FAQ
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Mediation auseinandersetzt, wird häufig mit Begriffen aus dem juristischen Bereich konfrontiert. Ich möchte Sie jedoch nicht mit Fachbegriffen beeindrucken, sondern wünschen mir, dass Sie die Inhalte unserer Webseite auch verstehen. Dennoch gibt es Begriffe, bei denen ich der Meinung bin, dass ich sie zum besseren Verständnis noch einmal erläutern sollte. Ich hoffe sehr, dass Sie sich von meinem FAQ-Bereich – den ich im Übrigen kontinuierlich weiter ausbauen werde – motivieren lassen, sich noch detaillierter mit der Mediation zu befassen.
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Begriff | Definition |
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Supervision | Im angelsächsischen Sprachraum steht die Supervision für eine Anleitung und Aufsicht durch einen Vorgesetzten. In Deutschland wird mit der Supervision allerdings eher eine fachliche Reflexion des beruflichen Handelns durch externe und geschulte Fachkundige bezeichnet, die nicht selbst mit dem Sachverhalt beteiligt sind und auch sonst keine Verbindungen zu den Klienten haben. Die Supervision ist als eine Art der Beratung zu betrachten, bei der einzelne Personen oder Teams ihre eigene Arbeitsweise untersuchen und kritisch analysieren lassen können, um später potenzielle Veränderungen einzuleiten. Der Supervisor ist dabei eine entsprechend fachkundige Person, die ansonsten nichts mit dem Geschehen zu tun hat. Der Supervisor unterbreitet eigene Lösungsvorschläge, was die Supervision von der Mediation unterscheidet. Bei der Mediation obliegt es den Medianden, eine Konfliktlösung zu finden. Der Mediator macht keine Vorschläge, wie der Konflikt aus der Welt geschafft werden könnte, um die Nachhaltigkeit der Mediationsvereinbarung nicht zu gefährden. Eine Supervision wird zur Professionalisierung von beruflichen Handlungen genutzt. Sie soll dabei als Prozess der Erkennung, des Lernens und des Verstehens anerkannt werden. Durch die Supervision soll die eigene Rolle in Bezug auf das berufliche Handeln gefunden und akzeptiert werden. Sie dient der Entwicklung von Durchsetzungsfähigkeit sowie Stärke und hilft, Belastungen im beruflichen Alltag zu bewältigen. Außerdem lassen sich durch Supervision neue Perspektiven in schwierigen Situationen aufzeigen, Arbeitsprozesse sowie Arbeitsbeziehungen optimieren und nicht zuletzt auch die Lösung von offenen oder verdeckten Konflikten einleiten.
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Streitmittler | Nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) ist der Streitmittler der das jeweilige Verfahren durchführende Dritte. Nach der ADR-Richtlinie wird er auch als natürliche Person, die mit der alternativen Streitbeilegung betraut wird, bezeichnet. Bei Verbraucherstreitigkeiten kommen mehrere alternative Streitbeilegungsverfahren in Betracht, die von Streitmittlern als neutrale Dritte durchgeführt werden. Streitmittler können also gleichzeitig auch Mediatoren, Schlichter, Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Vermittler sein. Streitmittler in VerbraucherschlichtungsstellenIn Verbraucherschlichtungsstellen ist der Streitmittler das ausführende Organ und die Person, die bei der außergerichtlichen Streitbeilegung für das faire und unparteiische Verfahren verantwortlich ist. Er trägt die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren durchzuführen, abzulehnen oder zu beenden ist. Der Streitmittler ist nach § 19 VSBG auch derjenige, der den Schlichtungsspruch unterbreitet. Er hat seine Entscheidungen jedoch immer im Kontext des Verbraucherrechts zu treffen, weshalb er zwingend über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen muss. Auch der Streitmittler unterliegt – wie der Mediator – dem Gebot der Unparteilichkeit, Neutralität und der Unabhängigkeit. Streitmittler sind jedoch nicht ermächtigt, verbindliche Entscheidungen zu füllen. Sie unterbreiten lediglich Vorschläge zur Streitbeilegung.
