Glossar Mediation

U-Boot-Mediation

Begriff Definition
U-Boot-Mediation

Die U-Boot-Mediation ist eine spezielle Form der Mediation, die in Konfliktsituationen zum Einsatz kommt. Sie basiert auf dem Konzept der "unbeteiligten Dritten" und zielt darauf ab, Konflikte zwischen zwei oder mehreren Parteien zu lösen, indem eine neutrale Person als Vermittler fungiert. Der Begriff "U-Boot" bezieht sich dabei auf die Tatsache, dass die Mediatorin oder der Mediator zunächst nicht in Erscheinung tritt und somit "unsichtbar" bleibt, ähnlich wie ein U-Boot unter Wasser.
Die U-Boot-Mediation hat ihren Ursprung in den USA und wurde in den 1980er Jahren von der Mediatorin Peggy H. Frye entwickelt. Sie ist eng verbunden mit dem Konzept der "Transformative Mediation", bei der der Fokus auf der Stärkung der Kommunikation und Beziehung zwischen den Konfliktparteien liegt.

Ablauf einer U-Boot-Mediation
Der Ablauf einer U-Boot-Mediation ist in der Regel wie folgt:

  1. Vorgespräch
    Die Mediatorin oder der Mediator führt zunächst separate Vorgespräche mit den Konfliktparteien, um sich ein Bild von der Situation zu machen und die Bereitschaft zur Mediation abzuklären.
  2. Mediationsvereinbarung
    Wenn beide Parteien bereit sind, an der Mediation teilzunehmen, wird eine Mediationsvereinbarung unterzeichnet. Diese regelt unter anderem die Vertraulichkeit und Freiwilligkeit der Teilnahme.
  3. Erstes Treffen
    Die Mediatorin oder der Mediator trifft sich mit den Konfliktparteien getrennt voneinander, um die jeweiligen Standpunkte und Interessen zu erfahren.
  4. Zweites Treffen
    In einem zweiten Treffen werden die Konfliktparteien zusammengebracht und die Mediatorin oder der Mediator fungiert als Vermittlerin oder Vermittler zwischen ihnen. Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  5. Abschluss
    Wenn eine Einigung erzielt wurde, wird diese schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Die Mediation ist damit abgeschlossen.

Beispiel einer U-Boot-Mediation
Zwei Nachbarn haben sich über die Lärmbelästigung durch eine laute Klimaanlage gestritten. Sie haben bereits mehrere erfolglose Versuche unternommen, das Problem untereinander zu lösen und sind nun bereit, eine Mediation in Anspruch zu nehmen.
Die Mediatorin führt zunächst separate Vorgespräche mit beiden Nachbarn und erfährt, dass der eine Nachbar die Klimaanlage aus gesundheitlichen Gründen benötigt, während der andere Nachbar sich durch den Lärm gestört fühlt. In einem zweiten Treffen werden die Nachbarn zusammengebracht und die Mediatorin fungiert als Vermittlerin zwischen ihnen. Sie ermutigt sie, ihre Interessen und Bedürfnisse zu äußern und unterstützt sie dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Am Ende der Mediation einigen sich die Nachbarn darauf, dass die Klimaanlage zu bestimmten Zeiten ausgeschaltet wird und der störende Nachbar im Gegenzug seine Zustimmung für die Nutzung der Klimaanlage gibt. Die Mediation war somit erfolgreich und die Nachbarn haben eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden.

© 2024 Frank Hartung Ihr Mediator bei Konflikten in Familie, Erbschaft, Beruf, Wirtschaft und Schule

🏠 06844 Dessau-Roßlau Albrechtstraße 116 ☎ 0340 530 952 03