Glossar Mediation

FAQ

Beginnen Sie Ihre Reise in die Welt der Mediation, kann der erste Kontakt mit spezifischem Vokabular durchaus herausfordernd sein. Es ist mir ein Anliegen, nicht mit schweren Termini zu prahlen, sondern vielmehr zu inspirieren, damit die Botschaften meiner digitalen Präsenz für Sie klar und verständlich sind. Gewiss, es finden sich einige Schlüsselworte, bei deren Erklärung ich fest davon überzeugt bin, dass sie Ihr Verständnis vertiefen werden. Mit großer Hoffnung blicke ich darauf, dass Sie der von mir mit Sorgfalt gepflegte und stetig erweiterte Bereich häufig gestellter Fragen dazu anregt, sich mit noch größerer Hingabe der Mediation zu widmen.
 
Zögern Sie nicht, sich bei zusätzlichen Unklarheiten oder Informationsbedarf über die angegebenen Kommunikationswege an mich zu wenden!

 

Begriff Definition
Organisatorische Mediationsebene

Eine organisatorische Mediationsebene bezieht sich auf den Einsatz von Mediationstechniken und -methoden innerhalb einer Organisation oder Institution. Sie dient dazu, Konflikte und Spannungen zwischen verschiedenen Parteien innerhalb der Organisation zu lösen und die Zusammenarbeit und Kommunikation zu verbessern.

Im Gegensatz zu einer persönlichen Mediation, bei der sich die Konfliktparteien direkt gegenüberstehen, findet die organisatorische Mediation auf einer übergeordneten Ebene statt. Sie kann beispielsweise zwischen Abteilungen, Teams oder Hierarchieebenen innerhalb einer Firma oder Institution durchgeführt werden.

Die organisatorische Mediation hat zum Ziel, eine konstruktive und nachhaltige Lösung für Konflikte zu finden, die die beteiligten Parteien zufriedenstellt und gleichzeitig die Arbeitsbeziehungen innerhalb der Organisation stärkt. Sie kann auch dazu beitragen, die Unternehmenskultur zu verbessern und ein angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Im Allgemeinen umfasst die organisatorische Mediation mehrere Schritte.

  1. Zunächst werden die beteiligten Parteien identifiziert und eingeladen, an der Mediation teilzunehmen.
  2. Dann werden die Regeln und Prinzipien der Mediation erklärt und die Konfliktparteien werden ermutigt, ihre Sichtweisen und Bedürfnisse auszudrücken.
  3. Im nächsten Schritt werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und diskutiert. Dabei ist es wichtig, dass alle Parteien gleichberechtigt sind und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Mediatorin oder der Mediator fungiert dabei als neutrale Vermittlerin oder Vermittler und unterstützt die Parteien dabei, eine für alle akzeptable Lösung zu finden.
  4. Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird diese schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet. Die Mediatorin oder der Mediator kann auch Empfehlungen für die zukünftige Zusammenarbeit aussprechen, um ähnliche Konflikte zu vermeiden.

Eine organisatorische Mediation kann verschiedene Vorteile bieten. Zum einen ermöglicht sie eine schnelle und effektive Lösung von Konflikten, die ansonsten zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Zum anderen fördert sie die Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb der Organisation und kann somit langfristig zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen.

Es ist wichtig anzumerken, dass die organisatorische Mediation keine Allheilmittel für alle Konflikte innerhalb einer Organisation ist. In manchen Fällen kann es notwendig sein, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel Coaching oder Training für bestimmte Teams oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Insgesamt kann die organisatorische Mediation jedoch eine wertvolle Methode sein, um Konflikte innerhalb einer Organisation zu lösen und die Zusammenarbeit und Kommunikation zu verbessern. Sie erfordert jedoch eine professionelle und neutrale Mediatorin oder einen Mediator sowie die Bereitschaft aller Parteien, aktiv an der Lösung des Konflikts mitzuwirken.

Onlinemediation

Mediation basiert auf Kommunikation, weshalb die Onlinemediation zunächst in Erstaunen versetzt. Dank modernster Techniken ist es heute aber durchaus möglich, einen realen Raum für eine Mediation virtuell zu ersetzen. Für eine Onlinemediation bieten sich Tools aus Kamera-, Telefon-, Audio- und Videotechnologien an, durch die komplett digitale und kreative Räume entstehen können. Für die Kommunikation werden dann textbasierte Programme und Chats genutzt, sodass Diskussionen, Brainstormings, Mindmappings und alle anderen Kommunikationsmethoden ermöglicht werden. Grundvoraussetzung für eine Onlinemediation ist daher das Vorhandensein entsprechend leistungsstarker Techniken sowie Zugriffsmöglichkeiten auf das Internet.

