Glossar Mediation

Mediationsbereitschaft

Begriff Definition
Mediationsbereitschaft

Auch wenn es sich bei der Mediation um ein außergerichtliches Konfliktbeilegungsverfahren handelt, an dem die Konfliktparteien freiwillig teilnehmen, betrifft die Mediationsbereitschaft die Bereitschaft der Konfliktparteien, sich auf das strukturierte Verfahren der Mediation einzulassen. Mediationsbereitschaft ist demnach die Motivation beider Konfliktparteien, eine Mediation vor dem Hintergrund der Aufarbeitung und Lösung eines Konflikts durchzuführen. Sie verzichten im Sinne der Mediation also auf die Einleitung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens.

Die öffentliche Mediationsbereitschaft beschreibt hingegen die Bereitschaft der Menschen, sich generell im Falle eines Konfliktes auf ein Mediationsverfahren einzulassen. Aktuelle Umfragen ergeben, dass außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren wie auch die Mediation mittlerweile den klassischen Gerichtsverfahren bevorzugt werden. Diese Mediationsbereitschaft erklärt sich durch die menschlichere, zeitsparendere, kostengünstigere und zielführendere Aufarbeitung von Konflikten und Streitigkeiten.

In einigen Fällen liegt die Mediationsbereitschaft jedoch nur bei einer Konfliktpartei vor. Handelt es sich bei dem Konflikt um eine Streitigkeit aus einem Vertrag, in dem sich eine Mediationsklausel befindet, so muss nicht zwingend eine Mediationsbereitschaft hergestellt werden. Dies ist bereits bei Abschluss des Vertrages erfolgt, sodass vor Einreichung einer Klage ein Mediationsverfahren durchgeführt werden muss.

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