Glossar Mediation

Täter-Opfer-Ausgleich

Begriff Definition
Täter-Opfer-Ausgleich

Eine Straftat hat naturgemäß zahlreiche unangenehme Folgen – und zwar für alle Beteiligten. Durch den mit „TOA“ abgekürzten Täter-Opfer-Ausgleich sollen Schäden begrenzt und eine Wiedergutmachung durchgeführt werden. Der außergerichtliche Täter-Opfer-Ausgleich soll also Ungerechtigkeiten wieder ausgleichen.

Berücksichtigt werden bei einem Täter-Opfer-Ausgleich sowohl die Interessen, Erwartungen und Anliegen des geschädigten Opfers als auch des beschuldigten Täters. Da ein Täter-Opfer-Ausgleich häufig von einem Mediator als unparteiischer Dritter durchgeführt wird, ist auch der Begriff der Täter-Opfer-Mediation geläufig. Der Mediator schafft die Möglichkeit, gemeinsam und in direktem Kontakt über die Taten zu sprechen und Konflikte zu be- und verarbeiten. Opfer und Täter können bei der Täter-Opfer-Mediation zusammen an möglichen Lösungen arbeiten.

Bei einem Täter-Opfer-Ausgleich wird in einem geschützten Rahmen in Anwesenheit des Mediators als neutraler Vermittler über den Vorfall gesprochen. Die Konfliktparteien begegnen sich demnach auf neutralem Boden, was die gemeinsame Suche nach einer Konfliktlösung erleichtert. Vorrangiges Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist das Auffinden einer Möglichkeit der Wiedergutmachung, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. Des Weiteren wird in einem Täter-Opfer-Ausgleich verhandelt und geklärt, wie Opfer und Täter in der Zukunft miteinander umgehen möchten.

Die Gründe, warum bei Täter-Opfer-Ausgleichen häufig auf ausgebildete Mediatoren zurückgegriffen wird, liegen in ihrer allparteilichen und justizunabhängigen Haltung. Dem Mediator bedeuten alle Interessen und Meinungen gleich viel und sie gehen vertraulich sowie diskret mit mitgeteilten Sachverhalten um. Bei einer Täter-Opfer-Mediation unterstützt der Mediator sowohl Opfer als auch Täter bei der eigenständigen Suche nach einer möglichen Konfliktlösung.

 

Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs

Zu Beginn eines Täter-Opfer-Ausgleichs vereinbaren sowohl Opfer als auch Täter einen Termin für ein detailliertes Einzelgespräch. In diesem Gespräch wird über die jeweilige Tat und die daraus resultierenden Folgen gesprochen. Im Anschluss daran wird nach möglichen Interessen und insbesondere potenzielle Wiedergutmachungsleistungen gesprochen. Hierzu gehören beispielsweise persönliche, öffentliche oder schriftliche Entschuldigungen sowie Schmerzensgeld, Schadensersatz und andere finanzielle Leistungen. Auch Geschenke, gemeinnützige Aktivitäten, Reparaturen oder die Übernahme anderer Arbeiten kommen als Wiedergutmachung in Betracht.

In einem dem klassischen Mediationsgespräch ähnelnden Gespräch können Opfer und Täter gemeinsam über die Tat sprechen und sich auf eine Wiedergutmachung einigen. Dieses Ausgleichsgespräch findet in Anwesenheit des Mediators statt, der die Beteiligten durch das Gespräch führt. Auf Wunsch können auch weitere Beteiligte wie Freunde, Angehörige oder Vertrauenspersonen mit in eine Art Ausgleichskonferenz einbezogen werden. Konnten sich die Beteiligten über eine Wiedergutmachung einigen, wird die Konfliktbeilegung in einem Schlichtungsvertrag dokumentiert.

Wünschen Opfer und Täter kein persönliches Gespräch, verbleibt die Möglichkeit, den Konflikt durch eine Pendelmediation indirekt zu lösen.

Synonyme: TOA

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