Glossar Mediation

Private Judging

Begriff Definition
Private Judging

Private Judging oder auch Privatgerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem Bereich des Zivilrechts und bezieht sich auf die Möglichkeit, Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu lösen. Im Gegensatz zur Mediation, bei der ein neutraler Vermittler versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden, wird bei der privaten Judikatur ein Urteil von einem privaten Richter oder Schiedsrichter gefällt.

Private Judging als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren
In der heutigen Zeit, in der die staatlichen Gerichte oft überlastet sind und die Verfahrensdauer häufig langwierig ist, gewinnt die private Judikatur immer mehr an Bedeutung. Sie bietet eine Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren und kann in vielen Fällen zu einer schnelleren und effizienteren Lösung von Streitigkeiten führen.

Die Unterschiede zwischen Private Judging und Mediation
Obwohl sowohl Private Judging als auch Mediation alternative Methoden zur Streitbeilegung sind, gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden Verfahren.

  1. Rolle des Richters/Schiedsrichters
    Bei der Mediation übernimmt ein neutraler Vermittler die Rolle des Mediators und unterstützt die Parteien bei der Lösungsfindung.
    Im Gegensatz dazu fungiert beim Private Judging ein privater Richter oder Schiedsrichter als Entscheidungsträger und fällt ein Urteil basierend auf den vorgebrachten Argumenten und Beweisen.

  2. Verbindlichkeit der Entscheidung
    Bei der Mediation gibt es keine verbindliche Entscheidung, da die Parteien freiwillig an dem Verfahren teilnehmen und die Lösung gemeinsam erarbeiten.
    Bei der privaten Judikatur hingegen ist das Urteil des privaten Richters oder Schiedsrichters bindend und kann nur in Ausnahmefällen angefochten werden.

  3. Kosten
    Die Kosten für eine Mediation sind in der Regel geringer als die Kosten für ein privates Gerichtsverfahren.
    Bei der Mediation teilen sich die Parteien die Kosten für den Mediator, während bei der privaten Judikatur die Kosten für den privaten Richter oder Schiedsrichter sowie für die Verfahrensabwicklung von den Parteien getragen werden müssen.

  4. Verfahrensablauf
    Während bei der Mediation die Parteien in einem offenen und informellen Gespräch versuchen, eine Lösung zu finden, folgt das private Gerichtsverfahren einem formalen Prozess mit strengen Regeln und Fristen.

  5. Art der Streitigkeiten
    Private Judging wird in der Regel bei komplexen und streitigen Rechtsfragen eingesetzt, bei denen die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden können.
    Mediation hingegen eignet sich besonders für Konflikte, bei denen die Beziehung zwischen den Parteien erhalten bleiben soll, wie zum Beispiel bei familiären Streitigkeiten oder in der Wirtschaft.

 

Synonyme: Privatgerichtsbarkeit

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

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