Glossar Mediation

Kontrolle in der Mediation

Begriff Definition
Kontrolle in der Mediation

Eine Kontrolle dient der Verfahrenssicherung. Kontrollen sind Kriterien, die den Charakter eines Verfahrens bestimmen. Bei Gerichtsverfahren wird jedem Beteiligten eine Rechtsschutzgarantie gewährt, die kontrollierbar ist. Wird jemand rechts- und ordnungsgemäß verklagt oder angezeigt, wird dadurch sichergestellt, dass das Verfahren auch bearbeitet und durchgeführt wird. Vor Gericht kommt es auch immer zu einem Ergebnis. Dies selbst dann, wenn sich eine Partei gar nicht am Verfahren selbst beteiligt.

Bei einer Mediation handelt es sich jedoch um ein Verfahren, das von allen Beteiligten aufgerufen wird. Mediationsverfahren finden statt, wenn alle Beteiligten mit der Durchführung einverstanden sind. Einvernehmliche Verfahren basieren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Medianden auch jederzeit die Möglichkeit haben, das Mediationsverfahren abzubrechen.

Bei der Mediation bezieht sich die Kontrolle in erster Linie auf die korrekte Durchführung des Verfahrens. Unterschieden wird zwischen primären und sekundären Kontrollverfahren.

Primäre und sekundäre Kontrolle im Mediationsverfahren

In einvernehmlichen Verfahren üben die Beteiligten die primäre Kontrolle selbst aus, da diese durch den Grundsatz der freiwilligen Teilnahme gewährleistet wird. Sie haben die Kontrolle darüber, ob sie am Verfahren teilnehmen oder es abbrechen. Diese Möglichkeiten können als Druckmittel genutzt werden, um das Verfahren zu beeinflussen. Deswegen ist die primäre Kontrolle mit hohen Anforderungen an die Medianden selbst verbunden. Sie müssen beurteilen, ob das Mediationsverfahren zum Ziel führen kann oder eben nicht. Problematisch wird die primäre Kontrolle im Mediationsverfahren dann, wenn die Kommunikation sich dem eigentlichen Konflikt annähert und die Maßnahmen des Mediators falsch eingeschätzt werden. Dann verspüren viele Medianden den Drang, das Verfahren vorzeitig wegen der unangenehmen Kommunikationsinhalte abzubrechen und müssen sich selbst vor dem Hintergrund der Konfliktlösung und des Verfahrenserfolges kontrollieren.

In Gerichtsverfahren können Parteien primär durch Anträge auf das korrekt durchzuführende Verfahren einwirken. Zur maximalen Kontrolle gegenüber einem Richter gehören Befangenheitsanträge.

Die sekundäre Kontrolle erübrigt sich bei Mediationen und anderen einvernehmlichen Verfahren, da die primäre Kontrolle wegen der über allem stehenden Freiwilligkeit stark ausgeprägt ist. In Betracht kämen Informationen und Beschwerden an eine Fachaufsicht, wobei Verfahrensabbrüche deutlich unkomplizierter erscheinen.

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