Rechtsnachfolge
Begriff | Definition |
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Rechtsnachfolge | Rechtsnachfolge ist ein Begriff aus dem Rechtswesen und beschreibt den Übergang von Rechten und Pflichten einer Person oder Organisation auf eine andere. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff auf die Übertragung von Vermögenswerten, Verträgen oder anderen rechtlichen Verbindlichkeiten von einer Person oder Organisation auf eine andere. Allgemeine Bedeutung der Rechtsnachfolge Rechtsnachfolge in der Mediation Ein Beispiel aus der Mediation |