Glossar Mediation

Streitentscheidungsgegenstand

Begriff Definition
Streitentscheidungsgegenstand

Der Streitentscheidungsgegenstand umfasst alle Ansprüche und Rechtsverhältnisse, die zwischen den Parteien eines Rechtsstreits streitig sind. Er gibt somit den Rahmen vor, innerhalb dessen das Gericht seine Entscheidung treffen kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Streitgegenstand materiell-rechtlich oder prozessualer Natur ist. Auch Ansprüche, die erst im Laufe des Prozesses entstehen, können Teil des Streitentscheidungsgegenstandes sein. Die genaue Bestimmung des Streitentscheidungsgegenstandes ist von großer Bedeutung, da sie die Grenzen der Entscheidungsbefugnis des Gerichts festlegt. Nur über den im Prozess gestellten Streitentscheidungsgegenstand darf das Gericht entscheiden. Ansprüche, die nicht Teil des Streitentscheidungsgegenstandes sind, können somit nicht Gegenstand des Urteils sein.

Beispiel eines Streitentscheidungsgegenstandes
Ein Beispiel für einen Streitentscheidungsgegenstand könnte ein Mietstreit zwischen Vermieter und Mieter sein. Der Vermieter fordert die Zahlung von ausstehenden Mietzahlungen, während der Mieter die Mietwohnung aufgrund von Mängeln fristlos gekündigt hat und eine Mietminderung geltend macht. Der Streitentscheidungsgegenstand umfasst in diesem Fall sowohl die Frage der ausstehenden Mietzahlungen als auch die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung und der Mietminderung.

Bedeutung für den Prozessverlauf
Die genaue Bestimmung des Streitentscheidungsgegenstandes ist bereits zu Beginn eines Gerichtsverfahrens von großer Bedeutung. Denn nur wenn der Streitentscheidungsgegenstand klar und eindeutig formuliert ist, können die Parteien ihre Argumentation und Beweisführung darauf ausrichten. Eine unklare oder unvollständige Formulierung des Streitentscheidungsgegenstandes kann zu Verzögerungen im Prozess führen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Urteil aufgehoben werden muss.

Änderung des Streitentscheidungsgegenstandes
Eine Änderung des Streitentscheidungsgegenstandes ist im Laufe eines Prozesses grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt sie bestimmten Voraussetzungen. So muss die Änderung rechtzeitig beantragt werden und darf nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens führen. Zudem müssen alle Parteien mit der Änderung einverstanden sein oder das Gericht muss sie für zulässig erklären.

© 2024 Frank Hartung » Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule «  

🏠 06844 Dessau-Roßlau, Albrechtstraße 116    ☎ 0340 530 952 03