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Stonewalling | Mit Stonewalling wird ein Beziehungsphänomen, Verhaltensmuster oder Schutzmechanismus bezeichnet, was vielen bereit als „Mauern“ bekannt ist. Beim Stonewalling versucht jemand, durch Schweigen und Nicht-Antworten einem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Es gibt auch Menschen, die ein Streitgespräch einfach wortlos beenden und ihr Gegenüber alleine stehen lassen. Für zwischenmenschliche Beziehungen kann Stonewalling durchaus problematisch werden. Jeder Mensch geht anders mit einem Konflikt um. Stonewalling als vermeidende Strategie gilt im Bereich der Paarkommunikation neben Kritik, Abwertung und Verteidigung als eines der sogenannten „vier apokalyptischen Reiter“. Stonewalling kann eine Beziehung grundlegend stören, wenn eine Partei offen mit Konfliktsituationen umgeht und die andere Partei sich zurückzieht. Als Reaktion auf das Mauern oder den Rückzug drängt die andere Partei noch mehr auf eine Klärung des Konflikts und baut entsprechend mehr Druck auf. Umso mehr fühlt sich die andere Partei dadurch in die Enge getrieben. Menschen mit Verlustängsten werden umso mehr klammern, wenn sie mit Stonewalling konfrontiert werden und immer mehr fordern, den Konflikt aus der Welt zu räumen. Ein Schweigen kann schnell als Ablehnung wahrgenommen werden. Derjenige, der sich des Stonewallings bedient, schottet sich durch sein Verhalten vor zu viel Nähe und vor möglichen Verletzungen ab. Dadurch wird die Fähigkeit, Konflikte offen auszutragen, jedoch verlernt. Psychologen empfehlen beim Stonewalling beiden Parteien, die unterschiedlichen Konfliktstrategien zunächst zu respektieren und zu akzeptieren. Schuldzuweisungen, weil sich jemand aus dem Konflikt zurückzieht, sind fehl am Platz. Sie würden den Konflikt nur noch verstärken. Im Gegenteil sollte an der zwischen beiden Parteien herrschenden Dynamik gearbeitet werden. Menschen, die in einem Konflikt Mauern um sich ziehen, befinden sich häufig durch überflutende Emotionen in einer Art Schockstarre. Ihnen fehlen die Worte, weshalb sie um etwas mehr Zeit bitten sollten, sich zum Konflikt zu äußern. Die andere Partei sollte etwas Geduld aufbringen und warten, bis eine Gesprächsbereitschaft besteht. Dennoch sollte der Konflikt zu einem späteren Zeitpunkt gelöst werden. Wird die Gesprächspause als Möglichkeit genutzt, den Konflikt einfach zu übergehen, wäre dies der anderen Partei gegenüber nicht fair. Grundsätzlich wird in der Gesprächsführung vor dem Hintergrund des Stonewallings empfohlen:
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mauern |
Spiegeln | Konflikte entstehen, weil Menschen nicht mehr miteinander kommunizieren oder aber, weil sie zwar kommunizieren, sich aber nicht verstehen. Dass der sogenannte Empfänger das „Gesendete“ oder „Vermittelte“ versteht, gilt jedoch als Schlüssel zur Konfliktlösung in einem Streitgespräch. Deshalb stützt sich die Mediation auf Kommunikation in allen Facetten. Mediatoren bedienen sich bei der Mediation verschiedener Techniken. Hierzu gehört mitunter auch das Spiegeln. Beim Spiegeln greift der Mediator das Gesagte auf. Mit Spiegelungen wie „Sie sind also der Meinung, dass …“ oder „Sie sind ärgerlich, weil … und Ihnen … wichtig ist“ geht der Mediator auch auf mögliche Emotionen und Bedürfnisse ein. Sinn und Zweck des Spiegelns ist einerseits die Würdigung der Inhalte, die ein Gesprächsteilnehmer von sich gegeben hat. Auf der anderen Seite kann sich der Mediator durch das Spiegeln aber auch rückversichern, ob er verstanden hat, was der Gesprächsteilnehmer nun wirklich denkt, fühlt und sich wünscht. Beim Spiegeln oder Paraphrasieren gibt der Mediator den Gesprächsinhalt mit eigenen Worten wieder, um das Gesagte für alle Beteiligten richtig ankommen zu lassen, damit Verständnis entsteht. Das Spiegeln dient also auch dazu, potenzielle Missverständnisse zu entlarven und Aussagen so lange zu wiederholen, bis sie wirklich von allen verstanden werden. Wiedergegeben werden die Inhalte eines Gesprächs beim Spiegeln jedoch ohne jegliche Wertung oder Bewertung. Es wird nicht stereotyp gespiegelt, sondern die wesentlichen Inhalte wiederholt, damit andere Gesprächsteilnehmer nicht den Eindruck erhalten, dass der ursprüngliche Redner nicht in der Lage ist, sich richtig auszudrücken. Spiegeln wird in der Mediation häufig mit Pendeln kombiniert. Beim Spiegeln geht es darum, das Gesagte aufzunehmen und zu verstehen. Zu diesem Zweck bedienen sich die Gesprächsteilnehmer des aktiven Zuhörens. Nach dem Spiegeln kann der Mediator dann zur anderen Gesprächspartei pendeln, um sich beim Spiegeln direkt an den richtigen Adressaten zu richten. Dies trägt dazu bei, dass Streitinhalte und Beweggründe von allen Beteiligten besser verstanden werden. Haben alle den Konflikt auf empathischer und sachlicher Ebene verstanden, kann nach kreativen Konfliktlösungen und damit nach der für die Mediation typischen Win-Win-Situation gesucht werden.
