Private Judging
Begriff | Definition |
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Private Judging | Private Judging oder auch Privatgerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem Bereich des Zivilrechts und bezieht sich auf die Möglichkeit, Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu lösen. Im Gegensatz zur Mediation, bei der ein neutraler Vermittler versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden, wird bei der privaten Judikatur ein Urteil von einem privaten Richter oder Schiedsrichter gefällt. Private Judging als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren Die Unterschiede zwischen Private Judging und Mediation
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