Grundsätzlich kann der Mediator also bei einer Onlinemediation alle einzelnen Mediationsphasen online abwickeln. Soll die Onlinemediation zum Beispiel in einer virtuellen Konferenz durchgeführt werden, erhält jeder zum verabredeten Zeitpunkt eine E-Mail mit einem Einladungslink zur jeweiligen Konferenzplattform. Wichtig dabei ist, dass alle Daten zum Zwecke des Datenschutzes verschlüsselt übermittelt werden. Auch technisch unerfahrene Medianden haben in der Regel wenig Probleme mit einer Onlinemediation, da der Mediator bereits im Vorhinein alle technischen Details vorbereitet und anschließend durch die Abläufe führt.

Onlinemediationen haben den Vorteil, dass sie wirtschaftlich sind. Es entfallen Kosten und Zeit für die Anreise, was sich insbesondere bei weit verstreuten Medianden bemerkbar macht. Auch bei besonders emotionsgeladenen Konflikten kann sich die Distanz durch eine Onlinemediation positiv auswirken. Ein Nachteil der Onlinemediation könnte jedoch sein, dass je nach verwendetem Equipment nonverbale Signale wie etwa die Körpersprache oder Mimik verloren gehen oder verfälscht werden. Auch die Möglichkeit, dass sich bei dieser Form der Mediation unerwünschte Personen ungesehen mit im Raum aufhalten und dadurch die Vertraulichkeit in Mitleidenschaft gezogen wird, ist hoch. Letztendlich bietet die fortschrittliche Technik zahlreiche Möglichkeiten, wobei die Vor- und Nachteile der Onlinemediation im Einzelfall immer gegeneinander abgewogen werden sollten.

Synonyme - Internetmediation, E-Mediation
Ombudsperson

Zwar haben ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau nicht direkt etwas mit einer Mediation oder einem Mediator zu tun, aber ähneln sich im Grundsatz der außergerichtlichen Streitbeilegung. Ombudsmänner, Ombudsfrauen oder Ombudspersonen erfüllen nämlich Aufgaben von unparteiischen Schiedspersonen. Darüber hinaus gibt es noch den Ombudsrat als Gremium aus mehreren Personen. Die Institution des „Ombud“ gibt es seit den 70er Jahren weltweit und kann aus dem Altnordischen im übertragenen Sinn mit „Auftrag“ oder „Vollmacht“ übersetzt werden.

Ein Ombud ist häufig ein Ehrenamt innerhalb einer Organisation, der ungerechte Behandlungen von Personen und Gruppen verhindern soll. Ein Ombudsmann nimmt sein Amt unparteiisch wahr und berücksichtigt als eine Art „Sprachrohr“ insbesondere die Interessen von Kindern, Kranken, Opfern und Menschen, die aus verschiedenen Gründen ansonsten wenig Beachtung finden.

Ombudsmänner haben die Aufgabe, ohne umfangreichen bürokratischen Aufwand in verschiedenen Bereichen Streitigkeiten zu schlichten. Sie betrachten dabei die Streitigkeit unabhängig, wägen die Argumente aller Parteien ab und vergleichen Aufwand, Kosten und Schäden, um eine zufriedenstellende Lösung in erreichbare Nähe zu rücken. Letztendlich sprechen sie eine Empfehlung aus, wie der Streitfall gelöst werden könnte.

In vielen anderen Bereichen, Organisationen und Institutionen innerhalb der EU gelten Ombudsleute als Beschwerdestelle, die sich auch im Bereich der internen Revision und Prävention beschäftigen. Überall dort, wo viele Menschen zusammentreffen, entsteht naturgemäß auch viel Konfliktpotenzial.

Ombudsstellen für spezielle Bereiche

In einigen Staaten vermitteln Ombudsmänner innerhalb von Gefängnissen verschiedene Konflikte. Ein Ombudsmann für den Strafvollzug geht sowohl Klagen von Insassen als auch von Mitarbeitern nach. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Polizei sowie im öffentlichen Dienst werden Ombudsleute eingesetzt. Je nach Größe der Institution werden Ombudsstellen mit mehreren Mitgliedern unterhalten.