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paraphrasieren |
Schlichtung | Eine Schlichtung ist eine außergerichtliche Streitbeilegung durch einen von neutraler Stelle vorgeschlagenen Kompromiss, der von beiden Konfliktparteien akzeptiert wird. Ein im Sinne der Mediation geführtes Schlichtungsverfahren hat im Gegensatz zum Gerichtsprozess den Vorteil, dass die Konfliktparteien den Schlichtungsverlauf mit Hilfe des Mediators selbst bestimmen können. Offizielle Schlichtungsverfahren werden vor Gütestellen durchgeführt. In der Schlichtung werden Methoden aus der Mediation eingesetzt, um die Verhandlungen zu unterstützen. Eine Abgrenzung zur Mediation erfolgt dadurch, dass der Schlichter Ergebnisvorschläge unterbreitet, Sachverhalte bewertet und die Rechtslage erörtert. In der Mediation fördert der Mediator methodisch und systematisch die Kommunikation und die Klärung der Interessen mit dem Ziel, dass die Parteien selbst eine Lösungsoption für den Konflikt entwickeln. In einigen Bundesländern werden Mediatoren von der Regierung als Gütestelle anerkannt mit den Befugnissen für eine Schlichtung ausgestattet. Schlichtungen werden häufig in Tarifverhandlungen, im Familienrecht und anderen Rechtsgebieten, in denen sich zwei Parteien nicht auf eine vertragliche Regelung einigen können, eingesetzt. Siehe auch https://www.streitvermittler-mediator.de/mediation/schlichtungsverfahren.html.
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Versöhnung, Einigkeit, Aussöhnung, Beilegung, Mittelweg, Schlichtung, Vergleich |
Schiedsverfahren | Ein Schiedsverfahren ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits durch Schlichtung oder Urteil. Unterschieden werden muss zwischen Schiedsverfahren vor ehrenamtlichen Friedensrichtern bzw. Schiedspersonen, Schiedsverfahren vor staatlich anerkannten Schieds- und Gütestellen sowie Verfahren vor privaten Schiedsgerichten. Schiedsverfahren wegen Streitigkeiten in Bezug auf Vereine und Verbände werden häufig auch vor öffentlichen Schlichtungsstellen geführt. Schiedsverfahren vor dem SchiedsgerichtDurch die in 2002 durchgeführte Reform der ZPO (Zivilprozessordnung) wurden die Bundesländer in vielen Fällen ermächtigt, vor Klageerhebung ein außergerichtliches Güteverfahren vorzuschreiben. Geschieht dies nicht, wird eine Klage abgewiesen. Die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Nichtstaatliche Schiedsgerichte können als eine Form von privaten Zivilgerichten betrachtet werden. Besteht zwischen zwei Parteien eine Schiedsvereinbarung, wird dadurch der klassische Gerichtsweg ausgeschlossen. Die Streitigkeit wird dann durch den Schiedsspruch entschieden, der an die Stelle des Urteils tritt. Der Schiedsspruch ist bindend und kann vollstreckt werden. Im Gegensatz zum normalen Gerichtsverfahren gibt es beim Schiedsverfahren nur eine Instanz, wobei bei Verfahrensverstößen das zuständige Oberlandesgericht den Schiedsspruch aufheben kann. Schiedsverfahren vor der GütestelleVon der Justizverwaltung eingerichtete Gütestellen können sowohl vor Anhängigkeit eines Rechtsstreits als auch während der Verhandlungsphase angerufen werden. Informationen über Verfahrensmethodik und Kosten werden in der jeweiligen Güteordnung festgelegt. Staatliche Gütestellen werden von Sachverständigen und Personen besetzt, die eine Befähigung zum Richteramt innehaben. Güteverfahren eignen sich eher für zivilrechtliche Auseinandersetzungen, bei der eine Schuldfrage nicht geklärt werden muss. Die Beendigung des Verfahrens vor der Gütestelle endet in einem Vergleich oder einem Vertrag, der dem gerichtlichen Urteil ähnelt und vollstreckt werden kann. In Schieds- und Güteverhandlungen werden mediative Ansätze genutzt.
