Glossar Mediation

Streitbehandlungsgegenstand

Begriff Definition
Streitbehandlungsgegenstand

Der Streitbehandlungsgegenstand kann als die zentrale Fragestellung eines Rechtsstreits betrachtet werden. Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Aspekte, die für die Entscheidung des Gerichts relevant sind. Dabei kann es sich beispielsweise um die Auslegung eines Vertrags, die Klärung von Eigentumsverhältnissen oder die Feststellung von Schadensersatzansprüchen handeln.
Der Streitbehandlungsgegenstand ist somit die Grundlage für die Abgrenzung des Rechtsstreits und bestimmt den Umfang der gerichtlichen Entscheidung. Er muss daher klar und eindeutig formuliert sein, um eine geordnete und effektive Streitbehandlung zu ermöglichen.

Ein Beispiel für einen Streitbehandlungsgegenstand könnte ein Mietstreit zwischen einem Vermieter und einem Mieter sein. Der Vermieter behauptet, dass der Mieter die Miete nicht rechtzeitig gezahlt hat und fordert daher die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Der Mieter hingegen bestreitet die Zahlungsverzögerung und wehrt sich gegen die Kündigung. In diesem Fall bildet die Frage, ob der Mieter die Miete tatsächlich nicht rechtzeitig gezahlt hat, den Streitbehandlungsgegenstand. Es geht also um die Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für die Entscheidung über die Kündigung relevant sind.

Abgrenzung zum Streitgegenstand
Der Streitbehandlungsgegenstand sollte nicht mit dem Streitgegenstand verwechselt werden. Letzterer bezieht sich auf die Forderungen, die die Parteien im Rahmen des Rechtsstreits geltend machen. Der Streitbehandlungsgegenstand hingegen umfasst alle Aspekte, die für die Entscheidung über diese Forderungen von Bedeutung sind.
Im oben genannten Beispiel wäre der Streitgegenstand die Forderung des Vermieters nach fristloser Kündigung des Mietvertrags. Der Streitbehandlungsgegenstand hingegen umfasst die Frage, ob der Mieter die Miete tatsächlich nicht rechtzeitig gezahlt hat und somit die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sind.

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