Allparteilichkeit
Begriff | Definition |
---|---|
Allparteilichkeit | Mit der Allparteilichkeit wird die spezifische und professionelle Einstellung und Haltung von Mediatoren beschrieben. Von ihnen wird Neutralität verlangt und vorausgesetzt. Bei der Allparteilichkeit geht es darum, dass der Mediator offen und ohne Vorurteile durch das Mediationsverfahren führt. Er darf nicht voreingenommen sein und auch die Sachlage nicht bewerten oder kritisieren. Mediatoren müssen zu beiden Mediationsparteien gleich gerecht sein und ihnen die gleiche Wertschätzung entgegenbringen. Allparteilichkeit wird aus diesen Gründen auch Unparteilichkeit genannt. Der Mediator darf kein persönliches oder auch anders gelagertes Interesse an einem bestimmten Ausgang des Mediationsverfahrens haben. Es ist seine Aufgabe, den Konflikt völlig ergebnisoffen anzugehen. Die Neutralität des Mediators darf jedoch keinesfalls mit Teilnahmslosigkeit verwechselt werden. Ganz im Gegenteil hat der Mediator die Aufgabe, die Medianden zu stärken sowie ihre Selbstbestimmung und persönlichen Ressourcen zu fördern. Die mediative Grundhaltung soll die Balance, Harmonie und Symmetrie zwischen den Medianden wiederherstellen.
Zugriffe - 13863
Synonyme:
allparteilich, wertneutral, unvoreingenommen, unparteiisch, vorurteilslos, neutral, unbefangen |