Schutzwirkung zugunsten Dritter
Begriff | Definition |
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Schutzwirkung zugunsten Dritter | Die Schutzwirkung zugunsten Dritter ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtssystem, der sicherstellt, dass auch Personen, die nicht Vertragspartei sind, vor möglichen Schäden oder Nachteilen geschützt werden. Dieser Grundsatz ist insbesondere in Vertrags- und Haftungsfragen von großer Bedeutung, da er eine gewisse Sicherheit für Dritte schafft und verhindert, dass diese ungewollt in Streitigkeiten oder Schadensfällen involviert werden. Schutzwirkung zugunsten Dritter in der Mediation Ein Beispiel aus der Mediation |