Glossar Mediation

Externe Evaluation

Begriff Definition
Externe Evaluation

Bei der Externen Evaluation handelt es sich um ein Konfliktbewertungsverfahren, das häufig in den USA genutzt wird. Bei der in den USA gebräuchlichen „Early Neutral Evaluation“ findet eine Bewertung von Argumenten sowie der Sach- und Rechtslage in Verhandlungen zwischen Anwälten und Entscheidungsträgern statt. Die Externe Evaluation wird dabei von einem neutralen und sachkundigen Dritten durchgeführt, der die Bezeichnung Evaluator trägt.

Bei einer Externen Evaluation kann vereinbart werden, dass die Verhandlung zunächst durch das Einreichen von Schriftsätzen vorbereitet wird. Die eigentliche Verhandlung kann dann durch konkrete Absprachen in Bezug auf Reihenfolge, Zeitablauf, Gesprächsregeln, Dokumente und vorzulegende Unterlagen strukturiert werden. Wenn die Parteien oder ihre Vertreter ihre Standpunkte in der Verhandlung vortragen, kann sich der Evaluator durch Nachfragen detaillierter über den Sachverhalt erkundigen und einschätzen, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung wahrscheinlich verlaufen würde. Gängig sind Beratungspausen, die nicht selten dazu genutzt werden, dass die Parteien bereits einen Vergleich schließen. Ist die nicht der Fall, wird am Ende der Externen Evaluation eine Bewertung bekanntgegeben.

Bei der Externen Evaluation ist entscheidend, dass die Anwälte oder Entscheidungsträger der Parteien anwesend sind. Ihnen wird vor Augen geführt, welche Schwächen oder Stärken sowohl die eigene als auch die gegnerische Partei vorweisen kann. Diese Vorgehensweise kann den obligatorischen Optimismus relativieren und den Boden für Kompromisse wieder ebnen. Der sonst zwischen Klageeinreichung und Vergleichsschluss im Prozess ablaufende Aufwand an Zeit und Geld sowie die damit verbundenen Denkprozesse können sich durch die Externe Evaluation auf einen einzigen Tag reduzieren.

Sinn der Externen Evaluation ist also, den Parteien zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Situation in ihrem Konflikt zu verhelfen, um eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu fördern. Der Evaluator kann begutachtend, schlichtend und vermittelnd in den Konflikt mit einbezogen werden. Ihm ist auch erlaubt, Vorschläge für die Führung eines Gerichtsprozesses zu unterbreiten. Dadurch, dass Anwälte und Entscheidungsträger der jeweiligen Parteien an der Externen Evaluation teilnehmen, wird fachliche Kompetenz gebündelt. Dies ermöglicht kreative und interessengerechte Konfliktlösungen. Das Verfahren der Externen Evaluation gilt als kostengünstig sowie zeitsparend und ist nicht öffentlich.

 

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