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Schiedsverfahren, Schiedsgericht |
Scheidungsmediation | Die Trennungs- oder Scheidungsmediation hat ihre Wurzeln in den USA. Dort wurde sie Anfang der 80er Jahre als erstes Mediationsmodell überhaupt eingeführt. Bei einer Trennung und Ehescheidung kommt es häufig zu ausgeprägten Konfliktsituationen zwischen den noch verheirateten Partnern. Im Zuge der Trennung und Scheidung müssen ökonomische Aspekte wie Unterhalt, Besitzaufteilung und Sorge- bzw. Umgangsrechte für die Kinder geklärt werden. Ein häufiger Streitpunkt in Scheidungsangelegenheiten ist auch die Erziehung der gemeinsamen Kinder. Die Scheidungsmediation hat den Zweck, die Konflikte zwischen den Noch-Ehepartnern zu reduzieren und gleichzeitig die Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation zu erhöhen. Durch die Scheidungsmediation lassen sich häufig schneller und kostengünstiger Einigungen herbeiführen, als es bei einem Gerichtsverfahren der Fall wäre. Dies, zumal nach dem Grundsatz der Mediation immer nach Lösungen gesucht wird, mit denen alle Beteiligten auch in der Zukunft gut leben können. Das Verfahren von Trennungsmediationen und Scheidungsmediationen haben sich kontinuierlich weiterentwickelt. Sie werden von Mediatoren oder entsprechend ausgebildeten Rechtsanwälten angeboten. Die Vorgehensweise bei Scheidungsmediationen orientiert sich an der klassischen Mediation. Auch hier wird Wert auf eine Freiwilligkeit bei allen Beteiligten gelegt. Der Mediator ist auch in Scheidungs- und Trennungsmediationen zur Verschwiegenheit verpflichtet und allparteilich. Scheidungsmediation mit KindernBei einer Trennung oder Scheidung ist es auch möglich, die betroffenen Kinder an der Mediation teilhaben zu lassen. Unterschieden wird dann in einer kindfokussierte Scheidungsmediation, bei der der Mediator gezielt versucht, auf die kindlichen Interessen einzugehen und sie zu vertreten. Es ist aber auch möglich, die Kinder passiv durch eine andere Vertretungsperson in der Mediation vertreten zu lassen. Dieser Vorgehensweise geht voraus, dass sich Mediator und Vertretungsperson vorab mit den Kindern unterhalten, um deren Interessen und Wünsche in Erfahrung zu bringen. Letztendlich können Kinder auch in bestimmte Phasen der Scheidungsmediation aktiv mit einbezogen werden, was von Alter und Entwicklungsstufe der Kinder abhängig ist. Scheidungsmediationen führen im Vergleich zu Gerichtsverfahren in der Regel zu einer höheren Zufriedenheit bei allen Beteiligten. Dies beruht auch auf der damit verbundenen Ersparnis von Zeit und Geld. Nicht zuletzt wirken sich Scheidungsmediationen häufig positiv auf das Familienklima und die nachehelichen Beziehungen aus, da die herbeigeführten Lösungen auf Kommunikation und Kooperation zurückzuführen sind. Weitere Informationen: www.streitvermittler-mediator.de/mediationsbereich/scheidung-trennung.html
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