Glossar Mediation

Allparteilichkeit

Begriff Definition
Allparteilichkeit

Allparteilichkeit ist ein Begriff, der in verschiedenen Bereichen Anwendung findet, wie zum Beispiel in der Mediation, der Sozialarbeit oder der Politik. Im Allgemeinen bedeutet Allparteilichkeit, dass eine Person oder Institution keine Partei ergreift und somit neutral und unvoreingenommen bleibt. Sie betrachtet alle beteiligten Parteien und deren Standpunkte gleichwertig und versucht, eine ausgewogene und faire Lösung für alle zu finden.

Allparteilichkeit in der Mediation
In der Mediation ist Allparteilichkeit ein wichtiger Grundsatz, der von Mediatoren befolgt werden sollte. Dabei geht es darum, dass der Mediator keine eigene Meinung oder Interessen in den Konflikt einbringt, sondern sich ausschließlich auf die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien konzentriert. Er ist weder für noch gegen eine Partei und versucht, eine Vertrauensbasis zu allen Beteiligten aufzubauen.
Ein Beispiel für Allparteilichkeit in der Mediation könnte folgender Fall sein: Zwei Nachbarn haben einen Streit um die Nutzung des gemeinsamen Gartens. Der Mediator hört sich die Argumente beider Parteien an und versucht, die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten zu verstehen. Er nimmt keine Seite ein, sondern unterstützt die Parteien dabei, selbst eine Lösung zu finden, die für beide akzeptabel ist.

Allparteilichkeit vs. Neutralität
Oft werden die Begriffe Allparteilichkeit und Neutralität verwechselt oder gleichgesetzt. Jedoch gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Konzepten. Während Allparteilichkeit bedeutet, dass der Mediator keine Partei ergreift und alle Beteiligten gleich behandelt, bedeutet Neutralität, dass der Mediator keine Meinung oder Interessen hat und somit völlig unparteiisch ist.
Ein neutraler Mediator hat keinerlei Verbindung zu den Konfliktparteien und ist somit unvoreingenommen. Er hat keine persönlichen Beziehungen oder Interessen, die seine Entscheidungen beeinflussen könnten. Im Gegensatz dazu kann ein allparteilicher Mediator durchaus eine Beziehung zu den Konfliktparteien haben, jedoch ist er sich dieser Beziehung bewusst und versucht, diese nicht in den Konflikt einzubringen.

Ein Beispiel für Neutralität in der Mediation wäre, wenn ein externer Mediator von außerhalb hinzugezogen wird, um einen Konflikt zwischen zwei Unternehmen zu lösen. Er hat keinerlei Verbindung zu den Unternehmen und kann somit unvoreingenommen und neutral agieren. Im Gegensatz dazu könnte ein allparteilicher Mediator ein Mitarbeiter eines der beteiligten Unternehmen sein, jedoch ist er sich seiner Rolle als Mediator bewusst und versucht, seine persönlichen Beziehungen nicht in den Konflikt einzubringen.

Fazit
Allparteilichkeit in der Mediation bedeutet, dass der Mediator keine Partei ergreift und alle Beteiligten gleichwertig behandelt. Im Gegensatz dazu ist Neutralität ein Zustand, in dem der Mediator keinerlei persönliche Beziehungen oder Interessen hat und somit unvoreingenommen agieren kann. Beide Konzepte sind wichtige Grundsätze in der Mediation und tragen dazu bei, einen fairen und ausgewogenen Lösungsprozess zu ermöglichen.

Synonyme: allparteilich, wertneutral, unvoreingenommen, unparteiisch, vorurteilslos, neutral, unbefangen

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