniken der Validation zurückgegriffen, da in diesem Bereich häufig mit älteren Menschen kommuniziert wird.
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