Glossar Mediation

Schiedsgutachterverfahren

Begriff Definition
Schiedsgutachterverfahren

Das Schiedsgutachterverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien eine unabhängige Person als Gutachter bestimmen, der über den Streitfall entscheiden soll. Im Gegensatz zum Schiedsgerichtsverfahren, bei dem die Parteien einen Schiedsrichter wählen, haben sie beim Schiedsgutachterverfahren keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gutachters. Dieser ist vielmehr dazu verpflichtet, eine objektive und unabhängige Entscheidung zu treffen. Die Entscheidung des Gutachters ist für beide Parteien bindend und kann nicht angefochten werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Verfahrensfehler vor.

Ablauf des Schiedsgutachterverfahrens

  1. Antragstellung
    Eine Partei stellt einen Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgutachters und nennt dabei den Konfliktgegenstand sowie die gewünschte Entscheidung.
  2. Auswahl des Gutachters
    In der Regel einigen sich die Parteien auf einen gemeinsamen Schiedsgutachter. Falls dies nicht möglich ist, kann das Gericht einen geeigneten Gutachter auswählen.
  3. Einigung auf die Schiedsvereinbarung
    Beide Parteien unterzeichnen die Schiedsvereinbarung, in der die Rahmenbedingungen für das Verfahren festgelegt werden.
  4. Beweisaufnahme
    Der Schiedsgutachter sammelt Beweise, wie zum Beispiel Dokumente, Zeugenaussagen oder Gutachten, um sich ein umfassendes Bild von der Sachlage zu machen.
  5. Anhörung der Parteien
    Der Gutachter hört beide Parteien an und gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
  6. Gutachtenerstellung
    Auf Basis der gesammelten Beweise und der Anhörung der Parteien erstellt der Schiedsgutachter ein Gutachten mit einer verbindlichen Entscheidung.
  7. Verkündung der Entscheidung
    Die Entscheidung des Schiedsgutachters wird den Parteien schriftlich mitgeteilt und ist für beide Seiten verbindlich.

Vor- und Nachteile des Schiedsgutachterverfahrens
Das Schiedsgutachterverfahren bietet verschiedene Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren. Zum einen ist es in der Regel schneller und kostengünstiger, da es keine langwierigen Gerichtsverhandlungen gibt. Zum anderen haben die Parteien die Möglichkeit, einen Gutachter auszuwählen, der über die notwendige Fachkompetenz für den jeweiligen Streitfall verfügt. Zudem ist das Verfahren vertraulich, da keine öffentlichen Gerichtsverhandlungen stattfinden.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die beachtet werden sollten. Da die Parteien keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gutachters haben, kann es passieren, dass sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind. Zudem kann es schwierig sein, einen geeigneten Gutachter zu finden, der von beiden Parteien akzeptiert wird. Auch die Bindung an die Entscheidung des Gutachters kann für manche Parteien problematisch sein, da sie keine Möglichkeit haben, gegen das Ergebnis vorzugehen.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

🏠 06844 Dessau-Roßlau Albrechtstraße 116 ☎ 0340 530 952 03