Glossar Mediation

Vergleichsbehörde

Begriff Definition
Vergleichsbehörde

Eine Vergleichsbehörde ist eine staatliche Einrichtung, die für die Durchführung von Vergleichen zwischen verschiedenen Parteien zuständig ist. Sie ist in der Regel Teil des Justizsystems und hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen den Parteien beizulegen und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Funktion einer Vergleichsbehörde
Die Hauptfunktion einer Vergleichsbehörde besteht darin, eine alternative Streitbeilegungsmethode anzubieten, um den Weg zu einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Differenzen auf friedliche und einvernehmliche Weise beizulegen, ohne dass ein Richter oder eine Jury darüber entscheiden muss. Dies kann dazu beitragen, die Belastung des Gerichtssystems zu verringern und die Effizienz der Justiz zu verbessern.

Aufgaben einer Vergleichsbehörde

  1. Vermittlung zwischen den Parteien
    Eine der Hauptaufgaben einer Vergleichsbehörde ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und ihnen dabei zu helfen, eine Einigung zu erzielen. Dies kann durch Gespräche, Verhandlungen und die Identifizierung von gemeinsamen Interessen und Lösungen geschehen.

  2. Beratung und Unterstützung
    Eine Vergleichsbehörde bietet den Parteien auch Beratung und Unterstützung während des Vergleichsprozesses. Sie kann ihnen dabei helfen, ihre Standpunkte zu klären, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und mögliche Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.

  3. Vertragsabschluss und Durchsetzung
    Sobald eine Einigung erzielt wurde, unterstützt die Vergleichsbehörde die Parteien bei der Ausarbeitung eines schriftlichen Vergleichsvertrags. Dieser Vertrag ist rechtlich bindend und legt die Bedingungen der Einigung fest. Die Vergleichsbehörde überwacht auch die Einhaltung des Vergleichs und kann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass beide Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen.

Beispiele für Vergleichsbehörden

  • Schlichtungsstellen
    In vielen Ländern gibt es spezielle Schlichtungsstellen, die sich ausschließlich mit der Vermittlung von Streitigkeiten befassen. Diese Stellen können von der Regierung oder von unabhängigen Organisationen betrieben werden und sind in der Regel auf bestimmte Arten von Streitigkeiten spezialisiert, wie zum Beispiel Arbeits- oder Mietstreitigkeiten.

  • Mediationszentren
    Mediationszentren sind ähnlich wie Schlichtungsstellen, bieten aber oft eine breitere Palette von Dienstleistungen an. Sie können auch von der Regierung oder von privaten Organisationen betrieben werden und bieten Mediationsdienste für verschiedene Arten von Streitigkeiten an, einschließlich Familien- und Geschäftsstreitigkeiten.

  • Gerichte mit Vergleichsabteilungen
    Einige Gerichte haben spezielle Abteilungen für Vergleichsverfahren, die sich auf die Beilegung von Streitigkeiten durch Vergleiche konzentrieren. Diese Abteilungen können von Richtern oder speziell ausgebildeten Mediatoren geleitet werden und bieten den Parteien die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten auf eine weniger formelle und konfrontative Weise beizulegen.
© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

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