Innerhalb der EU gilt der Europäische Bürgerbeauftragte als Ombudsmann, an den sich jeder Bürger sowie jede natürliche oder juristische Person aus einem Mitgliedstaat wenden kann. Dieser schlichtet Missstände bei rechtssprechenden Tätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten von Institutionen und Organen der Gemeinschaft. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten von Gerichten erster Instanz und des Gerichtshofs.

Ombudsleute im zivilen Bereich Deutschlands

In nahezu allen Branchen sorgen Ombudsmänner in Deutschland für die Schlichtung von Streitigkeiten und verfügen über branchenspezifische Fachkenntnisse. Grundsätzlich ist das Einschalten von Ombudsleuten kostenfrei. Bis zu einer bestimmten streitgegenständlichen Betrag (Streitwert) ist der Spruch der Ombudsleute für Unternehmen bindend. Kunden können bei Ablehnung durch den Ombudsmann Klage erheben. Dies vor dem Hintergrund, dass die Zivilgerichte seit 2012 eine außergerichtliche Konfliktbeilegung vorschlagen dürfen. Entscheiden sich die Parteien dafür, wird das bereits anhängige Gerichtsverfahren bis zum Abschluss des Ombud-Verfahrens ruhend gestellt.

Ombudsmänner sind in Deutschland insbesondere im Bereich Versicherungen, Banken, Bausparkassen, Energieversorgung, Immobilien, Verkehrsbetriebe, Schufa, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft, Pflege sowie im Bereich der sozialen Arbeit tätig.

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Synonyme - Ombudsmann,Ombudsfrau
Offenbarung

Unter einer Offenbarung wird eine Mitteilung an einen Dritten verstanden, der dieses Geheimnis oder diese Absicht noch nicht kennt. Aus religiöser Sicht handelt es sich bei der Offenbarung um die Eröffnung von etwas bislang Verborgenem. In der Praxis handelt es sich dabei um die Offenlegung von noch unbekannten Informationen und Fakten.

Grundsätzlich offenbaren Mediatoren keine Informationen, die ihnen im Rahmen des Mediationsverfahrens zugänglich gemacht wurden. Bei der Mediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, das zu jeder Zeit von jedem Beteiligten beendet werden kann. Hierfür benötigen die Medianden einen entsprechenden Vertrauensschutz. Fakten und Informationen, die die Medianden im Rahmen der Mediation offenlegen, dürfen Dritten nicht offenbart oder in einem Gerichtsverfahren verwendet werden. Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fungieren Rechtsanwälte, Psychologen oder ähnliche Berufsgruppen als Mediatoren, sind sie ebenfalls von Gesetz wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Regelungen und Ausnahmen bei der Offenbarung

Der Schutz vor einer Offenbarung von Geheimnissen und deren Verwertung wird strafrechtlich gewährleistet. Die Medianden können in die Weitergabe von Geheimnissen einwilligen, sofern es dem Mediationsverfahren dienlich ist. Die Einwilligungserklärung muss vor der Offenbarung von Geheimnissen ausdrücklich oder aber konkludent erklärt worden sein.

Kein unbefugtes Offenbaren liegt vor, wenn gem. § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Strafsachen) eine Anzeigepflicht vorliegt. Eine Offenbarung ist des Weiteren dann angezeigt, wenn die öffentliche Ordnung oder ein Kindeswohl gefährdet ist. Gleiches gilt, wenn die Offenbarung der Abwendung einer schwerwiegenden physischen oder psychischen Gefährdung einer Person dient. Das Offenbarungsverbot gilt nicht für Fakten und Informationen, die nach dem Gesetz keiner besonderen Geheimhaltung bedürfen.

Die Offenbarung von Geheimnissen ist nur dann strafbar, wenn dies unbefugt geschieht. Dies setzt voraus, dass die Weitergabe der Informationen ohne Zustimmung und ohne Rechtsgrund erfolgt ist. Ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Mediator handelt beispielsweise nur dann unbefugt, wenn er ein Geheimnis ohne Zustimmung an einen ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichteten Co-Mediator weitergibt.

 

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